Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Ausweis des Anteils anderer Gesellschafter

Rz. 8 Problematisch im Zusammenhang mit der Konsolidierung ist der Ausweis von Anteilen der Kommanditisten. Insb. dann, wenn der phG seine primäre Haftungsfunktion durch ein relativ geringes EK wahrnimmt und im Vergleich dazu die Kapitalanteile der Kommanditisten eine wesentlich bedeutendere Rolle einnehmen.[1] Unbestritten ist, dass die Anteile der Kommanditisten in einem A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein WP/vBP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhängigkeitsgefährdung durch das wirt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen

Rz. 32 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insb. getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Während U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Ermittlung der Zwischenergebnisse

Rz. 27 Die zu eliminierenden Zwischenergebnisse ergeben sich als Differenz zwischen dem in die Summenbilanz eingegangenen Wertansatz des VG und dem aus Konzernsicht anzusetzenden Abschlusswert. Dieser Vergleich kann insb. nach HGB in Abhängigkeit von den nach § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB festgelegten konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden zu unterschiedlichen Lösungen führen. Al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Berechnung des Anteils

Rz. 24 Die sachliche Anknüpfung der Beteiligungsvermutung an das Nennkapital der KapG wird über § 271 Abs. 1 Satz 4 HGB weitergehend konkretisiert. So enthält Satz 4 einen Verweis auf § 16 Abs. 2 und 4 AktG. Aus § 16 Abs. 2 Satz 2 AktG folgt zunächst, dass zur Berechnung der beteiligungsbegründenden Anteilshöhe bestimmte Sachverhalte rechnerisch in Abzug zu bringen sind. Dab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.4 Kostenträgerrechnung

Rz. 166 Empfehlungen oder Verbote hinsichtlich möglicher Verfahren zur Kostenträgerstückrechnung sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dennoch ist auch die Kostenträgerrechnung auf einen möglichen Anpassungsbedarf an das Handelsrecht zu überprüfen. So stellt sich insb. die Frage, welches Verfahren zur Berechnung der Stückkosten dem geltenden Vollkostenprinzip am besten entspri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.5 Eigenkapital (§ 272 Abs. 1–4 HGB)

Rz. 64 Die in § 272 HGB verwendeten Begriffe "gezeichnetes Kapital" und "Kapitalrücklage" beziehen sich nur auf MU in der Rechtsform der KapG. Bei KapCoGes als MU ist die Postenbezeichnung entsprechend § 264c Abs. 2 HGB anzupassen. Das gezeichnete Kapital im Konzernabschluss stimmt grds. mit dem Ausweis im Jahresabschluss des MU überein. Ausnahmen können sich bei Anteilen vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Der Begriff "Immateriell"

Rz. 10 Der Begriff "immateriell" ist nicht gesetzlich definiert. Für Zwecke der bilanzrechtlichen Abgrenzung wird sowohl im deutschen, als auch im anglo-amerikanischen Schrifttum zwischen immateriellen, materiellen und finanziellen Gütern unterschieden.[1] Auf dieser Grundlage können immaterielle Vermögensgegenstände "als Güter" (i. S. v. wirtschaftlicher Vorteil bzw. Nutzen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 24 Nicht explizit im Gesetz geregelt ist der Problemkreis der Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten bei selbst geschaffenen immateriellen VG des AV.[1] Die Abgrenzungsproblematik zwischen nachträglichen Herstellungskosten und sofort aufwandswirksamen Erhaltungsaufwendungen ist auch in diesen Fällen nach den allgemeinen Grundsätzen zu lösen (§ 255 Rz 91). Allerdin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 68 Der Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB) bringt die Differenz zwischen den Wertansätzen der in Summe zu HK bewerteten fertigen und unfertigen Erzeugnisse zum Beginn und zum Ende der betrachteten Periode zum Ausdruck (Rz 27) und ist charakteristisch für die Grundsystematik des GKV. Dabei bilde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Ausschüttungssperre für Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 212 § 272 Abs. 5 Satz 1 HGB – der Art. 9 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 2013/34/EU umsetzt – schreibt vor, dass, soweit der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage einzust...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Format-Vorschriften

Rz. 28 Für Abschlüsse, die Gj betreffen, welche am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, haben Inlandsemittenten (§ 2 Abs. 14 WpHG), die Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine KapG i. S. d. § 327a HGB sind, ergänzend zu Form und Inhalt auch Vorgaben bzgl. des Berichtsformats zu beachten.[1] Gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB sind Inlandsemittenten entsprechend zur Offenle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Form

Rz. 42 § 328 Abs. 2 HGB regelt die nicht auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Veröffentlichungen und Vervielfältigungen von Jahresabschlüssen, Einzelabschlüssen nach § 325 Abs. 2a HGB und Konzernabschlüssen, die nicht den Vorschriften der Offenlegung des § 328 Abs. 1 HGB unterliegen und auch tatsächlich von der dort vorgeschriebenen Form abweichen. Abs. 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Schlussinventur

Rz. 5 Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Kfm. ein Inventar auch am Ende eines jeden Gj aufzustellen. Das Schlussinventar muss ebenfalls sämtliche vorhandenen VG und Schulden verzeichnen. Zur Frage des Endes des Gj vgl. Rz 44 f. Auch für Zwischenabschlüsse ist grds. eine Zwischeninventur erforderlich, wobei hier mangels Bedeutung der Inventur für die Besteuerung bzw. dem Zw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unt umfasst KapG gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, PersG ohne eine natürliche Person als phG gem. § 264a Abs. 1, § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, eG gem. § 339 Abs. 1 Satz 1 HGB, Banken gem. § 340l Abs. 1 Satz 1 HGB, VersicherungsUnt gem. § 341l Abs. 1 Satz 1 HGB, Zweigniederlassungen ausländischer KapG mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.4 Retrospektive Effektivität

Rz. 45 Die stichtagsbezogene retrospektive Effektivitätsmessung entscheidet darüber, in welchem Umfang die Bewertungseinheit den Rechtsfolgen von § 254 HGB unterliegt. Kann das Ausmaß des Ausgleichs der gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht mehr bestimmt werden, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem letztmals der Betrag der Unwirksamkeit verlässlich mes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Anteiliger Jahresüberschuss

Rz. 57 Der bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unt wird – soweit in dem Gj ein Jahresüberschuss auf der Ebene des assoziierten Unt entstanden ist – erfolgswirksam (gesonderter Posten in der Konzern-GuV) um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss erhöht, und zwar unabhängig davo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Antizipative Posten (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 25 Gem. Abs. 4 Satz 2 besteht für die unter den sonstigen VG ausgewiesenen Vermögensgegenstände eine Erläuterungspflicht im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Posten) und einen größeren Umfang haben. Antizipative Posten sind Ausdruck der periodengerechten Erfolgsermittlung. Es handelt sich hierbei um künftige Einzahlunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Form und Inhalt (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 48 § 328 Abs. 3 HGB dehnt den Anwendungsbereich des Abs. 1 Satz 1 formal um den Vorschlag sowie den Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses aus. Hinsichtlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts ist die Regelung jedoch obsolet, da Lagebericht und Konzernlagebericht im Zuge des BilRUG bereits direkt in Abs. 1 Satz 1 aufgenommen wurden. Ein Verweis auf den für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 236 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Ermessensabschreibungen gem. § 253 Abs. 4 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 94 § 253 Abs. 4 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete – aufgrund des in § 279 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG festgeschriebenen Anwendungsverbots für KapG und ihnen gleichgestellte PersG – nur Einzelkaufleuten und PersG mit persönlichem Vollhafter Abschreibungen "im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung", die ihrem Charakter entsprechend als Ermessensabschrei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Erleichterung: Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (Abs. 2 Satz 3 bis 5)

Rz. 99 Von dem grds. anzuwendenden Konzept in der handelsrechtlichen Umsetzung des Erwerbsmodells (der Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist) verlangt der Gesetzgeber zunächst zwei Abweichungen: Sowohl im Fall einer erstmaligen Erstellung eines Konzernabschlusses mit der Einbeziehung von TU, die bereits länger als ein Jahr beherrscht werden können, als auch für den Fall,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Einstellung in die Rücklagen

Rz. 33 Sofern zwischen dem Erwerb eines TU und dem Zeitpunkt der ErstKons ein Zeitraum liegt, in dem das TU Gewinne thesauriert hat, kann der negative Unterschiedsbetrag auf Gewinnthesaurierungen beruhen, die seit der Konzernzugehörigkeit entstanden sind. Dann war es bislang zulässig und ggf. angebracht, um die Ertragslage des Konzerns ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Kons. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 115 Ein passiver Unterschiedsbetrag bedeutet, dass der Beteiligungsbuchwert den Wert des anteiligen EK unterschreitet.[1] Die Gründe hierfür sind – ebenfalls unter der Annahme, dass die stillen Lasten i. R. d. Neubewertung komplett berücksichtigt wurden – ein konsolidierungstechnischer Unterschiedsbetrag, "badwill" oder "lucky buy".[2] In den letzten beiden Fällen war ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 33 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 35 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Formen der Aufbewahrung

Rz. 17 Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können. Rz. 18 Alle Unterlagen können im Original aufbewahrt werden. Im Original müssen die Eröffnungsbilanzen und die anderen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Ausschlussgründe für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 73 Durch Abs. 4 werden die Anforderungen der Abs. 2 und 3 in der Weise auf WPG/BPG übertragen, dass diese von der Abschlussprüfung ausgeschlossen sind, wenn sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter, ein Gesellschafter, der mehr als 20 % der den Gesellschaftern zustehenden Stimmrechte besitzt, ein verbundenes Unt, ein bei der Prüfung in verantwortlicher Position beschäftigt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abschließende Fallbeispiele zur Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 68 Praxis-Beispiel Um sich gegen Risiken aus Grundgeschäften abzusichern, hat die B AG Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die im Jahresabschluss der B AG zum 31.12.01 nach § 254 HGB zu beurteilen sind. Sachverhalt 1: Zur Finanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten hat die B AG im vergangenen Jahr ein Darlehen i. H. v. 8.000 TEUR aufgenommen. Für das Darlehen ist eine variable ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2 Überleitung vom Gesamtkostenverfahren nach HGB auf das Umsatzkostenverfahren nach IFRS

Rz. 180 Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses auf einen IFRS-Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adressaten von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Saldierung

Rz. 118 Mit der Verrechnung der VG des Deckungsvermögens mit den zugehörigen Rückstellungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird beabsichtigt, nur diejenige Belastung auszuweisen, die das Unt tatsächlich noch wirtschaftlich trifft.[1] Die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Belastung ergibt sich durch Saldierung der bestehenden Verpflichtungen mit den zu deren Erfüllung besti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Organzugehörigkeit und Arbeitnehmereigenschaft in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 45 WP/vBP sind als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn sie gesetzliche Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapG/KapCoGes sind.[1] Wenn der Abschlussprüfer diese Funktionen bei einem mit dem Mandanten verbundenen Unt oder einer Ges. ausübt, die von der zu prüfenden Ges. mehr als 20 % der Anteile besitzt, wird der Ausschlussgrund ebenf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Zurechnung von Leasinggegenständen

Rz. 34 Entscheidendes Kriterium für die handelsrechtliche Bilanzierung von Leasingverträgen ist die Zurechnung des Leasinggegenstands. Handelsrechtlich existieren keine konkreten/eigenen Zurechnungskriterien. Damit erfolgt handelsrechtlich die Zurechnung nach den allgemeinen Grundsätzen zum zivilrechtlichen Eigentümer. Stimmen zivilrechtliche Gestaltung und wirtschaftlicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Nachträgliche Offenlegung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 53 § 328 Abs. 3 Satz 2 HGB schreibt vor, wie bei einer zeitversetzten gesonderten Offenlegung von Unterlagen i. S. d. § 328 Abs. 3 Satz 1 HGB zu verfahren ist. Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen nach Gesellschaftsvertrag oder Satzung werden nicht erfasst. Werden die in § 328 Abs. 3 Satz 1 HGB genannten Unterlagen nachträglich offengelegt, ist jeweils anzugeben, a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 13 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.4 Sonderfragen

Rz. 46 Es wird empfohlen, Vj-Zahlen anzugeben. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht (DRS 21.22). Sofern nur Zahlen für das aktuelle Berichtsjahr angegeben werden, bedeutet das keine Abweichung von der Empfehlung des BMJ in DRS 21 (vgl. zur Begründung Rz 64). Rz. 47 Zahlungsströme in Fremdwährungen sind grds. mit dem Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Transak...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der EU-Richtlinie wird dabei so ausg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Fortführung der Regelungen des § 309 HGB a. F. für Erstkonsolidierungen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 19 Zur Behandlung von im Übergangszeitpunkt aktivierten GoF aus Altkonsolidierungsfällen, die bis zur Neuregelung durch das BilMoG bzw. bis zu dem lt. BilMoG vorgesehenen Übergangszeitpunkt durch eine Pauschalabschreibung, eine Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder eine Verrechnung mit Rücklagen korrigiert wurden, besteht keine explizite Übergangsvors...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 78 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Zusammenfassung von Posten (Abs. 7)

Rz. 26 Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu gewährleisten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB) und dem Grundsatz der Wesentlichkeit gerecht zu werden (§ 265 Abs. 7 Nr. 1 HGB), können Unt unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Posten der Bilanz und GuV zusammenfassen. Es dürfen nur die mit arabischen Zahlen versehenen Posten zusammengefasst werden. Die Postenzusamm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Pensionsgeschäfte

Rz. 63 Pensionsgeschäfte sind nach § 340b Abs. 1 HGB Verträge, durch die der Eigentümer (Pensionsgeber) ihm gehörende VG einem anderen (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrags überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die VG später gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im Voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Inventurstichtag

Rz. 16 § 240 HGB schreibt keinen Inventurstichtag vor, sondern regelt lediglich, dass "zu Beginn" des Handelsgewerbes und "für den Schluss" eines Gj ein Inventar erstellt werden muss. Damit bleibt offen, ob die Inventur am jeweiligen Abschlussstichtag erfolgen muss oder auch an einem anderen Tag erfolgen darf. In § 241 Abs. 2 HGB heißt es, dass es bei Anwendung von anderen I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Jahresabschluss

Rz. 60 Erfasst wird der Abschluss nach § 242 Abs. 3 HGB (§ 242 Rz 7 ff.). Folglich umfasst er die Bilanz und die GuV. Dieser wird gem. § 264 Abs. 1 HGB für alle KapG und KapCoGes um den Anhang ergänzt. Unerheblich ist, ob es sich um ein volles Gj oder um ein Rumpf-Gj handelt. Ferner zählen hierzu die Jahresbilanz i. R. d. Liquidation, die Abwicklungsbilanz nach § 279 Abs. 2 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 112 Gem. § 268 Abs. 1 HGB hat die Ges. die Möglichkeit, den Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der – vollständigen oder tw. – Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Durch spezielle Angaben in der Bilanz wird dafür gesorgt, dass die Gewinnverwendung transparent wird. § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. enthielt Vorgaben, wenn von § 268 Abs. 1 HGB kein Gebrau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 196 Die Funktion der Rücklage für eigene Anteile besteht in einer Ausschüttungssperre zum Schutz der Gläubiger. Zwar ist der Erwerb eigener Anteile gesellschaftsrechtlich nur zulässig, soweit er aus dem freien Vermögen erfolgt (§ 71 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Gesetzgeber hält dies jedoch nicht für ausreichend, sondern vertritt die Auffassung, dass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bericht des Aufsichtsrats

Rz. 81 Eine Offenlegungspflicht für den Bericht des Aufsichtsrats gibt es nur, wenn dieses Gremium zwingend zu bilden ist. Fehlt es – wie regelmäßig bei KapCoGes – an einem solchen Organ, besteht keine Offenlegungspflicht. Zu einer freiwilligen Bildung eines solchen Organs s. Rz 83. Rz. 82 Unerheblich ist, aufgrund welcher Regelungen ein Aufsichtsrat errichtet wird, wenn sein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr