Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.2 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Kann ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit fortführen, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich nach § 616 Satz 1 BGB fortzahlen. Nach dieser Vorschrift haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nic...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.2 Berücksichtigung von Abrechnungsmodalitäten des Arbeitgebers

Rz. 63 Damit die Krankenkasse für den jeweiligen Versicherten das Kinderkrankengeld ermitteln kann, hat der Arbeitgeber für den nicht bezahlt freigestellten Zeitraum das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" (Fundstelle: Rz. 94) an die Krankenkasse zu übermitteln. Weitere Einzelheiten hierz...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.5 Anspruchsdauer für das Jahr 2022

Rz. 38 Aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen v. 18.3.2022 (vgl. Rz. 1) sowie aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 wie bereits für das Jahr 2...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.4 Höchst-Kinderkrankengeld

Rz. 66 Der auf den Kalendertag umgerechnete Betrag des Kinderkrankengeldes (= 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches auf der Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ermittelt wurde), darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 (BBG) nicht überschreiten (§ 45 Abs. 2 Satz 3). Maßgebend ist die jeweils am T...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.4 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2021

Rz. 36 Durch das GWB-Digitalisierungsgesetz v. 18.1.2021 und durch das anschließende "Vierte Bevölkerungsschutzgesetz" v. 22.4.2021 (vgl. Rz. 1) wurde der in § 45 Abs. 1 und 2 geregelte Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 noch einmal erheblich verlängert. Danach bestand gemäß dem neuen Gesetzestext des § 45 Abs. 2a im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf K...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.2 Definition "alleinerziehend"

Rz. 34 Bei der Definition "Alleinerziehend" ist grundsätzlich auf das alleinige Personensorgerecht für das Kind abzustellen. Dieses Sorgerecht wird nach den §§ 1626 ff. BGB beurteilt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie eine sog. Sorgerechtserklärung abgeben. Diese beinhaltet, dass beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht ausüben....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.5 Beitragspflichtige Einnahme bei Verdienstausfall wegen Spende von Organen oder Gewebe (Abs. 1 Nr. 2b und 2d) ab 1.8.2012

Rz. 12 Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) ist für die Spender von Organen oder Geweben eine Reihe von Leistungen geschaffen worden (vgl. insbesondere das Krankengeld nach § 44a SGB V), die mit der Anpassung der rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Abs. 3a; § 4 Abs. 3; § 166 Nr. 2b und 2d, § 170), verbunden wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.1 Nachgewiesene Anrechnungszeiten, Zeiten des Krankengeldbezugs etc.

Rz. 3 Weil bei Künstlern und Publizisten gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Beiträge auf der Grundlage des bis zum 1.12. eines Jahres vom Versicherten zu meldenden (§ 12 KSVG) voraussichtlichen Jahreseinkommens berechnet werden (s. oben Rz. 1a, 2 und Komm. zu § 165), bedurfte es einer Regelung für den Fall nachgewiesener Anrechnungszeiten (§§ 58, 252). Abs. 1 bestimmt dazu,...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 12 Ein Versicherungsfall ist ferner die Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist die auf Krankheit beruhende Unfähigkeit des Versicherten zur Verrichtung seiner zuvor ausgeübten Erwerbstätigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherte nur unter der Gefahr einer erheblichen Verschlimmerung der Krankheit noch fähig ist, die zuletzt ausgeübte Tätigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.1 Beitragsschuldner bei Bezug von Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld

Rz. 2 In § 176 Abs. 1 wird geregelt, wer die Beiträge für Personen, die Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld beziehen, zu tragen hat. Unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 oder des § 4 Abs. 3 Nr. 1 begründet der Bezug von Sozialleistungen kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Zuständig für die Entsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 greift die Regelung des § 185b RVO auf. Durch das 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 1 Satz 2 geändert worden. Die Altersgrenze für das im Haushalt lebende Kind wurde von ursprünglich 8 auf nunmehr 12 Jahre heraufgesetzt. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit der Erweiterung des Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (§ 45...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 30 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) trat in Abs. 2 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" an die Stelle der "Träger der Rentenversicherung". Die Vorschrift regelte zunächst nur die Beitragszahlung und Abrechnung beim Bezug von Krankengeld und Verletztengeld. Satz 2 des Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 175 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze (KSVG) v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.7.2001 an die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen angepasst worden. Durch Art. 34 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.5 Bezieher von Leistungen als Spender nach dem Transplantations- bzw. Transfusionsgesetz (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 7b Parallelvorschriften in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI und § 347 Nr. 6a SGB III. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d ist eine Regelung zur Beitragstragung bei Spenden von Organen und Geweben an privat krankenversicherte Empfänger. Die Beiträge für den Organspender sind von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9 AFRG v. 24.3.1997 ...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.4 Unbezahlter Urlaub eines im Haushalt lebenden Angehörigen zwecks Weiterführung des Haushalts

Rz. 39 Wie bereits unter Rz. 14 ff. erwähnt, kann die werdende bzw. junge Mutter keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind die im Familienhaushalt lebenden Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhind...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 2 Zeitliche Zuordnung

Sachverhalt In der Zeit vom 1.4.-31.12.2024 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat sind diese Einmalzahlungen zuzuordnen? Ergebnismehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 6 Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Seine Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet am 31.3.2024. Er beginnt dort am 16.5.2024 erneut. Während der Zeit vom 1.4. – 15.5.2024 ist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber B beschäftigt. Vom 1.11.2024 – 15.1.2025 bezieht er Krankengeld. Weihnachtsgeld wird im Dezember 2024 ausgezahlt...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 8 Unterjährige Beitragsgruppenveränderung, durchgängige Versicherungspflicht in allen SV-Zweigen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hatte bislang Beitragsgruppe 1111. Er vollendet das Lebensjahr für den Bezug einer Regelaltersrente am 11.7.2024 und erhält ab 1.8.2024 Vollrente wegen Alters sowie eine Einmalzahlung im Dezember 2024 aus seinem weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis. Der beschäftigte Vollrentner hat in seiner Beschäftigung nicht auf die Versicherungsfreih...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 12 Rückwirkende Korrektur, Behandlung der Nachzahlung als neue Einmalzahlung

Sachverhalt Am 16.10.2023 wurde mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass die im Dezember 2023 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es zu einem besseren Geschäftsergebnis. Der Arbeitgeber zahlt die infolge Verzichts nicht zur Auszahlung gelangten Anteile der Jahressonderz...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 11 Rückwirkende Korrektur

Sachverhalt Am 16.10.2023 wird mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass die im Dezember 2023 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es doch noch zu einem besseren Geschäftsergebnis für 2023. Der Arbeitgeber entschließt sich daher, die infolge Verzichts nicht zur Aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.2 Kosten der Mitteilung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Die durch die Mitteilung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 EFZG entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die schnellstmögliche Übermittlung oftmals teuer werden kann. Zum Teil wird vertreten, dass der Arbeitgeber nur die Mehrkosten der schnellstmöglichen Übermittlungsart zu tragen hat, die gegenüber einer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.4 Aussteller und Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 32 Die (schriftliche) Bescheinigung muss den Aussteller erkennen lassen. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erfordert zwar lediglich die Bescheinigung eines Arztes. Aus dem Zusammenspiel mit § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG wird aber deutlich, dass die Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich ist.[1] In der Tat wird der Arzt, der den Arbeitnehmer nicht untersucht und behandelt hat, ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.8 Folgebescheinigung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG angegeben, ist insbesondere der privat versicherte Arbeitnehmer[1] verpflichtet, eine neue Bescheinigung vorzulegen (sogenannte Folgebescheinigung). Dies gilt auch, wenn der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 EFZG abgelaufen ist. Hinsichtlich Form und Inhalt die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.1 Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 64 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die Mitteilung der Adresse am Aufenthaltsort soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer bei Zweifeln...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr