Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er Anlagegeld anders als auf einem Anlagekonto gemäß § 1841 Absatz 2 anlegt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm zeigt, dass zwischen Ersitzung und Verjährung durchaus Parallelen bestehen. Im Grundsatz wird bei der Berechnung der Frist des § 937 I auf die allg Tatbestände einer Hemmung gem §§ 203, 204 verwiesen. Darüber hinaus ist durch II eine stark erweiterte Verweisung auf weitere Hemmungstatbestände vorgenommen worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen.

1. Allgemeines. Rn 6 Die gesetzlichen Grenzen des Mitgebrauchs bestimmt § 14 (BGH ZMR 16, 888 Rz 28). Es können daneben Grenzen nach § 10 I 2 und/oder § 19 I gewillkürt bestimmt und ggf nach §§ 10 II erstritten werden. Bei einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gebrauchsrechtes können die WEigtümer eine – auch pauschale – Kostenerstattung bestimmen. 2. Örtlich isoliertes gemE;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nr 4 aF.

Rn 14 Die Vorschrift wurde mWv 1.7.18 aufgehoben (Rn 1). Stattdessen wurde in VII nF eine Sonderregelung für Pauschalreiseverträge eingefügt (Rn 34 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit.

Rn 13 Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit ist nach hM auf den Kenntnisstand der beschließenden WEigtümer – also idR auf den in der Versammlung – abzustellen (BGH NJW 12, 2040 [BGH 09.03.2012 - V ZR 170/11] Rz 13; LG Frankfurt aM WuM 20, 382 [BGH 20.03.2020 - V ZR 317/18]; AG Hamburg-Blankenese IMR 20, 74).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verhaltensweisen im Vorfeld eines Vertrags.

aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags. Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 123 auch von § 826 erfasst werden. Bsp: Täuschun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Stellung des verfügenden Ehegatten.

Rn 5 Auch der verfügende Ehegatte selbst kann seine Rechte aus der Unwirksamkeit des Vertrages geltend machen. Eine durch einen Ehegatten erstrittene Entscheidung hat wegen fehlender Beteiligtenidentität keine materielle Rechtskraftwirkung. Will der Gläubiger sich seinerseits vor einer zweiten Inanspruchnahme schützen, steht ihm die Möglichkeit des negativen Feststellungsant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kenntnis.

Rn 5 Der Darlehensvermittler muss die Verwendung des vermittelten Darlehens zur Umschuldung positiv kennen. Die Beweislast dafür trifft den Verbraucher (Staud/Herresthal Rz 33; aA Bülow/Artz Rz 20). Kenntnis des Vermittlers wird aber widerleglich vermutet, wenn die Valuta mit seinem Wissen nicht an den Verbraucher, sondern an einen anderen Darlehensgeber ausgezahlt wird (MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat. (2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechte des Reisenden (IV).

Rn 5 Er kann spiegelbildlich Senkung des Reisepreises verlangen; ein bereits gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten (IV 2), wobei der Veranstalter tatsächliche Verwaltungskosten, die er ggf nachweisen muss (IV 4), abziehen darf (IV 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 312 f.

Rn 7 § 312f I, II verpflichtet den Unternehmer bei Fernabsatz- sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, dem Verbraucher diverse Abschriften und Bestätigungen nach Vertragsschluss zukommen zu lassen. Erfasst von dieser Verpflichtung sind auch die in Art 246a § 1 I 1 Nr 7 EGBGB genannten Kosten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit und Verjährung.

Rn 2 Der Anspruch ist mit Vornahme der Maßnahme fällig und verjährt gem § 591b I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fürsorgeverhältnis.

1. Einzelne Fürsorgeverhältnisse. Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft Entstehung, Ausübung, Änderung, Ende u Inhalt der Fürsorgeverhältnisse. Als solche werden genannt Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. 2. Vormundschaft. Rn 4 Die deutsche Vormundschaft (§§ 1773–1808 BGB) betrifft Minderjährige. Das gilt auch für Art 24. Die in manchen Rechtsordnungen anzutreffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begründung von Pflichten (heteronome Vertragsergänzung).

I. Allgemeines. Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25 f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten – I 2.

1. Grundgedanke und Regelungsgehalt. Rn 12 Der dem Berechtigten durch § 816 I 1 gewährte Ausgleich für den nach Gutglaubensvorschriften hinzunehmenden sachlich-rechtlichen Verlust des Verfügungsgegenstandes greift nicht, wenn der Nichtberechtigte unentgeltlich verfügt und deshalb aus der Verfügung keinen kondizierbaren Gegenwert erlangt. Den dann notwendigen Interessenausglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Liegen die in den §§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben; im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nutzungen noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heilung.

Rn 3 Bei ihr handelt es sich um eine gesetzliche, unabhängig von einem rechtsgeschäftlichen Willen eintretende Folge, §§ 311b I 2, 518 II, 766 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbleibende Zweifel nach Auslegung.

1. Grundsatz. Rn 16 Die Unklarheitenregel des II kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Klausel eindeutig und damit nicht auslegungsbedürftig ist (BGH NJW-RR 04, 1247 [BGH 17.06.2004 - VII ZR 25/03]). In sonstigen Fällen kommt II erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten (Rn 11) ein nicht behebbarer Zweifel bleibt, so dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfung – ZertVerwV (§ 26a II).

I. Überblick. Rn 3a Das BMJV ist durch § 26a II 1, 2 ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verw zu erlassen. Das BMJV hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die ZertVerwV v 2.12.21 mWv 17.12.21 erlassen (BGBl I. 5182). II. Inhalte. Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 8) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermieter.

1. Personenmehrheit. Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Et...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 21 I 1 ist der gesetzliche Umlageschlüssel für bauliche Veränderungen, die einem WEigtümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 II 1 durch die GdW durchgeführt worden sind. § 21 I 2 regelt, wem in Bezug auf diese baulichen Veränderungen die Nutzungen gebühren (s.a. § 16 Rn 2 und § 16 Rn 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert, das Inventar rechtzeitig zu errichten, die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten, so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen. (2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 Die WKRL enthält jedenfalls außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts keine Vorgaben zu Regelungen der Gefahrtragung. Zu beachten ist beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen zwischen Unternehmer u Verbraucher, dass § 475b II–IV Abweichungen vom Grundsatz der Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs enthalten, vgl § 475b Rn 7.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz.

a) Wohnflächenanteil. aa) Grundsatz. Rn 21 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart oder ist der vertraglich vereinbarte Umlageschlüssel nicht durchführbar (Rn 7), ist – geht es nicht um die Heiz- und Warmwasserkosten – nach § 556a I 1 subsidiärer Umlageschlüssel grds der Wohnfächenanteil der konkreten Mietsache an der Gesamtwohnfläche (BGH NJW 06, 3557 Rz 16; s.a....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) 1Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Für die Höhe der Rent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonderfall: Wegzug.

1. Aus Deutschland. Rn 20 Das deutsche (Internationale) Gesellschaftsrecht ermöglicht deutschen Gesellschaften zunehmend Freizügigkeit. Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.08 muss nur der Registersitz für GmbHs und Aktiengesellschaften im Inland sein. Der Sitz der Geschäftsleitung oder Verwaltung kann sich an einem anderen Ort im In- oder Ausland befinden. Damit wird der tat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhalt des Ersatzanspruchs.

1. Geldrente. Rn 9 Nach II 1 kann der Unterhaltsberechtigte die Zahlung einer Geldrente fordern. Das gilt unabhängig davon, ob der Getötete den Unterhalt in Geld oder in natura zu gewähren hatte. Soweit dagegen die Unterhaltspflicht auf die Erben des Getöteten übergeht (§§ 1586b I 1, 1615l III 4, LPartG 16), scheidet § 844 II aus, weil die Hinterbliebenen keinen Unterhaltssch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbindlichkeiten (Abs 3).

Rn 6 Für den Zeitpunkt der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für die des Anfangs- oder Endvermögens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkurrenzen.

Rn 7 Ausgangspunkt: § 15. Vorrangig ggü dem ProdHaftG sind insb §§ 84 AMG, 25, 25a AtG (vgl Art 14 ProdHaftRL), 37 II GenTG. Im Verhältnis zur Produkthaftung nach § 823 I BGB sowie zu § 823 II BGB insb iVm Vorschriften des ProdSG besteht Anspruchskonkurrenz.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslösendes Ereignis.

I. Kenntnis. Rn 2 Kenntnis des Anfechtungsgrundes setzt die Kenntnis des Erbfalls, des Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, des Willensmangels nach §§ 2078, 2079 und der infolgedessen eintretenden Benachteiligung, die zur Anfechtungsberechtigung führt, § 2080 I, voraus. Diese Kenntnis muss so sicher sein, dass ein vernünftiger Mensch in der Lage ist, daraus einen Entschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Prozessuales.

Rn 13 Der Erbvertrag begründet rechtliche Beziehungen zum Vertragspartner sowie zum ggf davon verschiedenen Dritten (BGH NJW 62, 1913 [BGH 04.07.1962 - V ZR 206/60]). Bei Vorliegen schutzwürdigen rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der rechtlichen Bindung und Bezug der Klage auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis ist Feststell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtung.

I. Anfechtungsgrund. Rn 2 Eine der Beschränkungen oder Beschwerungen iSv § 2306 I 1 muss im Erbfall objektiv bestanden haben und bis zur Zeit der Ausschlagung weggefallen sein (Staud/Otte Rz 16). Es genügt ein Wegfall nach der Ausschlagung, wenn er ex tunc (§ 142) auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurückwirkt. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten über den Pflichtteil hinaus die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist zum Be- sitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. (2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift des § 185 Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung und Rechtsgeschäft.

I. Leistung. Rn 2 Unter den Begriff der Leistung iSd § 407 I Alt 1 fallen grds alle Formen der Erfüllung an den Gläubiger oder seine Bank als Inkassostelle (BGHZ 72, 316, 318f), auch Leistungen an Erfüllungs statt u erfüllungshalber, insb Wechsel- u Scheckhingabe (BGHZ 102, 68, 71; NJW 79, 1704). Lässt der Schuldner den Scheck wirksam sperren, so liegt in der späteren Aufhebu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kondiktionssperre – § 817 S 2.

1. Grundlagen und Anwendungsbereich. Rn 7 Wortlaut und systematische Stellung der Norm legen auf erste Sicht den Schluss nahe, dass die Kondiktionssperre nur für den in 1 normierten Sondertatbestand der Leistungskondiktion gelten soll. Dann wäre sie allerdings wegen der regelmäßig durch §§ 134, 138 begründeten Nichtigkeit des solcherart gesetzes- oder sittenwidrigen Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug.

Rn 6 Die Haftung des bösgläubigen Erbschaftsbesitzers richtet sich bei Verzug auch nach den §§ 284 ff und erstreckt sich damit auf die Haftung für Zufall. Da die Vorschrift auf den gutgläubigen Erbschaftsbesitzer keine Anwendung findet, schadet dem Erbschaftsbesitzer ein leicht fahrlässiger Irrtum über seine Erbberechtigung nicht (NK-BGB/Fleindl § 2024 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sperr- und Wartefrist (§ 558 I).

I. Allgemeines. Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mängel der Mieterhöhungserklärung.

I. Überblick. Rn 14 Bei der Mieterhöhungserklärung sind formale und materielle Mängel zu unterscheiden (BGH ZMR 20, 795 Rz 27; NZM 18, 948 Rz 3). Wird sie auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen gestützt, ist sie nach § 139 nicht insg unwirksam, wenn sie nur im Hinblick auf einzelne Baumaßnahmen unzureichend begründet oder erläutert ist (BGH ZMR 20, 795 Rz 27 ff). II. F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Verpflichtung des Nachlassverwalters in I werden die Gläubiger vor einer verfrühten Herausgabe des Nachlassrestes an den Erben geschützt. Der Verstoß kann zur Schadensersatzpflicht des Verwalters nach § 1985 II führen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitliche Dimension (§ 557a IV 2).

1. Überblick. Rn 14 In zeitlicher Hinsicht tritt nach § 557a IV 2 bei der Ermittlung der jew zulässigen Miete an die Stelle des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der jew Staffel. 2. Bestandsschutz (§ 557a IV 3). Rn 15 Der Bestandsschutz für eine höhere Vormiete oder Modernisierung wird dadurch hergestellt, dass eine Miethöhe, die bei Mietbeginn z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentliche Bekanntmachung.

Rn 4 Die Vollmacht wird öffentlich bekannt gemacht, wenn sie einer unbestimmten Vielzahl von Personen etwa durch eine Zeitungsanzeige, einen Aushang oder eine Eintragung im Handelsregister zugänglich gemacht wird (BGHZ 225, 198 Rz 71). Nicht unter § 171 fällt die Anmeldung zum Gewerberegister (Hamm NJW 85, 1846, 1847).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Untermiete.

Rn 7 Im Verhältnis zwischen Haupt- und Untermieter gilt § 556 in gleicher Weise wie zwischen Haupt- und Vermieter. Eine Bindung des Untermieters an die Abrechnung des Hauptvermieters besteht nicht. Eine solche Bindung kann wegen § 556 III, IV auch nicht vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ersetzung der Ermächtigung.

Rn 4 Die Ermächtigung kann durch den Minderjährigen nicht eingeklagt werden. Ist ein Vormund gesetzlicher Vertreter, kann er beim Familiengericht einen Antrag auf Ersetzung der Ermächtigung stellen. Sind die Eltern gesetzliche Vertreter, ist keine Ersetzung möglich (Soergel/Hefermehl Rz 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Mangel iSv § 651i II (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Reise muss einen Mangel haben (§ 651i II). II. Erheblichkeit (Abs 1 S 1). Rn 3 Der Mangel muss die Reise objektiv erheblich beeinträchtigen. Wie bei Minderung (§ 651m I 2) ist maßgeblich der Anteil der Mangel in Relation zur gesamten Reiseleistung und wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Dabei ist das Maß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Der Beseitigungsanspruch entspricht dem aus § 435. Die Haftung wegen unterlassener Beseitigung erfordert Verschulden entspr § 437 (HP/Faust Rz 3; Staud/Mader/Schermaier Rz 2). Ansprüche gegen Dritte bestehen nur bei Sicherung durch Vormerkung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung durch Gesellschafter (Nr 2).

Rn 4 I Nr 2 bezieht sich auf § 725 und meint – ausdrücklich (›Mitgliedschaft‹) – nicht den Fall des § 731 (›Gesellschaft‹).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zwangsvollstreckung.

I. Voraussetzungen. Rn 7 Es gelten die allg Vollstreckungsvoraussetzungen. Titel kann eine persönliche Unterwerfung, § 794 I Nr 5, II ZPO (wegen § 800 ZPO s.o. Rn 2), oder ein Duldungsurteil bzw- vergleich sein. Für die Klage gilt § 24 ZPO. Sie kann im Urkundenprozess erhoben werden, wenn die Reallast auf Geld oder vertretbare Sachen lautet, §§ 592 ff ZPO. II. Verfahren. Rn 8 N...mehr