Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.3.3 Organisationen ohne primär wirtschaftliche Interessen

Verbände, Netzwerke, Organisationen, Hochschulen und Therapieeinrichtungen verfolgen primär kein wirtschaftliches Interesse. Wie in anderen Branchen und Themengebieten auch, entstehen um eine zentrale Thematik, in diesem Fall das BGM, Interessengruppen und Netzwerke zum Informationsaustausch und Forcieren des Themas. Seit 2011 gibt es den Bundesverband Betriebliches Gesundhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.1 Akteure im Überblick

Akteure lassen sich grundsätzlich in 4 Gruppen unterteilen (vgl. Abb. 2): Interne Akteure Beschäftigte als Empfänger der Maßnahmen BGM-Verantwortliche/-Koordinatoren Mitglieder der Personalbetreuung/-entwicklung Mitglieder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitglieder der Führungsebenen Externe Akteure der Sozialversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsämter Krankenkassen Berufsgeno...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 3 Reisemedizin und Impfungen

Bei Reisen in Länder, in denen besondere klimatische oder gesundheitliche Rahmenbedingungen herrschen, muss der Betriebsarzt entsprechend beraten. Themen sind je nach Zielland z. B.: Impfprophylaxe, z. B. Hepatitis A und B, Malariaprophylaxe (wegen der weiten Verbreitung und des hohen Ansteckungsrisikos besonders wichtig); Hinweise zum persönlichen Verhalten (Vermeidung von le...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 1.1 EU und Abkommenstaaten

Für EU-Länder beruht der Unfallversicherungsschutz auf bestehenden EU-Gesetzen bzw. für bestimmte Drittstaaten auf EU-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Mit einigen Nicht-EU-Staaten (Bulgarien, Israel, Kroatien, Marokko, Serbien und Montenegro, Türkei, Tunesien) bestehen außerdem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über soziale Sicherheit, die auch die g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente am Arbeitsplatz... / 8 Neuroenhancement

"Die Ritalin-Tage hingegen sind intellektuelle Feuerwerke, fast Orgien der Schaffenskraft. Ich fange an, die Ritalin-Tage zu mögen. (…) Ich mag das Euphoriegefühl, das Ritalin mir verschafft, und die Leistung, zu der ich dadurch imstande bin. Wer sagt, Ritalin helfe nicht, lügt. (…) Aus mir hat es den Studenten gemacht, der ich sein sollte: hellwach, fokussiert und disziplin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen

Rz. 32 Neben Berufsvertretungen und Berufsverbände (Rz. 22, 30) sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG auch kassenärztliche (kassenzahnärztliche) Vereinigungen und kassenärztliche Bundesvereinigungen ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen (Rz. 22). Mithin liegen bei ihnen die subjektiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.1 Beanstandungsverfahren

Rz. 2 Soweit der Beschluss eines Selbstverwaltungsorgans (nicht eines anderen Organs) nach der Rechtsauffassung des Vorstandsvorsitzenden gegen eine gesetzliche oder sonstige rechtliche Vorschrift verstößt, hat er diesen Beschluss zu beanstanden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat dies schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Weiter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (zur Anwendbarkeit auf hauptamtliche Vorstände von Krankenkassen vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 1 KR 9/08 R), Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bei Pflichtverletzungen. Damit ist eine über § 14 SVwG hinausgehende Haftungsbestimmung geschaffen worden, die sowohl die Haftung des Ehre...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.5 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 9 Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien der Selbstverwaltungsmitglieder erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit. Verstärkt werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spartenbezogenes Wissen vorausgesetzt. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen an die Tätigkeit der Selbstverwaltungsmitglieder muss durch eine angemessene Fort- und Weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.2 Verwaltung der Krankenkasse

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Vorstand für alle Verwaltungsgeschäfte zuständig, soweit nicht Gesetze, Satzung, Rechtsverordnungen oder sonstiges autonomes Recht etwas anderes bestimmen. Damit erhält er eine Verwaltungskompetenz, die sich deutlich von dem Aufgabenbereich des Geschäftsführers abhebt, der nur für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig war. Dies war erf...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.3 Vertretung der Krankenkasse

Rz. 11 Die Vertretungsbefugnis, also das Handeln im sog. Außenverhältnis, wird grundsätzlich dem Vorstand als Ganzes übertragen. Eine Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrates ergibt sich nur aus § 33 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2, wenn der Versicherungsträger Rechte gegenüber dem Vorstand geltend macht. Zur Entlastung sowie zur Steigerung eines effektiven Verwaltungshandelns übernim...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.2 Vergütung

Rz. 5 Die Vergütung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder wird vertraglich vereinbart. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab 2004 eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der den Vorstandsmitgliedern von der Krankenkasse gewährten Vergütung einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsregelungen eingeführt worden. Mit der Verpflicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.4 Verwaltungsrat

Rz. 12 Dem bei den Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen ab 1996 zu bildenden Verwaltungsrat werden durch die Verweisung in Abs. 3 Satz 1 die in Abs. 1 und 2 genannten Rechte und Pflichte übertragen, die die bis zum 31.12.1995 existierende Vertreterversammlung innehatte. Insofern kann grundsätzlich auf die Erläuterungen zum Tätigkeitsfeld der Vertreterversammlung Bezug...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit § 33 Abs. 3 eine Neuordnung der Organe dieser Versicherungsträger. Denn an die Stelle des bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführers sowie des nebenamtlichen Vorstandes tritt nun der hauptamtliche Vorstand, dem die Verwaltung der Krankenkasse obliegt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig i...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 3 Literatur

Rz. 12 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GStruktG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkenbusch, Die organrechtliche Stellung des Geschäftsführers einer Krankenkasse, WzS 1992 S. 97. Füßer, Einzelgeschäftsfü...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 8 Der hauptamtliche Vorstand ist das Exekutivorgan des Krankenversicherungsträgers und hat neben der Verwaltung der Krankenkasse die Aufgabe der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung (Abs. 1). Da der hauptamtliche Vorstand die Aufgaben des ehrenamtlichen Vorstandes und des Geschäftsführers übernommen hat, ist er uneingeschränkt auch für die laufenden Verwaltung...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.2 Finanzierung (Abs. 2)

Rz. 11 Der MD Bund wird durch seine Mitglieder und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mittels einer Umlage finanziert (Satz 1). Die Umlagefinanzierung entspricht der körperschaftlichen Struktur und legt den Mitgliedern die Finanzierungsverantwortung auf. Rz. 12 Die DRV KBS ist an der Finanzierung des MD Bund beteiligt, wie sie auch an der Finanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.3 Wahl

Rz. 6 Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist die Wahl des Vorstandes (Abs. 5). Dabei ist für die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 64 Abs. 2 die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und ausreichend. Die Amtsdauer beträgt bis zu 6 Jahre, wobei die (mehrmalige) Wiederwahl möglich ist. Damit die Krankenkassen die Amtsdauer flexibel gestalten können, ...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Der MD Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt am 1.1.2022 an die Stelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Mitglieder des MD Bund sind die Medizinischen Dienste (MD) in den Ländern, die seine Aufgaben gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finanzieren. Die Rechtsaufsicht führt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 In Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt und damit festgelegt, dass auch bei Versicherungsträgern mit einer großen Mitgliederzahl der Vorstand als Kollegialorgan bestehen bleiben kann, um auf die jeweiligen Marktsituationen schnell reagieren zu können. Die Bestimmung der Zahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 3 Literatur

Rz. 17 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkelnbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Fuchs, Aufgaben, Handlungsgrundlagen und -instrumente – Der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Umwandlung der einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Medizinische Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in den Medizinischen Dienst Bund (MD Bund). Der amtierende Geschäftsführer des MDK und sein Stellvertreter gelten bis zum 31.12.2021 als Vorstand gewählt. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.1 Konstituierung der MD (Abs. 1)

Rz. 4 Die Verwaltungsräte der MD werden nach § 279 Abs. 4, 5 durch die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gewählt bzw. durch die Aufsichtsbehörde benannt. Der Vorgang war für die erste konstituierende Sitzung bis zum 31.12.2020 abzuschließen (Satz 1). Der neu besetzte Verwaltungsrat hat bis zum 31.3.2021 die Satzung nach § 279 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 zu beschließe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.3 Besondere Bedarfskonstellationen (Abs. 4)

Rz. 23 In § 15 Abs. 4 Satz 1 findet sich eine Sonderregelung zu dem vorstehend erläuterten Modell zur Ermittlung des Pflegegrades. Von der Regelung erfasst werden pflegebedürftige Personen mit einem besonders hohen Hilfebedarf, für die nach erfolgter Begutachtung ein Punktwert von mindestens 90 – der eine Eingruppierung in Pflegegrad 5 zur Folge hat – nicht festgestellt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Pfändbarkeit von Bonusprogrammen der Krankenkassen

I. Das Problem Zugriff auf Bonusleistungen der Krankenkassen? Wir betreiben für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Schuldner verfügt über kein pfändbares Arbeitseinkommen und auch die Kontopfändung war bisher erfolglos. Bisher konnten wir den Schuldner auch noch nicht zu einer Zahlungsvereinbarung motivieren. In einem Gespräch hat uns de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / I. Das Problem

Zugriff auf Bonusleistungen der Krankenkassen? Wir betreiben für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Schuldner verfügt über kein pfändbares Arbeitseinkommen und auch die Kontopfändung war bisher erfolglos. Bisher konnten wir den Schuldner auch noch nicht zu einer Zahlungsvereinbarung motivieren. In einem Gespräch hat uns der Schuldner nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / II. Die Lösung

Die pfändbaren Ansprüche nach der ZPO Zunächst ist zu fragen, welcher Art der Anspruch ist. gepfändet werden. Geldforderung oder sonstiges Vermögensrecht Teilweise sind die Bonusprogramme so ausgestaltet, dass der Schuldner einen Geldanspruch erhält, teilweise gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / III. Vollstreckungstaktik

Im vorliegenden Fall stellte der Leser die Frage nach der Pfändung von Bonusleistungen bei einer Krankenversicherung. Werden diese Leistungen gepfändet, sollten die weiteren Leistungen der Krankenkasse mitgepfändet werden. Diese sind bei Anspruch G aufzuführen. Hinweis Dabei kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass Ansprüche unpfändbar oder pfändungsgeschützt sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Die Depression ... / cc) Nachhaltigkeit

Nach einer einschlägigen Entscheidung des OLG Hamm[31] trifft den Erkrankten im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz die Obliegenheit, Nicht ausreichend ist dagegen, wenn sich der Erkrankte nur telefonisch an den Therapeuten wendet, auf den Anrufbeantwo...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufsichtspersonen / 1 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtspersonen

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen gemäß § 18 SGB VII Aufsichtspersonen in ausreichender Zahl beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen, sowie die Unternehmer und Versicherte (Mi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Natürlich sollten alle am Arbeitsunfähigkeitsverfahren Beteiligten, also Patient, behandelnder Arzt und Betrieb, ein natürliches Interesse daran haben, dass die Gesundheit des Betroffenen möglichst bald und möglichst vollständig wieder hergestellt wird. Dazu ist in vielen Fällen Ruhe und Schonung und damit auch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz angebracht. Würde das nicht bea...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / Zusammenfassung

Überblick Wer von einem Arzt eine Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, muss nicht in jedem Fall dem Arbeitsplatz ganz fernbleiben. Wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nur bestimmte Tätigkeiten betreffen und andere anfallende Arbeiten problemlos erledigt werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das ist oft nicht nur für den Arbeitg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dynamische Sitzkonzepte – d... / 1.1 Die Zahlen zeigen: "Sitzen macht krank"

Nilofer Merchant bemerkte im Januar 2013 im Harvard Business Review "sitting-is-the-smoking-of-our-generation".[1] Im Portal "Zeit Online" war bereits im November 2012 zur Büroarbeit zu lesen: "Wer lange sitzt, ist früher tot".[2] Muss dann jeder Stuhl mit der Aufschrift "Sitzen gefährdet die Gesundheit" ausgeliefert werden? Nein. Sehen wir es positiv, damit kommt eine wichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Indikatoren, Parameter und ... / 3.7 Indikator Erfüllung gesellschaftlicher Verpflichtungen (gesellschaftliche Verantwortung)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medikamente / 3.3 Zur Allgemeinversorgung

Generell sollten im Betrieb keine Medikamente frei verfügbar sein. Auch mit der Anwendung von "Allerweltsmedikamenten" wie Schmerztabletten und entzündungshemmenden Salben können im Einzelfall Risiken verbunden sein, z. B. Unverträglichkeiten, falsche Einschätzung bei der Selbstmedikation oder hygienische Probleme durch unsachgemäße Lagerung. Daher darf ein frei zugänglicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 63 Nach § 132 SGB V (Versorgung mit Haushaltshilfe) kann die Krankenkasse zur Gewährung von Haushaltshilfe geeignete Personen anstellen. Wenn die Krankenkasse dafür andere geeignete Personen, Einrichtungen oder Unternehmen in Anspruch nimmt, hat sie über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen Verträge zu schließen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 64 Nach § 132a Abs. 4 S. 1 SGB V schließen die Krankenkassen über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung Verträge mit den Leistungserbringern. Abweichend davon kann die Krankenkasse zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege geeignete Personen anstelle...mehr