Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorerbschaft.

Rn 34 Der Vorerbe kann unter einer aufschiebenden Bedingung eingesetzt werden, etwa der, dass er beim Erbfall verheiratet ist oder eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so tritt der Ersatzvorerbe ein. Hat der Erblasser einen solchen nicht bestimmt, so soll der Nacherbe schon beim Erbfall Vollerbe werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist einer von mehreren Erben selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er nach der Teilung die Befriedigung eines anderen Pflichtteilsberechtigten soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. 2Für den Ausfall haften die übrigen Erben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein sonstiger, den Tatbeständen der §§ 1570–1572 und 1575 vergleichbarer schwerwiegender Grund vorliegen; die Versagung des Unterhalts wäre unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig. I. Sonstige schwerwiegende Gründe. Rn 3 Die Gründe für das Absehen von einer Erwerbstätigkeit müssen so schwer wiegen wie die Gründe, die in den Tatbeständen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltliche Voraussetzungen.

1. Allgemeines. Rn 7 In allen Sorge- und Umgangsrechtssachen ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache kein Raum. Die Fürsorge ggü dem Minderjährigen hat stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung. Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen sind daher der materiellen Rechtskraft nicht fähig (BGH NJW-RR 86, 1130; BGHZ 64, 19, 29; KG F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufbewahrungspflichten.

Rn 47 Beanstandete Ware hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers zu verwahren, bis dieser eine Verfügung treffen kann (Erman/Grunewald Rz 60; Staud/Beckmann Rz 242; beim Handelskauf s § 379 HGB).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden. 2Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 959 regelt die Dereliktion (Eigentumsaufgabe). Diese ist eine Voraussetzung für die Aneignung nach § 958. Die Dereliktion ist ein einseitiges Rechtsgeschäft im Gegensatz zur Aneignung (s.o. § 958 Rn 2). IE s.u. Rn 2.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterhaltsschaden, Abs 2.

I. Gesetzliche Unterhaltspflicht. Rn 6 Voraussetzung ist, dass der Getötete einem Dritten kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder hätte werden können. Solche Unterhaltspflichten beruhen auf Verwandtschaft (§§ 1601 ff, 1615l) oder Ehe (§§ 1360, 1361, nach der Scheidung §§ 1569 ff), zudem auf eingetragener Lebenspartnerschaft (LPartG §§ 5, 12, nach Aufhebung § 16). Rn 7 Nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zulegung und Zusammenlegung

Rn 1 §§ 86–86i regeln erstmals bundeseinheitlich und zwingend die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, wobei die Gesamtrechtsnachfolge (§ 86f) die Abwicklung wesentlich erleichtert. Rn 2 [nicht besetzt]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Altansprüche.

Rn 4 Der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neu eingeführte Hemmungstatbestand erfasst auch zum 1.1.02 noch nicht verjährte Altansprüche (Hamm NJW 06, 2498 [OLG Hamm 02.05.2006 - 6 W 8/06]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Emotionale Verbundenheit.

aa) Grundfälle. Rn 31 Die Grundfälle, in denen die sittenwidrige Ausnutzung der Gefühlslage eines krass finanziell überforderten Bürgen vermutet wird (Rn 21 f), betreffen Bürgschaften für dem Hauptschuldner nahestehende Personen. Hierzu gehören insb Bürgschaften des Ehegatten (BGHZ 146, 37 ff; NJW 05, 971), der Verlobten (BGHZ 136, 347, 350), des nichtehelichen Lebenspartners...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Mieter muss fehlendes Verschulden bei der verspäteten Rückgabe sowie die Umstände, die seine Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen einschränken oder ausschließen, beweisen. Der Vermieter muss die Höhe des weiteren Schadens beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Voraus.

Rn 2 Der überlebende Ehegatte erhält, unabhängig vom Güterstand, zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil den sog Voraus, sofern er mit dem Erblasser einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, um dem Berechtigten die Fortsetzung des Haushalts mit dem bisherigen Hausrat zu ermöglichen (Erman/Lieder § 1932 Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten des Pfandrechts.

Rn 3 Das geltende Recht kennt je nach Entstehungsform drei Arten von Pfandrechten: Das rechtsgeschäftlich bestellte (§§ 1204–1259), das gesetzliche u das Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO). Für gesetzliche Pfandrechte gelten die Vorschriften über das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht entspr (§ 1257). Zum Pfändungspfandrecht § 1257 Rn 9.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 17 Verstößt der Behandelnde gg die Pflicht zur wirtschaftlichen Information, kann der Patient diesen Pflichtverstoß und einen daraus folgenden Schadensersatzanspruch dem Vergütungsanspruch entgegenhalten (BGH NJW 00, 3429, 3432 [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]). Die Beweislast für den Pflichtverstoß verbleibt bei dem Patienten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. § 2084.

Rn 7 Die Auslegung letztwilliger Verfügungen richtet sich primär nach § 133 und wird durch § 2084 ergänzt (MüKo/Busche § 133 Rz 24).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Alle Schutzklauseln im Verhältnis zum Drittkäufer für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts sind dem Berechtigten ggü relativ unwirksam (Staud/Mader/Schermaier Rz 1), wie die auflösende Bedingung/das Rücktrittsrecht (s § 464 Rn 7) und die Verknüpfung der Gültigkeit des Kaufvertrags mit dem Nichtbestehen des Vorkaufsrechts (BGH NJW 87, 890, 893 [BGH 25.09.1986 - II ZR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vererbung (Abs 2).

Rn 10 Der Anspruch ist vererblich. Gleiches gilt für das Recht zur Ausschlagung (§§ 1952 I, 2180 III), verstirbt der Pflichtteilsberechtigte, der iSv § 2306 I u § 2307 I bedacht wurde, ohne ausgeschlagen zu haben. Ausschluss der Vererblichkeit durch bedingten Pflichtteilsverzicht ist möglich.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund des erheblichen Informationsgefälles zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen statuiert das Steuerrecht weitreichende Mitwirkungspflichten.[2] Nach § 149 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Für Grundstückseigentümer ergeben sich Erklärungs- und Anzeigep...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Keine Drittmittel möglich.

Rn 6 Gab es keine Möglichkeit, Drittmittel in Anspruch zu nehmen, ist eine Mieterhöhung nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 559 I vorliegen (s.a. Börstinghaus AnwZert MietR 21/23 Anm 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit des Vergleichs nach § 779.

1. Tatbestandsvoraussetzungen. a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351; VersR 03, 1174). Zum Sachverhalt gehört a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung der GdW.

Rn 13 Die GdW haftet für ein Verschulden der Verwaltungsbeiräte, soweit diese nach §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2 als ihr Organ tätig werden. Im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind die Beiräte keine Erfüllungsgehilfen iSv § 278 BGB. Eine unmittelbare Haftung der Verwaltungsbeiräte ggü den WEigtümern kommt grds nicht Betracht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonstige Rechte.

Rn 11 Oberbegriff für Rechte wie Patente (zur aF BGH NJW 79, 713 f mwN), Markenrechte, Urheberrechte, Unterlassungsansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht (zur aF BGHZ 110, 196, 199 f ›Aufbügelmotive Boris Becker‹) (ebenso MüKo/Westermann Rz 4, 8; Pahlow JuS 06, 289, 290; aA: Bartsch CR 05, 1f).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sittenwidrigkeit (§ 138 I).

1. Überblick. Rn 21 Die Auslegung von Bürgschaftsverträgen erfolgt im Spannungsverhältnis zwischen einerseits der in Art 2 I GG begründeten Vertragsfreiheit für alle Parteien und andererseits der aus dem Sozialstaatsprinzip (Art 20 I, 28 I GG) abgeleiteten Verpflichtung, bei der Konkretisierung der zivilrechtlichen Generalklausel in § 138 I über eine Inhaltskontrolle korrigie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Gestaltungsalternativen.

I. Ehegatten ohne gemeinsamen Namen (I 3). Rn 2 Da Eheleute einen gemeinsamen Namen nur bestimmen sollen, ist die Möglichkeit eröffnet, hiervon auch abzusehen. Bestimmen sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Namen, führt jeder seinen zu dem Zeitpunkt geführten Namen weiter. II. Ehegatten mit gemeinsamen Namen. 1. Einfacher Name (II). Rn 3 § 1355 I geht davon aus, dass die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. (2) 1Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufend.

Rn 5 Betriebskosten sind nur solche Ausgaben, die ›laufend‹ anfallen. Kosten fallen ›laufend‹ an, wenn sie regelmäßig, indes nicht notwendig jährlich anfallen (BGH MDR 22, 89 Rz 27; ZMR 17, 303 Rz 22; NJW 10, 226 Rz 14; 07, 1356 Rz 15). Einen festen Zeitraum, zB 5–7 Jahre, gibt es nicht. Etwa wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltankes einer Heizungsanlage, der Kosten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsbe rechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) 1Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Wohn- und Gewerberäume.

a) Allgemeines. Rn 12 Von Wohnraummiete spricht man, wenn der Mieter nach dem Zweck (s.a. Rn 13) des Mietvertrags die Räume, inkl möglicher Nebenräume wie Flur oder Keller, zu Wohnzwecken nutzen soll. Unter einem Wohnraum ist jeder zum Wohnen, also zum Schlafen, Essen, Kochen und zu sonstiger dauernder privater Benutzung bestimmte Raum nebst Nebenräumen zu verstehen (Frankf Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht.

Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Problematik durch entspr Anwendung von § 1073 überwinden, doch ist er unzulässig (vgl Kruse RNotZ 02, 69 mwN), weil eine Spaltung von Verwaltungsrechten und vermögensrechtlicher Beteiligung gesellschaftsrechtlich nicht möglich ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verpflichteter.

Rn 5 Zur Ankündigung ist die Person verpflichtet, die die Erhaltungsmaßnahme oder die Maßnahme, die über die Erhaltung hinausgeht, durchführt (BRDrs 168/20, 58). Das kann die GdW, nach einem Gestattungsbeschl aber auch ein WEigtümer sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Wegen der ggü dem Mietrecht anderen Interessenlage trifft die Erhaltungspflicht bzgl des Inventars den Pächter.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lichte Intervalle.

Rn 7 In lichten Intervallen errichtete Verfügungen sind wirksam. Auch Bewusstseinsstörungen führen nicht ohne weiteres zur Testierunfähigkeit, wenn noch Einsichtsfähigkeit nach IV vorliegt. Bei schwerer Demenz können lichte Intervalle praktisch ausgeschlossen sein (vgl München ZEV 13, 504 [OLG München 01.07.2013 - 31 Wx 266/12]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Stimmrecht.

Rn 16 Grds ist jeder WEigtümer stimmberechtigt, auch wenn er in der Versammlung zu bestimmten oder allen TOPs vom Stimmrecht ausgeschlossen wäre (BayObLG ZMR 02, 138 Rz 29). Ist allerdings vereinbart, dass für bestimmte Angelegenheiten nur ein Teil der WEigtümer stimmberechtigt ist, dürfen nur diese abstimmen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachliche Vorausvollstreckung (Abs 1).

1. Einrede der sachlichen Vorausvollstreckung aus Abs 2 S 1. Rn 6 In Anwendung des Vorrangs der Sachhaftung vor der Bürgenhaftung (s.a. § 777 2 ZPO) wird der Gläubiger durch die Bestimmung in § 772 II verpflichtet, seine Befriedungsversuche auf bewegliche Sachen auszudehnen, an denen er für seine Forderung ein Pfandrecht (§§ 1204 ff, 1257, 1293; § 804 ZPO) oder ein Zurückbeha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kenntnis.

Rn 2 Kenntnis iSv § 173 meint positives Wissen um den Mangel der Vollmacht (Staud/Schilken Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe/Angemessenheit (§ 556 II 2).

aa) Überblick. Rn 22 Die Höhe der Vorauszahlungen muss nach § 556 II 2 ›angemessen‹ sein (s.a. § 20 III 1 NMV 1970). Auf andere Mietverträge ist § 556 II 2 (bzw § 20 III 1 NMV 1970) entspr anzuwenden, da er Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (KG MDR 10, 1311; Rn 169). bb) Prognose/Schätzung. Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›unge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Selbstständige und unselbstständige Garantie.

1. Begriffe. Rn 7 Garantien können eine höhere Verantwortlichkeit des Verkäufers oder eines Dritten als gesetzlich geregelt nur für einzelne Voraussetzungen, zB das Verschulden oder die Mangelfreiheit für eine bestimmte Frist, statuieren; dann sind sie unselbstständig, da sie gesetzliche Rechte nur erweitern. Die selbstständige Garantie wird dagegen unabhängig vom Kaufvertrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, so richtet sich der Anspruch nach § 25 Abs. 1 gegen die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person, soweit der Versorgungsträger an die Witwe oder den Witwer eine Hinterbliebenenversorgung leistet. (2) § 25 Abs. 2 bis 4 gilt entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelungsmöglichkeiten.

Rn 60 Das in II beschriebene Antragsrecht bestimmt auch die Regelungsmöglichkeiten und die Befugnisse des Gerichts. Demnach kann die elterliche Sorge ganz oder nur hinsichtlich einzelner frei bestimmbarer Teilbereiche auf den Vater übertragen werden; in diesem Fall verbleibt es dann iÜ bei der Alleinsorge der Mutter. Es können der Mutter aber auch – entgegen dem Antrag – wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Handzeichen.

Rn 15 Die Unterzeichnung durch Handzeichen, wie Kreuze oder Initialen, bedarf der notariellen Beurkundung, § 126 I Alt 2. Gebärden genügen nicht (vgl Hamm NJW 00, 3363 [OLG Hamm 15.05.2000 - 15 W 476/99]; s.a. BVerfG NJW 99, 1855 [BVerfG 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Erhaltungsmaßnahme (§ 15 Nr 1). Rn 2 Es muss sich um eine Erhaltungsmaßnahme (zum Begriff § 13 Rn 16) in Bezug auf das gemE und/oder das SonderE handeln. Diese Erhaltungsmaßnahme muss rechtzeitig angekündigt werden. § 555a II BGB gilt insoweit entspr (iE § 555a Rn 12 ff). 2. Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen (§ 15 Nr 2). Rn 3 Es muss sich um eine Maßnahme in Bezu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) bei Vertragsschluss.

Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 15 Der Empfänger hat die Tatsachen zu beweisen, auf die er sich zur Begründung seiner Behauptung beruft, dass ein wirksames Angebot vorliegt. Dagegen obliegt es dem Anbietenden, die Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich der Ausschluss der Bindungswirkung ergeben soll.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 3: Keine Auswirkung auf Mithaftende.

Rn 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Dritte, die an Stelle oder neben dem Minderjährigen verpflichtet sind, wie Gesamtschuldner, Bürgen, Schuldübernehmer und Sicherungsgeber.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sondergesetze und andere rechtliche Konstruktionen.

1. Anspruchsgrundlagen aus Gesetzen. Rn 4 Bei Zivilklagen gegen den Staat ist neben § 839 auch an andere Gesetze zu denken. So etwa: Wassergesetze: §§ 96 ff WHG (zu § 19 WHG aF: BGHZ 133, 271, BayObLG NVwZ-RR 00, 750) und einige Landeswassergesetze gewähren Ausgleichsansprüche, wenn durch die Einrichtung eines Wasserschutzgebietes oder Maßnahmen des Naturschutzes die Nutzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. WKRL.

Rn 3 § 434 wurde in Umsetzung von Art 5 WKRL neu gefasst u wesentlich erweitert. Der Mangelbegriff wurde konkretisiert und die Vorschrift legt nun detaillierter als bisher fest, wann eine Sache frei von Sachmängeln ist (BTDrs 19/27424, 22). Dafür wird auf die subjektiven Anforderungen (II), objektiven Anforderungen (III), Montageanforderungen (IV) und die Falschlieferung (V)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit eines einseitigen Rechtsgeschäfts beruft, hat die Vertretungsmacht des Vertreters und, falls das nicht gelingt, das Vorliegen der Ausnahmeregelungen in 2, 3 zu beweisen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 180 Rz 1; Staud/Schilken Rz 40).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Mit der Übertragung des Anteils auf die Miterben wird der Käufer von der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten frei. 2Seine Haftung bleibt jedoch bestehen, soweit er den Nachlassgläubigern nach den §§ 1978 bis 1980 verantwortlich ist; die Vorschriften der §§ 1990, 1991 finden entsprechende Anwendung.mehr