Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2.2 Rechenzentren (Satz 2 bis 4)

Rz. 7 Die sonstigen Leistungserbringer können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Abs. 1 Rechenzentren beauftragen (Satz 2). Wie bei § 300 Abs. 2 Satz 2 und 3 dürfen Rechenzentren die Daten (nur) für im SGB bestimmte Zwecke und nur in einer auf diese Zwecke ausgerichteten Weise verarbeiten, soweit sie dazu von einer berechtigten Stelle beauftragt worden sind (Satz 3 HS ...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt Art und Umfang der von den sonstigen (nichtärztlichen) Leistungserbringern für Abrechnungszwecke zu übermittelnden Daten. Für den GKV-Spitzenverband sind eine Richtlinienkompetenz und eine Berichtspflicht geregelt. Rz. 3 Krankenkassen sind auf die in Abs. 1 genannten Daten nicht nur für Abrechnungszwecke angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass Verträge ü...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.7 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 6 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 9 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann über die Voraussetzungen nach Abs. 4 hinaus weitere Maßnahmen festlegen, wenn dies aufgrund des Gefährdungspotenzials erforderlich ist. Die weiteren Maßnahmen sind in die Richtlinien nach § 217f Abs. 4b Satz 1 aufzunehmen (GKV-Spitzenverband, Schutz der Sozialdaten, www.gkv-spitzenverband.de/krankenver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen zahlen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufe...mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.3 Erstbefüllung (Abs. 3)

Rz. 8 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1) unterstützen die Versicherten auf deren Verlangen bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext (Satz 1). Die Krankenkassen haben über den einmaligen Anspruch auf Erstbefüllung zu informieren (§ 343). Der Anspruch besteht zusätzlich zum Unterstützungsanspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt u...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2): Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, MedR 2021, 13. Eichenhofer, Die elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Haserück, Elektronischer Heilberufsausweis: Eintrittskarte zur Datenautobahn, Ärzte-Zeit...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.5 Information (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9 Daten nach Abs. 2 dürfen nur verarbeitet werden, soweit der Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat (Satz 1). Dem Zugriff kann insgesamt für einzelne Leistungserbringer widersprochen werden (§ 353 Abs. 2). Rz. 10 Damit Versicherte über einen möglichen Widerspruch entscheiden können, informiert der Leistungserbringer in der Behandlung darüber, welche Daten nach A...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.3 Information und Aufklärung (Abs. 3)

Rz. 7 Die Krankenkassen haben ihre Versicherten über den Anspruch und das Verfahren der Digitalisierung und anschließenden Verarbeitung umfassend und leicht verständlich zu informieren (Satz 1). Sie haben darüber aufzuklären, dass die Übermittlung der Daten über den Anbieter der elektronischen Patientenakte und nur auf Antrag der Versicherten erfolgt (Satz 2). Die Aufklärung...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.5 Anbieter (Abs. 5)

Rz. 18 In der Telematikinfrastruktur sind elektronische Patientenakten zulässig, die von den Krankenkassen, von Unternehmen der privaten Krankenversicherung oder von den sonstigen Einrichtungen gemäß § 362 Abs. 1 (z. B. Postbeamtenkrankenkasse) angeboten werden. Die Patientenakte muss durch die gematik nach § 325 zugelassen sein. Nur diese Patientenakten bieten die Gewähr, d...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.5 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 5)

Rz. 7 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.2 Freiwilligkeit

Rz. 12 Die Teilnahme an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin freiwillig. Sie können also nicht angehalten werden, sich einer Wiedereingliederung zu unterziehen. Sie können eine vorgeschlagene Wiedereingliederung ablehnen, auch wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. § 66 Abs. 2 SGB I mit sein...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.1 Einrichtung, Organisation und Aufgaben des Kompetenzzentrums (Abs. 1)

Rz. 7 Das BMG wird ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen einzurichten und zu organisieren (Satz 1). Damit werden die Interoperabilität und offene Standards und Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens gefördert. Die Verordnung regelt nicht die administrativen Systeme, die KVen und K...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 Nr. 72b des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Rz. 2 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.6 Aufzeichnungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 2a)

Rz. 23 Die Vorschrift erfasst dieselben Leistungserbringer wie Abs. 1b. Diese sind verpflichtet, die Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungserbringung erforderlich sind (§ 292), aufzuzeichnen und den Krankenkassen zu übermitteln. Die Spitzenorganisationen haben vor dem Hintergrund, dass den in Abs. 1b und 2a genannten Leistungserbringern häufig nicht be...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff Telemonitoring ist eine übergeordnete Bezeichnung, die die verschiedensten Anwendungen zur elektronischen Übermittlung von biologischen Daten oder Selbstberichten des Patienten zum Arzt zusammenfasst. Es ist als Methode in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen einsetzbar, wenn es in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.6 Zugriff ohne eGK (Abs. 4)

Rz. 7 Leistungserbringer dürfen auf Daten der elektronischen Patientenakte zugreifen, ohne die elektronische Gesundheitskarte oder die digitale Identität des Versicherten (§ 291 Abs. 8 Satz 1) zu nutzen. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Behandlung ist dazu nicht erforderlich. Der Zugriff ist nur möglich, wenn der Versicherte diesen über die Benutzeroberfläche eines geeign...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.5 Informationsobjekte nach § 341 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 (Abs. 2c)

Rz. 19 Sobald die Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität gegeben sind, sind medizinische Informationsobjekte zum elektronischen Zahnbonusheft, zum elektronischen Untersuchungsheft für Kinder, zum elektronischen Mutterpass, zu Daten, die sich aus der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben, sowie zur elektronischen Impfdokumentation in der...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2.1 Richtlinien (Satz 1)

Rz. 6e Das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens bestimmt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien, die in den Leistungs- oder Lieferverträgen zu beachten sind. Die Verbände oder Interessenorganisationen der sonstigen Leistungserbringer sind an der Beschlussfassung über die Richtlinien nicht beteiligt. Maßgeblich sind weiterhin die Richtlinien der Spitzenverbänd...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung der Pflegekassen zur Bildung und Verwendung einer Rücklage (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72) und konkretisiert damit die allgemeine Vorschrift des § 82 SGB IV, die vorsieht, dass die Versicherungsträger nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, ...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.10 Zugriff über ein Endgerät (Abs. 7)

Rz. 31 Die Krankenkassen stellen den Zugriff auf die Patientenakte (spätestens bis zum 1.1.2022) einschließlich des Medikationsplans sowie der Patientenkurzakte sowie der Protokolldaten über eine Benutzeroberfläche barrierefrei sicher, die sowohl durch ein mobiles als auch ein stationäres Endgerät (Smartphone, Tablet, Desktop-PC) zu nutzen ist (Satz 1). Die erforderliche Bar...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.6 Identifikationsmerkmale (Abs. 6)

Rz. 8 Die Identifikationsmerkmale für Ärzte sowie Leistungserbringerinstitutionen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur sind die Arztnummer und die im Bundesmantelvertag für Ärzte vorgesehene Betriebsstättennummer. Es ist notwendig, dass alle Ärzte sowie Einrichtungen die notwendigen Identifikationsmerkmale erhalten. Dies ist bisher für Eigeneinrichtungen der Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.4 Vergütung der Apotheker (Abs. 4)

Rz. 11 Apotheker erhalten für ihre Leistungen (Abs. 2) eine zusätzliche Vergütung (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene (Deutscher Apothekerverband – DAV...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. Während der Gesetzentwurf hierzu lediglich das Beitrags-Soll der Mitglieder ohne das Beitrags-Soll aus den Rentenzahlungen sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendungen des Vormonats benannte (vgl. BT-Drs....mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 3 Literatur

Rz. 16 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 1) – Die elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur, MedR 2020, 979. ders., Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2) – Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, MedR 2021...mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen zahlen an die Apotheken (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Anstelle der ursprünglichen Anschubfinanzierung erhalten die Apotheken ab dem 1.7.2023 eine monatliche Pauschale (TI-Pauschale). Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführu...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Dörr, Direktabrechnung? Ein Irrglaube! – Welche Bedeutung Rechenzentren im E-Rezept-Zeitalter haben werden, DAZ 2021, Nr. 28, 24. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V v. 17.5.2022; abgerufen: 28.6.2022. Holzbrecher-Morys/Adloff,...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sind die z...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten ...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.2 Beitrags-Ist (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Nr. 2 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Einnahmen, also das Beitrags-Ist, zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die kumulierten Einnamen von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats. Hierzu gehören alle für die Pflegekassen durch die Krankenkassen eingezogenen Beitragseinnahmen und alle sonstigen Einnahmen der Pflegekassen. Nicht d...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 27. Mai 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patienten-Datenschutz-Gesetz; www.bfdi.bund.de). Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendung...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.1 Patientenakte (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die elektronische Patientenakte (§ 341) ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.2 Festbetragssystem

Rz. 30 Die Gesamtvergütung als Festbetrag meint einen von den Gesamtvertragspartnern vereinbarten Geldbetrag, der alle Leistungen der vertragsärztlichen bzw. der vertragszahnärztlichen Versorgung im jeweiligen Vertragszeitraum, der meist ein Jahr umfasst, abgilt. Ausgenommen bleiben lediglich die ärztlichen/zahnärztlichen Leistungen, die aufgrund des Gesetzes außerhalb der v...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.7 Patientenkurzakte (Satz 2 Nr. 7)

Rz. 14a Die elektronische Patientenkurzakte wird als neue Anwendung eingeführt und durch die Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Sie löst ab dem Jahr 2023 schrittweise die kartengebundene Anwendung der elektronischen Notfalldaten ab. Die Anwendung erlaubt zukünftig auch den Austausch von Patientenkurzakten innerhalb von Europa, indem sie die internationale Patientenkurzakt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten vertragsgebundenen Hebammen (§ 134a) sowie zugelassenen Physiotherapeuten (§ 124) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 BfArM (Herausg.), Meldestelle für Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur, www.bfarm.de/DE/Forschung/Telematikanwendungen/_node.html (abgerufen: 21.1.2021). Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Dochow, Grundlagen und normativer Rahmen der Telematik im Gesundheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 367a Verein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 64a des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (tele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.2 Übermittlung von Daten I (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4a Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.3 System der Einzelleistungsvergütung

Rz. 31 Beim System der Einzelleistungsvergütung erhält der Vertragsarzt/Psychotherapeut, das zugelassene medizinische Versorgungszentrum oder der Vertragszahnarzt jede einzelne Leistung vergütet, die im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen bzw. im Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (§ 87) enthalten und mit einer Punktzahl versehen ist. Diese Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.5 Übermittlung von Daten II (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 12 Die Leistungserbringer in zugelassenen Krankenhäusern sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Befundberichte aus bildgebender Diagnostik (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr