Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anerkenntnis bezüglich der Hauptsache, Streit über Kosten

Rz. 203 Sofern der Beklagte im Termin die Hauptforderung anerkennt, dies jedoch unter Protest gegen die Kostenlast, fällt die Terminsgebühr gleichwohl i.H.v. 1,2 aus dem Wert der Hauptsache an, da sie bereits mit Beginn des Termins entsteht und es auf die spätere Antragstellung nicht mehr ankommt.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / III. Gerichtskosten

1. Freiheitsentziehungssachen Es findet das GNotKG Anwendung. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine pauschale Verfahrensgebühr nach Nr. 15212 GNotKG-KostVerz. mit einem 0,5-Gebührensatz. Es gilt Tabelle A (§ 34 GNotKG). Mit der Gebühr werden sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abgedeckt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein nachträglicher Wegfall ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anzusetzende Kosten bei Sachleistungen

a) Vollkosten- versus Teilkostenansatz aa) Verbindlichkeitsrückstellungen Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wa...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / b) Kosten

aa) Gericht Rz. 82 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr in Höhe von 132 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1826 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1826 KV GKG). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei. bb) Anwalt Rz...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 4. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt zwar ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der allerdings nicht ausreicht, um die nicht gedeckten Kosten abzudecken

a) Überblick Rz. 22 Verbleibt nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche zwar ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, reicht dieser jedoch nicht aus, um die nicht gedeckten Kosten abzudecken, so ist letztlich genauso vorzugehen wie in den vorherigen Beispielen. Auch hier kommt die getrennte Kostenfestsetzung in Betracht sowie der bereicherungsrechtlic...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2020 – 3 WF 182/19 Arbeitslosengeld II stellt als staatliche Transferleistung kein Nettoeinkommen im Sinne des § 43 FamGKG dar und ist dementsprechend bei der Bestimmung des Verfahrenswertes in Ehesachen nicht zu berücksichtigen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.3.2021 – 6 UF 22/21 Wird in einer Umgangssache nach dem 31.12.2020 Beschwerde eingelegt, ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / b) Kosten

aa) Gericht Rz. 87 Für das Erinnerungsverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. bb) Anwalt Rz. 88 Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3. Mehrere Erinnerungen gegen denselben Kostenfestsetzungsbeschluss gelten als eine Angelegenheit, § 16 Nr. 10a. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Eingezogene Beträge übersteigen Kosten der Staatskasse

Rz. 11 Von der Staatskasse eingezogene Beträge sollen zuvorderst dieser selbst zugutekommen. Erst wenn die Ansprüche der Staatskasse auf Regulierung der rückständigen und entstehenden Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und von ihr bezahlten Anwaltskosten (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) sämtlich abgedeckt sind, bilden die weiteren Einnahmen einen Überschuss, auf den der beigeo...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Kindschaftssachen

Handelt es sich um eine Kindschaftssache nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, findet das FamGKG Anwendung. Danach besteht sachliche Gebührenfreiheit, die für sämtliche Rechtszüge gilt (Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG-KostVerz.). Auch Auslagen sind wegen Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2, 3 FamGKG-KostVerz. nicht zu erheben. Eine Ausnahme gilt jedoch für die an den Verfahrensbeistand gezahlten Be...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / D. Geltendmachung der Kosten

Rz. 22 Die durch das Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung entstandenen Kosten,[23] zu denen auch die Anwaltskosten gehören, können Gläubiger und sonstige Beteiligte[24] als Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung gemäß § 10 Abs. 2 ZVG mit dem Rang der Hauptforderung und vor dieser (§ 12 ZVG) durch Befriedigung aus dem Grundstück geltend machen. Soweit ein pe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kosten (Abs. 3 S. 2)

Rz. 150 Nach Abs. 3 S. 2 ist das Gutachten kostenlos zu erstatten. Die Rechtsanwaltskammer erhält also keine Vergütung. Auch Auslagen werden nicht erstattet. Das Kammergutachten nach Abs. 3 stellt insbesondere keine Sachverständigenleistung i.S.d. JVEG dar, so dass eine Entschädigung für Gutachtertätigkeit nach § 8 JVEG nicht in Betracht kommt.[239] Rz. 151 Erfolgt die Gutach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen nach VV Teil 7

Rz. 64 Die Unsicherheit des beigeordneten oder bestellten Anwalts bei seiner Einschätzung, ob beabsichtigte Auslagen auch von der Staatskasse als erforderlich angesehen werden oder ob diese sich womöglich auf den Standpunkt stellen wird, diese Auslagen bräuchte sie mangels Erforderlichkeit nicht zu ersetzen, ist zwar in Abs. 2 S. 1 anhand der Reisekosten thematisiert worden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung auf Auslagen

Rz. 91 Probleme bereitet häufig auch die Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen auf Auslagen. Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 regelt diese nicht, sie spricht nur von der Anrechnung auf Gebühren. Hier gilt analog Abs. 3 S. 1 Folgendes: Rz. 92 Soweit Vorschüsse und Zahlungen auf Auslagen erfolgt sind, sind diese auch auf die entstandenen Auslagen nach Abs. 3 S. 1 anzurechnen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Auslagen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 21 Hinsichtlich der besonderen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Dokumentenpauschalen, Haftpflichtversicherungsprämie und Reisekosten verweist Abs. 1 S. 1 auf die Vorschriften der VV 7000 ff. Die dort aufgeführten Auslagentatbestände sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs abschließend. Soweit also Porti, Schreibauslagen, Haftpflichtversicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen

Rz. 94 Der Ausspruch über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, gehört zum Rechtszug und wird daher mit den dort entstandenen Gebühren abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragt wird, einen Kostenantrag zu stellen. Für diese Einzeltätigkeit entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr gem. VV 3403. In § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ist die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Vorabentscheidung gem. § 46 Abs. 2 für Auslagen

Rz. 129 Ist eine Vorabentscheidung über Aufwendungen bzw. Auslagen gem. § 46 Abs. 2 ergangen, hat der Urkundsbeamte auch diese als unabänderlich und bindend hinzunehmen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, insbesondere nicht nach § 56.[251] Im Festsetzungsverfahren gem. § 55 ist dann lediglich die Höhe der geltend gemachten Auslagen und Aufwendungen zu prüfen.[252] Die Fe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussanspruch nur für erforderliche Auslagen

Rz. 16 Demgegenüber ist im Verhältnis Anwalt – Fiskus eine Besprechung zur Durchführung von Maßnahmen, die mit besonderen Kosten verbunden sind, nicht einmal vorgesehen. Bei der Vorschussgewährung ist nicht zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in der Lage wäre, die vorschussweise geltend gemachten Auslagen bis zur Fälligkeit selbst zu tragen.[24] Für die Staatskasse vorschusspflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 90 Auch wenn dem Anwalt nach § 5 kein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er jedoch die an einen Dritten für Hilfsarbeiten – wozu auch eine Terminswahrnehmung gehört – gezahlte angemessene Vergütung als Auslagen nach § 46 geltend machen.[86] Nach dieser Vorschrift kann der Anwalt Auslagen, die zur sachgemäßen Wahrnehmung erforderlich waren, von der Staatskasse e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 19 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen, VV 7000 ff.

Rz. 27 Neben den Gebühren nach VV 4200 ff. erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / dd) Auslagen

Rz. 271 Da es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren um eigene Gebührenangelegenheiten handelt, entstehen auch die Auslagen gesondert. Insbesondere erhält der Anwalt eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auslage des Musterverfahrens

Rz. 57 Da die besondere Gebühr zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer aus der Staatskasse gezahlt wird (vgl. § 41a Abs. 4 S. 1), wird der gezahlte Betrag zu einer Auslage des Musterverfahrens nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. Nach Nr. 9018 GKG-KostVerz. werden die Auslagen des Musterverfahrens im Verhältnis der geltend gemachten Ansprüche auf die einzelnen Ausgangsverfahren verteilt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zahlung auf Auslagen

Rz. 67 Zahlt der Beschuldigte oder ein Dritter einen Vorschuss ausdrücklich auf Auslagen, so dürfen diese Vorschüsse auch nur auf Auslagen angerechnet werden. Vorschüsse auf Auslagen dürfen niemals auf die Vergütung angerechnet werden.[64]mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Auslagen

Rz. 29 Soweit Fremdkosten als Auslagen abgerechnet werden, etwa Taxikosten, Übernachtungen, Bahnfahrt etc., darf der Anwalt ohnehin nur die Nettobeträge in seine Rechnung aufnehmen (siehe VV 7008 Rdn 51). Diese Beträge sind dann mit dem jeweils gültigen Steuersatz zu versteuern, unabhängig davon, welche Umsatzsteuer der Anwalt selbst bezahlt hat. Beispiel: Der Anwalt war im ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / [Ohne Titel]

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen entstehen für den Anwalt wie in Straf- und Bußgeldsachen Betragsrahmengebühren. Dabei kann auch ein Verfahrenspfleger, der in diesen Verfahren stets zu bestellen ist, nach dem RVG abrechnen, wenn er Anwalt ist und anwaltsspezifische Leistungen erbringt. Die in diesen Verfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auslagen

aa) Notwendige Auslagen Rz. 400 Neben der Vergütung hat der Zwangsverwalter Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen. Erstattungsfähig sind aber nur solche Auslagen, die anlässlich einer bestimmten Zwangsverwaltung angefallen sind und dieser zugeordnet werden können. Die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten werden d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kosten der Stellvertretung

Rz. 20 Beauftragt ein Anwalt einen Stellvertreter, so erwirbt der Stellvertreter mangels vertraglicher Beziehungen zum Auftraggeber gegen diesen keinen unmittelbaren Anspruch. Den Vergütungsanspruch erwirbt über § 5 nur der beauftragende Anwalt. Rz. 21 Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Stellvertreter einen Anspruch gegen den beauftragenden Anwalt erwirbt. Dies wied...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Anwaltsvergütung

Für die vorgenannten Verfahren entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV, sodass Nrn. 6300–6303 VV Anwendung finden. Vorgesehen sind danach Betragsrahmengebühren. Zudem sieht das VV für die verschiedenen Rechtszüge keine unterschiedlichen Gebühren vor, sodass der Anwalt im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren dieselben Gebühren erhält, die aber in jedem Rechtszug des V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige Auslagen (VV 7006)

1. Grundsatz Rz. 40 Neben den Reisekosten und dem Abwesenheitsgeld kann der Anwalt die Erstattung seiner sonstigen Auslagen verlangen, sofern sie angemessen sind. 2. Übernachtungskosten Rz. 41 Zu den sonstigen Auslagen zählen vor allem die früher ausdrücklich in § 28 Abs. 3 S. 2 BRAGO geregelten Übernachtungskosten, sofern diese erforderlich waren, etwa weil eine An- oder Rückr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besondere Auslagen

a) Besondere Auslagen (Abs. 1 S. 2) Rz. 21 Hinsichtlich der besonderen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Dokumentenpauschalen, Haftpflichtversicherungsprämie und Reisekosten verweist Abs. 1 S. 1 auf die Vorschriften der VV 7000 ff. Die dort aufgeführten Auslagentatbestände sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs abschließend. Soweit also Porti, Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze der Erstattung von Auslagen (Abs. 1)

1. Notwendigkeit Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterl...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Daneben hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 EUR und auf 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Kostenfestsetzung

Ist eine Kostenentscheidung nach §§ 337, 430 FamFG ergangen, ist der Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen, für das auch in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen die §§ 103 bis 107 ZPO gelten (§ 85 FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Gebühren und Auslagen

1. Festsetzungsverfahren a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht erstattungsfähige Auslagen

Rz. 44 Nicht erstattungsfähig sind die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Ausgangsverfahren entstandenen Auslagen.[67] Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist der Zeit- und Arbeitsaufwand eines sich selbst vertretenden Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren.[68] Gleiches gilt für den Hochschullehrer, der sich selbst vertritt.[69] Die Eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonstige besondere Auslagen

Rz. 22 Besondere Auslagen, die nicht in VV 7000 ff. geregelt sind, kann der Anwalt nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, also nach § 675 BGB i.V.m. § 670 BGB (Abs. 1 S. 2). aa) Einzelfälle Rz. 23 Zu den besonderen Auslagen zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Auslagen, VV 7002 ff.

Rz. 82 Neben den Gebühren aus VV 3401, 3402 erhält der Terminsvertreter auch seine Auslagen nach den VV 7000 ff. vergütet, insbesondere also die Auslagen nach VV 7002 und eventuell auch Reisekosten zum Termin.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine pauschale Verfahrensgebühr nach Nr. 15212 GNotKG-KostVerz. mit einem 0,5-Gebührensatz. Es gilt Tabelle A (§ 34 GNotKG). Mit der Gebühr werden sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abgedeckt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein nachträglicher Wegfall und eine Ermäßigung sind nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / B. Auslagen

Rz. 4 Auch im Bußgeldverfahren erhält der Anwalt seine Auslagen gesondert. Die Postentgeltpauschale (VV 7002) beträgt 20 %; es gilt auch hier die Höchstgrenze von 20 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auslagen

Rz. 14 Für die pauschale Herstellung und Überlassung von Dokumenten entsteht für den Rechtsanwalt der Auslagentatbestand der VV 7000 Nr. 2. Hiernach entsteht für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der den VV 7000 Nr. 1 Buchst. d genannten Ablichtungen und Ausdrucke je Datei eine Auslage i.H.v. 1,50 EUR (vgl. auch die Kommentierung zu VV 7000). Fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 20 Einen Anspruch auf Auslagenersatz gewährt § 52 nicht.[11] Dies gilt auch für das Abwesenheitsgeld nach VV 7003 (früher § 28 BRAGO).[12] Dies beruht darauf, dass erforderliche Auslagen in voller Höhe von der Staatskasse übernommen werden (§§ 45 Abs. 1, 46). Auslagen, soweit sie nicht erforderlich sind, kann der Anwalt entweder überhaupt nicht verlangen oder nur aufgrun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Auslagen

Rz. 63 Auch der nach VV 3403 tätige Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000 ff. Insbesondere erhält er die Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Anwalt mehrere Gebühren nach VV 3403 erhält, steht ihm die Pauschale ggf. mehrmals zu. Dem steht § 15 Abs. 6 nicht entgegen, da diese Vorschrift nur von Gebühren, nicht auch von Auslagen spricht. Im Falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren und Auslagen

Rz. 16 Ausgangspunkt der Betrachtung, inwieweit dem ersten Anwalt bereits verdiente Gebühren nachträglich wieder entzogen werden, ist die Gebührenforderung des neu beigeordneten Anwalts. Denn nur soweit die Gebührentatbestände deckungsgleich sind, verliert der erste Anwalt seinen Anspruch. Dabei ist der Begriff der Gebühr untechnisch zu verstehen. Nach dem Sinn und Zweck der...mehr