Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / d) Vergütung der entstandenen Kosten

Rz. 188 Zu den Kosten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Leistungsteils enthalten sind, gehören insbesondere Kosten für gekauftes und noch nicht eingebautes Material, Kosten für die Baustelleneinrichtung und Gerätekosten.[161] Rz. 189 Nicht nach § 6 Abs. 5 VOB/B zu vergüten sind die Kosten, die dem Auftragnehmer durch d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 4 Die Einsicht in das Grundbuch ist nach GNotKG bei den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmung gebührenfrei. Zu den Kosten für Ausdrucke bei Gericht vgl. § 131 GBO Rdn 14; zu den Kosten beim Notar vgl. § 85 GBV Rdn 6.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 114 [Kosten des Verfahrens erster Instanz]

Gesetzestext Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen. A. Kosten des Verfahrens Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Kosten

Rz. 11 Mit der Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Die Rechtsanwaltstätigkeit ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Eine gesonderte Rechtsanwaltsgebühr fällt nur bei einer Einzeltätigkeit des Rechtsanwalts im Wiedereinsetzungsverfahren an.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 115 [Kosten eines erledigten Rechtsstreits]

Gesetzestext Wird durch das Verfahren ein anhängiger Rechtsstreit erledigt, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. A. Normzweck Rz. 1 Das Ergebnis des Rangklarstellungsverfahrens kann auf einen bei Einleitung dieses Verfahrens bereits anhängigen oder erst während des Verfahrens anhängig werdenden gericht...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslagenentscheidung betreffend Einziehungsentscheidung

§§ 465 Abs. 2, 473 StPO Leitsatz Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügung wegen der Kosten

Rz. 76 Dieselben Förmlichkeiten (Bekanntmachung, Schriftlichkeit, Rechtsbehelfsbelehrung) gelten für die Zwischenverfügung zur Anforderung eines Kostenvorschusses. Als Begründung muss die bezifferte Beredung der Kosten angegeben werden. Die Kostennachricht an die Landesjustizkasse ist in Abschrift beizufügen.[203]mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fotokopien für Bebauungspläne (großformatige Kopien) durch externe Hersteller

§ 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VwGO; Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB Leitsatz Großformatige Kopien oder Ausdrucke, die das DIN A3-Format übersteigen, z.B. von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, können im Regelfall nicht auf handelsüblichen Kopierern hergestellt werden. Da die entsprechenden Kopien daher im Regelfall nicht durch einen Rechtsanwalt, sondern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 7 Mit der Anordnung bzw. der Ablehnung der Aussetzung sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Für den Rechtsanwalt eines Beteiligten ist das Aussetzungsverfahren Teil der Hauptsache (vgl. § 15 Abs. 2 RVG). Im Fall der Erhebung einer Beschwerde erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Nach dem GNotKG fällt nach Nr. 17000 KV eine Festgebühr von 10 EUR für Ausdrucke aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt an, für amtliche Ausdrucke eine Gebühr nach Nr. 17001 von 20 EUR. Für die elektronische Übermittlung fallen gesonderte Auslagen an.mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1 Freie Kost und Logis

1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Übersicht über Verfahren, Kosten, Prospektinhalt

(1) Verfahren Rz. 1842 Nach dem WpPG hat die BaFin als Aufsichtsbehörde das Recht, von den Emittenten alle Informationen zu verlangen, um die Einhaltung der Prospektpflicht zu gewährleisten (§ 26 Abs. 2 WpPG). Besteht eine Prospektpflicht, darf der Anbieter Wertpapiere erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor einen Prospekt veröffentlicht hat (§ 3 Abs. 1 WpPG).[4676] Vor e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unverhältnismäßige Kosten (§ 35 Abs. 3 GBO)

Rz. 9 Bei Eintragung als Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks kann sich das GBA nach Abs. 3 mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Nachweisen begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil von geringem Wert – höchstens 3.000 EUR – ist und der Erbschein nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühen beschafft werden kann. In diesem Fall ka...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / aa) Sowieso-Kosten

Rz. 123 Der Besteller soll durch die Nacherfüllung nicht bessergestellt werden, als er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages stünde. Wenn also bei einer von Anfang an ordnungsgemäßen Erfüllung der Besteller eine höhere Vergütung hätte bezahlen müssen, so ist dies bei der Ersatzpflicht des Unternehmers in Abzug zu bringen.[127] Bei der Durchsicht der geltend gemachten M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Kosten

Rz. 611 Für die Beurkundung erhält der Notar eine Gebühr mit dem Faktor 2,0 nach KV-Nr. 21100, im Fall der Einpersonengründung eine Gebühr mit dem Faktor 1,0 (KV-Nr. 21200). Der Geschäftswert richtet sich nach dem Grundkapital sowie einem etwa zusätzlich vereinbarten Aufgeld (§ 97 GNotKG). Der Höchstwert beträgt 10 Mio. EUR (§ 107 GNotKG). Sind in der Gründungsurkunde die Be...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Zu den Kosten für die Abdrucke wurde eine Regelung[6] vom GNotKG gleich mit übernommen: Zitat Erteilt der Notar nach § 133a GBO im Auftrag eines Beteiligten Abdrucke von Grundbuch- oder Registerblättern, so erhält er Für die Ergänzung oder Bestätigung v...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühren (Nrn. 3430 und 3440 GKG KV) ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 11. Dauer des Verfahrens und seine Kosten

Rz. 94 Entscheidend für die Höhe der Kosten ist die getroffene Vereinbarung. Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen ist auf die §§ 675, 612 BGB zurückzugreifen. Die verschiedensten Schiedsgerichts- und Schlichtungsorganisationen bieten hierzu verschiedene Modelle an. Rz. 95 Bei einem Streitwert von 25.000 EUR ergäben sich bei der ICC, internationale Handelskammer in Pari...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VI. Kosten der Sicherheit

Rz. 94 Nach § 650f Abs. 3 S. 1 BGB muss der Unternehmer die üblichen Kosten der Sicherheit tragen, dies bis zu einer absoluten Obergrenze von 2 % p.a. Darüber hinausgehende Kosten hat der Besteller zu tragen. "Üblich" ist der statistische Mittelwert der Banken am Ort des Bauvorhabens zur Zeit der Zahlungszusage.[107] Trotz dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung muss der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 77 Der Notar ist nur als Bevollmächtigter tätig. Die Kostenpflicht trifft daher stets nur denjenigen, für welchen er im Rahmen der Vollmacht den Antrag gestellt hat.[146] Hat der Notar einen Eintragungsantrag gestellt ohne anzugeben, für wen, so ist der Antrag als im Namen aller Antragsberechtigten gestellt anzusehen, auch für einen Begünstigten, der keine beurkundete od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 29 Die Gebühr bei Antragsrücknahmen bestimmt sich nach KV Nr. 14401 Anlage 1 zum GNotKG: 25 % der für die Vornahme bestimmten Gebühr, mindestens 15 EUR, maximal 250 EUR. Unter Umständen kann von einer Kostenerhebung insgesamt abgesehen werden.[45]mehr

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§ 9 Prozessuales / X. Kosten der Nebenintervention

Rz. 75 Der Streithelfer wird gem. § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Es gelten die Ausführungen zur Streitverkündung (siehe oben Rdn 55).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / J. Kosten

Rz. 97 Ersucht ein Gericht um Eintragungen oder Löschungen, so sind die Eintragungen grundsätzlich gebührenfrei, gem. vor 1.4 zu Hauptabschnitt 4 GNotKG-KV. Wird ein Ersteher eingetragen, so ist die Gebühr nur von diesem zu erheben (§ 23 Nr. 12 GNotKG). Werden im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens Sicherungshypotheken für Forderungen gegen den Ersteher zur Eintragun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten und Gebühren

Rz. 23 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht nach § 76 GBO fällt keine Gebühr an. Eintragungen und Löschungen, die aufgrund von einstweiligen Anordnungen des Beschwerdegerichts vorgenommen werden, sind nach vor 1.4 Abs. 2 Nr. 2 vor Nr. 14110 KV GNotKG gerichtsgebührenfrei.mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / e) Anscheinsbeweis für Erforderlichkeit der Kosten

Rz. 121 Bei Ausführung durch eine Fremdfirma spricht ein Anscheinsbeweis für die Erforderlichkeit der von dieser abgerechneten Ersatzvornahmekosten; der Unternehmer muss den Gegenbeweis antreten.[126]mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 8 Kosten

OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.11.2023 – 1 WF 127/23 1. In sonstigen Familienstreitsachen gemäß § 266 FamFG sind im Rahmen des Ermessens nach § 42 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich auch die Rechtsgedanken des Gerichtskostengesetzes heranzuziehen. 2. Der Wert eines auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens bemisst sich nach rechtskräftiger Ehescheidung gemäß § 42 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 27 Für die Durchführung des Amtslöschungsverfahrens einschließlich der Löschung gegenstandsloser Eintragungen sowie für die Beurkundung der Erklärungen der Beteiligten, werden mangels eines entsprechenden Gebührentatbestandes keine Gerichtsgebühren erhoben.[87] Das GNotKG vermeidet konsequent Auffanggebühren.[88]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 30 Wird die Anhörungsrüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen (also nicht nur teilweise), fällt eine Gerichtsgebühr von 66 EUR an (Nr. 19200 KV GnotKG). Das Rügeverfahren gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b RVG zum Rechtszug, so dass keine gesonderte Gebühr für den RA anfällt. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts ausschließlich auf das Rü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten

Rz. 42 Die Gerichtsgebühren für die Berichtigung der Eigentümereintragung richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen des GNotKG. Für die Berichtigung durch Eintragung eines neuen Eigentümers fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 KV GNotKG an; Kostenschuldner ist gem. § 23 Nr. 11 GNotKG der Eigentümer. Im Einzelfall kann für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe nach § 76 Fa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 12 Die Gerichtsgebühren für die Eintragung des Eigentümers aufgrund des § 82a GBO einschließlich des vorangegangenen Verfahrens vor dem Grundbuchamt oder dem Nachlassgericht richten sich nach Nr. 14111 KV GNotKG; sie beträgt im Unterschied zur "normalen" Eigentumseintragung das Doppelte der Gebühr nach § 34 GNotKG Tabelle B; Kostenschuldner ist der einzutragende Eigentüm...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / j) Ersatz der Kosten der Selbstvornahme

Rz. 108 Der Besteller kann als weiteres Gewährleistungsrecht auch die Kosten der Selbstvornahme ersetzt verlangen, § 637 BGB. Hierzu ist jedoch wiederum der erfolglose Ablauf einer gesetzten Nachfrist erforderlich. Häufig werden in der Praxis auch so genannte "doppelte Nachfristsetzungen" vorgenommen. D.h., neben der eigentlichen Mängelbeseitigungsfrist wird eine Frist zur A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 55 Wird die Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, so wird die volle Gerichtsgebühr von 1,0, höchstens aber ein Betrag von 800 EUR erhoben (Nr. 14510 KV GNotKG). Wird die Beschwerde vor einer Entscheidung zurückgenommen, ist die Hälfte der vollen Gerichtsgebühr zu zahlen, höchstens aber ein Betrag von 400 EUR (Nr. 14511 KV GNotKG). Eine ...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt und die Einziehung des sichergestellten iPhone 11 des Angeklagten angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte unbeschränkt Berufung ein, die keinen Erfolg hatte. Mit seiner gegen das Berufungsurteil eingelegten Revision hat der Angeklagte die Verletzung ma...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / III. Bedeutung für die Praxis

Das BayObLG nimmt umfassend – die Darstellung hier ist erheblich gekürzt – zur Frage der Kosten- und Auslagenentscheidung in den Fällen, in denen ein Rechtsmittel gegen eine Einziehungsentscheidung Erfolg hatte, Stellung (vgl. zu einer erstinstanzlichen Entscheidung LG Braunschweig, Beschl. v. 14.12.2023 – 8 Qs 326/23). Es setzt dabei in seiner Entscheidung konsequent die Rs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Kosten der Gründung

Rz. 239 Die Beteiligten wünschen in aller Regel, dass die Gesellschaft die Gründungskosten tragen soll. Dann muss eine entspr. Klausel in die Satzung und nicht nur in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden.[715] Nur dann kann die Gesellschaft ihren Gründungsaufwand auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.[716] Ansonsten müssen die Gründer die Kosten tragen und ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gründung (Kosten, Publizität)

Rz. 549 Die erste Stufe einer jeden Gesellschaft ist die Gründung. Kosten und Publizität können die Wahl einer Rechtsform durch die Familienmitglieder maßgeblich mitbestimmen. Rz. 550 Die Gründung einer GbR ist nahezu kostenneutral. Formerfordernisse bestehen grds. nicht, allerdings erfordern die auf Ebene der Holding-Gesellschaft zu vereinbarenden Bindungen zwischen den Fami...mehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Kosten der Streitverkündung

Rz. 55 Der Streithelfer wird gemäß § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Die durch eine Streithilfe verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91–98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Lediglich für den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Kosten

Rz. 83 Bei einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde fallen keine Gerichtsgebühren an (Umkehrschluss aus Nr. 14522 KV GNotKG. Rz. 84 Wird die Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, so wird das Eineinhalbfache der vollen Gerichtsgebühr, höchstens aber ein Betrag von 1.200 EUR erhoben (Nr. 14520 KV GNotKG). Der Geschäftswert ist nach § 61 GNotKG zu ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 10. Kosten und Verfahrensdauer

Rz. 36 Die Gerichtskosten sind nach §§ 675, 612 BGB zu ermitteln.[18] Ist die Schiedsgerichtsordnung einer entsprechenden Organisation gewählt worden, finden sich dort entsprechende Regelungen über die Gerichtskosten. Rz. 37 Die SOBau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein verweist z.B. auf das RVG und dort auf § 36 RVG. Danach sind die Abschnitte 1 und 2 des RVG anzuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Abgrenzung nach der Veranlassung bzw danach, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht

Rn. 1856 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ständige Rspr des BFH (BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231; BFH/NV 1994, 371 mwN) bejaht Auslagenersatz, wenn dem ArbN vom ArbG auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des ArbG bedingt und von diesem veranlasst oder (gegen diese Alternative Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019) gebilligt s...mehr

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zfs 01/2024, Zahlungspflicht des Rechtschutzversicherers bei Kosten gegeneinander

Hinweis "Die Kosten des Rechtsstreits sind gemäß der mit dem Vergleich getroffenen Kostenquote zu erstatten, auch wenn diese nicht exakt dem Verhältnis zwischen Obsiegen und Unterliegen entspricht. Ein Kostenzugeständnis geht hiermit nicht einher, da ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch Ihres Versicherungsnehmers nicht ersichtlich ist. Eine Obliegenheitsverlet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Abziehbarkeit damit zusammenhängender Ausgaben (§ 3 Nr 10 S 3 EStG)

Rn. 361 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ähnlich wie § 3 Nr 26 S 2, Nr 26a S 3 EStG enthält § 3 Nr 10 S 3 EStG für Ausgaben, die mit solchen Einnahmen der Gastfamilien (die nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen) unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, eine Sonderregelung. Folgende Fallkonstellationen sind dabei denkbar:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Wird durch das Verfahren ein anhängiger Rechtsstreit erledigt, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen.mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Großformatige Kopien oder Ausdrucke, die das DIN A3-Format übersteigen, z.B. von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, können im Regelfall nicht auf handelsüblichen Kopierern hergestellt werden. Da die entsprechenden Kopien daher im Regelfall nicht durch einen Rechtsanwalt, sondern nur durch externe Dienstleister hergestellt werden können, sind diese als konkrete K...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 14 Kost und Logis

Sachverhalt Arbeitnehmer A ist Saisonarbeitnehmer und erhält einen Bruttolohn von 12 EUR pro Stunde. Von seinem Arbeitgeber erhält er als weitere Leistungen für seine Arbeit Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Unterkunft. Ergebnis Auf den Mindestlohnanspruch dürfen neben dem Arbeitslohn in Geld ausschließlich bei Saisonarbeitern Sachleistungen des Arbeitgebers angerec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jce) Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

Rn. 738 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit sie nicht überhöht waren, konnte der ArbG die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung steuerfrei ersetzen (BFH BStBl II 1979, 473); dazu gehörten auch AfA, Hypothekenzinsen und Reparaturkosten (BFH BStBl II 1993, 467) und die Zweitwohnungssteuer (R 9.11 Abs 8 S 1, 2 LStR 2011). Soweit feststand, dass einem ArbN solche Kosten entsta...mehr