Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Schiedsklausel in letztwilliger Verfügung.

I. Zulässigkeit, Form. Rn 18 Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung nach § 2064 BGB bestimmen, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Die Zulässigkeit ergibt sich unmittelbar aus § 1066. Dem Schiedsgericht kann auch die Entscheidung über die Wirksamkeit der letztwillige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Entscheidung bedarf einer Kostenentscheidung nach §§ 91 ff (Frankf AG 18, 196; Hamm NJW 72, 2314). Gerichtsgebühren fallen nicht an, Anwaltsgebühren aus einem Bruchteil (Frankf JurBüro 85, 1211, 1212) des nicht angefochtenen Teil des Urteils nur, soweit dieser iRd Gebühren des Berufungsverfahrens nicht berücksichtigt wird (VV 3329, 3331; AG kompakt 18, 40; 15, 105).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wenn nicht besondere Umstände eine persönliche Zustellung gebieten, kann sich der GV zum Zwecke der Vereinfachung zur Zustellung der Post (§ 176 Rn 2) bedienen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materielle (›andere‹) Einwendungen nach Abs 2.

1. Allgemeines. Rn 6 Neben den in Abs 1 genannten Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens kann der Antragsgegner gem Abs 2 auch materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Unterhaltsanspruch erheben. Über diese Einwendungen wird im vereinfachten Verfahren nicht abschließend entschieden; die Prüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob die Einwendungen zulässig erhob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung.

Rn 5 Der Anspruch muss in der Klage geltend gemacht sein, also Streitgegenstand sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. § 115 I Nr 1a) Die in § 82 SGB XII bezeichneten Beträge.

a) Steuern (Nr 1). Rn 17 Abzuziehen sind – Abflussprinzip – die tatsächlich entrichteten Steuern, die auf das Einkommen entfallen. Demnach die laufenden Zahlungen auf Lohn- und Einkommensteuer sowie die entsprechenden Nachzahlungen. Einkommensunabhängige Steuern, wie Umsatz- oder Erbschaftssteuer sind nicht in Abzug zu bringen. b) Sozialversicherung (Nr 2). Rn 18 Hierunter fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausdrückliche gesetzliche Regelung.

Rn 11 Ausdrücklich geregelt ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ehe- und Kindschaftssachen ab 1.9.09 in den §§ 98 ff FamFG (bis 31.8.09 §§ 606a, 640a).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 399 ist Ausfluss der Parteiautonomie im Zivilprozess. Die Partei entscheidet über den von ihr zu liefernden Sachvortrag und über die Beweismittel, mit denen sie strittige Tatsachen nachweisen will. Handelt es sich bei dem Beweismittel um einen Zeugen, so kann sie auf diesen – auch ohne eine Begründung dafür anzugeben – verzichten. Hs 2 dient demgegenüber dem Schutz de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristenregelung.

Rn 9 Werden Teile einer einheitlichen Verbundentscheidung im Wege der Rechtsmittelerweiterung oder Anschlussrechtsmittel nachträglich angefochten, die zunächst nicht angefochten worden sind, enthält § 145 zeitliche Beschränkungen. 1. Die Monatsfrist des Abs 1. Rn 10 Gem Abs 1 S 1 kann die Anfechtung anderer Folgesachen nur noch binnen eines Monats erfolgen. Der Fristbeginn knü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Als Verhandlungstermine im Sinne der vorstehenden Paragraphen sind auch diejenigen Termine anzusehen, auf welche die mündliche Verhandlung vertagt ist oder die zu ihrer Fortsetzung vor oder nach dem Erlass eines Beweisbeschlusses bestimmt sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Strengbeweis und Freibeweis.

1. Strengbeweis. Rn 18 Der Strengbeweis ist die Beweiserhebung in dem vom Gesetz (§§ 355 ff) vorgesehenen Verfahren – dh unter Wahrung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme – und ausschließlich mit den fünf in der ZPO genannten Beweismitteln Augenschein (§§ 371 ff), Zeuge (§§ 373 ff), Sachverständiger (§§ 402 ff), Urkunde (§§ 415 ff) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aktenversendung (Abs 2).

Rn 7 Nach Abschluss des Berufungsverfahrens verbleiben die Akten nicht beim Berufungsgericht. In jedem Fall erfolgt eine Versendung der Akten. I. Revisionsgericht. Rn 8 Wird gegen das Berufungsurteil Revision eingelegt oder Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, so fordert der BGH die Akten beim Berufungsgericht an. Auf diese Anforderung hin sind die Akten vollständig und unverzüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sitzungswochen der Parlamentarier.

Rn 3 Für Parlamentarier gilt die in § 382 angeordnete Privilegierung nur während der Sitzungswochen (II), so dass sich eine Terminierung in der sitzungsfreien Zeit empfiehlt (Zö/Greger § 382 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterzeichnung (Abs 1 S 1).

1. Beteiligte Richter. Rn 2 Die bei der Entscheidungsfällung mitwirkenden Richter müssen das Urt unterschreiben (Abs 1 S 1). Der Kreis der zur Unterschrift verpflichteten Richter bestimmt sich daher nach den Maßgaben des § 309. Ein Richter, der an der Beschlussfassung mitgewirkt hat, aber überstimmt wurde, ist gleichwohl zur Unterschrift verpflichtet; das deutsche Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Öffentliche elektronische Dokumente.

I. Entbehrlichkeit der Signatur. Rn 8 Öffentliche elektronische Dokumente bedürfen keiner Signatur, um den in § 371a III genannten Beweiswert auszulösen. Sind also die dort genannten, öffentlich-rechtlich definierten Voraussetzungen eingehalten (zB §§ 3a, 33 V, 37 II VwVfG bzw die inhaltlich gleich lautenden landesrechtlichen Bestimmungen), so haben die Dokumente den Beweiswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Objektive Klageänderung.

Rn 3 An die Stelle eines bisher rechtshängigen Anspruchs wird ein neuer prozessualer Anspruch geltend gemacht durch Änderung von 1. Antrag. Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erhebung der Einrede.

Rn 2 Der Beklagte muss sich auf die Haftungsbeschränkung berufen und die Voraussetzungen (Abs 1 S 1, 2) geltend machen. Eines Antrags bedarf es nicht (wie § 305 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristablauf.

Rn 19 Die nach Rn 13 gesetzte Frist muss abgelaufen sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen des Prätendentenprozesses.

I. Forderung. Rn 2 Der Rechtsstreit muss eine Forderung auf Leistung hinterlegungsfähiger Gegenstände (§ 372 BGB), also nicht notwendig eine Geldforderung, betreffen. Wegen der Möglichkeit der Hinterlegung kommt als Klageart nur eine Leistungsklage, keine Feststellungsklage in Betracht (BGH KTS 81, 217 f). Eine Aufrechnung genügt – schon wegen der fehlenden Rechtshängigkeit –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung vor Zustellung.

I. Hauptsacheverfahren. Rn 5 Nach § 216 II 1 kann das FamG mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Ag anordnen. Darin liegt eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Vollstreckung nur beginnen darf, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 87 II). Auch diese Regelung dient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Absehen von der Anhörungspflicht (Abs 3).

Rn 3 Die Anhörung eines minderjährigen Beteiligten darf unterbleiben, wenn Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind oder wenn wegen des geringen Alters von einer Anhörung eine Aufklärung nicht zu erwarten ist (BGH FamRZ 24, 365 Rz 25). Das Gericht hat die Gründe für das Absehen von der Anhörung detailliert darzulegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorteile, Funktion und Bedeutung des Mündlichkeitsprinzips.

Rn 2 Die mündliche Verhandlung soll den Parteien bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Prozessbeteiligten Gelegenheit geben, in unmittelbarer Rede und Gegenrede den Sach- und Streitstoff zu erörtern (BAG NJW 96, 2749 [BAG 23.01.1996 - 9 AZR 600/93]). 1. Vorteile. Rn 3 Die Mündlichkeit des Verfahrens hat ggü der Schriftlichkeit anerkanntermaßen eindeutige Vorteile: das Gericht g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagenhäufung.

Rn 26 Werden von mehreren im selben Verfahren geltend gemachten Ansprüchen nicht sämtliche zugesprochen, sondern nur ein Teil, während der andere Teil abgewiesen wird, liegt insoweit ein Teilunterliegen vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Voraussetzung der Anhörungspflicht. 1. Nahestehende Familienangehörige. Rn 2 Wie auch in § 168 wurde der Begriff ›nahestehende Familienangehörige‹ anstelle des in § 1847 S 1 BGB aF verwendeten Begriffs ›Verwandte und Verschwägerte‹ benutzt, um zum Ausdruck zu bringen, dass das FamG bei der Auswahl der anzuhörenden Personen nicht nur auf die Verwandtschaftsverhältnisse des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 24 Soweit es allein die Sache der Parteien ist, ein Verfahren durch einen Antrag einzuleiten und über den Streitgegenstand zu verfügen (Bestimmung von Umfang und Grenzen des Prozesses, Bindung des Gerichts an den Antrag, Möglichkeit von Rücknahmen der Klage oder des Rechtsmittels, Verzicht, Anerkenntnis, Vergleich, Erledigungserklärung), spricht man von der Geltung der Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abmahnverfahren.

I. Abmahnung. Rn 2 Der Verweis auf das Abmahnverfahren gem § 13 UWG entspricht der Praxis. Die Abmahnung ist Obliegenheit des Verbandsklageberechtigten zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Sie ist aber entbehrlich, wenn der Bekl sich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens berühmt (P/O/S § 12 UWG Rz 7), denn dann gibt er schon dadurch Anlass zur Klageerhebung iSv § 93 ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Weitgehend identische Regelung zu § 121 ZPO. Rn 2 Bis auf II ist die Regelung trotz geringfügiger Wortlautabweichungen identisch zu § 121 I, III–V ZPO (s § 121 ZPO Rn 3, 22 ff). II. Verfahren ohne Anwaltszwang. Rn 3 Während nach § 121 II ZPO eine Anwaltsbeiordnung erfolgt, wenn die Vertretung durch einen RA erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen RA vertreten ist,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei (St/J/Jacoby § 88 Rz 13; Zö/Althammer § 88 Rz 8; Musielak/Voit/Weth § 88 Rz 13), der die Rechtsmittel und die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung zustehen und die uU die von dem vollmachtlosen Vertreter vorgenommenen Prozesshandlungen noch genehmigen kann, was aber voraussetzt, dass sie Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc)

Rn 21 Eine Ergänzung oder Erläuterung ist nicht mehr geboten, wenn das schriftliche Gutachten so eklatante Mängel aufweist, dass bereits sicher feststeht, dass es auch nach einer mündlichen Erläuterung nicht verwertet werden kann. Dabei ist jedoch das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung (BGH VersR 09, 517) zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geschäftsunterlagen uÄ. (Nr 4).

1. Geschützte Personen. Rn 21d Der Pfändungsschutz für Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist nicht beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis. Unterlagen für Buchführungs- und Dokumentationszwecke sind pfändungsfrei, wenn der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Person (dazu Rn 14) sie benötigen. 2. Gesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verordnungsermächtigung.

Rn 3 § 19b II 2 ermächtigt die Länder, durch VO eine weitere Konzentration der Zuständigkeiten bei einem LG für die Bezirke mehrerer OLG vorzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Abs 1. a) Amtsverfahren. Rn 3 In Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) ist das Gericht jederzeit zur Abänderung seiner im EA-Verfahren getroffenen Entscheidung berechtigt u verpflichtet. Dies folgt im Umkehrschluss aus I 2 sowie überdies bereits daraus, dass das Gericht ein Amtsverfahren jederzeit einleiten kann. Aus diesem Grund setzt die Aufhebung oder Abänderung einer vAw getroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Örtliche Zuständigkeit bei Anhängigkeit einer Ehesache (Abs 1). Rn 7 Ist eine Ehesache zwischen Eltern minderjähriger Kinder anhängig, soll dieses Gericht auch mit Kindschaftssachen betreffend der gemeinsamen Kinder befasst sein. Die hiermit bezweckte Zuständigkeits- und Entscheidungskonzentration auf das Gericht der Ehesache ist im Verfahren in Familiensachen nach dem Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anwendungsbereich.

Rn 33 Der Anscheinsbeweis war lange Zeit auf den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens beschränkt. Inzwischen findet er aber auch bei vielen anderen Tatbestandsmerkmalen Anwendung (vgl die Übersicht bei Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 17 Rz 63 ff). Entscheidend ist jeweils, ob für den betreffenden Bereich genügend gesicherte Erfahrungssätze vorhanden sind, die den Schluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass das Prozessgericht zugleich für die Überwachung des im Wesentlichen vom Sachwalter betriebenen Umsetzungsverfahrens zuständig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Religionsgemeinschaften.

Rn 17 Ebenfalls abzutrennen von der Schiedsgerichtsbarkeit der ZPO ist die Einrichtung von Schiedsgerichten durch Religionsgemeinschaften zur Lösung von Streitigkeiten zwischen ihren Organen (BGH NJW 00, 1555 [BGH 11.02.2000 - V ZR 271/99]; Lachmann Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4 Satz 2 bis 4. (3) Erscheint in diesem Verfahren eine Partei nicht, so sind die Vorschriften über das Versäumnisurteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

I. Beschwerde. Rn 25 Bei Eintragung und Ablehnung des Antrags ist die Beschwerde nach § 71 GBO (München NJW 19, 2134) bzw § 76 Schiffsregisterordnung gegeben. Die Beschwerde nach § 71 GBO ist der statthafte Rechtsbehelf gegen die iR einer Zwangsvollstreckung entfalteten Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts, wenn der (Mit-)Eigentümer das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelndes rechtliches Gehör (lit b).

1. Normgegenstand. Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Die Vorschrift ist nur in Scheidungsverfahren anwendbar und gem § 270 I auf die Lebenspartnerschaftssachen iSv § 269 I Nr 1 entsprechend anzuwenden. Ausreichend ist, dass ein Scheidungsverfahren anhängig ist; die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist nicht vorausgesetzt (ausdr MüKoFamFG/Heiter § 138 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 138 Rz 2). Rn 3 Die Beiord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung spezieller Fragen zum Sachverständigenbeweis hebt das Gesetz dieses Beweismittel in bemerkenswerter Weise hervor. Angesichts des weiten Spielraums, den ein Schiedsgericht bei Beweisfragen hat (§ 1042 IV 2), wären die Regelungen dieser Norm überwiegend nicht zwingend erforderlich gewesen. Durch die Festlegung und die Hervorhebung einzelner Aspekte wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wiedereinsetzung.

Rn 7 Die Regelung in den Abs 2–4 entspricht in etwa den §§ 17 I, 18 FamFG und dem § 60 VwGO. Wiedereinsetzung ist zu gewähren, wenn die Fristversäumung unverschuldet war. Unverschuldet ist die Fristversäumung, wenn der Antragsteller die gebotene und ihm zumutbare Sorgfalt beachtet hat. Auszugehen ist dabei von einem objektiven Maßstab. I. Unkenntnis vom Fristbeginn. Rn 8 Der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerderecht des Jugendamtes.

Rn 5 Trotz fehlender Beteiligung hat das Jugendamt ein über den Fall der Rechtsbeeinträchtigung hinausgehendes Beschwerderecht (Frankf Beschl. v. 2.7.13 – 6 WF 104/13, openJur 13, 43723).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Handlungsverbot.

I. Zeitlich. Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Vollstreckbarkeit und Durchführung der Vollstreckung. Rn 2 II 1 verlangt als allg Voraussetzung der Vollstreckung v Endentscheidungen in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) – entspr § 86 II für fG-Familiensachen – deren Wirksamkeit (§§ 116 II, III, 148). Zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit s § 116 Rn 5 f. Die Vollstreckung als solche richtet sich gem I nach §§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Teilschiedsspruch.

Rn 9 Für vollstreckbar erklärt werden kann auch ein Teilschiedsspruch (s § 1054 Rn 2), mit dem das Schiedsgericht endgültig eine Sachentscheidung über einen Teil des Streitgegenstandes getroffen hat (BGH WM 07, 1050 Rz 6). Als Teilschiedsspruch gilt auch eine Kostenentscheidung in einem Zwischenschiedsspruch, wenn das Schiedsgericht hierin endgültig über die Kosten des betre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Durchführung des Augenscheins.

I. (Partei-)Öffentlichkeit. Rn 2 Wie jede andere Beweisaufnahme hat der Augenschein öffentlich zu erfolgen, § 169 GVG. Den Parteien ist die Anwesenheit gestattet gem § 357. Einschränkungen mögen bei der Untersuchung einer Person unter der Bedingung hinnehmbar sein, dass durch entsprechende verfahrensmäßige Ausgestaltung seitens des Gerichts (rechtzeitige Hinweise gem § 139 I;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 13 Es fällt die volle Terminsgebühr von 1,2 an (VV 3104). Bei vorterminlicher Klagerücknahme stellt sich der Mandant daher günstiger, soweit nicht die Terminsgebühr schon verdient war.mehr