Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Kosten für Instandhaltung

Rz. 330 Des weiteren ist vom einkommenserhöhenden Teil des Wohnvorteils der notwendige Instandhaltungsaufwand in Höhe der hiermit verbundenen Kosten abzuziehen.[417] Dieser Grundsatz erstreckt sich auch auf Rücklagen für Instandhaltungskosten, sofern diese, z.B. von der Eigentümergemeinschaft, vorgeschrieben sind.[418] Instandhaltungskosten in diesem Sinne sind solche, die k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 326 Verbrauchsunabhängige Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind und nicht nach § 556 Abs. 1 §§ 1, 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden können, reduzieren den Wohnvorteil.[413] Alle auf den Mieter nach den zitierten Vorschriften umlagefähigen Kosten haben auf den Wohnvorteil keinen Einfluss, da der Eigentümer insoweit nicht günstiger als ein Mieter wohnt.[414] Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / J. Die Kosten des Unterhaltsverfahrens

Rz. 520 Die Vorschrift des § 243 FamFG enthält Sonderregelungen für die Kostenverteilung im Unterhaltsverfahren. Das Gericht hat in Unterhaltssachen über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu entscheiden. Die wesentlichen Gesichtspunkte der ZPO-Kostenvorschriften sind als zu berücksichtigende Gesichtspunkte unter Nr. 1 bis Nr. 4 aufgezählt. Insbesondere kann eine un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / Leitsatz

1. Wird die Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts noch im Laufe des Abhilfeverfahrens zurückgenommen, trifft das Nachlassgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (Anschluss an KG – 1 W 278/11, FGPrax 2011, 207). 2. Diese Entscheidung des Nachlassgerichts ist ihrerseits mit der befristeten Beschwerde anfechtbar. 3. Eine vom Nachlassgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berufsbedingte Aufwendungen

Rz. 1551 Bei Selbstständigen sind keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen abzuziehen, da sämtliche Ausgaben bereits als Betriebsausgaben berücksichtigt sind. Es können daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Ausgaben anfallen. Bei Einkommen aus Kapital- bzw. aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten abzuziehen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Rz. 1552 Einkünfte vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 12.7.2023 – I ZR 17/22 a) Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Kosten für das Immobiliendarlehen

Rz. 333 Die Kosten für das Immobiliendarlehen enthalten Zahlungen auf den Zins und Zahlungen auf die Tilgung. Es werden nach den allgemeinen Grundsätzen die gesamten diesbezüglichen Kosten vom Wohnvorteil abgesetzt. Rz. 334 Allerdings ist an dieser Stelle die Frage der Absetzbarkeit von Zins- und Tilgungsleistungen vom für den Unterhaltsschuldner einkommenserhöhenden Wohnvort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Abzugsposten und Ausgaben

1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Aufwendungen für die private Lebensführung

Rz. 139 Keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Lebensführung. Hierzu zählen in der Regel: Rz. 140 Hinweis Privataufwendungen sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn sie im Gesetz ausdrücklich als abzugsfähig zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / cc) Manipulation der Ausgaben

Rz. 1089 Bei der Manipulation der Ausgaben ist an fiktive und fingierte Personalkosten, Dienstleistungskosten, Materialkosten und Abschreibungen zu denken.[895] Die Aufwandsursache ist zu überprüfen bzw. die Abzugsbeschränkungen nach § 4 Abs. 5 EStG sind zu beachten. Beispiele[896]mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verlust der Beherrschung durch Ausgabe von Anteilen durch das bisher beherrschte Unternehmen

Tz. 349 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird, weil das Tochterunternehmen Anteile an konzernexterne Anteilseigner ausgibt und dies dazu führt, dass das Mutterunternehmen nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, sieht IFRS 10.B98 (b)(ii) vor, dass diese Transaktion im Rahmen der Endkonsolidierung als deemed d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Effekte von Auf- oder Abstockung auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 400 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) keine expliziten Regelungen zur Bilanzierung der für das betroffene Tochterunternehmen erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen bei Auf- und Abstockungen von Beteiligungen ohne Statuswechsel. Allerdings hat der IASB im Rahmen seines Annual Improvements Projects 2010 fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / h) Sonstige betriebliche Aufwendungen

aa) Kraftfahrzeugkosten Rz. 525 Vgl. im Einzelnen Rdn 417 ff. mit Beispielen. Hier ist zunächst zu überprüfen, ob in der Buchführung ordnungsgemäß eine Abgrenzung zur privaten Veranlassung erfolgt. Beim Unternehmer geschieht dieses über die 1 % Regelung und beim Arbeitnehmer erfolgt entsprechender Ausweis über die Gehaltsabrechnung bei den nichtselbstständigen Einkünften. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Abzugsverbot von Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG bei der EÜR

Rz. 559 Auch bei der Gewinnermittlung durch EÜR ist das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG zu beachten. Demzufolge gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / dd) Aufwendungen/Werbungskosten nach §§ 9a, 20 Abs. 9 EStG

Rz. 658 Der Abzug von Anschaffungskosten sowie unmittelbaren Veräußerungskosten erfolgt nur bei Veräußerungsgeschäften. Es gibt keinen Abzug tatsächlicher Werbungskosten.[430] Rz. 659 Hinweis Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und Abzugsfähigkeit müssen tatsächlich entstandene Werbungskosten wegen ihrer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung als Ausgaben gesondert vorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Kinderbetreuungskosten

Rz. 1556 Kinderbetreuungskosten[1684] können neben berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden. Kann der Betroffene frühere Ehegatte nur durch eine kostenverursachende Kinderbetreuung arbeiten, sind die Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen. Handelt es sich bei dem Bedürftigen um eine überobligatorische Tätigkeit gem. § 1577 Abs. 2 BGB, sind die Koste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Es geht nicht um die Kosten des Terminsvertreters Das LG hatte die hiesige Konstellation mit dem Fall verwechselt, dass der Hauptbevollmächtigte neben der im eigenen Namen die verdienten Terminsgebühr noch weitere Kosten des Terminsvertreters geltend macht. 2. Vergütung des Anwalts folgt aus § 5 RVG Das OLG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass hier die Vorschrift des § 5 RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Werbungskosten

Rz. 137 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: undmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Fälle des konkreten Mehrbedarfs

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 69 Der Familienunterhalt umfasst den gesamten Bedarf der Familie unter Einschluss der Kinder. Der Anspruch auf Familienunterhalt steht aber nur dem Ehegatten, nicht dem Kind zu.[77] Das Kind kann seinen Unterhaltsanspruch immer nur auf § 1601 BGB stützen. Zur Bestimmung des gesamten Bedarfs der Familie kann man, soweit man es exakt bestimmen will, zu einer Auflistung grei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einseitige Vermögensbildung

Rz. 1578 Einseitige Vermögensbildung darf der Verpflichtete dagegen nicht betreiben, jedenfalls nicht auf Kosten des Unterhaltsbedürftigen.[1705] Dieselben Grundsätze gelten für den Bedürftigen.[1706] Rz. 1579 Vermögensbildende Aufwendungen, die nur einem der Beteiligten zugutekommen, sind daher bei der Bedarfsermittlung keine berücksichtigungswürdigen Verbindlichkeiten. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhalt nicht miteina... / II. Schwangerschafts- und Entbindungskosten, § 1615l Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 8 Der Anspruch auf Zahlung der durch die Schwangerschaft oder die Entbindung entstehenden erforderlichen Kosten ist nicht zeitlich begrenzt; es ist aber für diesen Anspruch Kausalität erforderlich.[14] Erstattungsfähig sind alle mit der Entbindung unmittelbar zusammenhängenden Kosten (z.B. Arzt, Hebamme, Klinik usw.) wie auch durch die Schwangerschaft oder die Entbindung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Der Mehrbedarf

Rz. 98 Der Mehrbedarf ist Bestandteil des Lebensbedarfs nach § 1610 Abs. 2 eines minderjährigen Kindes, der während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfällt, die üblichen Kosten übersteigt und deshalb mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist.[122] Der Mehrbedarf muss kalkulierbar und aus diesem Grunde im Rahmen der Bemessung des laufenden Unterhalts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / VI. Keine Rechnungsvorlage des Terminsvertreters erforderlich

Soweit der Rechtspfleger des LG die Auffassung vertreten hat, die Kostennote des Terminsbevollmächtigten müsse auch deswegen vorgelegt werden, weil im Rahmen des § 91 ZPO nur tatsächlich entstandene Kosten angesetzt werden können, ist dem nicht zu folgen. Der offenbar dahinter stehenden Auffassung, dass die obsiegende Partei gem. § 91 ZPO ausschließlich die Kosten des Termin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Greifswald ist zuzustimmen. Aufgrund des Umstandes, dass das OVG im Berufungsrechtszug entschieden hat, dass die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, zu denen auch die Kosten des Vorverfahrens gehören, steht fest, dass der Beschluss des VG, nach dem die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren notwendig war...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Für die Genehm... / I. Sachverhalt

Der im Jahre 1981 geborene Kläger hatte im Jahr 2014 nach einer Operation einen Hirnschaden erlitten. Für ihn war als Betreuerin seine Mutter bestellt. Wegen grober Behandlungsfehler machte der Kläger gegen ein medizinisches Versorgungszentrum, eine Krankenhausgesellschaft und einen Arzt eigene Schmerzensgeldansprüche und an ihn abgetretene Ansprüche seiner Eltern i.H.v. jew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Wirtschaftsgeld

Rz. 159 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / II. Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stets erstattungsfähig. Soweit ein Vorverfahren geschwebt hat, sind Gebühren und Auslagen erstattungsfähig, wenn das Gericht gem. § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / dd) Lineare, degressive AfA und AfaA nach § 7 EStG

Rz. 686 Lineare und degressive AfA nach § 7 EStG Zu den Werbungskosten gehört auch die AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei der AfA ist zu unterscheiden zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin X, hatte beim VG Hamburg gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem zuletzt gestellten Antrag, ihm unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 11.9.2017 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Hilfsweise hatte er beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung dieses ablehnenden Bescheids die Aufenthaltserlaubnis des Kläg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Für die Genehm... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Dresden ist zuzustimmen. Die Parteien haben einen recht kostenintensiven Weg gewählt, um den Rechtsstreit zu beenden. Hätten bspw. die Beklagten den im Vergleich vereinbarten Betrag außergerichtlich zur Abgeltung sämtlicher Forderungen des Klägers an den Kläger ausgezahlt und hätte dieser dann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr