Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt.

Rn 16 Auf das Parteivorbringen ist angemessen und nachvollziehbar einzugehen (BayVerfGH NJW 05, 3771, 3772 [BVerfG 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04]), nicht aber auf jede Einzelheit, sondern auf den Kern des Vorbringens; wird ein Gesichtspunkt, der von einer Partei vorgebracht wird, nicht gewürdigt, obwohl er auch nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich wäre, so lässt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung an die Feststellungen des Beschwerdegerichts.

Rn 7 Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden (Abs 2 S 4 iVm § 559). Die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung kann nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 42 Die Zurückverweisung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 538 II nicht zwingend: Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein generalisierendes Abstellen darauf, dass Sachverhaltsklärung und Beweisaufnahme Aufgabe der 1. Instanz seien, ist nicht möglich (so aber München Urt v 30.4.10 – 10 U 3822/09). Maßgeblicher Gesichtspunkt der Ermessensausübun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 690 III wurde aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Gleichzeitig wurde sein Inhalt, mit weiteren Änderungen, durch § 702 II nF ersetzt und deshalb § 691 I Nr 1 um den Verweis auf § 702 II ergänzt. Rn 2 Die Voraussetzungen für den Erlass des MB prüft der Rechtspfleger. Er ist bis zur Abgabe zuständig, auch soweit da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Aktuell wird eine Reform des Pfändungsschutzkontos diskutiert. Nach dem Diskussionsentwurf v 1.11.18 und dem RefE vom 15.10.19 ist jetzt der RegE eines Gesetzes zur Fortentwicklun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gang des Verfahrens.

Rn 4 Obgleich es sich bei EA-Verfahren um v der Hauptsache selbstständige Verfahren handelt, sind sie verfahrensrechtlich eng an die jeweilige Hauptsache angelehnt. Eine Versäumnisentscheidung in Familienstreitsachen ist jedoch ausgeschlossen (II 3). Anwaltszwang besteht nicht (§§ 10, 114 IV Nr 1). IÜ gelten die Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag (Abs 1).

Rn 2 Der ASt muss bereits im Antrag auf MB erklären, dass er einen Urkunden-MB, Wechsel-MB oder Scheck-MB wünscht (§ 703a I). Nur wenn das erkennbar ist, wird der MB entsprechend bezeichnet (§ 703a I). Im Papierformular ist zunächst die passende Katalognummer für die Hauptforderung anzugeben, zB 30 (›Scheck/Wechsel‹). Im Online-Mahnantrag – www.online-mahnantrag.de – wird ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter), s.a. § 411 Rn 6. § 376 (Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit), soweit überhaupt praktische Bedeutung, s.a. § 408 I 1, teils § 408 II speziell, insb § 376 III. § 377 I, II (Ladung); zu Abs 3 s.u. Rn 3. § 378 (Aussageerleichternde Unterlagen), passt aber nur bedingt neben dem vorrangigen § 404a und § 411 III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bewertung des Leistungsantrags.

Rn 218 Der noch unbezifferte Antrag ist gem § 3, ggf unter Beachtung weiterer Regelungen wie §§ 6 ff ZPO (BGH NJW 97, 1016: § 9), 41 ff GKG, nach den realistischen Erwartungen des Klägers zu Beginn der Instanz, nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bezifferung zu schätzen, § 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG (Schlesw MDR 20, 1214; JurBüro 02, 80; Celle MDR 03, 55; Hamm FamRZ 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtverhandeln.

Rn 2 Nichtverhandeln ist die völlige Verweigerung einer Einlassung zur Sache (BGH NJW-RR 86, 1252, 1253). Das kann eine Partei im Termin ausdrücklich erklären. Nichtverhandeln liegt auch dann vor, wenn im Anwaltsprozess der Bevollmächtigte im Termin erklärt, nicht aufzutreten (BGH NJW 82, 280, 281 [BGH 21.10.1981 - IVb ZB 650/80]; NJW-RR 86, 286, 287; BAG MDR 07, 1023, 1024)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung von Geschäftsverteilungsplänen.

Rn 8 Der inhaltlich auch das (speziellere) Verbot von Ausnahmegerichten (S 1) als besondere Ausprägung umfassende § 16 S 2 GVG (Art 101 I 2 GG) gebietet, dass die Personen der zur Entscheidung im Einzelfall berufenen Richter aufgrund von allg gesetzlichen Regeln der Gerichtsverfassung, spezieller Prozessordnungen und von Geschäftsverteilungsplänen (allg dazu §§ 21a ff GVG; §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schriftlich.

Rn 13 § 694 I 1 bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist. Telefonisch kann er nicht wirksam eingelegt werden (vgl zum fernmündlichen Rechtsmittel BGH NJW-RR 09, 852 [BGH 12.03.2009 - V ZB 71/08]). Beantragt der ASt nach Fristablauf VB, steht dem VB ein Widerspruch nicht entgegen. Dem automatisierten Mahnverfahren wird der Widerspruch erst bekannt, wenn die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Verweisung nach § 154 S 1.

Rn 5 Die Vorschrift greift nur ein, wenn ein Gericht nach § 152 II zuständig wird, weil der gewöhnliche Aufenthalt des (gemeinsamen minderjährigen) Kindes vor Einleitung des Verfahrens in den Bezirk des Gerichts verlegt wurde. Das bedeutet, dass eine Ehesache nicht anhängig sein darf und es sich bei der Kindschaftssache auch nicht um eine Unterbringungssache handelt. Eine Än...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbehalt für die ordentlichen Gerichte.

Rn 16 Mit Blick auf Art 14 III 4 und Art 34 S 3 GG werden Streitigkeiten über die Höhe der Enteignungsentschädigung und den Schadensersatz bzw den Regress bei Amtshaftung nicht von der Konzentrationswirkung erfasst (§ 17 II 2 GVG); insoweit bleibt es bei der ausschl Zuweisung zum Zivilrechtsweg. Eine umfassende Gerichtszuständigkeit ist insoweit nur vor den ordentlichen Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidungsgrundlagen.

Rn 33 Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, denn im formalisierten Vollstreckungsverfahren werden die Angaben des Gläubigers grds als zutr unterstellt. Der Tatsachenvortrag des Gläubigers muss deswegen auch nicht glaubhaft gemacht oder bewiesen werden. Infolge der Aufgabenverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren entscheidet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Kontakte iRd aktuellen Begutachtung und deren Vorbereitung.

Rn 16 Auch das aktuelle Verhalten des SV iRv Ermittlungen oder Untersuchungen kann Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben. Von besonderer Relevanz sind Kontakte zu den Parteien oder zu in deren Lager stehenden Personen, zB zu Angestellten (vgl Hamm MDR 73, 144) oder Geschäftspartnern (Köln MDR 11, 507; Frankf MDR 10, 652 [OLG Düsseldorf 10.02.2010 - I-15 U 276/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsverkündung.

Rn 2 Die gem § 173 GVG und wegen Art 6 EMRK stets öffentliche Verkündung steht nicht zur Disposition der Parteien (ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anwesenheit der Parteien bei der Verkündung bedarf es aber nicht. Zur Wirkung ggü Abwesenden § 312. Ist keine Partei bei der Verkündung anwesend, so muss die Urteilsformel nicht verlesen werden; Bezugnahme auf die Formel reicht aus, § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 13 § 17 II 1 GVG räumt den Gerichten Rechtsweg überschreitende Entscheidungszuständigkeiten ein, wenn der Streitgegenstand unter unterschiedlichen Rechtswegen zuzuordnenden Gesichtspunkten zu beurteilen, der geltend gemachte Anspruch also aus verschiedenen Klagegründen herleitbar ist (Anspruchsnormenkonkurrenz, BVerwG NVwZ 18, 993 [BVerwG 12.03.2018 - BVerwG 10 B 25.17])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 18 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung begonnen hat; es fehlt idR, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 10, 785; WM 17, 1109, 1110; zu Ausnahmen vgl Rn 19). Die Erinnerung kann auch bereits gegen eine unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme eingelegt werden, so insb bei drohender Räumung, drohender Vollstreckung eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entwickelt die bereits in § 50b FGG aF geregelte Kindesanhörung weiter, wobei insb die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung des Kindes stärker hervorgehoben wird (BTDrs 16/6308, 240). Die persönliche Anhörung des Kindes dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs va auch der Sachaufklärung gem § 26 (BTDrs 16/6308, 416; BGH FuR 19, 103; FuR 17, 23;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einzelfälle.

Rn 7 Der Ausschluss eines Verteidigers, der in T-Shirt und offener Robe vor der Strafkammer auftritt, ist wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Ordnung gerechtfertigt (München NJW 06, 3079 [OLG München 14.07.2006 - 2 Ws 679/06]). Ein Rechtsanwalt kann vor dem Amtsgericht von einer Verhandlung in einer Zivilsache ausgeschlossen werden, wenn er keine Robe trägt, obwo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist des Weiteren ein Antrag auf Vorabentscheidung nach § 718 I. Antragsberechtigt sind sowohl der Berufungskläger als auch der Berufungsbeklagte, dieser sogar ohne Rücksicht auf seine prozessuale Beschwer in der 1. Instanz und unabhängig von der Frage, ob Anschlussberufung eingelegt wurde oder nicht (Frankf NJW-RR 88, 189 [OLG Frankf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff).

Rn 5 Nach Abs 3 findet § 887 keine Anwendung auf die Verurteilung zur Herausgabe oder Leistung von Sachen; stattdessen wird nach §§ 883 ff vollstreckt. Das Gleiche gilt idR auch für die Hinterlegung oder Vorlegung von Urkunden oder Belegen (Köln NJW-RR 88, 1210, 1211 [OLG Köln 07.12.1987 - 2 W 175/87] mwN; AG Charlottenburg 22.11.18 – 73 C 40/18 m Anm Dötsch jurisPR-MietR 3/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachrügen (§ 551 III 1 Nr 2 lit a).

Rn 9 Die Anforderungen des § 551 III 1 Nr 2 lit a entsprechen § 520 III 2 Nr 2; auf § 520 Rn 31–39 wird daher Bezug genommen. Dem Zweck der Revision entsprechend verlangt § 551 III 1 Nr 2 lit a die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung (§§ 545, 546) ergibt. Die Rechtsverletzung muss konkret bezeichnet werden, wobei die unrichtige oder fehlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeinkundige Tatsachen.

Rn 2 Allgemeinkundig sind Tatsachen, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten kann (R/S/G § 113 Rz 25 im Anschluss an BVerfGE 10, 177, 183 = NJW 60, 31; vgl auch BGHZ 227, 1, 7 Rz 23). Dazu gehören etwa historische un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1 und 2.

Rn 3 Das Protokoll muss Ort und Zeit der Aufnahme bezeichnen (Nr 1). Es soll im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der Vollstreckungshandlung dort aufgenommen werden, wo sie stattgefunden hat. Wird es erst später errichtet, muss der Grund dafür nach § 63 III GVGA im Protokoll angegeben werden. Nimmt die Vollstreckung mehrere Tage in Anspruch, soll das Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (v 4.7.13, BGBl I, 2176, in Kraft seit dem 13.7.13) in das FamFG eingefügt. Die Norm enthält besondere Verfahrensvorschriften für die zeitgleich in das BGB eingefügte Vorschrift des § 1686a BGB (Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters). Anl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mehrere Spruchkörper; Ermessensgrenzen.

Rn 11 Gemäß Abs 1 S 4 kann jeder zu verteilende Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Diese Auswahl und Zuweisungsentscheidung steht im Ermessen der Präsidiumsmitglieder, und zwar im pflichtgemäßen Ermessen im Hinblick auf die Aufgabe des Präsidiums, den Richtern und Spruchkörpern im Wege der Sach- und Richterverteilung eine optimale Erfüllung der Justizgewährungspflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 3 Nach S 1 kann das BMJV durch zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung elektronische Formulare für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einführen, um einen Gleichlauf mit § 130c ZPO zu erreichen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu § 14a FamFG-E, BTDrs 17/3948, S 36). Wegen der Vielgestaltigkeit der Angelegenheiten der freiwilligen Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegatten.

Rn 6 Bei Ehegatten gilt: Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem Grundstück, welches im Eigentum von Ehegatten spielt, ist die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB unanwendbar. Die Sicherungshypothek ist lediglich ein Sicherungsmittel, keine Verwertung des Grundbesitzes. Zwar kann die Verfügungsbeschränkung auch bei verfahrensrechtlichen Anträgen, so etwa beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 11 Bei dem Verfahren nach § 240 handelt es sich in der Sache um eine Erstentscheidung. Das hat Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast, die wie in einem regulären Verfahren zur erstmaligen Titulierung von Unterhalt verteilt ist. Das Kind muss seine Bedürftigkeit beweisen. Demgegenüber hat der Unterhaltsverpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für seine fehlend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21e ist – in der Tradition der §§ 1, 16 S 2 sowie §§ 61–63 GVG von 1879 – das Rückgrat der Präsidialverfassung, weil er die Bestimmung des gesetzlichen Richters iSd Art 101 I 2 GG und die Gewaltenteilung des Art 20 II 2 GG jenseits der formellen und materiellen Gesetze der Legislative und der verordnungsermächtigten Exekutive im gerichtlichen Internum garantiert (Remu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 1346/2000 , die allerdings zum 26.6.17 durch eine Neufassung (VO 2015/848) ersetzt wird (Einzelheiten Art 92 VO 2015/848). Die Ausnahme gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 13 Die §§ 51, 52 VersAusglG bilden als Übergangsvorschriften die Grundlage für die Abänderung von Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen VA, die unter Anwendung des bis zum 31.8.09 geltenden Rechts ergangen sind. Zwar verweisen die genannten Normen weitgehend auf die §§ 225, 226, allerdings gibt es auch gravierende Unterschiede zwischen beiden Abänderungsverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitverkündung/Nebenintervention.

Rn 15 Drittbeteiligungen sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGH NJW 97, 859; BGH BauR 98, 172). Es herrscht Streit, ob das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten bereits gegeben ist, wenn dieser bloß ein rein wirtschaftliches Interesse hat (LG Darmstadt IBR 13, 1040), oder ob ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der unterstützten Partei vorliegen mu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Verträge zugunsten Dritter

Rz. 150 [Autor/Stand] Derartige Verträge lassen sich gezielt zur Ausführung mittelbarer Schenkungen einsetzen: Der Schuldner verspricht seinem Vertragspartner, dem Schenker, an eine "dritte" Person, den Erwerber, zu leisten (§ 328 Abs. 1 BGB). Hierbei entsteht ein Dreiecksverhältnis, in dem die Rechtsbeziehungen der Beteiligten streng zu unterscheiden sind: Rz. 151 [Autor/Sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermieterinteressen.

Rn 17 Dem Vermieter müssen besondere Nachteile entstehen (LG Berlin NJW 14, 1188; GE 14, 1139; Blank IMR 14, 537). Normale Nachteile, die jeder Gläubiger einer rechtshängigen Forderung erleiden kann, wie zB die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auch wg Dauer des Prozesses (München ZInsO 21, 2291 mAnm Börstinghaus jurisPR-MietR 19/21 Anm 2; LG Saarbrücken WuM 15, 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Klärung (Abs 2).

Rn 6 Ist zwischen den Streitparteien ein Schiedsgericht noch nicht gebildet, wird aber im Verhalten der einen oder der anderen Partei die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens behauptet, so kann nach Abs 2 vor dem staatlichen Gericht ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligte.

Rn 9 Der Prozessvergleich muss zwischen den Prozessparteien abgeschlossen werden; dies gilt auch dann, wenn eine dritte Person sich am Vergleich beteiligt. Der Prozessvergleich enthält neben materiell-rechtlichen Bestimmungen eine auf eine Prozessbeendigung gerichtete Regelung, die nicht allein von einer Partei getroffen und auch von einem Dritten nicht erklärt werden kann. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr