Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche.

Gesetzestext (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1667 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1859 BGB – Gesetzliche Befreiungen.

Gesetzestext (1) Befreite Betreuer sind entbunden Sie haben dem Betreuungsgericht jährlich eine Übersicht über den Bestand des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens des Betreuten (Vermögensüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 667 BGB – Herausgabepflicht.

Gesetzestext Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beauftragten, die Vorteile an sich zu ziehen, die mit der Besorgung des Geschäfts verbunden sind. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 43 EGBGB – Rechte an einer Sache.

Gesetzestext (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet. (2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden. (3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 406 BGB – Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger.

Gesetzestext Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist. A. Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 464 BGB – Ausübung des Vorkaufsrechts.

Gesetzestext (1) 1Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zu Stande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat. A. Ausübung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1629a BGB – Beschränkung der Minderjährigenhaftung.

Gesetzestext (1) 1Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eines sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die auf Grund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 27 WEG – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.

Gesetzestext (1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 434 BGB – Sachmangel.

Gesetzestext (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1958 BGB – Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben.

Gesetzestext Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. A. Allgemeines. Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gegen den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 498 BGB – Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur kündigen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 10 ROM II – Ungerechtfertigte Bereicherung.

Gesetzestext (1) Knüpft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus ungerechtfertigter Bereicherung, einschließlich von Zahlungen auf eine nicht bestehende Schuld, an ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis – wie einen Vertrag oder eine unerlaubte Handlung – an, das eine enge Verbindung mit dieser ungerechtfertigten Bereicherung aufweist, so ist das Recht anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1628 BGB – Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern.

Gesetzestext 1Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. 2Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2059 BGB – Haftung bis zur Teilung.

Gesetzestext (1) 1Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Vermögen, das er außer seinem Anteil an dem Nachlass hat, verweigern. 2Haftet er für eine Nachlassverbindlichkeit unbeschränkt, so steht ihm dieses Recht in Ansehung des seinem Erbteil entsprechenden Teils der Verbindlichkeit nicht zu. (2) Das Recht der N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2294 BGB – Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre. A. Zweck. Rn 1 Ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2255 BGB – Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen.

Gesetzestext 1Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. 2Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1968 BGB – Beerdigungskosten.

Gesetzestext Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift regelt allein die Kostentragungspflicht, nicht jedoch die Bestattungspflicht selbst, diese findet sich in öffentlich-rechtlichen Bestattungsgesetzen und der gewohnheitsrechtlich anerkannten Totenfürsorgepflicht (Kobl ErbR 21, 1057 [OLG Koblenz 25.03.2021 - 12 U 1546/20]) f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650n BGB – Erstellung und Herausgabe von Unterlagen.

Gesetzestext (1) 1Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einer geschuldeten Leistung hat der Unternehmer diejenigen Planungsunterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt werden wird. 2Die Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 709 BGB – Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust

Gesetzestext (1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet. (3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1355 BGB – Ehename.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. 2Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. 3Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. (2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsname...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 612a BGB – Maßregelungsverbot.

Gesetzestext Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. A. Zweck und Anwendungsbereich. Rn 1 § 612a will verhindern, dass Arbeitnehmer ihre Rechte nicht wahrnehmen, weil sie befürchten müssen, deswegen benachteiligt zu werden. Geschützt sind ArbN einschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651i BGB – Rechte des Reisenden bei Reisemängeln.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 861 BGB – Anspruch wegen Besitzentziehung.

Gesetzestext (1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1414 BGB – Eintritt der Gütertrennung.

Gesetzestext 1Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. A. Allgemeines. Rn 1 Die Norm erwähnt die Gütertrennung nur und gestaltet sie als Auffan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327u BGB – Rückgriff des Unternehmers.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 76–82 EuErbVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 649 BGB – Kostenanschlag.

Gesetzestext (1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grunde kündigt, nur der im § 645 Absatz 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 161 BGB – Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit.

Gesetzestext (1) 1Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft, im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Einer solchen Verfügung steht eine Verfügung g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 10 EGBGB – Name.

Gesetzestext (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (2) 1Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 133 BGB – Auslegung einer Willenserklärung.

Gesetzestext Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. A. Normzweck. Rn 1 Die Auslegung einer Willenserklärung soll den rechtlich maßgebenden Sinn der Erklärung ermitteln (BGH FamRZ 87, 476; BeckOK/Wendtland § 133 Rz 17). Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Vorfrage, ob ein Verh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 513 BGB – Anwendung auf Existenzgründer.

Gesetzestext Die §§ 491 bis 512 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lassen oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag schließen, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis überstei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1946 BGB – Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung.

Gesetzestext Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Annahme/Ausschlagung kann erst ab dem Erbfall erfolgen; der Ablauf der Ausschlagungsfrist muss nicht abgewartet werden. B. Vor dem Erbfall. Rn 2 Eine vor dem Erbfall abgegebene Annahme-/Ausschlagungserklärung ist wirkungslos). Vor dem Erbfall kann nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1666a BGB – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen.

Gesetzestext (1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. (2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2311 BGB – Wert des Nachlasses.

Gesetzestext (1) 1Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zu Grunde gelegt. 2Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz. (2) 1Der Wert ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. 2Eine vom Erblasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2050 BGB – Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben.

Gesetzestext (1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen, soweit nicht der Erblasser bei der Zuwendung ein anderes angeordnet hat. (2) Zuschüsse, die zu dem Zwecke gegeben worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.

Gesetzestext (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindesmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 705 BGB – Rechtsnatur der Gesellschaft.

Gesetzestext (1) Die Gesellschaft wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. (2) Die Gesellschaft kann entweder selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 927 BGB – Aufgebotsverfahren.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1716 BGB – Wirkungen der Beistandschaft.

Gesetzestext 1Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. 2Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Pflegschaft für Minderjährige mit Ausnahme derjenigen über die Aufsicht des Familiengerichts und die Rechnungslegung sinngemäß. A. Grundlagen. Rn 1 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung, dass die elterliche Sorge durch die Beistandschaft nicht einge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 462 BGB – Ausschlussfrist.

Gesetzestext 1Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden. 2Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist. A. Gesetzliche Fristen (S 1). Rn 1 Die Fristen sind Ausschlussfristen (BGHZ 47, 387, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 21 HaagUntProt – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 473 BGB – Unübertragbarkeit.

Gesetzestext 1Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. 2Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich. A. Zweck, Anwendungsbereich. Rn 1 Die Norm will Verpflichteten vor einer Übertragung des Vorkaufsrechts auf ihm nicht genehme Dritte schützen (RG 155,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 216 BGB – Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen.

Gesetzestext (1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. (2) 1Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden, so kann die Rückübertragung nicht auf Grund der Verjährung des Anspruchs gefordert werden. 2Ist das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327k BGB – Beweislastumkehr.

Gesetzestext (1) Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war. (2) Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 134 BGB – Gesetzliches Verbot.

Gesetzestext Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. A. Normzweck. Rn 1 Die Privatautonomie besteht in den Schranken der gesetzlichen Ordnung. Missbilligt eine Norm ein Rechtsgeschäft und ordnet sie die Rechtsfolge selbst an (lex perfecta), wie die §§ 248 I, 307–310, 311b II, V, 723 III, 92...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 472 BGB – Mehrere Vorkaufsberechtigte.

Gesetzestext 1Steht das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. 2Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die Übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben. A. Zweck, Anwendungsbereich. Rn 1 Wie § 461 für den Wiederkauf ordnet die Norm die Unteilbarkeit des Vorka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 270 BGB – Zahlungsort.

Gesetzestext (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes. (3) Erhöhen sich infolge einer nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 584b BGB – Verspätete Rückgabe.

Gesetzestext Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen, in dem die Nutzungen, die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können, zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 35 BGB – Sonderrechte.

Gesetzestext Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden. A. Begriff. Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle mitgliedschaftlich strukturierten juristischen Personen des Privatrechts sowie für Personengesellschaften. Ein Sonderrecht ist eine auf satzungsmäßiger Grundlage beruhende unentziehbare bevo...mehr