Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorausgezahlte Vergütung, Abs 1 S 3.

Rn 4 I 3 ist eine eigene Anspruchsgrundlage (MüKo/Henssler § 628 Rz 43) und gestaltet die Rückgewährpflicht verschuldensabhängig: Nur wenn der Dienstverpflichtete die Kündigung zu vertreten hat, muss er gem I 3 Alt 1 iVm § 346 II die Vergütung auch bei Entreicherung zurückgewähren. I 3 gilt entspr, wenn die Vergütung bereits gezahlt wurde (MüKo/Henssler § 628 Rz 45).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nach Willkür des Vermieters (§ 556a II 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 25 § 556a II 1 verfolgt das Ziel, mehr Abrechnungs- und Kostengerechtigkeit zu schaffen (BGH ZMR 16, 521 Rz 19). Er räumt dem Vermieter allerdings nur ein Recht ein. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter von der Änderungsmöglichkeit Gebrauch macht – auch wenn Erfassungsmöglichkeiten vorhanden sind (Rn 31). Aus § 556a II 1 folgt auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirkung und Anwartschaftsrecht.

1. Eigentumsübergang. Rn 11 S.a. § 873 Rn 11. Das Eigentum geht erst über, wenn zusätzlich zur Auflassung die Eintragung im Grundbuch (Ausn Art 127 EGBGB für buchungsfreie Grundstücke) erfolgt ist und die Auflassung zu diesem Zeitpunkt noch wirksam ist, der Veräußerer noch verfügungsbefugt ist (§ 878) und sich Auflassung und Eintragung inhaltlich decken. Die Reihenfolge von A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtskräftiges Urteil.

I. Abtretung vor Rechtshängigkeit. Rn 11 § 407 II schützt den Schuldner, der im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit iSv §§ 261, 253 I ZPO keine Kenntnis (Rn 5 ff) von der bereits erfolgten Abtretung hatte. Das rechtskräftige Urt zwischen ihm u dem Zedent muss der Zessionar gg sich gelten lassen. Die Rechtskrafterstreckung wirkt nur zugunsten des Schuldners, nicht auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Konkurrenzen.

I. Anfechtungstatbestände. Rn 42 Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung schließen sich nicht aus (BGH NJW-RR 96, 1281), ebenso wenig eine Anfechtung nach § 123 I und nach § 119 (BGHZ 78, 221). II. Sittenwidrigkeit. Rn 43 Da die widerrechtliche Drohung in § 123 gesondert geregelt wird, ist ein Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gem § 138 nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Herausgabe – § 818 I. 1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹. Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anknüpfungsgegenstand.

1. Depeçage. Rn 33 Die Kollisionsnormen überantworten nicht einen Fall als ganzen einer bestimmten Rechtsordnung, sondern weisen jeweils einer bestimmten Rechtsfrage (Anknüpfungsgegenstand) eine bestimmte Rechtsordnung zu (›analytische Methode‹). Unterschiedliche Rechtsfragen eines einheitlichen Falles können mit unterschiedlichen Rechtsordnungen eng verbunden sein, was dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann den Vertrag nur persönlich schließen; ist er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. 2Ist der Erblasser geschäftsunfähig, so kann der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Flurbereinigung, Umlegung.

Rn 6 Gesetzliche Ausnahmen bestimmen außerdem § 68 II FlurbG u § 62 II BauGB: Hier kann ein Grundstück zu einem Bruchteil belastet werden, wenn die Hypothek ursprünglich auf einem umgelegten Grundstück lastete, das nur einen geringeren Wert als das Ersatzgrundstück hatte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 827 betrifft die Verschuldensfähigkeit des Schädigers. Die Vorschrift ergänzt (in Kombination mit §§ 828, 829) den objektiven Verschuldensmaßstab des § 276 durch ein subjektives Element. Sie basiert auf dem Grundsatz, dass Handlungen, die nicht von der freien Willensbestimmung getragen werden, keine Verschuldenshaftung begründen können. Die Folgen des § 827 werden dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs erteilt, so ist die Beobachtung der in den §§ 780, 781 vorgeschriebenen schriftlichen Form nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Hausgeld und -schuldner.

I. WEigtümer. 1. Maßgebender Zeitpunkt und Allgemeines. Rn 54 Schuldner iSv § 16 II ist nach ganz hM die natürliche oder juristische Person(en), die bei Fälligkeit (BGH ZMR 23, 52 Rz 17; WuM 21, 55 Rz 23) WEigtümer ist (Vor §§ 1–49 Rn 1) – ›Fälligkeitstheorie‹. Überzeugender ist demgegenüber eine Anknüpfung an die Entstehung der Hausgeldschuld (Elzer ZWE 18, 153, 156). Erfüllt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutgläubigkeit.

Rn 5 Der Dritte, der sich auf die Richtigkeit der Vollmachtsurkunde beruft, muss gutgläubig (s § 173) sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erfüllung.

Rn 5 Der Vorerbe hat ein Zurückbehaltungsrecht wegen Ersatzansprüchen gegen den Nacherben. Dies gilt insb für Verwendungen nach § 2125 (s §§ 2124–2126 Rn 16), bei landwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben für die Feldbestellungskosten (§ 2130 I 2 iVm § 596a II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertretung ohne Vertretungsmacht.

1. Abschluss eines Vertrages. Rn 2 Die §§ 177–179 finden auf den Abschluss aller Verträge Anwendung, bei denen die Stellvertretung zulässig ist (BGH NJW 71, 428, 429 [BGH 30.10.1970 - IV ZR 125/69]; s hierzu § 164 Rn 26). 2. Handeln als Vertreter. Rn 3 Die §§ 177 ff setzen voraus, dass der Vertreter als solcher gehandelt hat. Hierzu muss er eine eigene Willenserklärung abgegebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rang (Abs 3).

I. Rang der Vormerkung. Rn 20 Der Rang der Vormerkung richtet sich nach §§ 879 ff (vgl zum Rang der Eigentumsübertragungsvormerkung jedoch BGH ZNotP 07, 191 mwN). II. Rang des Rechts. Rn 21 Das Recht, auf dessen Einräumung der Anspruch gerichtet ist, erhält mit seiner Eintragung kraft Gesetzes den Rang der Vormerkung, als ob es sofort eingetragen worden wäre (Soergel/Stürner Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot.

a) Überblick. Rn 23 Bietet der Vermieter die Mietsache in der Öffentlichkeit an, etwa durch Anzeigen in Tageszeitungen und Veröffentlichungen im Internet, ist nach § 2 Nr 8 AGG das AGG zu beachten (LG Köln ZMR 16, 205). Gem §§ 19 I Nr 1 Var 2, 2 I Nr 8, 1 AGG ist in diesem Falle bei Begründung, Durchführung und Beendigung eines Mietvertrags eine Benachteiligung eines potenzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Die übrigen Berechtigten können anstelle des nicht Interessierten den Erwerb im Ganzen durchführen. Wann ein ›nicht ausüben‹ des Rechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Innenverhältnis; im Zw muss jedem Wiederkaufsberechtigten eine Frist zur Ausübung gesetzt werden (HP/Faust Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzungen.

1. Treuhandgeschäft. Rn 7 Von einer Treuhand wird gesprochen, wenn der Treugeber dem Treunehmer ggü den Begrenzungen im Innenverhältnis eine überschießende Rechtsmacht einräumt (§ 164 Rn 5 ff). Ein wirksames fiduziarisches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn die Beteiligten ein gültiges Rechtsgeschäft benötigen, auch wenn dieses nicht in allen Konsequenzen gewollt ist. § 117 I gre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 16 S 1 enthält eine Anspruchsgrundlage für die Herausgabe des Erlangens, S 2 führt nicht zum Erlöschen dieses Bereicherungsanspruchs, sondern nur zum Fehlen oder Wegfall der gerichtlichen Durchsetzbarkeit (BGH NJW 19, 2923 [BGH 27.06.2019 - IX ZR 167/18] Rz 95).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die §§ 844, 845 begründen Ersatzansprüche Dritter. Hätte bei der Schädigung eine zu verantwortende Mitwirkung des Erstgeschädigten vorgelegen, würde § 254 direkt für diese Drittansprüche nicht passen. Es wäre aber ungereimt, wenn der Schädiger dem Zweitgeschädigten mehr Ersatz leisten müsste als dem Erstgeschädigten: Auch die Drittansprüche beruhen ja auf der Haftung gg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Merkmale für Vergleichbarkeit (§ 558 II 1).

1. Allgemeines. Rn 10 Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem in § 558 II 1 abschließend aufgezählten fünf wohnwertbildenden Merkmalen; weitere sind unbeachtlich (Hamm WuM 83, 108 [OLG Hamm 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82]; LG Aachen MDR 83, 492 [LG Aachen 30.12.1982 - 5 S 447/82]). Wohnungen sind vergleichbar, wenn sie in wesentlichen Punkten übereinstimmen (AG Mainz WuM 72, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unbeschränkte Haftung.

I. Verschulden (§ 702 II Nr 1). Rn 4 Der Gastwirt haftet unbeschränkt, wenn er oder seine Leute den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sachen zu vertreten haben. Der Sorgfaltsmaßstab bestimmt sich nach § 276. Ein Gast kann somit ein höheres Maß an Sorgfalt einfordern, wenn er in einem Luxushotel absteigt (LG Berlin VersR 92, 323). Verschulden des Gast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse mit Ausnahme der Mietverhältnisse über Wohnraum (s hierfür §§ 563 ff); zum Leasing vgl LG Saarbrücken – 6 O 53/15. Für Fälle, in denen der Mieter vor dem 1.9.01 verstarb, s Art 229 § 3 I Nr 5 EGBGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Die Vorschrift legt die Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Zahlungsauftrags fest und bestimmt den Zeitpunkt des Zugangs (I). Dabei eröffnet die Norm Spielräume für Gestaltungen durch den Zahlungsdienstleister. II enthält Regeln für Terminaufträge. I. Zugang. Rn 3 Der Zahlungsauftrag als Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister wird wirksam, wenn er dem Zahlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Vorlegungsanspruchs.

I. Sachen. Rn 4 Erfasst sind bewegliche (zB Pkw, Jaeger, VersR 11, 50 ff) und unbewegliche Sachen iSd § 90 (zB Grundstück, Karlsr NJW-RR 02, 951). Für Tiere gilt aufgrund von § 90a der § 809 entspr. Urkunden sind Sachen iSd § 809, sofern sie nicht von § 810 umfasst werden. Technische Aufzeichnungen ohne Urkundenqualität fallen unter § 809, zB Tonbänder, Computerprogramme (KG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptpflicht.

1. Hauptpflicht. Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dritten gegenüber.

Rn 3 Die Einschränkung ›Dritten ggü‹ stellt die Selbstverständlichkeit klar, dass im Innenverhältnis der Miteigentümer nur die für die Bruchteilsgemeinschaft geltenden Regelungen der §§ 741, 1008 ff gelten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Pfandrecht an einer Forderung erstreckt sich auf die Zinsen der Forderung. 2Die Vorschriften des § 1123 Abs. 2 und der §§ 1124, 1125 finden entsprechende Anwendung; an die Stelle der Beschlagnahme tritt die Anzeige des Pfandgläubigers an den Schuldner, dass er von dem Einziehungsrecht Gebrauch mache.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Allgemeines. Rn 3 Tatbestandsvoraussetzungen in der Versammlung sind: Einberufung durch potenziell Berechtigten (s.a. BGH ZMR 22, 566 Rz 17), Antrag, Abstimmung in einer nicht beendeten Versammlung, va Feststellung und – ggf schlüssige – Verkündung (BGH NZM 24, 188 Rz 7; ZMR 19, 55 Rz 15; 14, 554 Rz 8; s.a. § 24 VII 1); der Verw kann die Verkündung nicht ›widerrufen‹. Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen.

Rn 5 Der Fristbeginn ist hier gesetzlich nicht geregelt (Motive I, 209). Anfechtbarkeit und Anfechtungsgegner müssen bekannt sein (AnwK/Feuerborn § 124 Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 27 Anspruchsberechtigt ist jeder WEigtümer. Verpflichtet ist die GdW. Für diese handelt ihr zuständiges Organ, idR also die WEigtümer, ggf nach § 27 I, II der Verw.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abtretung der Darlehensforderung (Abs 6).

Rn 6 Im Falle einer Abtretung, nicht aber bei einer stillen Zession o bloßer Einschaltung eines externen Abwicklers, treffen die Pflichten aus I–V kumulativ (Müko/Weber Rz 21; Staub/Renner Kreditgeschäft Rz 695; aA Höche FS Nobbe [09], 317, 327) als Gesamtschuldner auch den neuen Gläubiger.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einbau oder Aufstellung.

Rn 9b Die Begriffe ›Einbau oder Aufstellung‹ meinen jew ›Inbetriebnahme‹ bzw. ›betriebsfertige Installation‹ einer Heizungsanlage.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte und Zweck. Rn 1 § 560 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 4 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). § 560 I–III ergänzen § 556. Sie regeln, wann, wie und auf welchem Weg eine Betriebskosten pauschale (§ 556 Rn 13) geändert werden kann (§ 560 I, II) oder muss (§ 560 III). § 560 IV bestimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen.

a) Verzögerungsschaden. Rn 8 Die Abgrenzung zwischen der Haftung des Verkäufers für Mängel nach § 280 I über Nr 3 und für Verzug ist str, s Rn 30, 32, 35. b) Kosten der Selbstvornahme. Rn 9 Setzt der Käufer dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung und beseitigt stattdessen den Mangel selbst, ist es mit dem vorrangigen Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (s Rn 15) nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bürgschaft auf erstes Anfordern.

1. Funktion, Inhalt. Rn 75 Die Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Banken- und internationalen Handelsverkehr das früher übliche ›Bardepot‹ abgelöst (BGH NJW 84, 923; LG Kleve ZIP 98, 1632, 1633). Sie soll dem Gläubiger schnell Liquidität verschaffen (BGHZ 151, 236, 241f). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Bürge selbstschuldnerisch bei Auflockerung des Akzessorietätspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unwirksamkeit von Vertragsbeendigung und Minderung nach § 327i Nr 2.

Rn 6 V orientiert sich an der Parallelregelung in § 438 IV 1. Er enthält einen Verweis auf § 218, um für die nicht von der Verjährung erfassten Gestaltungsrechte in § 327i Nr 2 einen Gleichlauf im Hinblick auf den Zeitraum der möglichen Ausübung herzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 74. Werklieferungsvertrag (Abs 1 lit a).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Freiwillig.

Rn 33 Der Gebäudeeigentümer kann den jew geltenden Umlageschlüssel nach den Maßgaben des § 6 IV 2 HeizkostenV ändern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwaltsvergleich.

1. Begriff, Bedeutung. Rn 30 Der Anwaltsvergleich iSv §§ 796a–c ZPO ist ein Vergleich, der außergerichtlich von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht ihrer Parteien abgeschlossen wird (BTDrs 13/5274 29; Zö/Geimer § 796a Rz 1; Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 796a Rz 1f). Rn 31 Sinn und Zweck des Anwaltsvergleichs ist es, die sofortige Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich ohne e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vollständigkeit.

Rn 6 Die Bewirkung nur eines Teils der Leistung führt nach Maßgabe des § 139 zu teilweiser Heilung (MüKo/Koch Rz 12). Bei Dauerschuldverhältnissen tritt Heilung ein, soweit bereits geleistet ist (BAG NJW 59, 1746).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen der Stellvertretung.

I. Verhältnis des Vertragspartners zum Vertretenen. 1. Eintritt der Rechtsfolgen des Vertretergeschäfts in der Person des Vertretenen. Rn 74 Die primäre Wirkung der Stellvertretung besteht nach dem Repräsentationsprinzip (Rn 1) darin, dass dem Vertreter die von dem Stellvertreter abgegebene (I 1) oder entgegengenommene (III) Willenserklärung zugerechnet wird, sodass er auf der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Prozessuales.

Rn 24 Nach § 18 II Nr 1 kann jeder WEigtümer nach einer Vorbefassung (Vor §§ 43–45 Rn 15) von der GdW in einer Klage die Einhaltung einer ordnungsmäßigen Verwaltung verlangen. Die Klage unterfällt § 43 II Nr 2. Besteht die ordnungsmäßige Verwaltung in der Fassung eines Beschl, kann auf diesen geklagt werden. Diese Klage unterfällt §§ 43 II Nr 4, 44 I 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anderer Ersatzpflichtiger.

Rn 113 Nicht streitig sind die Fälle, in denen die Reserveursache zur Ersatzpflicht eines Dritten geführt hätte: Das kann den realen Schädiger nicht entlasten, soweit er durch seine Schädigung das Wirksamwerden der Reserveursache und damit die Haftung des bloß hypothetisch gebliebenen dritten Schädigers verhindert hat (etwa BGHZ 29, 207, 215 f; NJW 67, 551, 552).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz (§ 558 III 1).

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