Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Privatrecht. 1. BGB. Rn 4 §§ 119, 120 gelten für alle Willenserklärungen, sofern keine Sonderregelungen eingreifen. Für die anfängliche, aber erst nach Vertragsschluss erkennbare, und die nachträgliche Zahlungsunfähigkeit enthält § 321 eine Sonderregelung. IÜ ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen (Soergel/Hefermehl § 119 Rz 42; MüKo/Armbrüster § 119 Rz 134; aA Flume AT, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Produkthaftung.

1. Grundlagen. a) Gesamtsystem der Produkthaftung. Rn 176 Die deliktsrechtliche Produkthaftung (oder Produzentenhaftung) ist ein Unterfall der Haftung für Verkehrspflichtverletzung (grundl RGZ 163, 21, 26; weiterhin insb BGHZ 51, 91, 105; 104, 323, 330) mit Elementen der Verantwortlichkeit für gefährliche Sachen und der Berufs- bzw Übernahmehaftung. Die Haftung nach § 823 I is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Gibt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht, eine für sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek, ein für sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf, so wird der Bürge insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774 hätte Ersatz erlangen können. 2Dies gilt auch dann, wenn das aufgegebene Recht erst nach der Übern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neu hergestellte Sachen.

Rn 3 Für gebrauchte Sachen (s § 476 Rn 10) ist der Regress ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2.

Rn 2 Stellt sich später heraus, dass der für tot erklärte Elternteil noch lebt, ist ihm auf Antrag die elterliche Sorge im ursprünglichen Umfang zurückzuübertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Diese Einschränkung der Kindeswohlprüfung sah der Reformgesetzgeber als notwendig an, weil häufig eine erhebliche Entfremdung zwischen dem Kind und dem vermeintli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Norm regelt vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, die auch einen Haftungshöchstbetrag vorsehen kann, der akzessorischen Natur Rechnung tragend den Umfang der Pfandhaftung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ehegattenunterhalt.

I. Trennungsunterhalt. Rn 6 Entspr Anwendung von § 1613 gem § 1361 IV 4, § 1360a III. II. Nachehelicher Unterhalt. Rn 7 Nach der Neufassung von § 1585b II ebenfalls entsprechende Anwendung von § 1613. Ausreichend ist daher auch hier das Auskunftsverlangen. Eine Rückbeziehung auf den Monatsersten gilt allerdings nicht. III. Unterhalt der nicht ehelichen Mutter. Rn 8 Gleiches gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nießbrauchsbestellung.

Rn 14 Nach §§ 1069 I, 2033 I kann der Nießbrauch sowohl am Nachlassanteil als auch an einem Anteilsbruchteil bestellt werden, wobei es sich, anders als beim Nießbrauch am Gesamtnachlass, der Sachnießbrauch nach § 1089 ist, um Rechtsnießbrauch handelt. § 1071 gewährt einen Mindestschutz gegen Anteilsentwertungen durch beeinträchtigende Verfügungen (RGZ 90, 236).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Systematik und Normzweck.

I. Die Kondiktionstatbestände. Rn 8 Maßgebend für die Systematik des gesamten Bereicherungsrechts ist die Generalklausel in § 812 I. In ihr sind die Grundparameter der bereicherungsrechtlichen Ausgleichordnung (Rn 1 ff) bezogen auf insgesamt vier Kondiktionstatbestände niedergelegt. Nach dem Wortlaut der Regelung in § 812 I 1 zerfallen diese Grundtatbestände wiederum in zwei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Auslegungsregel.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den Umfang des Nacherbenrechts in zwei Zweifelsfällen. Sie beruht auf dem Grundgedanken, dass der Erblasser dem Nacherben im Zweifel all das zuwenden will, was der Vorerbe von ihm erlangt hat. Das Gegenteil muss beweisen, wer Rechte daraus herleitet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Haushaltsführung für Dritte.

Rn 18 Haushaltsführung für Dritte stellt gleichfalls ein Surrogat dar (anders Oldbg FamRZ 02, 1488). Es kommt nicht darauf an, für wen die Leistung erbracht wird, sondern nur darauf, ob sie anstelle der ertraglosen Hausarbeit/Kinderbetreuung getreten ist (BGH FamRZ 04, 1173 = FuR 04, 497; BGH FuR 04, 1170; 04, 500).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm regelt das Bestellungsgeschäft bei beweglichen Sachen und bei nicht eingetragenen Schiffen, ausgenommen die Fälle der §§ 929a, 932a (MüKo/Pohlmann Rz 2). Da es für das Zubehör einer beweglichen Sache an einer § 1031 vergleichbaren Regelung fehlt, gilt die Norm auch insoweit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Beruft sich der Erwerber wegen Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen Mieter und Vermieter, so trifft ihn die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang (LG Berlin GE 96, 927).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Erbvertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde. 2In dem gleichen Umfang ist eine spätere Verfügung von Todes wegen unwirksam, unbeschadet der Vorschrift des § 2297. (2) Ist der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des Erblassers, so kann der Erbla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge: Senkungserklärung.

Rn 17 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor (Rn 15 f), muss der Vermieter zu diesem Zeitpunkt die Pauschale sofort absenken (BGH ZMR 12, 181 Rz 11), unabhängig davon, ob er die entspr Erklärung, wie geschuldet, unverzüglich abgibt (Ddorf NZM 16, 821 Rz 9). Die Absenkung hat zumeist eine Rückwirkung. Etwaige Überzahlungen kann der Mieter nach §§ 812 ff zurückverlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder wenn seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und später als die in Beschlag genommene Forderung fällig geworden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. (3) Eine abweichende Vereinbarung zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kläger.

aa) WEigtümer. Rn 5 Klagebefugt ist jeder – ggf werdende (BGH ZMR 17, 818 Rz 6) – WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1). Maßgebender Zeitpunkt ist die Klageerhebung (Frankf OLGZ 92, 439). Da der BGH jeden Bruchteils- als WEigtümer ansieht (Vor §§ 1–49 Rn 1), kann dieser eigenständig klagen; nach bislang hM kann der Teilhaber hingegen nach § 1011 BGB prozessführungsbefugt sein (BGH NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Existenz des Nacherben.

Rn 7 Zum anderen muss der betreffende Vor- oder Nacherbe zur Zeit des Erbfalls schon leben oder jedenfalls (§ 1923 II) schon gezeugt sein. Ist Nacherbe ein Kind des Vorerben, so wird dieses auch dann Nacherbe, wenn es erst später als 30 Jahre nach dem Erbfall gezeugt wird, denn seine Zeugung ist ein Ereignis in der Person des Vorerben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 5 Weichen die Vertragsparteien zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen des 2. Titels ab, sind die entspr Bestimmungen nach § 134 unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung und Umfang.

I. Mehrere Bürgschaftserklärungen für dieselbe Schuld. Rn 3 Eine Mitbürgschaft setzt Bürgschaftserklärungen von mindestens zwei Bürgen voraus. Vorbehaltlich des allg Formerfordernisses aus § 766 ist die Art und Weise der Bürgschaftserklärungen frei: gemeinschaftlich iSd § 427 oder gesondert in einer oder in mehreren Urkunden oder Erklärungen, gleichzeitig oder zu verschiedene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen (§ 10 I 2).

1. Allgemeines. a) Überblick. Rn 3 Das Recht lässt den WEigtümern bei der Ordnung ihres Gemeinschaftsverhältnisses als Teilhaber des gemE (§§ 741 BGB ff) durch Vereinbarung bewusst weitgehend ›freie Hand‹ (BGH ZMR 22, 232 Rz 26; 18, 833 Rz 16; NJW 15, 3371 Rz 13; ZMR 13, 290 Rz 9). § 10 I 2 stellt diese Privatautonomie deklaratorisch fest. Soweit das Gesetz dispositiv ist, kön...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beeinträchtigung der Sachsubstanz.

a) Allgemeines. Rn 37 Beeinträchtigungen der Sachsubstanz sind insb die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache (auch zB durch erhebliche Verunreinigung, BGH DB 64, 65 f, unbefugtes Plakatieren, LG Bonn NJW 73, 2292, 2293 f [LG Bonn 15.06.1973 - 5 S 50/73]; AG Leipzig NJW-RR 98, 240 [AG Leipzig 18.07.1997 - 5 C 5887/97] oder Sachverbrauch, durch unaufgeforderte Telefaxwerbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Vorleistungspflicht aus gegenseitigem Vertrag. Rn 2 Es muss sich wie bei § 320 um gegenseitige Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag handeln (§ 320 Rn 2) und es muss hinsichtlich einer solchen Forderung eine Vorleistungspflicht bestehen (vgl § 320 Rn 3 ff). Ob diese auf G oder Vereinbarung beruht, bleibt gleich. II. Gefährdung des Anspruchs auf die Gegenleistung. Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er das Wiederkaufsrecht ausübe, zu Stande. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2.

I. Anwendungsbereich. Rn 9 Die ›Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit‹ entsprechen den gleichen Merkmalen in § 823 I (vgl § 823 Rn 24 ff). Dagegen entspricht die ›Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung‹ dem § 825. Dabei sind ggü dem § 825 aF die Beschränkungen auf ›Frauenspersonen‹ und die ›Gestattung der außerehelichen Beiwohnung‹ aufgegeben worden. Weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessene Pachterhöhung, § 588 III.

Rn 7 Hier wird im Gegensatz zu § 559 auf die Ertragssteigerung für den Pächter und nicht auf die Höhe der Investition des Verpächters abgestellt. Das Erhöhungsverlangen ist wie im Fall des § 558 auf Zustimmung gerichtet. Eine Überlegungsfrist ist nicht gesetzlich fixiert; sie wird mit 6 Monaten angenommen. Die Schriftform ist einzuhalten (§ 585a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht. (2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zurzeit des Erwerbs des Pfandrechts in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist. 2Die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 2, des § 935 und des § 936 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausformungen.

Rn 41 Aus den zahlreichen Fallkonstellationen unzulässiger Rechtsausübung haben sich einige typische Fallgruppen herausgebildet, die freilich weder abschließend noch frei von Überschneidungen sind; auch eine einheitliche Terminologie hat sich bislang nicht durchgesetzt (s NK/Krebs § 242 Rz 75–98; Jauernig/Mansel § 242 Rz 38–52; Grüneberg/Grüneberg § 242 Rz 42–56). a) Unredlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren Besitzer ab, so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen nur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 990 auch bei dem mittelbaren Besitzer vorliegen oder diesem gegenüber die Rechtshängigkeit eingetreten ist. (2) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes in gutem Glauben, so hat er gleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verbraucher.

Rn 2 Die Vertragspartei muss Verbraucher sein (§ 13 Rn 8 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vergütungshöhe (Abs 2).

I. Grundlagen. Rn 8 Haben die Parteien zwar eine Vergütung dem Grunde nach, nicht aber deren Höhe vereinbart, oder aber überhaupt keine Vergütungsabrede getroffen und gilt eine Vergütung nach § 632 I als stillschweigend vereinbart, ist für die Höhe gem § 632 II zunächst auf die Taxe, in Ermangelung einer solchen auf die Üblichkeit abzustellen. Eine fehlende Bestimmung der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Verfahrensbeendigung.

Rn 7 Die Beendigung eines Klageverfahrens ist der rechtskräftige Abschluss oder die sonstige anderweitige Erledigung (Rn 24). Rn 8 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufteilung auf verschiedene Kostenpositionen.

Rn 71 Fallen einheitlich Kosten an, die mehrere Kostenpositionen betreffen, ist eine Voraufteilung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit erforderlich. Eine Voraufteilung ist insb dann notwendig, wenn unterschiedliche Umlageschlüssel bestehen oder eine Kostenposition nicht auf alle Mieter umlegbar ist. Die Aufteilung hat in der Weise zu erfolgen, dass die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verträge.

Rn 29 Bedient sich der Staat des Verwaltungsprivatrechtes, sind Verträge mit der GdW zu schließen (BGH NZM 14, 81 Rz 13). Bsp: Straßenreinigung (BGH NJW 12, 1948), Gas (BGH ZMR 07, 472), Wasser (BGH NZM 10, 284), Strom, Abfall.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wechsel oder Scheck.

Rn 17 Auch ggü der Inanspruchnahme aus einem Wechsel oder Scheck für die Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag gilt idR I 1: Diese Inanspruchnahme muss sich iRd zwischen den Parteien vereinbarten Zwecks halten, wenn nicht aus den Umständen ein Verzicht des Begebers auf die Einrede folgt (BGHZ 57, 292, 300 f; 85, 346, 348 f; MüKo/Emmerich Rz 50).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. 3Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen. (2) Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 4: Einschränkung und Ausschluss des Umgangsrechts.

I. S 1 und 2: Eingriffsvoraussetzungen. Rn 47 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des – grds bestehenden (Frankf FamRZ 19, 37) – Umgangsrechts (zur Abgrenzung zur Regelung Schlesw FamRZ 16, 1788) setzt gem IV 1 immer voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Soll dies für längere Zeit oder auf Dauer geschehen, so ist gem IV 2 erforderlich, dass andernfalls da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Änderung des Gesetzes. Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Norm wurde zur Umsetzung der VerbrRRL zum 13.6.14, III 1 außerdem zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) geändert. Die Sonderregelungen über den Widerruf von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz o außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, werden beseitigt. Es gelten nunmehr die allgemeinen Regelungen der §§ 312g, 356...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

1. Regel. Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfragen.

Rn 13 Zu den zahlreichen Einzelfragen auch zur Vertretung s KG MietRB 21, 138; Rostock ZMR 18, 828 zum Betriebsstempel; BGH ZMR 15, 695, ZMR 15, 446; BGH ZMR 20, 486; KG 4.11.21 – 8 U 1106/20, wonach der Verweis auf nicht existente Anl keinen Schriftformmangel darstellt; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 27–43c.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderanknüpfungen und Ausnahmen.

1. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Art 40 II. Rn 14 In Abweichung vom Tatortprinzip sieht Art 40 II eine Sonderanknüpfung an das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts von Ersatzpflichtigem und Verletztem (bzw einer gemeinsamen Hauptverwaltung oder Niederlassung) im Zeitpunkt des Haftungsereignisses vor. 2. Wesentlich engere Verbindung, Art 41. Rn 15 Die Anknüpfung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen, Pflichtverletzungen.

1. Umfang. Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westerm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932, 934, 935 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 18 Die zu erhöhende Miete muss dem Mietbegriff des Mietspiegels entsprechen. Entspricht die vereinbarte Mietstruktur (§ 535 Rn 177) nicht der des Mietspiegels, müssen die Werte des Spiegels angepasst werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unangemessenheit.

a) Interessenabwägung. Rn 9 Ob die so ermittelte Benachteiligung des Vertragspartners unangemessen ist, muss iRe umfassenden Abwägung der Interessen des Verwenders (an der Aufrechterhaltung der Klausel) und des Vertragspartners (am Wegfall der Klausel) ermittelt werden (BGHZ 153, 154; 120, 118; BAG NJW 23, 2899 Rz 19). Bei dieser Abwägung sind nicht nur die auf Seiten des Ver...mehr