Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 11 Konkurrenztätigkeit

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jedwede Konkurrenztätigkeit gegenüber dem Geschäftsbetrieb seines Arbeitgebers untersagt. Dies gilt als selbstverständliche arbeitsvertragliche Verpflichtung auch dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht enthalten ist. Verletzt ein Arbeitnehmer durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit sei...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Interessenabwägung

Handelt es sich um Gründe, die grundsätzlich geeignet sind, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist aufgrund des ultima-ratio-Prinzips eine Interessenabwägung zwischen dem betrieblichen Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem privaten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen. Zugunsten des ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 24 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[2] Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist in der Re...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 7 Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als weni...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 6 Außerdienstliches Verhalten

Das außerdienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers kann eine Kündigung im Regelfall nicht begründen, da die betriebliche Sphäre und das private Leben des Arbeitnehmers grundsätzlich streng voneinander zu trennen sind.[1] In Ausnahmefällen kann das außerdienstliche Verhalten jedoch die betriebliche Sphäre konkret beeinträchtigen und eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rec...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 3 Arbeitsverweigerung

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung (Hauptleistungspflicht) zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen.[1] Dies setzt natürlich voraus, dass der Arbeitnehmer nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ans...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15 Pflichtwidrigkeiten bei Erkrankungen

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 1 Alkohol

1.1 Abgrenzung von der krankheitsbedingten Kündigung Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 28 Verweigerung einer Rücksprache

Die grundlose Weigerung eines Arbeitnehmers, zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Rücksprache zu erscheinen, kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung nach vorangegangener Abmahnung berechtigen, wenn dem Arbeitnehmer das Erscheinen zumutbar und möglich ist. In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel bei einer hartnäckigen Weigerung an einer wichtigen Unterredung, mit einem K...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 30 Vollmachtsüberschreitung und Vertrauensmissbrauch

Eine Vollmachtsüberschreitung oder ein Vertrauensmissbrauch berechtigt in schweren Fällen auch ohne Abmahnung zur ordentlichen Kündigung. Je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere wenn der Arbeitnehmer sich durch die Vollmachtsüberschreitung oder den Vertrauensmissbrauch einen persönlichen Vorteil verschafft, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 20 Schmiergelder

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 25 Unerlaubte Einsicht in Personalakten

Die Einsichtnahme durch arbeitsvertraglich nicht befugte Mitarbeiter in die Personalakten und/oder die Gehaltsunterlagen ihrer Arbeitskollegen im Betrieb kann zumindest eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dabei ist eine vorangehende, einschlägige Abmahnung in der Regel nicht erforderlich. Denn der unerlaubte Einblick in diese Personalunterlagen stell...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.3 Verstoß gegen Alkoholverbot als Kündigungsgrund

Der Verstoß gegen ein Alkoholverbot berechtigt in der Regel nach vorheriger Abmahnung zu einer ordentlichen Kündigung[1], auch wenn der festgestellte Alkoholkonsum sehr gering war. Ansonsten würde das Alkoholverbot Schritt für Schritt ausgehöhlt. In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann auch eine außerordentliche Kündigung berechtigt sein, insbesondere bei konkreter Gefährdung...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 13 Lohnpfändungen

Lohnpfändungen berechtigen den Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG nur in Ausnahmefällen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg häufig Lohnpfändungen vorkommen und dadurch derart erhebliche Verwaltungsarbeiten beim Arbeitgeber anfallen, dass sie zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf fü...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 21 Sexuelle Äußerungen

Herabsetzende sexuelle Äußerungen eines Vorgesetzten gegenüber Arbeitnehmerinnen während der Arbeitszeit sind geeignet, die Ehre der Arbeitnehmerinnen zu beeinträchtigen, und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar in einem Gespräch mit diesen Arbeitnehmerinnen erfolgt sind.[1] Im Übrigen stellen sie eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG dar.[2] Sie berech...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.4 Verletzung der Arbeitspflicht nach Genesung

Nimmt der Arbeitnehmer nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit die Arbeit nicht oder verspätet wieder auf, so verletzt er die Arbeitspflicht. Handelt es sich um einen weniger gravierenden Verstoß (z. B. um eine verspätete Arbeitsaufnahme von 1 bis 2 Tagen), ist es angebracht, den Arbeitnehmer abzumahnen. Mehrere geringfügige Verstöße gegen die nach erfolgter Abmahnung kö...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 4 Arbeitszeitbetrug

Macht ein Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers vorsätzlich falsche Angaben zu Beginn und Ende seiner Arbeit, liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitszeit selbst zu erfassen, notiert aber regelwidrig jeweils den Zeitpunkt der Durchfahrt der Parkplatzeinfahrt, ist ein vorsätzlicher Pflichtenverstoß ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 19 Unberechtigte Rabattzusagen

Macht ein Automobilverkäufer ohne die Absicht, sich unrechtmäßige Vermögensvorteile zu verschaffen, an Kunden Rabattzusagen, die sich im Rahmen des Üblichen bewegen, aber vom Vorgesetzten nicht entsprechend den betriebsinternen Richtlinien vorab genehmigt worden sind, rechtfertigt dies ohne einschlägige Abmahnung keine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.[1]mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 26 Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Um...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 29 Verstoß gegen Rauchverbot am Arbeitsplatz

Nach § 5 ArbStättV hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebs vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Als geeignete Maßnahme kommt dabei insbesondere ein Rauchverbot in Betracht. Zudem sind hier die landesgesetzlichen Regelungen (sog. Landesnichtraucherschutzgesetze) einzuhalte...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 18 Private Telefongespräche

Aus der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden allgemeinen Pflicht des Arbeitnehmers, während der gesamten Arbeitszeit die ihm obliegende Arbeit gemäß den vom Arbeitgeber erteilten Weisungen zu verrichten, ergibt sich auch die Verpflichtung, jedes auch privat geführte Telefongespräch auf Weisung des Arbeitgebers zu unterbrechen. Nach der Rechtsprechung des Bu...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 23 Sicherheitsbedenken

Im Kündigungsschutzprozess müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden können, die auf eine Gefährdung hinweisen. Die Vermutung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer stelle ein Sicherheitsrisiko dar, reicht nicht.[1] Dies gilt auch für Unternehmen, die gegen Terroristenanschläge besonders anfällig sind.[2]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Anzeige gegen Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 31 Überstundenverweigerung

Hat der Arbeitgeber Überstunden berechtigt angeordnet und verweigert der Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund die Leistung, liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor. Eine entsprechende vorherige Abmahnung ist grundsätzlich erforderlich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Leistungsmängel

Erbringt der Arbeitnehmer nicht die geschuldete Arbeitsleistung, die von jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags erwartet werden darf, so kann das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung gekündigt werden.[1] Eine schlechte Leistung kann in Qualitätsmängeln bestehen oder in einer quantitativen Minderleistung. Erforderlich ist eine langfristige Unterschreitung der D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.2 Alkoholgenuss als Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die Hauptschwierigkeit für den Arbeitgeber liegt in der ihm obliegenden Beweisführung, weil häufig der Alkoholgenuss während der Arbeitszeit nicht direkt beobachtet wird (welches Getränk in welcher Menge?). Vor allem das häusliche Trinken, das sich aber noch am Arbeitsplatz auswirkt, wird regelmäßig nicht beobachtet werden können. Alkoholmissbrauch wird in der Praxis gelegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachlasspflegschaft / 1.2 Beginn der Kündigungsfrist

Die Monatsfrist gem. § 564 Satz 2 BGB für die Frist des § 573d BGB beginnt erst ab Kenntnis des Erben. Weitere Voraussetzungen bestehen für Sie als Vermieter nicht. Für die Kündigung sind dementsprechend keine Kündigungsgründe erforderlich. Insoweit ist in § 573d Abs. 1 BGB ausdrücklich bestimmt, dass die Regelungen der §§ 573 und 573a BGB (also die Kündigungsschutzvorschrift...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachlasspflegschaft / 1.1 Unbekannter Erbe

Das praktische Problem ist, dass die Kündigung als einseitige Willenserklärung zugehen muss. Eine Zustellung an einen unbekannten Erben ist aber nicht möglich. Außerdem kann kann die Wohnung nicht weitervermietet werden, solange der ursprüngliche Mietvertrag nicht beendet ist. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Sie Ihre laufenden Zahlungsansprüche gegen die unbekannten Erbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfolgreiche Anfech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B.: Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Wirkung der Anfechtung

§ 142 Abs. 1 BGB enthält als gesetzliche Grundentscheidung die Wertung, dass die erfolgreich angefochtene Willenserklärung als nicht abgegeben gilt und die Rechtslage insoweit korrigiert wird. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis.[1] Das heißt: Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1 Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, durch den zwischen den Parteien ein Dienstverhältnis im Sinne des § 611 BGB begründet wird. Nach der Definition in § 611a BGB verpflichtet der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Auf dieses Rechtsverhältnis sind grundsätzlich di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.3 Auskunfts- und Hinweispflichten

Die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf bestimmte Sachverhalte oder rechtliche Zusammenhänge hinzuweisen, ist schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. So hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses je nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2 Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite

Als Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite sind zu nennen: Gleichbehandlungspflicht Einzelheiten zu dieser Nebenpflicht des Arbeitgebers finden sich unter: Arbeitsrechtliche Grundsätze, Gleichbehandlungsgrundsatz. Beschäftigungspflicht Die allgemeine Pflicht zur tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers hat eine augenfällige Ausprägung im sog. Weiterbeschäftigungsanspruch des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Wirkung der Anfechtung

Die rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis, bei dem es sich dann um ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis handelt, mit sofortiger Wirkung (ex nunc) auf. Bei einem noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnis hat die Anfechtung dagegen – wie grundsätzlich gemäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr