Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängige Verfahren (Nr 2).

Rn 2 Nr 2 nennt einzelne Vorschriften der ZPO und des GVG, die in ihrer alten Fassung für am 1.1.02 anhängige Verfahren weiter Anwendung finden sollen (S 1). Satz 2 enthält eine Sondervorschrift für Ordnungsgelder. Danach gilt das alte Recht für Beschlüsse, die vor dem 1.1.02 verkündet bzw der Geschäftsstelle übergeben worden sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Herausgabevollstreckung (Abs 1).

I. Anwendungsbereich. 1. Herausgabe. Rn 2 Die Vorschrift greift ein, wenn der Schuldner aus schuldrechtlichem oder dinglichem Anspruch Herausgabe, also Übergabe der Sache an den Gläubiger, schuldet (vgl Köln DGVZ 83, 75). Auf Beseitigung oder Entfernung einer Sache gerichtete Titel werden demgegenüber nach § 887 vollstreckt (LG Stuttgart DGVZ 90, 122). Die Abgrenzung erfolgt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vermeidungsstrategien.

Rn 55 Zusammenwirkend können die Parteien der Zurückweisung des Vortrags wegen Verspätung entgegnen, wenn sie bewirken, dass das Verfahren ruht (§ 251). Einseitige Vermeidungsstrategien, wenn die Versäumnis nicht entschuldigt werden kann (Rn 30), sind (Büßer JuS 09, 319 ff): I. Flucht in die Säumnis. Rn 56 Bei der sog ›Flucht in die Säumnis‹ lässt die Partei ein Versäumnisurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Das Beschwerdeverfahren ist nach §§ 18 I Nr 3 RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht die Gebühr nach Nr 3502 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerung ohne Grund.

Rn 2 Gibt der Zeuge für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung keinen oder lediglich einen mit Rücksicht auf die gesetzliche Wertung der §§ 383 f abwegigen Grund an (Frankf NJW-RR 12, 832 [OLG Karlsruhe 19.03.2012 - 2 WF 3/12], Rz 2), so ist gegen ihn gem § 390 zu verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auswirkungen der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde.

1. Kein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache. Rn 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde hat zwar Suspensiv- und begrenzten Devolutiveffekt, ein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache ist sie jedoch nicht. Ihre Einlegung hemmt gem § 544 VII 1 den Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils, ihr fehlt jedoch hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt. Die Hauptsache fällt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 703d betrifft den Fall, dass der Ag keinen allgemeinen, uU aber einen besonderen Gerichtsstand im Inland hat, ist im Zusammenhang mit § 688 III zu sehen und eine Sonderregelung zu § 689 II 1, wonach es für die Zuständigkeit auf den allgemeinen Gerichtsstand des ASt ankommt. Soweit (auch) die Voraussetzungen für das europäische Mahnverfahren (§§ 1087 ff) gegeben sind, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Mediatorvertrag.

Rn 7 Abzutrennen von der Mediationsvereinbarung zwischen den Streitparteien ist der gemeinsame Vertrag dieser Parteien mit einem Mediator (Mediatorvertrag). Durch diesen Vertrag werden die einzelnen Verhaltenspflichten des Mediators, der Umfang seines Auftrags, seine mögliche Haftung sowie sein Vergütungsanspruch geregelt (vgl dazu § 2 II–VI).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Antrag entscheidet das Gericht durch Beschluss. (2) 1In dem Beschluss, durch welchen dem Antrag stattgegeben wird, sind die Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist, und die Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen zu bezeichnen. 2Der Beschluss ist nicht anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr 2.

Rn 7 Der Zustellungsempfänger ist die Person, der das Schriftstück tatsächlich übergeben worden ist (§ 166 Rn 3). Anforderungen an die Bezeichnung wie nach Rn 6. Sind Adressat und Empfänger identisch, genügt die Angabe ›persönlich‹ oder ›selbst‹.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben habe. (2) Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so ist auf Antrag die Aufhebung des Arrestes durch Endurteil auszusprechen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenentscheidung.

1. Verfahren und Form. Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ehesachen, die dieselbe Ehe betreffen, können miteinander verbunden werden. (2) Eine Verbindung von Ehesachen mit anderen Verfahren ist unzulässig. § 137 bleibt unberührt. (3) Wird in demselben Verfahren Aufhebung und Scheidung beantragt und sind beide Anträge begründet, so ist nur die Aufhebung der Ehe auszusprechen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entbehrlichkeit der Anhörung.

Rn 4 Die Anhörung ist nur dann entbehrlich, wenn sie aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint (§ 118 I 1). Das kann in folgenden Konstellationen der Fall sein: 1. Aussichtslosigkeit des Antrags. Rn 5 Ist nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers ein PKH-Anspruch nicht gegeben, muss der Gegner nicht gehört werden. Das gilt dann, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Beschleunigungsrüge (Abs 1).

1. Anwendungsbereich (Abs 1 S 1). Rn 3 Die Vorschrift ist in den vom Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Kindschaftssachen iSv § 155 I anzuwenden und betrifft demzufolge Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen und schließlich Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das gilt auch, wenn die genannten Kindsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Durchführung der Austauschpfändung.

I. Zeitpunkt. Rn 11 Die zunächst unpfändbare Sache darf ab Erlass des Beschlusses, nicht erst ab dessen Rechtskraft gepfändet werden. Die Wegnahme darf erst erfolgen, nachdem der Schuldner das Ersatzstück bzw den zur Ersatzbeschaffung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat. Ist der Geldbetrag aus dem Vollstreckungserlös zu überlassen (s Rn 5), ist die Wegnahme erst nach Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 10 gilt für alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Familiensachen, soweit nicht Spezialvorschriften wie § 114 vorgehen (Begr zu § 10 RegE in BTDrs 16/6308, S 181). In Ehe- und Familienstreitsachen gilt die Vorschrift gem § 113 Abs 1 S 1 nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Haupttermin (Abs 1).

Rn 3 Ist auch der Termin nach Scheitern des frühen ersten Termins (§ 275 II). In beiden Fällen sind vorbereitende Maßnahmen (§ 273) zu treffen um im Haupttermin einen Verfahrensabschluss zu erreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geldforderung.

1. Fälligkeit. Rn 2 Kalendermäßige Fälligkeit nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Stundung. Nicht Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, weil Fälligkeit sich nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung richtet (LG Hannover NZM 02, 120 [LG Hannover 28.02.2001 - 12 S 1107/00]). Kalendermäßig bestimmt, wenn die Leistung im Laufe eines bestimmten Jahres oder in glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachliche Zuständigkeit.

Rn 6 Sachlich zuständig ist (für alle Gewaltschutzsachen u damit unabhängig von familiären Beziehungen oder einer gemeinsamen Haushaltsführung der Beteiligten) das FamG (§§ 23a, 23b I GVG iVm §§ 111 Nr 6, 210; zur Anwendung des § 17a GVG s BGH Beschl v 21.10.20– XII ZB 276/20, MDR 21, 51).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 6 Fehlende Entscheidungsgründe.

1. Fehlende und verspätete Begründung. Rn 13 Enthält das Berufungsgericht keine Begründung, ist ein evidenter Fall des § 547 Nr 6 gegeben. Eine Entscheidung ohne Gründe iSv § 547 Nr 6 liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn das Berufungsurteil überhaupt keine Begründung enthält. Es entspricht vielmehr einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Störungen.

Rn 58 Für die Beseitigungsklage gilt § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378). Betrifft sie einen Teil des Objekts, ist Teilbetrag der Miete maßgeblich (Rostock JurBüro 06, 645). Bei der Störungsklage eines Mieters gegen den anderen kann der Gedanke des § 41 V GKG herangezogen werden (Frankf NJW-RR 08, 534 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast trotz erfolgreichem Rechtsmittel.

I. Voraussetzungen. Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eingeschränkte Amtsermittlung, § 177 I.

I. Umfang der Einschränkung. Rn 4 § 177 I durchbricht teilw den Amtsermittlungsgrundsatz für Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft (§ 169 Nr 4). Hintergrund der Beschränkung ist das regelmäßig fehlende öffentliche Interesse an der Beseitigung einer rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung, auch wenn es sich um eine Scheinvaterschaft handelt (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 3,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 118 und § 119 den Gang des Bewilligungsverfahrens und die Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren. Dabei sind die Rechtsbehelfe für die Partei und die Staatskasse deutlich unterschiedlich ausgestaltet. Das Beschwerderecht der Staatskasse ist anders als im RegE vorgesehen, durch das PKHÄndG nicht erweitert worden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abberufung.

Rn 30 s Gesellschaftsrecht, s Wohnungseigentum Rn 273. Abfindungsvergleich s Vergleich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verschulden bei Fristversäumnis (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 setzt das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters dem Verschulden eines Beteiligten gleich. Die Vorschrift gilt nicht für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern für die Versäumung aller Fristen. Die Zurechnung des Verschuldens des gewillkürten Vertreters ist in § 11 S 5 geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtsstandsvereinbarungen, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 I).

I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung. Rn 5 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 I anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit in Ehesachen.

1. Allgemeines. Rn 5 I normiert in inhaltlicher Fortführung des § 606a I ZPO aF 4 gleichrangige Alt für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Diese sind abschließend, hinzutreten kann allenfalls in Ausnahmefällen eine Notzuständigkeit (s Zö/Geimer Rz 120, 137). Internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte steht nicht entgegen, dass das Scheidungsstatut reli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mahnverfahren.

Rn 41 Die Kosten des Mahnverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und daher erstattungsfähig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abtrennung der Widerklage (Abs 2).

Rn 9 Stehen die in Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang, kommt eine Trennung von Klage und Widerklage nicht in Betracht. Der rechtliche Zusammenhang ist regelmäßig bei der Zwischenfeststellungs-Widerklage nach § 256 II gegeben. Selbst bei fehlendem rechtlichen Zusammenhang kann keine Trennung erfolgen, wenn die Widerklage nur hilfsweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Registereintragung (Nr 3).

Rn 8 Die Vorschrift betrifft Eintragungen in Grund- oder Hypothekenbücher sowie in das Handelsregister. Sie bezieht sich nur auf die Gültigkeit, nicht auf die klageweise Geltendmachung von Wirkungen einer gültigen Eintragung oder der Wirkungen ihrer Ungültigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ein vom Gericht erlassener Beschluss löst eine Innenbindung für das Gericht aus (§ 318 ZPO analog). Eine Abänderung des Beschlusses ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine zulässige Berichtigung (§ 42, vgl § 319 ZPO) oder für eine Ergänzung des Beschlusses (§ 43, vgl § 321 ZPO) möglich. § 42 ist dem § 319 ZPO nachgebildet und gilt in allen Verfahren der fG. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatort.

Rn 2 Nach § 211 Nr 1 ist das Gericht des Tatorts zuständig, also das FamG, in dessen Bezirk die Handlung iSv § 1 GewSchG erfolgt ist. Tatort ist jeder Ort, an dem auch nur ein wesentliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht worden ist. Als Tatort kommen damit sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort in Betracht (BTDrs 16/6308, 251).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelungen gelten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilverfahren einschließlich freiwilliger Gerichtsbarkeit und Strafverfahren einschließlich Bußgeldverfahren); soweit das GVG nicht unmittelbar anwendbar ist, wird in den einschlägigen Normen darauf verwiesen oder werden entsprechende Regelungen getroffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. AG Schöneberg in Berlin (Nr 7).

Rn 19 Ist keiner der vorhergehenden Gerichtsstände einschlägig, begründet Nr 7 eine Auffangzuständigkeit des AG Schöneberg in Berlin. Das ist der Fall, wenn im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit keiner der Ehegatten im Inland lebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Kostenfolge.

Rn 4 Die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels führt zwingend zu einer Kostenbelastung des Rechtsmittelführers. Das Gericht muss dem Rechtsmittelführer die Kosten auferlegen. Ihm steht kein Ermessen zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 176 II.

Rn 4 Aus Abs 2 folgen bestimmte Verfahrensrechte des gem. Abs 1 S 1 anzuhörenden bzw im konkreten Fall gem Abs 1 S 2 angehörten Jugendamts: einerseits ein Recht auf Mitteilung der Entscheidung sowie andererseits ein eigenes, von § 59 unabhängiges Beschwerderecht. Die Mitteilung der Entscheidung dient einerseits der Wahrnehmung der Beschwerdemöglichkeit, andererseits aber der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 174 übernimmt die bisherige Regelung des § 173 ohne sachliche Änderung. Die Regelungen in dem früheren § 174 sind jetzt in §§ 175 und 176 enthalten. Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gericht.

Rn 7 Das Verfahren ist gebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 60 EUR erhoben, soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Verfahren soll eine gerichtliche Möglichkeit geben, die Verteilung von Geldbeträgen zu klären, wenn nach einer erfolgten Zwangsvollstreckungsmaßnahme hierüber Streit zwischen beteiligten Gläubigern besteht, oder wenn der hinterlegte Betrag für alle Gläubiger nicht ausreicht. Im Hinblick auf das Prioritätsprinzip in der Zwangsvollstreckung mag der Anwendungsbereich z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit in Fällen mit Auslandsberührung (Abs 2).

Rn 2 Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz Klagen gegen im Ausland ansässige Unternehmen generell ausschließen wollte (vgl zu diesen Konstellationen auch Thönissen EuZW 23, 637). I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 98 regelt die internationale Zuständigkeit in Ehe- u Verbundsachen. I. Vorrangige Rechtsakte. Rn 2 Vorrang (§ 97 I 2) beansprucht die Brüssel IIb-VO für auf den ehelichen Status bezogene Verfahren (Art 1 I lit a Brüssel IIb-VO): Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes u Ungültigerklärung der Ehe. Umstr ist ihre Anwendung auf Feststellungsanträge bzgl des Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Für die Form, Statthaftigkeit und Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Schiedssachen gelten die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 574 ff. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde ist eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann (BGH v 27.5.20 – I ZB 5/20, juris Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich m der Notwendigkeit einer Beschwerdebegründung (I, II) u regelt die Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz (III). Darüber hinaus gibt sie den Überprüfungsumfang durch das Beschwerdegericht vor (III, IV). § 65 gilt grds für alle Familiensachen, wird in Ehe- u Familienstreitsachen jedoch weitgehend durch §§ 115, 117 verdrängt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bezeichnete Erfordernisse des Antrags (Nr 1).

Rn 2 Der MB gibt wieder, was auch der ordnungsgemäß gestellte Antrag (§ 690 I Nr 1–5) enthält. Das Original des Mahnantrags wird dem Ag nicht mitgeteilt (anders beim EuZB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

I. Aufforderungen und Mitteilungen. Rn 2 Aufforderungen iSv Abs 1 regelt die ZPO selbst nicht explizit, setzt sie aber an verschiedenen Stellen voraus, etwa in §§ 756, 758, 882c II 2 (LG Rottweil BeckRS 14, 03449). Einzelheiten enthält insoweit die GVGA, zB in §§ 59 II 1, und § 81 I (Aufforderung zur Bewirkung der Gegenleistung). Mitteilungen enthalten §§ 806a, 808 III, 811b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis. Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen ...mehr