Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Subsidiärer Umlageschlüssel.

Rn 35 Hat der Gebäudeeigentümer keine Bestimmungen getroffen, gilt für die Umlage der Kosten subsidiär § 9a HeizkostenV.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die amtliche Aufnahme des Inventars erfolgt auf Antrag des Erben durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar. 2Durch die Stellung des Antrags wird die Inventarfrist gewahrt. (2) Der Erbe ist verpflichtet, die zur Aufnahme des Inventars erforderliche Auskunft zu erteilen. (3) Das Inventar ist von dem Notar bei dem Nachlassgericht einzureichen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufhebung (Abs 1).

I. Vorbemerkung. Rn 1 § 875 ist eine Durchbrechung von § 873, da für die Aufgabe eines Rechts keine Einigung, sondern grds die einseitige Erklärung des Berechtigten sowie die Löschung des Rechts im Grundbuch genügt. § 875 gilt nicht für das Erlöschen eines Rechts kraft Gesetzes außerhalb des Grundbuchs. II. Recht an einem Grundstück. Rn 2 Erfasst sind alle dinglichen Rechte an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. (2) Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann auch der neue Gläubiger geltend machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 11 Nach III 1 bleiben weitergehende Pflichten aufgrund anderer Vorschriften unberührt. Dahin gehören die allgemeinen Pflichten bei Verbraucherverträgen nach § 312a sowie die besonderen Pflichten beim Fernabsatz sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach § 312d einschließlich Art 246, 246a und 246b EGBGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. § 650a Abs 2.

I. Instandhaltung. Rn 12 Im Gegensatz zu I kann nur die Instandhaltung eines Bauwerks, nicht einer Außenanlage einen Bauvertrag begründen. Der Gesetzgeber verweist für die Definition des Begriffs der ›Instandhaltung‹ in den Materialien (BTDrs 18/8486, S 53) auf § 2 Abs 9 HOAI. Danach sind Instandhaltungen Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustands eines Bauwerks (vgl auch § 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage (§ 555b Nr 1a).

I. Überblick. Rn 9a Zur Entstehung der Bestimmung s Vor § 555a Rn 6. § 555b Nr 1a ist ein Modernisierungstatbestand für Investitionen in Heizungsanlagen, welche die Anforderungen des § 71 GEG erfüllen (Rn 9d). Er ist auf jeden Einbau bzw Aufstellung anwendbar, auch solche, für die keine Pflicht besteht (s.a. BTDrs 20/7619, 96). Er dient ferner als Grundlage für § 559e. Die vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anlagen und Einrichtungen (§ 33 III).

Rn 3 Anlagen und Einrichtungen iSv § 33 III sind: der Hofraum, das Treppenhaus, Trockenspeicher und andere Einrichtungen des Gebäudes, nicht aber Dach und Balkone (BGH NZM 12, 311 [BGH 16.09.2011 - V ZR 236/10] Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorvertragliche Informationen (Art 242 § 1 EGBGB).

1. Inhalt. Rn 3 Als vorvertragliche Informationen sind die Angaben nach den Anhängen der RL 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.1.09 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl L 33 vom 3.2.09, 10) in leicht z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Guthaben.

Rn 122 Die Rückzahlung eines Guthabens ist – entspr der Nachzahlung – mit Zugang einer ›formal‹ ordnungsgemäßen Abrechnung (Rn 52 ff) fällig (BGH NJW 13, 859 Rz 12; ZMR 05, 281 unter 1. b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eintritt von Haushaltsangehörigen, Abs 2.

Rn 12 Sofern weder der Ehegatte noch ein Lebenspartner in das Mietverhältnis eintreten, gilt § 563 II. I. Tod des Mieters. Rn 13 S Rn 5; Sonderfall: AG Hambg ZMR 16, 458 II. Kind, Abs 2 S 1. Rn 14 Von § 563 II 1 sind Kinder iSd § 1591 f sowie die nach den §§ 1741 ff, 1767 ff angenommenen Kinder umfasst (AG München ZMR 20, 35). Bei Pflegekindern und Stiefkindern str (bejahend Bla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Interesse des Verkehrsschutzes wird die Anfechtbarkeit nach § 123 durch Ausschlussfristen begrenzt. Da der Getäuschte und der Bedrohte stärkeren Schutz als der Irrende verdienen, sieht § 124 längere Anfechtungsfristen als § 121 vor. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann aber das Anfechtungsrecht bereits zuvor verwirkt sein (BGH NJW 71, 1800).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Heilung durch Bewirkung der versprochenen Leistung (Abs 2).

I. Allgemeines. Rn 5 ›Bewirkt‹ ist die Leistung, wenn der Schenker alles getan hat, was von seiner Seite zum Erwerb des Gegenstands der Schenkung erforderlich ist (BGH NJW 70, 941); auf den Leistungserfolg kommt es nicht an (hM; aA MüKo/Koch Rz 11). Es schadet nicht, wenn das Vollzugsgeschäft befristet oder bedingt abgeschlossen ist (BGH NJW-RR 89, 1282); die Begründung eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 584a gilt für die Pacht von Grundstücken und Räumen sowie die Rechtspacht. Für die Landpacht gilt § 589 (Nutzungsüberlassung an Dritte) sowie bei Tod des Pächters § 594d.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Erhält die ausgleichspflichtige Person Kapitalzahlungen aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr die Zahlung des Ausgleichswerts verlangen. 2Im Übrigen sind die §§ 20 und 21 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. GBA (§ 32 III).

Rn 3 Das GBA ist nur zu einer formalen Prüfung der in § 32 III genannten Angelegenheiten berechtigt (aA Ddorf DNotZ 78, 354 [OLG Düsseldorf 21.09.1977 - 3 W 266/77]). Verstößt das GBA gegen § 32 III, entstehen Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht. § 32 III ist Sollvorschrift (s.a. BGH ZMR 08, 897).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 13 Derjenige Ehegatte, der Rechte aus der Zuwendung als solcher herleitet, hat diese zu beweisen (Ddorf FamRZ 88, 63). Der andere trägt die Beweislast dafür, dass die Zuwendung nicht als Vorausempfang angerechnet werden sollte (Grüneberg/Brudermüller Rz 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Willensbildung.

Rn 17 Wann, auf welche Art und Weise, ggf durch wen und mit welchen Mitteln die GdW handelt, müssen grds die WEigtümer nach § 19 I beschließen; etwas anderes kann aus § 27 I, II folgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verzug eines Gesamtgläubigers wirkt auch gegen die übrigen Gläubiger. (2) Vereinigen sich Forderung und Schuld in der Person eines Gesamtgläubigers, so erlöschen die Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner. (3) 1Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 422, 423, 425 entsprechende Anwendung. 2Insbesondere bleiben, wenn ein Gesamtgläubiger seine Forderung auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeiner Sorgfaltsmaßstab.

Rn 1 Für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses im Allgemeinen haftet der Vorerbe nach § 277. Von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist er dadurch also keinesfalls befreit. Die Beweislast dafür, dass er in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwendet, liegt beim Vorerben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 68. Versteigerung beweglicher Sachen (Abs 1 lit g).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachkauf.

I. Begriff. Rn 4 Der Begriff ›Sache‹ ist in § 90 legal definiert. Er umfasst daher alle körperlichen Gegenstände, bewegliche wie unbewegliche, auch Miteigentumsanteil an Grundstück (BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]), feste wie flüssige oder gasförmige (s § 90); auch Wasser und Gase sind also Sachen. Auf Tiere finden gem § 90a die Vorschriften über Sachen und dam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Genehmigungspflicht und Treuwidrigkeit der Berufung auf das Fehlen der Genehmigung.

1. Genehmigungsanspruch des Vertreters. Rn 8 Ausnahmsweise besteht in den Fällen der Notgeschäftsführung gem §§ 679, 680, nicht aber bereits bei einer berechtigten GoA (§§ 677, 683) ein Genehmigungsanspruch des Vertreters gegen den Vertretenen (BGH NJW 51, 398). Die Ansicht, dass der Notgeschäftsführer nach §§ 679 f gesetzliche Vertretungsmacht habe (BeckOKBGB/Schäfer Rz 11),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Prozess.

Rn 30 Im Prozess muss der Mieter gem § 22 AGG nur Hilfstatsachen (Indizien) beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Der Vermieter trägt dann die Beweislast dafür, dass er nicht gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung verstoßen hat; ferner dafür, dass eine Ausn (s Rn 28) vorgelegen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist eine Weiterführung von § 1074, gilt also ebenfalls nur für unverzinsliche Forderungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Zertifizierter Verw (§ 19 II Nr 6).

1. Überblick. Rn 46 Grds kann jeder WEigtümer ab dem 1.12.23 (§ 26a Rn 7; § 48 Rn 4) verlangen, dass nicht irgendein Verw bestellt wird, sondern ein iSv § 26a I zertifizierter. Kommen die WEigtümer diesem Anspruch nicht nach, kann der Verlangende eine Klage nach § 44 I 2 erheben. Ein Ermessen besteht insoweit nicht (str). Den WEigtümern steht es ohne Verlangen allerdings frei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer erlangt, so kann er den Verkauf auch nach den für den Verkauf einer gepfändeten Sache geltenden Vorschriften bewirken lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abwendungsrecht, § 583 II.

Rn 6 Hier gilt das zu § 562c Gesagte entspr. Das Abwendungsrecht kann auch Dritten (weiteren Pfandgläubigern) zustehen. Es kann vom Berechtigten auf einzelne ausgewählte Inventarstücke beschränkt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmung.

I. Anspruch auf Zustimmung. Rn 3 Der Berechtigte hat einen Anspruch auf die zur Eintragung des Vormerkungsberechtigten nach § 19 GBO – nicht nach § 185 (MüKo/Lettmaier Rz 2; aA nur RGRK/Augustin Rz 4) – erforderliche Zustimmung des vormerkungswidrig Eingetragenen (BayObLG NJW-RR 90, 722 [BayObLG 08.03.1990 - BReg 2 Z 9/90]) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO), und zwar entwed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen.

Rn 31 Beinhaltet eine Klausel mehrere Rücktrittsgründe, von denen nur einzelne unwirksam sind, tritt lediglich Teilunwirksamkeit ein, wenn die einzelnen Gründe inhaltlich voneinander trennbar und einzeln aus sich heraus verständlich sind (BGH NJW 85, 325 [BGH 31.10.1984 - VIII ZR 226/83]; 85, 2272 [OLG Stuttgart 25.03.1985 - 6 W 14/85]; vgl auch § 306 Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedürftigkeit.

Rn 9 Auf der Stufe der Bedürftigkeit ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Einkünfte des Unterhaltsberechtigten auf den Bedarf anzurechnen sind und diesen decken, § 1602.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Mit Ausnahme von Artikel 7 berührt diese Verordnung nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten für die Inventarerrichtung sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 24 Nr 4 GNotKG), und zwar Nachlasserbenschulden (§ 1967 Rn 7) und im Nachlassinsolvenzverfahren Masseschulden (§ 324 I Nr 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Grundsatz (§ 24 I). Rn 1 Die Versammlung ist gem § 24 I wenigstens einmal jährlich einzuberufen. Die Verletzung von § 24 I würde die Abberufung des Verw aus wichtigem Grund erlauben (AG Hamburg-Blankenese ZMR 08, 1003). Dies hat aber nur noch bei einer Anfechtung einer Bestellung Bedeutung oder dann, wenn ein WEigtümer gegen die Mehrheit die Abberufung verlangt, weil die W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Änderung.

Rn 19 Zur Änderung einer Pauschale s § 560 Rn 4 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Subjektiver Maßstab.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert wurden, stehen der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung nicht entgegen, soweit sich aus der Vereinbarung nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 12 V 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass es dem Behandelnden aufgrund seiner Nähe und seines Wissensvorsprungs eher als dem Patienten zuzumuten ist, das Risiko der Unerweislichkeit zu tragen (BTDrs 17/10488 S 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstiges.

Rn 10 Zum Verhältnis zu § 116 Rn 6; zu § 118 Rn 1. Spezielle Regelungen können die Anwendung von § 117 I ausschließen. Die Scheinehe ist gültig, aber aufhebbar, § 1314 II Nr 5. Die Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam, § 1598 I, ebenso die Adoption.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 4 Die Haftung für Arglist ist nicht abdingbar (Brandbg BeckRS 12, 14956). Eine Garantie kann von vornherein tatbestandlich oder von den Rechtsfolgen her beschränkt gewährt werden, wie durch die Konjunktion ›soweit‹ und in § 443 I klargestellt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Verjährung von Herausgabeansprüchen.

I. Bewegliche Sachen. Rn 26 Beginnend mit der Entstehung des Anspruchs aus § 985 (§ 200) verjähren Ansprüche auf Herausgabe von beweglichen Sachen gem § 197 I Nr 1 in 30 Jahren. Gem § 198 wird die beim unrechtmäßigen Vorbesitzer verstrichene Zeit dem Anspruchsschuldner angerechnet. Die Bestimmung verlangt dafür ausdrücklich einen ›dinglichen Anspruch‹. II. Unbewegliche Sachen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsgeschäftlicher Erwerb.

Rn 3 § 2041 regelt nur den Erwerb durch Mitglieder der Erbengemeinschaft und enthält drei Arten der Surrogation (BGH ZEV 17, 627 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16]). I. Rechtssurrogation. Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt des Bestimmungsrechts.

Rn 4 Die Unterhaltsbestimmung ist muss den gesamten Lebensbedarf des Kindes erfassen. Denkbar sind sowohl Natural- als auch Barunterhaltsleistungen (BGH FamRZ 85, 584). Es darf jedoch nichts ausgelassen werden (BGH FamRZ 93, 417).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonderproblem: Rückabwicklung gegenseitiger Verträge.

a) Zweikondiktionentheorie. Rn 28 Besondere Probleme bereitet die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge, wenn sich die trotz Unwirksamkeit des Vertrages wechselseitig erfüllten Ansprüche auf Leistung und Gegenleistung spiegelbildlich in entspr Kondiktionsansprüchen beider Parteien wiederfinden. Nach der heute in ihrer Reinform nicht mehr vertretenen Zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berücksichtigung nachehezeitlicher Veränderungen (Abs 2 S 2).

1. Allgemeines. Rn 6 II 2 ermöglicht in bestimmten Grenzen die Berücksichtigung von Veränderungen, die sich zwischen dem Ehezeitende und der Entscheidung über den VA ergeben haben. In Betracht kommen sowohl rechtliche als auch tatsächliche Veränderungen, aber nur solche, die ›auf den Ehezeitanteil zurückwirken‹, dh die – rückwirkend aus der Sicht im Zeitpunkt der Entscheidung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hintergrund.

Rn 4 Die Vorschrift beruht auf der Überlegung, dass der Erblasser üblicherweise entferntere Abkömmlinge nicht hinter völlig Familienfremde zurücksetzen möchte. Es handelt sich um die unwissentliche Übergehung dieser Abkömmlinge. Dabei wird der Irrtum des Erblassers unterstellt. Eine Anfechtung durch den Vorerben ist nicht erforderlich. Dies kann dann anders sein, wenn der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anfängerfehler.

I. Umfang der Beweislastumkehr. Rn 10 Die mangelnde Befähigung des Behandelnden (vgl § 630a II) kehrt die Beweislast bzgl des Ursachenzusammenhangs zwischen mangelnder Befähigung und Rechtsgutsverletzung zu Gunsten des Patienten um. Der Behandelnde kann dieser Vermutung mit dem Beweis begegnen, dass die Rechtsgutsverletzung ihre Ursache nicht in der fehlenden Befähigung finde...mehr