Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Trauringe, Orden und Ehrenzeichen (Nr 7).

1. Trauringe. Rn 21l Als Trauringe sind nur diejenigen Ringe anzusehen, die als Zeichen der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft benutzt wurden. Daher sind Verlobungsringe (AG Schöneberg DGVZ 12, 227; St/J/Würdinger Rz 68), Freundschaftsringe oder aus Anlass der Trauung gekaufte Schmuckringe nicht pfändungsfrei (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 57; MüKoZPO/Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestimmtheit der Gegenleistung des Gläubigers.

1. Anforderungen an die bestimmbare Gegenleistung. Rn 3 Die Gegenleistung des Gläubigers muss dem Schuldner genauso offeriert werden, wie der Titel das vorgibt. Umstände, Listen, Verzeichnisse oder vergleichbare Unterlagen außerhalb des Vollstreckungstitels dürfen dagegen nicht berücksichtigt werden (KG NJW-RR 98, 424). Ist die Beschreibung der Gegenleistung im Titel zu unbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidungsgrundlagen.

Rn 1 Die Oberlandesgerichte haben bei ihrer Entscheidung nicht die Stellung eines Revisionsgerichts. Sie sind Tatsacheninstanz und müssen den Sachverhalt selbst feststellen. Werden die Tatsachen bestritten, die die Justizverwaltung ihrem Handeln zugrunde gelegt hat, so muss das OLG ggf auch Beweis erheben (BVerfG NJW 67, 923 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entsprechend den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt den Grundsatz der Amtsermittlung, ist also die Grundlage für die in der fG geltenden Verfahrensmaxime des Untersuchungsgrundsatzes. Sie ist damit der Ausgangspunkt für die Fragen des Beweisrechts in der fG. Die Norm steht im Zusammenhang mit den §§ 27–31 und 37. Sie gilt für alle Verfahren der fG, also für Antragsverfahren wie für Amtsverfahren. Sie gilt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Weiteres.

Rn 108 Der Hauptsachewert ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432). Für einen Vergleich ist idR der Hauptsachewert maßgeblich. § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sprungrevision (§ 566 ZPO).

Rn 3 Nach § 566 I ZPO kann unter Umgehung der Berufungsinstanz bei Einwilligung des Gegners unmittelbar Sprungrevision eingelegt werden. Auch dieses Rechtsmittel ist als Zulassungsrevision ausgestaltet (§ 566 I Nr 2 ZPO); es bedarf eines Zulassungsantrages. Die Zulassungsgründe (§ 566 IV ZPO) entsprechen denen des § 543 II ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Befangenheitsgründe im Einzelnen.

1. Allgemeine Kriterien. Rn 7 Der Gesetzgeber schweigt zu den möglichen Kriterien. Gleichwohl bietet das Gesetz in § 41 einen Ansatzpunkt. Hier wird an besondere persönliche und sachliche Beziehungen angeknüpft, aus denen sich typisierende Fallgruppen bilden lassen (MüKoZPO/Stackmann § 42 Rz 7; Zö/Vollkommer § 42 Rz 10). Diese geben allerdings nur eine grobe Struktur vor (St/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Sachwalter muss schon aus Transparenzgründen die für das Umsetzungsverfahren bestimmten Gelder (kollektiver Gesamtbetrag und vorläufig festgesetzte Kosten) getrennt von seinem eigenen Vermögen halten; in der Praxis wird er dafür ein besonderes Bankkonto einrichten. Dieses genießt gegenüber Gläubigern des Sachwalters Pfändungsschutz gem Abs 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeitsrecht.

1. Ansprüche des Arbeitgebers. Rn 8 Er kann Leistung geschuldeter Dienste nicht im Wege einstweiliger Verfügung verlangen (LAG Frankfurt NZA 90, 614; Zö/Vollkommer Rz 8). Die Unterlassung anderweitiger Arbeit, die gegen ein gesetzliches oder vertragliches Konkurrenzverbot verstößt, kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung geltend machen (LAG Köln NZA 91, 396; MüKoZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulässige Verrechnungen und Aufrechnungen (Abs 6).

a) Sozialleistungen und Kindergeld. Rn 129 Wird dem Pfändungsschutzkonto eine Sozialleistung oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Guthabenforderung für die Dauer von vierzehn Tagen nur mit solchen Forderungen verrechnen oder hiergegen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Verfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Verfügung.

Rn 6 Auch im Falle einer AGB-Kontrollklage lautet die einstweilige Verfügung auf Unterlassen, dh der Verwendung oder Empfehlung der inkriminierten Bedingungen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 13; aA Staud/Schlosser § 1 Rz 8: nur Hinweis auf gerichtliche Überprüfung der AGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorwegnahme der Hauptsache.

Rn 28 Durch die PKH-Entscheidung darf eine Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Dies gilt insb, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beurteilung höchstrichterlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt (BFH/NV 08, 1669; s zur Rspr des BVerfG Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Zurückverweisung ans Schiedsgericht.

§ 1059 IV ist in Verfahren nach § 1060 bei ganzer oder teilweiser Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen einer planwidrigen Regelungslücke analog anzuwenden. Die Zurückverweisung an das Schiedsgericht setzt den Antrag einer Partei voraus. Sie scheidet jedoch aus, wenn dem Schiedsgericht eine gravierende Verletzung des rechtlichen Gehörs unterlaufen ist (BGH 18.7.19 – I ZB 90/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Zuständigkeiten. Rn 31 Sachlich und örtlich zuständig ist gem § 767 I iVm § 802 ausschl das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, somit das erstinstanzliche Gericht des Verfahrens, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde (BGH NJW 80, 188, 189). Dies gilt auch dann, wenn das Gericht tatsächlich nicht zuständig für die Schaffung des Titels gewesen sein sollte (St/J/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 385 I Nr 1.

1. ›Zugezogen‹. Rn 2 ›Zugezogen‹ iSd Vorschrift ist der Zeuge dann, wenn ihm bewusst war oder wenn er zum fraglichen Zeitpunkt zumindest den Umständen nach damit rechnen musste, dass er künftig als Zeuge bzgl des streitigen Rechtsgeschäfts würde dienen müssen (BayObLGZ 84, 141, 145 zu § 25 BeurkG). § 385 ist eine Ausnahmevorschrift; die soeben genannten Voraussetzungen hat da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Öffentliche Urkunden (Nr 6).

1. Geschützte Personen. Rn 21i Der Pfändungsschutz für öffentliche Urkunden besteht zugunsten des Schuldners, dessen Familie und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Personen (dazu Rn 14). Wie sich aus dem von anderen Pfändungsverboten abweichenden Wortlaut ergibt, sind die Belange von Familienangehörigen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht mit dem Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dritte Personen (Abs 1 S 2).

Rn 3 Dritte Personen sind alle zur Einlegung eines Rechtsmittels Berechtigten, unabhängig davon, ob sie formell Verfahrensbeteiligte gewesen sind, zB das gem § 162 III 2 unabhängig von seiner Beteiligtenstellung beschwerdeberechtigte Jugendamt (Prütting/Helms/Helms § 139 Rz 3; MüKoFamFG/Heiter § 139 Rz 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bereits vorliegende Vermögensauskunft.

Rn 6 Liegt bereits eine Vermögensauskunft vor, die nicht älter als zwei Jahre ist, und haben sich seitdem die Umstände des Schuldners nicht wesentlich geändert, kann er die Vermögensauskunft verweigern (s § 802d).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erteilung der Auskunft.

1. Form und Frist. Rn 9 Ausdrücklich ordnet die Vorschrift kein Formerfordernis an, doch ergeben sich die Formvoraussetzungen aus dem Zusammenhang und der Funktion der Regelung. Der Drittschuldner kann die Erklärung bei Zustellung mündlich ggü dem Gerichtsvollzieher abgeben, § 840 III 1 , vgl § 121 II 2 GVGA. Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Belehrung.

Rn 9 Eine Belehrung über das aus § 384 erwachsende Recht schreibt das Gesetz nicht vor, wenngleich sie, sofern die entsprechenden Umstände zu Tage treten, aus Gründen der Fairness ggü dem Zeugen geboten sein kann (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungspflicht für zurückweisende Beschlüsse.

Rn 8 Der den Antrag zurückweisende Beschl ist stets zu begründen, um dem Beschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung zu geben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Benennung des Beweisgegenstandes.

Rn 3 Außerdem muss der Beweisgegenstand ausreichend benannt werden. 1. Substantiierung. Rn 4 Der Beweisführer hat die ›Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll‹, zu bezeichnen. Insoweit korrespondiert § 373 eng mit § 138. Die Partei muss entscheidungserhebliches Vorbringen, also bestimmte, substantiierte Tatsachenbehauptungen so genau vortragen, dass e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Entscheidung durch Beschluss und Freistellung von der mündlichen Verhandlung (S 1). Rn 2 Das Gericht hat nach S 1 durch (begründeten) Beschl zu entscheiden, auch wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Förmliche Zustellung erfolgt nach § 329 III. Die mündliche Verhandlung ist fakultativ (§ 891 S 1 iVm § 128 IV); wird sie angeordnet, sind die Beteiligten vAw zu l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Auskunftserteilung im Einzelnen.

1. Antrag des Gläubigers. Rn 3 Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung setzt einen entsprechenden Antrag des Gläubigers voraus (§§ 754, 802a II), aus dem sich auch ergibt, ob sie vom Gerichtsvollzieher vor oder nach der Sachpfändung zu verlangen ist (Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Will der Gläubiger die Vermögensauskunft sofort, setzt sie lediglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann über eine streitige Tatsache auch die beweispflichtige Partei vernehmen, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betrie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiteru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde setzt gem § 574 I Nr 2 deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (Abs 3).

I. Zuständiges Gericht. Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausnahme des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3). II. Beschwerdefrist (Abs 3 S 1). Rn 10 Die Notfrist (§ 224 I 2), gegen deren Versäumung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung aufgrund internationaler Verträge (Abs 2).

1. Allgemeines. Rn 2 Abs 2 setzt das Bestehen einer völkervertraglichen Vereinbarung voraus. Dass der Staat, in dem die Zustellung erfolgt, eine postalische Zustellung möglicherweise duldet, genügt nicht. Denn die bloße Duldung bietet keine hinreichende Sicherheit dafür, dass die Zustellung auch anlässlich der Entscheidung über die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen sei, hat das Gericht nach den Umständen des Falles zu ermessen. (2) Zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde genügt die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Sowohl die Parteien als auch ›der SV‹ können das Gericht zur Klarstellung auffordern; gutachterliche Bewertungen können von der Zusage der Vergütung als SV (§ 413) abhängig gemacht werden (vgl Rn 2, 4). Beim sachverständigen Zeugen ist darauf zu achten, dass er sich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Seite des Geschehenen konzentriert und sich mit Schlussfolgerungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichterentscheidung (Nr 2).

Rn 50 Der Berufungskläger soll auch angeben, ob es Gründe dafür gibt, von einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 526 Abs 1 abzusehen. Das Fehlen dieser Angabe in dem Berufungsschriftsatz berührt nicht die Zulässigkeit des Rechtsmittels.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Diese Zuständigkeit geht der ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts vor. (2) Im Übrigen bestimmt sich die Zuständigkeit nach der Zivilprozessordnung mit der Maßgabe, dass in den Vorschriften über den allgemeinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Währungsumrechnung (Nr 11).

Rn 9 Nr 11 betrifft schließlich die Währungsumrechnung von Deutscher Mark in Euro für die Übergangsvorschriften der Nr 2–5, 7 und 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Hilfspersonen.

Rn 5 Hilfspersonen des SV können selbst nicht abgelehnt werden (Zweibr MDR 86, 417; vgl aber Ddorf MDR 08, 104 [OLG Düsseldorf 11.06.2007 - I-21 W 19/07]: Verwertungsverbot, iÜ § 407a Rn 3–7), Umstände in deren Person können jedoch eine Ablehnung des SV rechtfertigen (Karlsr Justiz 80, 79; Köln OLGZ 83, 121).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundlagen der Wertfestsetzung.

I. Prozessuale und materielle Grundlagen. 1. Klageart. Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gegen Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristunterbrechung.

Rn 6 Die Vollziehungsfrist wird unterbrochen durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ddorf OLGZ 87, 367). Die Einlegung von Widerspruch oder Rechtsmitteln gegen den Arrestbefehl führt nicht zur Unterbrechung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausgeschlossene Ansprüche.

a) Allgemein. Rn 9 Ausgeschlossen ist eine Sicherungsanordnung wegen Ansprüchen, die auf einer Mieterhöhung beruhen. Dies gilt in der Gewerberaum- und Wohnraummiete und dort sowohl für Mieterhöhungen im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau. b) Mieterhöhung gem § 558 BGB. Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass auch angemeldeten Verbrauchern der normale Rechtsweg offensteht, soweit ihre Ansprüche im Umsetzungsverfahren nicht erfüllt wurden. Die Entscheidungen des Sachwalters entfalten keine materielle Rechtskraftwirkung und hindern daher eine Klage nicht. Abweichend von § 11 II kann die Klage unmittelbar nach dem Widerspruchsverfahren gem § 28 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als Ausprägung der Beschleunigungs- und Konzentrationsmaxime soll der Prozessstoff beim Termin vorliegen. Nur im einstw Verfahren besteht wegen §§ 920 II, 936, 294 II keine Vorbereitungspflicht (München WRP 78, 400). Das Gericht soll durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen eine Verspätung so weit wie möglich ausgleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abwenden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung des Jugendamts (Abs 1).

1. Pflicht zur Anhörung, Abs 1 S 1. Rn 5 In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, hat das Gericht das Jugendamt zwingend anzuhören. Von der Anhörung kann nicht abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn zwischen den Eltern Einvernehmen besteht, zB im Fall von § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB oder aber auch bei einem gem § 156 II gerichtlich zu billigenden Vergleich (P...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 19 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind einzeln aber nur beispielhaft in § 175 Abs. 2 BewG aufgeführt. Danach fallen insbesondere 1. die Binnenfischerei, 2. die Teichwirtschaft, 3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft, 4. die Imkerei, 5. die Wanderschäferei, 6. die Saatzucht, 7. der Pilzanbau, 8. die Produktion ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. § 249 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. (2) Der Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung.

Rn 7 Es ergeht ein einheitlicher Kfb (vgl LG Bonn Rpfleger 84, 33), welcher nur den zugunsten einer Partei ermittelten Überschussbetrag festsetzt. In diesem muss die Quotelung durch Angabe der eingestellten Beträge begründet werden.mehr