Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Bundesförderung für effizie... / 2.10 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Förderprogramm. Die Darlehen sind abhängig von der Haushaltslage des Bundes.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.11 Kombination mit anderen Förderprodukten

Nicht mehr als die Investitionssumme Dieses Förderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) grundsätzlich kombiniert werden. Es ist zu beachten, dass die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausschlüsse Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Prod...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.9 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist kann ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.9 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Darlehen dieses Programms können für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Zu beachten ist: Kombination nicht möglich Soll eine Kombination des BEG-Programms und eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfolgen, ist dies zulässig. Eine Kumulierung dieser beiden Förderungen ist aber nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.3 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist ohne gesonderten Antrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.10 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7 Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Antragsteller in den Hochwassergebieten Bayern und Baden-Württemberg gelten folgende Kulanzregelungen: Betroffene Antragsteller können einen erneuten Förderantrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ihre bereits geförderten Vorhaben stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist bis zu 100 % der geförderte...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.8 Zinssatz des Programms

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Der Zinssatz wird unter Berücksichti...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.8 Verwendungsnachweis

54 Monate Innerhalb von 54 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6.1 Vorhabenbeginn bei Sanierungen

Nicht geförderte Maßnahmen Wird eine Sanierung durchgeführt, gelten insbesondere folgende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn: die Erkundung vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung der Bau von Fahrstühlen oder Beseitigung von Barrieren, da es sich hier um keine förderfähigen Maßnahmen handelt die Umsetzung förderfähiger, aber nicht über dieses Programm gef...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.2 Sanierung zum Effizienzgebäude

Bestandsgebäude Bei einer energetischen Sanierung und dem Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden erfolgt eine Förderung, wenn die Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Förderfähige Kosten Als förderfähige Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen s...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3.1 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Effizienzgebäude 40 Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3 Förderstufen

2 Stufen Es werden 2 Förderstufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. 3.3.1 Stufe Klimafreundlich...mehr

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Paradigmenwechsel bei der A... / a) Der Hauptzwecktest

Wie bereits dargestellt kommt dem "Hauptzwecktest" in der nun vorliegenden Verwaltungsauffassung die zentrale Bedeutung zu. Die Finanzverwaltung will hier auf die gesetzliche Normierung des Hauptzwecks für den 15 %-Sockelbetrag abstellen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 und 5 ErbStG). Der Hauptzweck ist nur dann erfüllt, wenn die übertragene Gesellschaft originär gewerblich, ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3.2 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Effizienzgebäude 40 NH Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.7 Laufzeit und Zinsbindung

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre, bis zu 30 Jahre b...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.5 Zinssatz

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird daher erst am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Dies beinhaltet allerdings keine Verbilligung mehr aus Mitteln des Bundes. Bonitätsklasse Die Höhe des Zinssatzes w...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.5 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.1 Nicht gefördert werden folgende Gebäude

Ferienwohnungen etc. Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen: Ferienwohnungen Ferienhäuser Wochenendhäuser Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Hinweis Erreichen des NH-Standards Das Effizien...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.6 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Planungskosten Gefördert werden nicht nur die energetischen Maßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau, der nach den vorstehenden Regelungen unter dem Punkt Neubau Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse: Die Nachh...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 % Nichtwohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Nichtwohnnutzung und maximal 50 % Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden (z. B. eine Hausmeisterin- bzw. Hausmeisterw...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.2 Welche Nichtwohngebäude gefördert werden

Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten Das Programm fördert den Neubau sowie den Ersterwerb von Nichtwohngebäuden. Ein Ersterwerb liegt vor, wenn der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB des Nichtwohngebäudes erfolgte. Das Förderobjekt muss nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.4 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

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Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Ausbildungskosten

Zuwendungen zur Ausbildung sind ebenfalls nur steuerfrei, wenn der Empfänger bedürftig ist. Der Begriff der "Ausbildung" ist nicht gesetzlich definiert. Die h.M. stellt auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ab. Zu den Kosten der Ausbildung zählen dabei nicht nur die Gebühren für Unterricht und Lehrmittel, sondern auch die durch die Ausbildung bedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten,...mehr

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Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesen Programmen setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgung...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.3 Förderung von gemischt genutzten Wohngebäuden

Mehr als 50 % Wohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung und maximal 50 % Nichtwohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden. Alle Flächen der Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Unter Ansprüchen i. S. d. Vorschrift sind sowohl Schadenersatzansprüche als auch Rückzahlungsansprüche wegen zu Unrecht erhaltener Leistungen zu verstehen. Leistungen sind dabei mangels einer ausdrücklichen Begrenzung im Gesetzestext alle von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährten finanziellen Hilfen (Conradis, in: Münder, SGB II, § 44 Rz. 3). Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26). Gegen eine Abtretung des Anspruchs auf Sicherung zum Lebensunterhalt kann der Leistungsbere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.3 Zinsgünstige Darlehen (§ 559a Abs. 2 BGB)

Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, ist der Betrag der Zinsermäßigung von den Modernisierungskosten abzuziehen. Die ansatzfähigen Modernisierungskosten verringern sich um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Hinweis Ermitteln der Zinsermäßigung Dieser wird errech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Darlehensverlust

Der Verlust eines – auch normal verzinslichen – Arbeitnehmerdarlehens, das ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt hat, kann zu Werbungskosten führen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den Darlehensverlust aus beruflichen Gründen bewusst in Kauf genommen hat und ein Außenstehender dem Arbeitgeber einen Kredit mit Rücksicht auf dess...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 8 Einschränkungen

Die Aufwendungen müssen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemacht werden. Es darf sich grundsätzlich nicht um Aufwendungen auf das Vermögen handeln. Aus dieser Sicht sind z. B. die durch den Abbruch eines Gebäudes verursachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Gebäude abgebrochen wurde, um das Grundstück besser veräußern zu können. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Disagio

Ein Disagio (Abgeld) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Emissionskurs (Ausgabebetrag) und dem Nennwert (= Rückzahlungskurs) einer Anleihe. Dieser Abschlag vom Nennwert wird auch Emissionsdisagio genannt. Hiervon zu unterscheiden ist das Disagio (bzw. Damnum), welches bei der Auszahlung eines Darlehens vereinbart wird. Dieses kann regelmäßig als Werbungskosten im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Cap (Zinsbegrenzungszertifikat)

Durch Caps wird eine Zinsobergrenze bei variabel verzinslichen Darlehen abgesichert (Gegenteil des "Floor", s. auch "Zinsbegrenzungszertifikate").mehr