Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unzulässige Übertragung.

Rn 7 Eine unzulässige Übertragung kann nach § 295 geheilt werden (BGHZ 23, 207, 213 = NJW 57, 906) und das Gericht kann solche Tatsachen auch noch nachträglich verfahrensgemäß feststellen (BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verletzung des Rechts.

1. Frühere (in Bezug auf § 293 weiter geltende) Rechtslage. Rn 2 Nach der bis zum 1.9.09 geltenden Fassung von § 545 konnte die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Ausländisches Recht war und ist (vgl Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wesentliche Veränderung (Abs 1 S 2).

1. Grundlagen. Rn 32 Voraussetzung für die Begründetheit einer Abänderungsklage ist eine wesentliche Veränderung der für die Ausgangsentscheidung maßgebenden Verhältnisse in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf den Anspruchsgrund, die Bestimmung der Höhe der Leistungen oder die Dauer der Entrichtung. Die Beweislast für das Vorliegen der für ihn günstigen we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln.

1. Grundsätze. Rn 4 Ein Vollstreckungstitel ist nur dann eine taugliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung, wenn er seinem Inhalt nach ausreichend bestimmt ist. Das Bestimmtheitsgebot des Vollstreckungstitels entspricht dem Grundsatz der Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 II Nr 2. Es erstreckt sich wegen § 756 bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung auch auf die Gegenleist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendbares Recht.

1. Trennung zwischen prozessrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen. Rn 10 In Fällen mit Auslandsberührung ist zwischen dem Bestehen der Verbandsklagebefugnis (dazu ausf mit Blick auf das UWG Sack WRP 17, 1298) einerseits und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäben bei der objektiven Rechtskontrolle andererseits zu unterscheiden. Nur für letztere gilt das gem K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. (3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 35 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, verliert die Widerklage ihre Wirkung, eine Entscheidung über sie ergeht dann nicht (BGH WM 13, 2255; Frankf NJW 04, 165, 167 f).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Ehewohnungs- oder Haushaltssache bei einem anderen Gericht im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit (Abs 1).

1. Gegenstand. Rn 3 Die Rücknahme kann einen Parteiwechsel oder eine quantitative Klagebeschränkung betreffen. Ein nicht mehr weiter verfolgter Teil des Anspruchs muss dem Streit der Parteien entzogen werden (BGH NJW 90, 2682 [BGH 01.06.1990 - V ZR 48/89]). 2. Zeitpunkt. Rn 4 Möglich ab Rechtshängigkeit (Abs 3 S 3) bis zur Rechtskraft. Nur eine wirksam erhobene Klage kann mit K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Sind Ehesachen, die dieselbe Ehe betreffen, bei verschiedenen Gerichten im ersten Rechtszug anhängig, sind, wenn nur eines der Verfahren eine Scheidungssache ist, die übrigen Ehesachen von Amts wegen an das Gericht der Scheidungssache abzugeben. Ansonsten erfolgt die Abgabe an das Gericht der Ehesache, die zuerst rechtshängig geworden ist. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 5 War die angefochtene Entscheidung zu Unrecht ergangen u ist das berechtigte Interesse gem I, II zu bejahen, stellt das Rechtsmittelgericht die Rechtsverletzung fest, anderenfalls wird der Antrag abgewiesen. Kosten u Gebühren entsprechen denen eines Beschwerdeverfahrens (§ 69 Rn 7). Der Verfahrenswert bemisst sich ab Antragstellung (Rn 3) nach dem Feststellungsinteresse.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Schiedsgerichte außerhalb der ZPO.

Rn 5 Die Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit im 10. Buch der ZPO gelten unmittelbar nur für den Bereich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit. Zu weiteren Abgrenzungen s. §§ 1026, 1030 III. 1. Arbeitsgerichtsbarkeit. Rn 6 Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sind diese Regelungen durch die §§ 101 ff ArbGG ersetzt, die im Bereich des Arbeitsrechts die Möglichkeiten einer Schiedsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungsformen.

1. Bejahung der Zuständigkeit. Rn 15 Die Entscheidung über die Bejahung seiner örtlichen Zuständigkeit trifft das Gericht regelmäßig in den Entscheidungsgründen des Endurteils (§ 303). Bei Streit über die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts kann und sollte im Einzelfall jedoch vorab durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit entschieden werden (§ 280; vgl BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Hauptsache wird, insoweit sie von dem Anfechtungsgrunde betroffen ist, von neuem verhandelt. (2) 1Das Gericht kann anordnen, dass die Verhandlung und Entscheidung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Verhandlung über die Hauptsache erfolge. 2In diesem Fall ist die Verhandlung über die Hauptsache als Fortsetzung der Verhandlung über Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schadensersatz.

Rn 30 Der Vermieter hat dem Mieter gem § 283a IV bei unberechtigter Sicherheitsleistung Schadensersatz zu leisten. In Betracht kommen vor allem die Kosten der Sicherheit aber auch jeder weitergehende kausale Schaden, der dem Mieter wegen der fehlenden Liquidität entstanden ist. Der Anspruch kann gesondert oder im anhängigen Verfahren gem § 717 II 2 geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Übergegangener Anspruch. Rn 2 Der Kl muss einen Anspruch geltend gemacht haben, der auf ihn übergegangen ist, und zwar vor Erhebung der Klage (Musielak/Voit/Wolst § 94 Rz 2) Ein erst nach Klageerhebung erfolgter Anspruchsübergang wird von § 94 nicht erfasst (Anders/Gehle/Göertz ZPO § 94 Rz 2). Hier bietet § 93 die Möglichkeit, sofort Kosten befreiend anzuerkennen, sobald d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verteidigung des Bekl.

a) Frist. Rn 3 Die Erwiderungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 III). Die gesetzte Frist verliert ihre Wirkung nicht durch nachfolgende Verweisung an die KfH (Frankf OLGR 93, 55). b) Fristversäumnis. Rn 4 Früher erster Termin ist vollwertiger Verhandlungstermin (BGHZ 86, 31). Deshalb kann bei Versäumnis der gesetzten Frist das Vorbringen gem § 296 als verspätet zurück...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktiv- und Passivlegitimation.

Rn 2 Inhaber des Auskunftsanspruchs sind die gem § 3 klagebefugten Stellen. Anspruchsgegner sind die Erbringer der in Abs 1 genannten Kommunikationsdienste, dh zB die Deutsche Post AG für von ihr bereitgestellte Postfächer, Telefonnetzbetreiber für Telefonnummern und die DENIC eG für auf.de endende Internetadressen (Grüneberg/Grüneberg Rz 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses ist auf Grund der Verfahrensakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs zu erteilen. Solange das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig ist, erteilt die Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszugs das Zeugnis. In Ehe- und Abstammungssachen wird den Beteiligten von Amts wegen ein Rechtskraftzeu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mehrere Anwälte.

Rn 6 Die Kosten mehrerer Anwälte sind grds nicht zu erstatten. Das Gesetz geht davon aus, dass die Partei das gesamte Verfahren mit einem einzigen Anwalt durchführen kann. Werden mehrere Anwälte, sei es nebeneinander oder nacheinander, beauftragt, so sind deren Kosten grds nur insoweit erstattungsfähig, als die Kosten auch bei Beauftragung eines Anwalts entstanden wären. Darü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand eines anderen Rechtsstreits.

I. Anhängiger Rechtsstreit. Rn 6 Die Aussetzung kann nur mit Blick auf einen anhängigen, vom Ausgangsverfahren verschiedenen Rechtsstreit angeordnet werden. Eine Aussetzung bis zur Zustellung einer Streitverkündungsschrift im anhängigen Rechtsstreit ist nicht möglich (BGH MDR 18, 1144 [BGH 22.03.2018 - I ZR 76/17]). Bis zum Abschluss des Mahnverfahrens ist eine Aussetzung nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unzulässigkeit des Versäumnisurteils.

Rn 13 Die gemeinsame Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Falles des Abs 1 ist, dass kein Versäumnisurteil ergehen darf. Das war primäres Anliegen bei der Erweiterung der Norm um die Nr 4 und 5 (BTDrs 7/2729, 80; 16/3655, 91).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. 2Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft, wird das Versäumnisurteil in dem neuen Urteil aufgehoben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Obere Instanzen.

a) Berufung/Beschwerde. Rn 12 Nach § 513 II kann die Berufung nicht darauf gestützt werden, dass das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (s § 513 Rn 11). Für die Beschwerde gilt dasselbe nach § 571 II 2. Diese Regelungen wie auch die vergleichbaren Bestimmungen der § 545 II und § 576 II (dazu Rn 13) untersagen dem Berufungsgericht/Beschwerde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Rn 3 Kommt es zur Aufhebung des Endurteils durch das Wiederaufnahmeverfahren, werden auch die betroffenen Vorentscheidungen aufgehoben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks oder hinsichtlich der Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks erhoben werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Obsiegendes Urteil.

1. Entscheidung im Urteil. Rn 27 Hat das Gericht eine Sicherungsanordnung für bestimmte Zeiträume erlassen, muss es gem § 283a III vAw in dem Urteil, das dem Kläger genau diese Forderung ganz oder teilweise zuspricht, aussprechen, in welcher Höhe der Kläger berechtigt ist, sich aus der Sicherheit zu befriedigen. Das gilt auch für ein Teilurteil. Gleichgestellt sind alle ander...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 KV-GKG Nr 9002 unter Berücksichtigung der Vorbemerkung zu Teil 9. Für Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung s KV-GKG Nr 9004. Auslagenvorschuss gem § 17 GKG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachliche Voraussetzungen.

Rn 3 Für die Passivlegitimation und die Anspruchsvoraussetzungen gilt § 13.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ende der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Die Zwangsvollstreckung ist trotz der Zahlungsfiktion erst mit der Ablieferung des Geldes beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Zwangsvollstreckung noch eingestellt werden oder eine Anschlusspfändung erfolgen (Zö/Seibel Rz 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittschuldner den Schuldbetrag zu hinterlegen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der Schiedsspruch (Abs 1).

Rn 3 Als normalen Abschluss sieht das Gesetz den endgültigen Schiedsspruch an (§§ 1054, 1055, 1056 I). Dieser muss also den formellen Voraussetzungen des § 1054 genügen und er muss insgesamt oder tw das Verfahren endgültig abschließen. Der Schiedsspruch wird mit der Übermittlung an die Parteien formell rechtskräftig, soweit nicht durch Parteiwillen etwas anderes vorgesehen ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weitere Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Der Antrag auf Erlass des Haftbefehls kann bereits zusammen mit dem Antrag auf Einholung einer Vermögensauskunft gestellt werden. Auch eine zeitliche Streckung ist möglich, so dass etwa im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder nach diesem Termin eine Antragstellung möglich ist (Schilken Rpfleger 06, 629, 632).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. 2Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2) 1Das Gericht des zulässigen Rechtsweges entscheidet den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt der Kostenentscheidung.

a) Grundsatz. Rn 15 Ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dann ist unerheblich, wie die Kostenentscheidung ausgefallen ist. § 99 II 1 ist keineswegs nur dann anwendbar, wenn eine Kostenentscheidung nach § 93 ergangen ist. Jegliche Kostenentscheidung genügt. So kann der nach § 91 zur Tragung der Kosten verurteilte Beklagte sofortige Beschwerde mit der Begründung erheben, die Ko...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 In fG-Familiensachen: §§ 81, 84; in Ehe- u Familienstreitsachen: § 113 I 2 iVm §§ 91 ff, 97 ZPO sowie §§ 150, 243. Eine Kostenentscheidung ist grds nicht erforderlich bei Zurückverweisung, auch in diesem Fall aber möglich, wenn die Kostenverteilung für das Beschwerdeverfahren nicht v weiteren Verfahren in der ersten Instanz abhängt. 2. Gebühren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Anträge nach den §§ 710, 711 Satz 3, § 712 sind vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. (2) Die tatsächlichen Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag einer Partei.

Rn 4 Den Antrag auf DsV stellt idR der ASt. Abgabe setzt ferner voraus, dass der ASt die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (KV 1210) bezahlt hat, s Rn 27 (Schneider). I. Formular. Rn 5 Im Antragsformular ist vorformuliert angeboten, dass der ASt den Antrag auf DsV, für den Fall des Widerspruchs, sogleich stellt (§ 696 I 2). Der Wortlaut muss nicht wie in § 696 gewählt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der zügigen Abwicklung des Musterverfahrens und verhindert übermäßigen Papierverbrauch (BTDrs 15/5091, 27). Zu einer möglichen Präklusion verspäteten Vorbringens s.o. § 11 KapMuG Rn 14.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bescheinigung nach Art 53 (Abs 1 lit b).

Rn 3 Für die Bescheinigung verweist Art 53 auf das Formblatt nach Anh I. Ergänzend ist für inländische Entscheidungen § 1111 ZPO zu beachten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entscheidung über den Antrag.

Rn 12 Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, der entweder den Antrag auf Erlass des Haftbefehls ablehnt oder den Haftbefehl erlässt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Durch § 18 I wird die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten nach den §§ 13–17 beschränkt, wenn diese mit weiteren personenbezogenen Daten der betroffenen Person oder eines Dritten verbunden sind, für die kein Erlaubnistatbestand eingreift. Abs 2 regelt die Form der Übermittlung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsverletzung.

1. Begriff. Rn 3 Durch den Hinweis auf § 546 wird definiert, was das Gesetz unter dem Begriff der Rechtsverletzung versteht: Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Das ist zB der Fall, wenn eine für die erstinstanzliche Entscheidung einschlägige Norm übersehen, zu Unrecht für nicht anwendbar erklärt, ihr durch Auslegung ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unübertragbare Forderungen (Abs 1).

I. Gesetzliche Übertragungsverbote. Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kann der nach dem § 726 Abs. 1 und den §§ 727 bis 729 erforderliche Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht geführt werden, so hat der Gläubiger bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges aus dem Urteil auf Erteilung der Vollstreckungsklausel Klage zu erheben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 7 Die Kompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beschränkt sich auf die Prüfung, ob vor dem Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittel- oder Einspruchsschrift eingegangen ist. Um den Ablauf der Notfrist zu bestimmen, muss er insb den Fristbeginn ermitteln, dh den Zeitpunkt der Zustellung der angefochtenen Entscheidung feststellen. Dieser muss vom Antragsteller nachgewie...mehr