Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.4 Sanktionen bei unrichtigen Abschlüssen

Rz. 97 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 14–16 EStG enthält Sanktionen für den Fall, dass ein dem Eigenkapitalvergleich zugrunde gelegter Abschluss unrichtig ist. Dies betrifft sowohl den Einzelabschluss als auch den Konzernabschluss, und zwar jeweils die nach § 4h Abs. 2 Buchst. c EStG geänderten Abschlüsse. Unrichtig ist ein Abschluss daher, wenn er nicht dem maßgebenden Rechn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.3 Festsetzung des Zuschlags in Fällen besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 1 erlaubt die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld, wenn zu befürchten ist, dass der Stpfl. aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Mit der "aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1" ist wie im Fall des Abs. 3 S. 1 Nr. 1 das qualif...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.5 Trennung von Ergebnisermittlung und Ergebnisverwendung

Rz. 27 Zwei Teile der Ergebnisrechnung können unterschieden werden: Ermittlungsrechnung, das ist die Ermittlung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen und Verwendungsrechnung, das ist die Überleitung des ermittelten Jahresergebnisses zum Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust), wobei über die vorgeschlagen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Die GuV-Rechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses und der doppelten Buchführung

Rz. 1 Alle Kaufleute i. S. d. HGB sind, sofern sie nicht ausnahmsweise nach § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB von der Jahresabschlusserstellung und Buchführung befreit sind, nach § 242 Abs. 2 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Eigenkapital-Escape (§ 4h Ab 2 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der sog EK-Escape iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG bleibt dem Grunde nach unverändert. Er stellt eine mit Art 4 Abs 5 Buchst a ATAD vergleichbare Ausnahme dar, wonach die Zinsschrankenregelung nicht anzuwenden ist, wenn die EK-Quote des Betriebs gleich hoch oder höher als die des Konzerns ist (so EK-Vergleich). Ein Unterschreiten der EK-Quot...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Löhlein, Az durch die OG nach dem KStG 1977, BB 1978, 1156; Ott, vGA an Minderheitsaktionäre bei Organschaft mit EAV, DB 1978, 1515; Palitzsch, Az durch OG oder OT beim Anrechnungsverfahren nach dem KStG 1977, erläutert an Hand von Bsp, BB 1978, 952; Tesdorpf, Az bei der Organschaft, StBp 1984, 162; Kamprad, Az nach § 304 AktG in einem mehrstufigen Konzern, AG 1986, 321; Krauss, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.4 Rechtsprechung

Bisher liegt nur ein Aussetzungsbeschluss des BFH zum Strafzuschlag vor.[1] Dieser betrifft allerdings die Nichtexistenz einer Betriebsstätte und nicht Fragen der Funktionsverlagerung. Dennoch sind folgende Aussagen auch für diesen Themenbereich aufschlussreich: bei einer Nichtdokumentation liegt kein Ermessensfehler vor, wenn der Ermessensrahmen von 10 % ausgeschöpft wird; im ...mehr

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Anhang / 5.6.4 Mutterunternehmen

Bei Konzernen sind anzugeben: Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und Ort, an dem der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist.[1] Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von ...mehr

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Anhang / 5.6.10 Abschlussprüferhonorar

Anzugeben ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr, aufgeschlüsselt in das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen, andere Betätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Leistungen, soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.[1] Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen diese Angaben ...mehr

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Anhang / 5.6.11 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Anzugeben sind Geschäfte, die nicht zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommen sind, soweit sie wesentlich sind. Hierzu gehören Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. Ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100 %-...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3.2 Neu gegründete Unternehmen; 4-Jahresfrist

Rz. 366 Die erleichterte Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt nur für neu gegründete Unternehmen in den ersten 4 Jahren nach der Gründung. Rz. 367 Der Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist nach § 14 Abs. 2a Satz 3 TzBfG die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 AO der Gemeinde oder dem Finanzamt anzuzeigen ist. Für die Berechnung der 4-Jahresfri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Konzernabschluss

Tz. 8 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Im Konzernabschluss (consolidated financial statements) werden gem. der Definition in IFRS 10 Appendix A die Konzernunternehmen so dargestellt, als ob es sich bei ihnen um ein einziges Unternehmen handelt (ebenso IAS 27.4). Alle Geschäftsvorfälle der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Unternehmen werden zusammengefasst und um konzerninter...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 223 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IAS 39.78) ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es s...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben über den öffentlichen Sektor (IPSAS 22)

Tz. 52 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 22 kommt nur für jene öffentliche Einheiten zur Anwendung, die einen Konzernabschluss aufstellen und die sich dazu entschließen, in ihrem Abschluss auch Angaben zu finanziellen Informationen in Bezug auf den Sektor "Staat" (General Government Sector) im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (vgl. dazu Tz. 28–31, Ab...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Bilanzierung von Investments im gesonderten (Einzel-)Abschluss

Tz. 20 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 enthält die Regelungen zur Bilanzierung von Investments in andere Unternehmen im gesonderten (Einzel-)Abschluss nach IFRS. Gemäß IAS 27.4 ist ein gesonderter (Einzel-)Abschluss ein Abschluss von einem Mutterunternehmen oder einem Investor mit gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss auf ein Investee, in dem die Investments...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 265 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Vorschriften in IAS 27 regeln die Bilanzierung von Investments in andere Unternehmen, namentlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftunternehmen und assoziierte Unternehmen, im gesonderten (Einzel-) Abschluss, sofern das berichterstattende Unternehmen einen solchen Abschluss freiwillig oder aufgrund von nationalen Vorschriften aufstellt und di...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Angabepflichtige Informationen

Tz. 29 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der zeitgleich mit IAS 27 (rev. 2011) veröffentlichte IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities enthält zusammenfassend sämtliche Angabepflichten zu Beteiligungen an anderen Unternehmen. IFRS 12 ist für den (gesonderten) Einzel-)Abschluss allerdings grundsätzlich nicht anzuwenden (IFRS 12.6 (b)). Eine Ausnahme besteht für de Regelunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IAS 27

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 wurde erstmals im Jahr 1989 vom IASB als IAS 27 Consolidated Financial Statements and Accounting for Investments in Subsidiaries (1989) veröffentlicht. Bis zum Jahr 2011 enthielt der Standard die Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach IFRS. Tz. 2 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard wurde im Mai 2011 als Teil des Projekts Consoli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Konzern

Tz. 11 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen (Konzern ieS). Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IFRS 11 bzw. IAS 28 sind nicht explizit Teil des Konzerns. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 209 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie bereits im Definitionsteil dieser Kommentierung ausgeführt (vgl. Tz. 108), legt der IASB dem Grunde nach fest, dass lediglich derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente in Frage kommen. Abgesehen davon, dass Sicherungsmaßnahmen in der betrieblichen Risikosteuerung tatsächlich idR mittels Einsatz von Derivaten getätigt werden,...mehr

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Anhang nach HGB / 4.5 Mutterunternehmen der Gesellschaft

Rz. 233 Ist die berichtspflichtige Kapitalgesellschaft als Tochterunternehmen in einen Konzern eingebunden, so hat sie gemäß § 285 Nr. 14 und Nr. 14a HGB folgende Angaben vorzunehmen: Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo dieser Konzernabschluss erhältlich ist (§ 285 Nr. 14 HGB); Name u...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.1 Angaben zur Identifizierung der Kapitalgesellschaft

Rz. 38a Nach § 264 Abs. 1a HGB haben alle Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) folgende allgemeinen Informationen zur Identifizierung der den Jahresabschluss aufstellenden Kapitalgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft & Co.) darzustellen: Firma, Sitz, Registergericht, Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, und Anga...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.2 Form und Gliederung

Rz. 25 Der Anhang muss als solcher gekennzeichnet sein, damit er vom Lagebericht oder einer eventuell anderen Berichterstattung im Rahmen eines Geschäftsberichts unterschieden werden kann.[1] Hierdurch wird erreicht, dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. Rz. 26 Das HGB mac...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.9 Zusätzliche Angaben

Rz. 272 Die zusätzlichen Angaben stellen eine Art "Auffangposten" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5331–5361) für Angabepflichten dar, welche sich nur schwer unter eine andere Kategorie subsumieren lassen. Allerdings ist dieser Oberbegriff nicht überschneidungsfrei mit "sonstige Angaben", "sonstiges" und zumindest einem Teil der "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Wäh...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Anhang nach HGB / 1.5 Prüfung des Anhangs

Rz. 33 Die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB betrifft auch den Anhang. Bei der Prüfung dieser Gesellschaften geht es hier um folgende Fragen: Werden die Grundsätze für die Berichterstattung eingehalten (vgl. Rz. 24–29)? Werden die verschiedenen gesetzlichen Angabepflichten vollständig erfüllt (vgl. Rz. 17–23)? Wer...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr