Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeugsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 4 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung. Der Geschäftsfüh...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.4 Spezialregelungen für publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften

Rz. 31 Sofern Personenhandelsgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 PublG für den Ablauf eines Geschäftsjahres und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage mindestens 2 der folgenden Größenkategorien überschreiten, müssen diese Unternehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PublG) spezifische Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften des Jahresabschlusses beachten. Die angesprochenen...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 7.3 Pkw-Überlassung bei der Personengesellschaft

Kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen betrieblichen Pkw auch für private Zwecke unentgeltlich nutzen, ist dieser Vorteil als Entnahme ertragswirksam zu erfassen und unterliegt auch der Umsatzsteuer. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei Arbeitnehmern oder bei Einzelunternehmern. Laut FG des Landes Sachsen-Anhalt[1] dürfen auch Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Verwendung (Wertabgabe) von Gegenständen des Unternehmensvermögens im außerunternehmerischen Bereich (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG)

Tz. 187 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für die Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung der Wertabgabe mit einer sonstigen Leistung, s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) als Bemessungsgrundlage sind die bei der Ausführung der Leistung entstandenen Ausgaben anzusetzen, soweit diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigen (s. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG, A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Höhe des Schadensersatzes – 1 % des Listenpreises/Monat

Rz. 272 Die Höhe des Schadensersatzes ist als Nutzungsausfallentschädigung nach § 249 S. 1 BGB, § 251 BGB zu behandeln (vgl. BAG v. 12.10.2022 – 5 AZR 30/22, juris Orientierungssatz 5 u. Rn 38). Soweit der 8. Senat des BAG (5.9.2002 – 8 AZR 702/01, NZA 2003, 973) noch die Auffassung vertreten hat, der Anspruch auf Entschädigung für die vorenthaltene Nutzung eines Dienstwagen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kraftfahrzeugkosten

Literatur: Junge, DStR 1998, 833; Brise, GmbHR 2005, 1271; Pust, StuW 2006, 324; Gebel/Merz, DStZ 2011, 145 Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist Teil der auch insoweit vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Auch ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer, wenn mit ihm ein Arbeitsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Bundes- und Landesfinanzbehörden

Rz. 3 Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind nach Art. 108 GG auf Bund und Länder verteilt. Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben im Rahmen der EGen werden durch Bundesfinanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Verteilung der Aufgaben zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird durch Art. 108 GG vorgegeben. Danach werden Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Umfang der Zuständigkeitskonzentration (Abs. 4)

Rz. 21 Die besondere örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 391 Abs. 1, 2 AO wird durch den Inhalt des Verfahrens bestimmt. Sie gilt grundsätzlich für alle Verfahren, die eine Steuerstraftat [1] zum Gegenstand haben. Rz. 22 Eine solche fachliche Zentralisierung ist aber nicht gerechtfertigt, wenn das Besteuerungsverfahren sehr einfach gestaltet ist. Demgemäß bestimmt §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Fahrzeugkosten: Vollständigkeit und Plausibilitätskontrollen

Die Fahrzeugkosten als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres aus, so z. B. Kraftstoffe, Kfz-Versicherungen, Reparaturen, Leasinggebühren etc. Die Kfz-Steuern werden hingegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen. Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) finden sich alle Kfz-Aufw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach § 2 BRAGO. Im RVG ist eine Parallelvorschrift nicht enthalten. Dabei erscheint die Regelung durchaus sinnvoll: Sie soll eventuelle Lücken im Gebührensystem ausfüllen, da eine vollständige Erfassung aller Tatbestände zur Festlegung der Honoraransätze illusorisch wäre. Rz. 2 Der StB hat auch dann Anspruch auf Vergütung für eine in § 1 beschriebene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Gewöhnliche Erhaltungskosten und ordentliche Lasten

Rz. 99 Die gewöhnlichen Erhaltungskosten und die ordentlichen Lasten muss der Vorerbe selbst tragen (§§ 2124 Abs. 1, 103 BGB). Unter den Begriff der gewöhnlichen Erhaltungskosten fallen insbesondere regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Erhaltung des Nachlasses, die aus den jährlichen Nutzungen gedeckt werden können.[126] Rz. 100 Beispiele für gewöhnliche Erhaltungskost...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 7. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 6.12.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15506-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

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Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Kraftfahrzeugsteuer

Der Wert eines Streits wegen eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids bemisst sich nach einem Jahresbetrag der streitigen Steuer, es sei denn es wird in dem Bescheid eine geringere Steuer gefordert oder es werden neben der Jahressteuer rückständige Steuerbeträge angefordert.[1] Geht es um die Einstufung seines Pkw als Lkw, ist der Jahresbetrag der Pkw-Einstufung mit dem Jahresbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.1 Gesamtaufwendungen

Rz. 16 Neben der oben beschriebenen Abschreibung entstehen durch die Kfz-Nutzung laufende Aufwendungen. Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen kann der Stromanteil, der ggf. (auch) an einer privaten Ladevorrichtung getankt wird, entweder mit Hilfe eines Stromzählers oder durch Schätzung anhand repräsentativer Aufzeichnungen über 3...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4 Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Abgrenzungen sind nach § 250 HGB zwingend zu buchen, wenn es im aktuellen Wirtschaftsjahr zu Ausgaben oder Einnahmen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Kfz-Steuer) kommt, die Erträge oder Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 2 Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung ist zwischen transitorischen und antizipativen Posten zu differenzieren. Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Davon zu unterscheiden sind Erträge und Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien[4] und Kraftfahrzeugsteuer, Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr