Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.2 Binnenfischerei

Rz. 158 Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen. Dazu gehört die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern und in Kanälen, wobei gleichgültig ist, ob sie natürlich oder künstlich angelegt sind. Rz. 159 Die Hochsee- und Küstenfischerei führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zur Küstenfischerei gehören auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.7 Saatzucht

Rz. 174 Die Saatzucht gehört als landwirtschaftliche Urproduktion zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Gegenstand der Saatzucht sind die Züchtung neuer Pflanzensorten, die Erhaltungszucht, die Vermehrung und der Verkauf des Saatguts dieser Pflanzensorten.[1] Zum Saatgut gehören Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.7 Körperschaftsteuer

Rz. 18 Der gem. § 5a EStG ermittelte Gewinn ist für Zwecke der KSt weder um vGA noch um nichtabziehbare Ausgaben (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 KStG) zu korrigieren. Bei Mischbetrieben gilt dies jedoch nur für den Anteil, der auf die Gewinnermittlung nach der Tonnage entfällt.[1] Zu den Auswirkungen der Tonnagesteuer auf die KSt, allerdings noch nach dem Anrechnungsverfahren, hat s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 289 Die Nutzungswertbesteuerung bei denkmalgeschützten Wohnungen wird beendet, wenn der Land- und Forstwirt den in § 13 Abs. 4 S. 2 EStG vorgesehenen Antrag stellt, dass § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG ab einem bestimmten Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr angewendet werden soll. Der Antrag ist unwiderruflich. Rz. 290 Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gelten die denkmalgeschü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.3 Rechtsfolgen beim Pächter

Rz. 490 Der Pächter erzielt aus dem gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der von ihm gezahlte Pachtzins führt zu Betriebsausgaben. Tätigt der Pächter Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter des Verpächters, zu denen er nicht verpflichtet ist, gilt § 12 Nr. 2 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 7 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG

Rz. 95 Durch das G. zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG die Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen stehen, deren Gewinn nach § 5a EStG er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.5 Ermittlung des Nutzungswerts

Rz. 265 Liegen die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 S. 1 EStG vor, kann die Nutzungswertbesteuerung zeitlich unbefristet fortgeführt werden. Der ermittelte Nutzungswert für die selbstgenutzte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Die mit der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen sind Betriebsausgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.5 Imkerei

Rz. 170 Die Imkerei umfasst alle auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtete Formen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs sowie Spezialformen der Bienenhaltung wie Königinnenzucht oder Bienenhaltung zu pharmazeutischen Zwecken. Eine selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche erfordert die Imkerei nicht.[1] Rz. 171 Die Größe einer Imkerei und damit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 302 Die Rechtsfolgen des Antrags nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG sind der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung und der Übergang der denkmalgeschützten Wohnung sowie des dazugehörenden Grund und Bodens in das Privatvermögen. § 52 Abs. 21 S. 4 und 6 EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.4.1997[1] findet nach § 13 Abs. 4 S. 3 EStG (Rz. 307) entsprechende Anwendung. Damit werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.6 Wirtschaftsüberlassungsverträge

Rz. 506 Unter Wirtschaftsüberlassungsverträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, in deren Rahmen ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gegen Versorgungs- bzw. Altenteilsleistungen zur Nutzung überlassen wird. Abgeschlossen werden derartige Abmachungen zumeist im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (gleitende Hofübergabe). Zwingend ist dies allerdings nicht. Nutzungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 528 Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, können gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Auch Land- und Forstwirte können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, sofern ein gewisser objektiver Zusammenhang des Wirtschaftsguts mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb besteht. Weitere Voraussetzung ist, dass das ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.1 Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 60 Der Tonnagegewinn errechnet sich nach der Nettotonne pro Betriebstag je Handelsschiff nach einem bestimmten Euro-Betrag, gestaffelt nach der Größe des Schiffs. Er beträgt: 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EUR bei für die 1.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10.000 Nettotonnen, 0,46 EUR für die 10.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 310 § 13 Abs. 4 S. 4 EStG beinhaltet eine Entnahmefiktion. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gelten die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. die denkmalgeschützte Altenteilerwohnung sowie der dazugehörende Grund und Boden als entnommen. Entnahmezeitpunkt ist der Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ein Nutzungswert anzusetzen ist. Von daher entfäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.1 Ort der Geschäftsleitung im Inland

Rz. 20 Ort der Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das ist bei einer Gesellschaft der Ort, an dem alle zur Geschäftsführung gehörenden tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt.[1] Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 5 Gleichzeitige Durchführung mehrerer Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme für sich zu sehen und dahingehend zu unterscheiden, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Danach sind die Erhaltungsaufwendungen und die nachträglichen Herstellungskosten – ggf. im Wege der Schätzung – aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn sie einheitlich in Rechnung gestellt worden sind. Praxis-Beispiel Kostenaufteilung au...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 8 Erhaltungsaufwendungen als Anschaffungskosten

Führt der Erwerber im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung Baumaßnahmen durch, um das Gebäude entsprechend seiner Zweckbestimmung nutzen zu können, sind die Aufwendungen hierfür Anschaffungskosten.[1] Das Gleiche gilt für Aufwendungen, um das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Aufwendungen für Baumaßnahmen, die das Gebäude in einen b...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.5 Plan erfüllt? Der Soll-Ist-Vergleich

Jeder Unternehmer nimmt sich für ein neues Geschäftsjahr etwas vor: Dazu sollte gehören, die zentralen Kennziffern der BWA festzuzurren und Werte vorzugeben, an denen sich der betriebliche Alltag orientieren sollte. Diese Planzahlen können in jedem Bereich festgelegt werden – bei den einzelnen Kosten, beim Umsatz oder auch bei den Privatentnahmen. Anhaltspunkte für Planzahle...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Erhaltungsaufwendungen und (nachträglichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Die steuerliche Einordnung, ob Erhaltungsaufwan...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 2 Kriterien des Erhaltungsaufwands

Erhaltungsaufwendungen liegen danach vor, wenn ein Gebäude lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird oder wenn dieser Zustand in zeitgemäßer Form wieder hergestellt wird. Erhaltungsaufwendungen sind danach Aufwendungen für Maßnahmen an einem bereits angeschafften oder fertiggestellten Gebäude, die in sachlicher und zeitlicher ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – nicht entscheidend. Erhaltu...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 4 Vereinfachungsregelung

Nach der Fertigstellung des Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder über die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen. Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnah...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2 Vermögensschau, Erfolgsanalyse oder Vorjahresvergleich: Was die BWA alles kann

Die BWA wird oft als eine Art Guckloch auf den Jahresabschluss benutzt. Das vorläufige Ergebnis steht im Mittelpunkt der Betrachtung. In der Tat beantwortet die kurzfristige Erfolgsrechnung die Frage, was Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum – z. B. in einem Monat oder Quartal – verdient haben. Sie ist die Grundform der BWA und spiegelt den aktuellen Unternehmenserfolg w...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 9 Erhaltungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen sind, soweit sie nicht als Folge der Herstellung der Betriebsbereitschaft bereits zu Anschaffungskosten gehören[1], nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen. Dies gilt auch, wenn oder soweit das Gebäude u...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3.2 Erweiterungen

Eine Erweiterung liegt in folgenden Fällen vor: Aufstockung oder Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, Substanzvermehrung. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten auch dann gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche nur geringfügig vergrößert wird. Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderl...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3.3.4 Zentrale Ausstattungsmerkmale

Ob eine Gebrauchswerterhöhung (ein Standardsprung) gegeben ist, bestimmt sich danach durch folgende zentralen Ausstattungsmerkmale: Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallation, Fenster. Nur wenn ein Bündel von Baumaßnahmen bei mindestens 3 der vorgenannten zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchswerts führt, hebt sich der Standard des Gebäudes u...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3 Abgrenzung zu Herstellungskosten

Der Begriff Herstellungskosten, den das EStG in zahlreichen Vorschriften verwendet, ist in den Steuergesetzen nicht definiert. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich lediglich im Handelsrecht, und zwar in § 255 Abs. 2 HGB .[1] Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.[2] D...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.2 Bewegungsbilanz findet Vermögen

An dieser Stelle macht so mancher den Realitätsabgleich: So viel sollen wir verdient haben? Wo ist denn dieser Ertrag geblieben? Auch diese Frage kann die BWA beantworten – mithilfe der Bewegungsbilanz. Hier wird übersichtlich dargestellt, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden und wo sie herkamen. Die Vermögens- und Kapitalpositionen – z. B. immaterielle Vermögensgeg...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten liegen auch vor, wenn es sich um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung handelt.[1] Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB.[2] Unt...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 1 Warum die BWA-Analyse wichtig ist – vor allem in Krisenzeiten

So mancher kennt das: Im betrieblichen Alltag hat man den Eindruck, dass das Geschäft gut läuft. Die Auftragsbücher sind voll, die Kapazitäten ausgelastet. Am Jahresende dann die böse Überraschung: Das Ergebnis liegt weit unter den Erwartungen, die Personalkosten sind immens gestiegen, Kredite, die im Laufe des Jahres für Investitionen aufgenommen wurden, müssen bedient oder...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Kosten und Lasten des Wohneigentums

Rz. 1491 Dem Eigentümer ist ein Wohnvorteil nur insoweit zuzurechnen, als der Wohnwert die mit dem Grundeigentum verbundenen Unkosten übersteigt. Es wird um der Gleichstellung mit einem Mieter willen lediglich die Differenz aus Wohnwert und dem Mietzins vergleichbarer Immobilien als Einkommen zugerechnet.[1599] Rz. 1492 Die Rechtsprechung hatte früher zwischen den verbrauchsu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten

Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.[1662] Rz. 1536 Die Berechnung erfolgt, in dem von den Br...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Entscheidung über die Kosten der Unterhaltssache nach billigem Ermessen

Rz. 521 Das FamG entscheidet in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Kosten. Maßgebliche Gesichtspunkte, die das billige Ermessen berücksichtigen soll, werden in Nr. 1 bis Nr. 4 genannt. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die in Nr. 1 bis Nr. 4 aufgezählten Gesichtspunkte jedoch nicht abschließend sind. So kann z.B. in der Rechtsmittelinstanz a...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehm... / II. Erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die (teilweise) unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Voraussetzungen lagen nach Auffassung des OLG Dresden nur für einen Teil der umstrittenen ...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehmigung eines gerichtlichen Vergleichs entstandene Kosten eines Verfahrenspflegers

§§ 91 Abs. 1, 278 Abs. 6 ZPO; § 1822 Nr. 12 a.F. BGB; Nr. 31015 GNotKG KV Leitsatz Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger in einem (nachträglichen) betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren zu einem gerichtlichen Vergleich nach § 1822 Nr. 12 BGB a.F., die gegen die unter Betreuung stehende Partei festgesetzt werden, sind im Kostenfestsetzungsverfahren zum Hauptsachev...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Testierfähigkeit

Leitsatz 1. Wird die Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts noch im Laufe des Abhilfeverfahrens zurückgenommen, trifft das Nachlassgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (Anschluss an KG – 1 W 278/11, FGPrax 2011, 207). 2. Diese Entscheidung des Nachlassgerichts ist ihrerseits mit der befristeten Beschwerde anfechtbar. 3. Eine vom Nachlas...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Einbeziehung bei unverhältnismäßig hohen Kosten bzw. zeitlichen Verzögerungen

Tz. 219 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das Rahmenkonzept des IASB enthält neben den grundlegenden Anforderungen an die Relevanz und glaubwürdige Darstellung weitere qualitätsverbessernde Zusatz-Anforderungen (Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe, Verständlichkeit) sowie die Nebenbedingung der Kosten-Nutzen-Abwägung, um mögliche Zielkonflikte zwischen den Primäranforderunge...mehr