Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Abhilfeverfahren. Rn 2 Bei Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Familiensachen (§ 111) darstellen, hat gem I 1 zunächst eine Abhilfeprüfung durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, zu erfolgen. Soweit damit abweichend v I 2 eine Abhilfemöglichkeit in Familiensachen eröffnet ist, gelten hier regelmäßig speziellere Normen wie zB § 76 II o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Ansprüche. Rn 2 Ansprüche müssen bereits entstanden, nur noch nicht fällig sein. Die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs erlaubt § 259 nicht (BAG NJW 15, 1773). Außer den Fällen der §§ 257, 258 sind alle Arten von noch nicht fälligen Ansprüchen umfasst, auch bedingte (BGHZ 5, 342) und von einer Gegenleistung abhängige Leistungen, zB Herausgabe (BGH NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortsetzung des Verfahrens.

I. Fortsetzung vor Fristablauf. Rn 4 § 431 II regelt die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens vor Fristablauf auf Antrag des Beweisgegners. Bei Erledigung der Klage gegen den Dritten oder in Fällen der Verzögerung bei der Betreibung des Editionsprozesses oder der Zwangsvollstreckung kann der Beweisgegner die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Die Fristsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Terminablauf, Elektronisches Dokument und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs 5).

1. Nicht öffentlicher Termin. Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteifähigkeit von Verbänden und Vereinigungen.

I. Nichtrechtsfähiger Verein. Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Nach Streichung der Vorschrift wird dem nichtrechtsfäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt der Regelung im Einzelnen.

I. Beschränkt geschäftsfähige Ehegatten (Abs 1). Rn 2 Verfahrensfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Verfahrensbevollmächtigten vornehmen oder entgegennehmen zu können (§ 50 ZPO Rn 10). Es handelt sich um eine Verfahrensvoraussetzung, die das Gericht in jeder Lage des Verfahrens gem § 56 I ZPO vAw zu prüfen hat (§ 50 ZPO ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Im gerichtlichen Verfahren wird eine 0,5 Gebühr nach Nr 1623 KV erhoben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit.

Rn 15 Statthaft ist eine Beschwerde gegen alle dem Antragsteller ungünstigen Entscheidungen. Das sind alle, die den Antrag ganz oder tw ablehnen (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht, Anordnung von Ratenzahlungen oder Beiträgen aus dem Vermögen, Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch konkludent bei Nichtentscheidung eines ausdrücklich gestellten Beiordnungsantrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Spezialregelungen.

I. §§ 795a–800, 1079–1086, 1093–1096, 1107–1117. Rn 1 Gemäß § 795 S 1 findet aus den Titeln des § 794 die Zwangsvollstreckung wie aus Urteilen statt. Die §§ 724–793 sind entspr anzuwenden, soweit nicht in den genannten Vorschriften Spezialregelungen enthalten sind. Rn 2 Für Prozessvergleiche des § 794 I Nr 1 gilt als Spezialregelung § 795b; auf Vergleiche, die vor Gütestellen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtsstandsvereinbarung für den Fall der nachvertraglichen Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland oder für den Fall der Unbekanntheit von Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 38 III Nr 2).

I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1). Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fürsorgezuständigkeit.

Rn 6 Nach I 2 wird (entspr § 35b II FGG aF) die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch durch ein Fürsorgebedürfnis betr Person oder Vermögen des Kindes begründet. Es liegt idR vor bei asylsuchenden Kindern ohne Sorgeberechtigte im Inland, bei Aufenthalt des Minderjährigen in einem ausländischen Flüchtlingslager und der Sorgeberechtigten im Inland (Sternal/Dimml...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Strafanzeige.

Rn 56 Die Kosten einer Strafanzeige sind grds nicht erstattungsfähig. Sie können allerdings als materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch mit geltend gemacht werden, wenn die Strafanzeige notwendig war. So können die Kosten einer Strafanzeige beim Verkehrsunfallprozess als materiell-rechtliche Schadensposition erstattungsfähig sein, wenn die Strafanzeige nach Verkehrsu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vorschriften dieses Titels sind auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entsprechend anzuwenden; die Entscheidung ergeht durch das Gericht, bei dem er angestellt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Mit der Erinnerung nach § 766 kann der Schuldner bis zur Ablieferung (s § 817 Rn 11–12) geltend machen, dass die Vollstreckung nach § 818 einzustellen ist; der Gläubiger kann mit ihr gegen eine vorzeitige Einstellung vorgehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Allgemeines. Rn 8 § 765a ist eng auszulegende Ausnahmevorschrift (BGH NJW 04, 3635, 3636 [BGH 25.06.2004 - IXa ZB 267/03]). Im Einzelfall muss das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem für den Schuldner untragbaren Ergebnis führen. Ob dies der Fall ist, kann nur anhand einer umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidung über den Antrag auf Fristsetzung.

I. Voraussetzungen. Rn 1 § 431 betrifft nur den Antrag auf Fristsetzung (zum Antrag auf Anordnung nach § 142s § 429 Rn 4). Ziel des Antrags auf Fristsetzung ist der Stillstand des Hauptverfahrens während des Fristlaufs, damit der Beweisführer über die nötige Zeit verfügt, die Urkunde herbeizuschaffen. § 431 ist insofern lex specialis zu § 356 (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 7 Vorausgegangene Entscheidungen werden nach § 583 mit dem rechtskräftigen Endurteil zusammen aufgehoben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weisungsfreiheit der Richterinnen und Richter.

1. Bedeutung für den Rechtsstaat. Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Streitmittler kann die Durchführung eines Verfahrens aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen ablehnen. Über die einzelnen Ablehnungsgründe hinaus ist damit zugleich eine gewisse Strukturierung des Streitbeilegungsverfahrens vorgegeben. Damit fördert die Norm insbesondere die Effizienz der Verbraucherstreitbeilegung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Vor der Erledigung des Beweisbeschlusses kann keine Partei dessen Änderung auf Grund der früheren Verhandlungen verlangen. Das Gericht kann jedoch auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen den Beweisbeschluss auch ohne erneute mündliche Verhandlung insoweit ändern, als der Gegner zustimmt oder es sich nur um die Berichtigung oder Ergänzung der im Beschluss angegebenen Bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen. (2) Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlasst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276). (3) Die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung sollen so früh wie möglich stattfin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung.

I. Parteianhörung. Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Vora...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung.

I. Zuständigkeit, Verfahrensgrundsätze und Entscheidung. Rn 33 Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Vollkammer, nicht Vorsitzender als Einzelrichter, sofern keine Übertragung nach § 348a – Saarl NJW-RR 16, 1205 [OLG Saarbrücken 13.05.2016 - 1 W 13/16], Rz 20 ff), dessen Entscheidung durch begründeten Beschl ergeht, der entweder den Antrag zurückweist oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Umfang der Aufhebung und Neuverhandlung (Abs 1). Rn 2 Ist die Wiederaufnahmeklage zulässig und begründet, wird das angefochtene Urt aufgehoben, und das frühere Verfahren wird als Hauptsache wieder anhängig. Für das Verfahren gelten grds die allgemeinen Regeln (s.a. § 585). Die Parteien treten wieder in die Parteirollen der Hauptsache, gleichgültig welche von ihnen Kl oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung von Grund und Betrag im Einzelnen.

a) Zulässigkeit. Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage muss im Entscheidungszeitpunkt gegeben sein; andernfalls ist die Klage durch Prozessurteil abzuweisen. b) Anspruchsbegründung. Rn 12 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen vollständig vorliegen. Das umfasst die Aktiv- und Passivlegitimation und mithin Fragen des (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen) Forderungsübergangs, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 8 Zum Verlust des Vergütungsanspruchs s § 413 Rn 4–6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablehnungsgründe.

Rn 15 Eine Gerichtsperson kann nach Abs 1 iVm § 41 ZPO von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen sein bzw kann die Besorgnis ihrer Befangenheit bestehen. Enthält sie sich nicht der weiteren Tätigkeit, können sie die Beteiligten ablehnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist. (2) Das Gleiche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt als Grundnorm des einstweiligen Verfügungsrechts die Voraussetzungen für den Erlass einer Sicherungsverfügung. Gleichen Rang hat § 940, der sich mit den Anforderungen einer Regelungsverfügung befasst (§ 940 Rn 2). Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind geboten, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erweiterung des Streitgegenstands.

1. Nicht entschiedene erstinstanzliche Streitgegenstände. Rn 8 In einem Berufungsverfahren gegen ein Teilurteil sind die erstinstanzlich nicht entschiedenen Streitgegenstände nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rn 6). Etwas anders muss ausnahmsweise gelten, wenn die Berufungsentscheidung rechtlich zwingend auf den noch nicht entschiedenen Teil wirkt (arg § 538 II Nr 3–5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

a) Zivilsachen. Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Information des Schuldners (Abs 5).

Rn 20 Sinn und Zweck des neuen Abs 5 ist es, die gem Abs 3 erforderliche Information des Schuldners auch in den Fällen des Abs 4 zu gewährleisten (BTDrs 18/7560, 38). Hat der Gerichtsvollzieher die Daten nach Abs 4 S 1 an einen weiteren Gläubiger übermittelt, ist der Schuldner also auch hier innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung der Daten davon in Kenntnis zu setzen (v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc)

Rn 8 Eine Befragung gem §§ 362 ff ist möglich (zur Befragung eines im Ausland ansässigen SV nach § 363s BGH MDR 80, 931: kein Zwang zum Erscheinen vor einem deutschen Gericht).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Existenz.

Rn 27 Für Verfügungen gilt im Wesentlichen dasselbe wie für Beschlüsse (s Rn 3 f). Wie Beschlüsse werden Verfügung rechtlich existent, wenn sie den internen Geschäftsbereich des Gerichts verlassen haben (BGH NJW 90, 1797; NJW-RR 94, 444 f [BGH 08.12.1993 - XII ZB 157/93]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Die Norm dient der Durchführung eines redlichen und fairen Verfahrens. Sie soll einen möglichst hohen Grad an Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit bei der Aufklärung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts sichern. Zudem stellt sie klar, dass sowohl die Dispositionsmaxime als auch der Beibringungsgrundsatz keinen Widerspruch zur Wahrheitsfindung im Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Partei. Rn 3 Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei § 239 (s dort Rn 5). § 241 ist entsprechend anwendbar, wenn eine Partei kraft Amtes stirbt, prozessunfähig wird oder das Amt verliert (Zweibr NJW-RR 00, 815; vgl auch § 239 Rn 3). II. Prozessfähigkeit. Rn 4 § 52 (s dort) knüpft an die Geschäftsfähigkeit an. Sie beinhaltet die prozessuale Handlungsfähigkeit (vgl § 52 Rn 1)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausländisches Recht.

Rn 2 Das sind alle Rechtssätze, die in keinem Teil der Bundesrepublik gelten. Neben dem ausländischen Gewohnheits- und Statuarrecht gehören dazu auch die von ausländischen Gerichten entwickelten Regelungswerke wie Unterhaltstabellen oä. Gegenstand der Ermittlungen können außerdem auch die Auslegung und die Anwendung der ausländischen Rechtssätze durch die Gerichte des jeweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das zuständige Amtsgericht (§§ 827, 853, 854) hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bierlieferungsvertrag.

Rn 79 Im Streit um die Erfüllung eines B. ist das Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; es entspricht grds dem erwarteten Gewinn (Bambg MDR 77, 935; JurBüro 85, 441). Interesse an längerfristiger Bindung ist durch einen Aufschlag zu berücksichtigen (Braunschw JurBüro 79, 436). Bei Klage des Abnehmers gegen die Brauerei ist nach § 6 S 1 der Verkehrswert der verlangten Liefer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen auch die nicht selbständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Folgen, die die Prozesskostenhilfebewilligung für die Partei hinsichtlich der entstehenden Kosten hat. Zudem werden die Ansprüche der öffentlichen Hand und des beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung ihrer Vergütung beziehungsweise Auslagen bestimmt. Diese Wirkungen der PKH sind nicht disponibel, das Gericht kann eine Änderung nicht vornehmen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht. Rn 2 ›Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht‹ sind Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft, Eheverträgen und der Gütergemeinschaft stehen. Es sind sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen umfasst (Frankf Beschl v 12.4.13 – 4 UF 39/12, openJur 13, 28094). Das gilt auch für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

a) Mündliche Gutachtenerstattung. aa) Rn 6 Diese erfolgt gem §§ 402, 394 II ff durch Vernehmung des SV. Zuständig ist grds das Prozessgericht. Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter nach Maßgabe des § 375; bei komplexen und schwierigen Fachfragen und einer erheblichen Bedeutung für den Prozessausgang dürfte aber eine Beweisaufnahme vor dem Kollegium geboten s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Antragsgegner zulässige Einwendungen (§ 252 Absatz 2 bis 4) erhoben, teilt das Gericht dem Antragsteller dies mit und weist darauf hin, dass das streitige Verfahren auf Antrag eines Beteiligten durchgeführt wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mecklenburg-Vorpommern.

Rn 26 Maßgebend sind Art 47 der Landesverfassung sowie die Verwaltungsvorschrift des MP v 17.12.12, ABl 13, 3, für die einzelnen Geschäftsbereiche darüber hinaus die jeweiligen AnO, zB für die Justiz der Erlass v 9.8.16, ABl 890.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 708 ff (Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit).

Rn 25 Die Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen finden auf Beschlüsse keine Anwendung (Zö/Feskorn § 329 Rz 51).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4. 2. Gebühren und Verfahrenswert. Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Haupt...mehr