News 17.11.2021 FG Münster

Das FG Münster entschied, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung.

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News 04.09.2020 FG Kommentierung

Das FG Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a  Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt.

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News 19.03.2020 FG Baden-Württemberg

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, ob Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

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News 04.03.2020 FG Kommentierung

Das FG Berlin-Brandenburg beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Begünstigungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG und definiert hierbei den Begriff der Krankenbeförderung gestützt auf sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.

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News 19.02.2020 FG Baden-Württemberg

Die Zulassungsbescheinigungen bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg auch bei "Registrierzulassungen" Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. 

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News 06.02.2019 FG Kommentierung

Auch die Dokumentation der Zuordnung einer bestimmten Sattelzugmaschine zu einer land- oder forstwirtschaftlichen Verwendung in der Zulassungsbescheinigung entfaltet für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer die Wirkung eines Grundlagenbescheids und führt damit zur Gewährung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.

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News 26.11.2018 FG Hamburg

Das FG Hamburg musste über die Klage eines Dieselfahrers entscheiden, der mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begehrte.

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News 24.10.2018 FG Kommentierung

Ein Fahrzeug des Insolvenzschuldners war vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbrannt und erst nach Verfahrenseröffnung verkehrsrechtlich abgemeldet worden. Die für dieses Kraftfahrzeug zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer ist keine Masseverbindlichkeit.

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News 20.03.2018 FG Münster

Ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, ist auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird.

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News 26.01.2017 Regierungsentwürfe

Das Bundeskabinett hat am 25.1.2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen. 

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News 19.05.2016 Gesetzentwurf

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 EUR. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein. Beides hat das Bundeskabinett am 18.5.2016 beschlossen. 

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News 12.08.2014 FinMin

Die Kraftfahrzeugsteuer wird mittlerweile deutschlandweit von den Hauptzollämtern des Bundes verwaltet. In Hessen bearbeiten die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen die Kfz-Steuer. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls abgerufen werden.

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News 25.07.2014 FinMin

Da in den 14 Finanzämtern im Land Brandenburg weiterhin zahlreiche Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer eingehen, hat das Finanzministerium in Potsdam noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer seit dem 14.3.2014 die Hauptzollämter zuständig sind.

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News 22.04.2014 LfSt

Bayerische Finanzämter übergeben ab 28.4.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig.

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News 23.01.2014 FinMin

Vom 14.2.2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern.

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News 13.12.2013 FG Pressemitteilung

Ein Unimog ist keine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dies hat das FG Köln entschieden.

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News 24.09.2012 OFD

Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG ist das Halten von Zugmaschinen und den weiteren in dieser Vorschrift beschriebenen Fahrzeugen von der Steuer befreit, solange diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.

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