Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorbereitung des Haupttermins.

Rn 8 Der nächste Termin ist so vorzubereiten, dass der Prozess möglichst entscheidungsreif ist. So kann dem Kl eine Frist zur Replik (Abs 4), dem Bekl eine Klageerwiderungsfrist (Abs 3) gesetzt oder sonstige prozessleitende Anordnungen (Abs 2) wie Beweis-, Aufklärungs- oder Auflagenbeschluss getroffen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Beweiserhebung (Abs 1).

1. Verlust von Beweismitteln/Erschwerung. Rn 14 Bei Zeugen kommen gefährliche Erkrankung, hohes Alter (Nürnbg NJW-RR 98, 573; Hamm 20.8.20 – 6 W 32/20 = MDR 20, 1529; KG 21.12.20 – 9 W 1070/20; OVG Sachsen-Anhalt 9.3.21 – 2 O 132/20) u krankheitsbedingt (Hambg 25.9.19 – 12 UF 113/19 = NJW-RR 20, 193) drohende Erinnerungslücken in Betracht; nur bei Hinzutreten weiterer Umständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung an gesetzlichen Vertreter.

I. Einzelfälle. Rn 2 Eine GmbH, die keinen Geschäftsführer hat, wird durch die Gesellschafter vertreten (§ 35 I 2 GmbHG); eine führungslose AG (ohne Vorstand) wird durch den Aufsichtsrat vertreten (§ 78 I 2 AktG). Zudem sind eine GmbH nach § 8 IV Nr 1 GmbHG und eine AG nach § 37 III Nr 1 AktG verpflichtet, bei der Anmeldung zum Handelsregister eine inländische Geschäftsanschr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kompetenzen des Spruchkörperplenums.

1. Plenum. Rn 5 Im Spruchkörper entscheidet das richterliche Spruchkörperplenum, also alle diesem Spruchkörper durch den Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums zugewiesenen Richter, ungeachtet der Art des Richteramtes (auf Probe; kraft Auftrags; abgeordnet) oder der vom Präsidium jeweils bestimmten Arbeitskraftanteile, wenn ein Richter teilzeitbeschäftigt oder nach § 21e I 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schlichtungsstellen.

Rn 2 Die Norm wurde anlässlich des Inkrafttretens des VSBG an die Regeln des VSBG angepasst; die Schlichtungsstellen sind nunmehr gem VSBG anzuerkennen und entsprechend der Finanzschlichtungsstellenverordnung (BGBl I 16, 2140, Rechtsverordnung gem Abs 5) einzurichten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdefrist.

Rn 16 Die Beschwerdefrist beträgt nach § 63 II Nr 1 zwei Wochen. Die Frist beginnt nach § 63 III 1 mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten, spätestens aber mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Pfändung von Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher diese Papiere in Besitz nimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erste Instanz.

Rn 3 Das erstinstanzliche Gericht entscheidet über Wiederaufnahmeklagen gegen seine Urteile. Hat nur eine Instanz entschieden, ist diese also für die Wiederaufnahmeklage immer zuständig (vgl BFH/NV 11, 445 [BFH 08.12.2010 - IX R 12/10]). Bei einem Verfahren über mehrere Instanzen gilt folgende Unterscheidung:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 24 Keine Besonderheiten, da keine Urteilsgebühren anfallen. Kostenentscheidung im Schlussurteil nach allgemeinen Regeln.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 796c kann die Niederlegung und Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs auch durch einen Notar erfolgen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Das Papier muss eine Forderung verbriefen und durch Indossament übertragen werden. Ausdrücklich erfasst § 831 die Forderung aus einem Wechsel, Art 11 I WG, einschl eines unvollständigen Wechsels (Blankowechsel, Art 10 WG). Bei einem Blankowechsel wird entspr §§ 831, 857 die Befugnis mitgepfändet, die Urkunde durch Ausfüllen zu vervollständigen (LG D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. (2) Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung über Zulässigkeit der Klage (Abs 2 S 1 Nr 3).

Rn 22 Möglich ist eine Zurückverweisung auch, wenn das Erstgericht nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden hat (zur Abgrenzung von Sach- und Prozessurteil Celle WM 16, 205). Dies gilt unstr für den Fall eines die Zulässigkeit verneinenden, klageabweisenden Endurteils. Im Übrigen ist der Anwendungsbereich dieser Alternative in vielfacher Hinsicht umstr. a) Prüfung sämt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mitteilung.

Rn 15 Die Abgabe ist beiden Parteien mitzuteilen (§ 696 I 3 Hs 1). Eine Form ist in Abs 1 S 3 nicht vorgeschrieben, vgl auch § 329 II 1; eine Frist iSv § 329 II 2 wird nicht in Lauf gesetzt; die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 696 I 3 Hs 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien.

Rn 6 Maßnahmen nach § 378 stehen im Ermessen des Gerichts. Wird aber durch Unterlassen derartiger Anordnungen der Zeugenbeweis nicht ausgeschöpft, stellt dies einen mit Berufung und/oder Revision anzugreifenden Fehler dar (BGH ZIP 93, 1307, juris Rz 9; Zö/Greger § 378 Rz 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Im Fall der Lohnverschiebung erlangt ein Drittberechtigter einen Anspruch auf die Lohnzahlung, weil der Schuldner mit dem Drittschuldner vereinbart hat, die Vergütung des Schuldners für geleistete Arbeiten oder Dienste ganz oder tw an den Dritten zu bewirken. Häufig wird dies der Ehegatte, ein Angehöriger oder eine andere nahestehende Person sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegen den §§ 520 und 521 Abs. 2 nicht rechtzeitig vorgebracht, so gilt § 296 Abs. 1 und 4 entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonderregelungen.

1. Einzelne Spezialregelungen. Rn 11 Einzelne Spezialregelungen schließen § 766 aus. Vollstreckungsmaßnahmen des GBA unterliegen den §§ 71 ff, 78 ff GBO; die Erinnerung ist nicht gegeben (so bereits RGZ 48, 242, 243, 244). Im Verfahren zur Abnahme der eV gilt § 900 IV 1 (BGH NJW-RR 11, 1693, 1694 [BGH 17.08.2011 - I ZB 5/11]; vgl § 777 Rn 3). Dem Schuldner steht als Rechtsbeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitwirkung in Gremien richterlicher Selbstverwaltung.

Rn 24 Nicht zur Gerichtsverwaltung in diesem Verständnis gehört die Betätigung in Präsidial- oder Richterräten, bei denen sich die Weisungsfreiheit bereits aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Ablehnung der ersuchten Beweisaufnahme entscheidet auf Antrag der Parteien oder des Prozessgerichts das OLG, § 159 I 1 GVG. Erklärt auch das OLG die Rechtshilfe für unzulässig, kann Beschwerde zum BGH eingelegt werden, sofern ersuchendes und ersuchtes Gericht den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte angehören, § 159 I 2. Gegen die Anordnung von Ordnungsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zurückbehaltung von Akten oder sonstiger Unterlagen.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Stirbt ein Beteiligter vor Rechtskraft der Endentscheidung, hat das Gericht die übrigen Beteiligten darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn ein Beteiligter innerhalb einer Frist von einem Monat dies durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt. 2Verlangt kein Beteiligter innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Fortsetzung des Verfahrens, g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 25 Eine unpfändbare Forderung darf nicht gepfändet werden. Die Unpfändbarkeit muss das Vollstreckungsgericht vAw beachten. Ein Verstoß führt dennoch zur Verstrickung der Forderung (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz § 851 Rz 17). Die verbotswidrig erfolgte Pfändung ist anfechtbar (Koblenz NJW-RR 99, 508).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 779 gewährleistet die Fortsetzung einer Zwangsvollstreckung, die bereits vor dem Tod des Erblassers eingeleitet worden war. Eine derartige Zwangsvollstreckung soll ohne Rücksicht auf die Annahme der Erbschaft und ohne Titelumschreibung fortgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für einzelne konkrete Vollstreckungsmaßnahmen als auch für die gesamte weitere Zwangsvolls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentlicher Verfahrensmangel (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 11 Wichtigster Fall des § 538 II 1 ist die Generalklausel der Nr 1. Danach ist eine Zurückverweisung möglich, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und deswegen eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme erforderlich ist. a) Verfahrensmangel. Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendungsbereich.

Rn 5 Die Staatsangehörigkeit des Schuldners ist unerheblich, weil das deutsche Vollstreckungsrecht In- und Ausländer gleichstellt (Art 26 HÜZ 54, MüKoZPO/Drescher Rz 5). Bei einer juristischen Person ist der persönliche Arrest wie bei der Beugehaft nach § 888 ggü dem gesetzlichen Vertreter anzuordnen (Musielak/Voit/Huber Rz 4; Schuschke/Walker/Walker Rz 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die §§ 96 bis 99 sind auf das Verfahren im zweiten Rechtszuge vor den Kammern für Handelssachen entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der beigeordnete Rechtsanwalt ist analog §§ 56 II, 33 III RVG beschwerdeberechtigt, wenn die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen fälschlicherweise angeordnet wird, sobald die ermäßigten Anwaltsgebühren gedeckt sind (Celle FamRZ 13, 1056; Köln FamRZ 97, 1283).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

I. Allgemeines zum Einzelrichter. Rn 1 Für die Berufung ist – anders als in 1. Instanz (§§ 348 f) und bei der sofortigen Beschwerde (§ 568) – grds nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium zuständig. Damit trägt das Gesetz der höheren materiellen Richtigkeitsgewähr der Entscheidung durch ein Kollegium Rechnung (›Sechs Augen sehen mehr als zwei.‹). Möglich ist eine Übertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektive Klageänderung.

Rn 28 Hier trägt der Kl die ausscheidbaren Mehrkosten des nicht mehr geltend gemachten Anspruchs quotenmäßig nach § 92 oder analog § 96 (Naumbg OLGR 06, 108).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begutachtungspflicht.

Rn 2 Die Pflicht zur Begutachtung besteht gem § 407 und kann sich auch aus der Bereiterklärung im konkreten Fall ergeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 4 Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht möglicherweise nur hinsichtlich einzelner Prozessbeteiligter: Ist der Zeuge mit einem von mehreren Streitgenossen verwandt, darf er die Aussage nur insoweit verweigern, als die Beweisfrage diesen Streitgenossen betrifft (München 31.5.17 – 5 W 556/17 Rz 5; Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung.

Rn 3 Auch wenn sie der mündlichen Verhandlung vorausgehen muss, hat es keine Folgen, wenn sie vom Gericht unterlassen wird. Das Gericht kann einen Vergleich schon vor der mündlichen Verhandlung vorschlagen und darin bisher nicht geltend gemachte Ansprüche einbeziehen (KG MDR 99, 1018 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99]). Auf die Vorläufigkeit der im Vergleichsgespräch geäu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nennwertprinzip.

Rn 189 s § 3 Rn 6. Nichtigkeitsklage s Gesellschaftsrecht c). Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit s § 3 Rn 8.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraft Gesetzes.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 8 Die GbR ist eine rechtsfähige Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Neben den natürlichen und den juristischen Personen ist sie eine dritte Kategorie eines rechts- und parteifähigen Rechtssubjekts.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Urteils.

Rn 10 Der Inhalt des Vorbehalts folgt der Unterscheidung von Rn 1. Die Formulierung sollte sich am Gesetzeswortlaut ausrichten. Das Urt ist Endurteil, kein Vorbehaltsurteil. Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit richten sich nach allgemeinen Regeln.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Höhe des kollektiven Gesamtbetrags unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung bestimmen. (2) § 287 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Voraussetzungen der Erörterungspflicht.

1. Anwendungsbereich. Rn 4 § 139 gilt in allen Instanzen (bei Verfahren vor dem Amtsgericht ist zusätzlich § 504 zu beachten) und Verfahrensarten (für die ZVS BGH NJW 08, 1742 [BGH 13.03.2008 - I ZB 59/07]; für das ZVG BGH MDR 14, 50 [BGH 10.10.2013 - V ZB 181/12]; für den einstweiligen Rechtsschutz BVerfG NJW 18, 3631, 3634 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17]). Ob die Partei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht fast wörtlich § 93a III, IV ZPO aF (BTDrs 16/6308, 228) und enthält eine spezielle Kostenregelung für Verfahren auf Aufhebung der Ehe iSv § 121 Nr 2, für die gem § 113 I 2 die Kostenvorschriften §§ 91 ff ZPO einschlägig wären und gleichwohl anzuwenden sind, soweit § 132 keine Sonderregelung enthält.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit.

I. Allgemeines. Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Rev...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 110 regelt die Vollstreckbarkeit ausl Entscheidungen im Inland. I. Vorrangige Rechtsakte. Rn 2 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Das KSÜ enthält Vollstreckungsregeln in Art 26 ff KSÜ, Ausführungsbestimmungen dazu das IntFamRVG. Art 7 S 2 MSA verweist auf autonome bzw staatsvertragliche Vollstreckungsregeln. Das EuSorgeRÜ regelt die Vollstreckung in Art 7 ff EuSorgeRÜ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. II. Anwalt. 1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit.

1. Allg Prozessvoraussetzungen. Rn 4 Die für die Klage geltenden Regelungen finden auf die Widerklage auch ohne besondere Erwähnung Anwendung (BGHZ 149, 222, 226). Die wirksame Erhebung der Widerklage (zur Besonderheit bei der Entstehung eines Widerklageverhältnisses durch Prozessverbindung s Rn 26) hängt deshalb wie jede Klage von dem Vorliegen der allg Prozessvoraussetzunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reale Grundstücksteile.

Rn 3 Ein realer Grundstücksteil, also ein allein nach der Beschaffenheit und den tatsächlichen Gegebenheiten der Bodenoberfläche selbständig erscheinender Teil eines Grundstückes, ist nicht Grundstück im Rechtssinne und kann nicht isoliert Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein. Maßgeblich ist allein die rechtliche Zuordnung, also das, was unter einer laufenden Nummer im Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kein Widerruf nach Genehmigung (Abs 2).

Rn 7 Wegen Abs 2 kann sich ein Widerrufsvorbehalt im Vergleich nur auf die Zeit vor der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs beziehen; möglich ist aber eine auflösende Bedingung im Vergleich zu vereinbaren, etwa ein strengeres Quorum als in § 17 I 4 KapMuG vorgesehen (vgl BTDrs 17/8799, 25).mehr