Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 9 Die Insolvenzordnung legt in §§ 15a, 17 InsO fest, dass bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen ist. Der Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2.1 § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs.1 Satz 2 A...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Prämienzahlungsverzug und Leistungsfreiheit zu Lasten der Versicherten (B1-3.3 AVB D&O)

Rz. 2 Zahlt der Versicherungsnehmer die Folgeprämie nicht, kann der Versicherer ihn qualifiziert mahnen. Nach Ablauf der in dieser Mahnung gesetzten Frist, besteht für danach eintretende Versicherungsfälle Leistungsfreiheit. Grundsätzlich wird dies auch zu Lasten der Versicherten so entschieden.[1] Das heißt, selbst wenn die Versicherten keine Kenntnis vom Zahlungsverzug hab...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 3 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber losgelöst von der laufenden Vergütung Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen werden. Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren als den aktuell bestehenden Kapitalmarktbedingungen gewährt. Die Abgrenzung zu Vorschüssen oder Abschlagszahlungen muss ggf. im Wege der Auslegung vorgenomme...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 1 Begriff

Durch eine Rückzahlungsklausel erhält der Arbeitgeber Geldmittel zurück, die er zuvor für den Arbeitnehmer aufgewandt hat. Eine Rückzahlungsklausel kann in der Weise vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlt, wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheidet. Möglich ist aber auch eine Einigung dahingehe...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 7 Umzugskosten

In Zusammenhang mit der Erstattung von Umzugskosten können Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Allerdings sind sie nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hat. Nach Ansicht des BAG besteht ein Rechtsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für einen U...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Rechtsfolge: Ausgleichs- und Abzugsverbot für Verluste

Rz. 532 Verluste aus Termingeschäften im betrieblichen Bereich i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dürfen nach § 15 Abs. 4 S. 3 EStG nur bis zur Höhe des Gewinns aus Termingeschäften ausgeglichen werden, die der Stpfl. im gleichen Wirtschaftsjahr erzielt hat. Reichen diese Gewinne nicht zur Verrechnung aus, dürfen die Verluste weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch...mehr

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zfs 11/2023, Zumutbares Fah... / 2 Aus den Gründen:

Erläuternd bemerkt der Senat: Es ist nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht den Umstand eines geringfügig negativen Betriebsergebnisses (hier – 3.697 EUR "laut betriebswirtschaftlicher Auswertung per Oktober 2022") nicht zum Anlass genommen hat, so genannte Abschirmungsmaßnahmen (z.B. Beschäftigung eines Fahrers für die Zeit des Fahrverbots) für unzumutbar zu halten. Die A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nach der Satzung die Förderung von Investitionsvorhaben betreibt und dies auf in einem bestimmten Gebiet ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe beschränkt, dient nicht gemeinnützigen Zwecken. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u. a. die Förderung der Allgemeinheit. Dieses Tatbe...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einzelfälle

Tz. 26 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für eine Vielzahl von Einzelfällen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung über die Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Beiträge. Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Mitgliedsbeiträge an Haus- und Grundbesitzvereine oder Mietervereine enthalten i. d. R. auch Anteile für die Gewährung individueller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 4 Verschleierte Sacheinlage

Durch eine sog. verschleierte Sacheinlage sollen die Vorschriften über die Sacheinlage bei der Gründung bzw. Kapitalerhöhung umgangen werden, um eine Offenlegung, Bewertung und Kontrolle durch das Registergericht zu vermeiden. Die verschleierte Sacheinlage hat keine Erfüllungswirkung. Die Einlage gilt insofern als nicht erbracht. Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 2 Welche Gegenstände sind einlagefähig?

Als Sacheinlage kommen alle Gegenstände in Betracht, die im Zeitpunkt der Einbringung einen erfassbaren Vermögenswert haben. Einlagetauglich ist damit jeder Vermögensgegenstand mit gegenwärtig erfassbarem wirtschaftlichen Wert, der der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt werden kann. Die folgenden Gegenstände sind einlagefähig: Sachen: Sachen sind bewegliche oder unbew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 2.3 In welchem Verhältnis stehen Corona-Wirtschaftshilfen und weitere nicht-coronabedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Corona-Wirtschaftshilfen mit anderen öffentlichen Hilfen (also ausgenommen Corona-Soforthilfe oder andere coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen) ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf den Förderbetrag der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt nicht. Kosten können nur einmal erstattet werden. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Vorübergehende Leistungsberechtigung bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 39d Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem am Vertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen

Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen. Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1] von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlauf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen an GmbH-Gesellschafter

Die X-GmbH gewährt ihrem mit 20 % beteiligten Gesellschafter M ein Darlehen i. H. v. 70.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 6 Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter: Vorsicht Haftung!

Hier läuft der Geschäftsführer als Handelnder für die GmbH Gefahr, zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Denn nach § 43 a GmbHG darf den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern und zum gesamten Geschäftsbereich ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredit nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Taxonomie Zuordnung Zeitliche Anwendung 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 7 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Enorme vGA-Risiken drohen bei der Darlehensgewährung an einen GmbH-Gesellschafter dann, wenn letzterer ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH sowohl das Darlehen als auch die Zinsen abschreiben muss. Das kann nach dem BFH-Urteil vom 11.11.2015 zu dauerhaften verdeckten Gewinnausschüttungen führen.[1]...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Taxonomie Zuordnung Zeitliche Anwendungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an

Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen.[1] Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Ist das Darlehen außerbetrieblich veranlasst, stellt das Darlehen eine Entnahme dar. Diese Entnahme ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr