Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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AGS 11/2019, Keine Einigung... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung, die im Eigentum der Kläger steht. Mit Schriftsatz vom 28.9.2017 haben die Kläger das Mietverhältnis mit den Beklagten über die von ihnen bewohnte Wohnung ordentlich zum 31.10.2018 gekündigt. Im folgenden Schriftverkehr haben die Beklagten der Kündigung mit der Begründung widersprochen, dass vergleichbarer Wohnraum in der Gemeinde, der...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / VI. Empfehlungen für die Praxis

1. Vor Amtsantritt möge der Testamentsvollstrecker (wie auch sonst!) stets Akteneinsicht nehmen, um zu erfahren, wie es um den Nachlass und die Erbschaftsannahme bzw. Ausschlagung steht. Das Amt "blind" anzutreten und auf die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit nach § 2226 S 1 BGB als Ausweg zu vertrauen, ist aufgrund des Risikos der latenten Schadensersatzpflicht aufgrund Kü...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / I. Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Leistung aus einem Vertrag über eine Vollkaskoversicherung in Anspruch. Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ein auf ihren Ehemann zugelassenes Fahrzeug der Marke BMW 525d. Mit einem vom Ehemann unterzeichneten Schreiben vom 22.12.2014 wurde die Vollkaskoversicherung zum 1.1.2015 gekündi...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Latente Steuern in der Organschaft

Tz. 126 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Bezüglich Ansatz und Bewertung latenter Steuern in einem Organkreis gelten die allgemeinen Regelungen des IAS 12. Hinsichtlich der Frage, ob bei bestehender Organschaft die latenten Steuern der Organgesellschaft bei dieser oder beim Organträger auszuweisen sind, enthält IAS 12 keine explizite Regelung. Grundsätzlich sind daher sowohl die for...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Typisierende Operationalisierungen der Chancen- und Risikoverteilung

Tz. 6 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Praxis-Beispiel Beispiel 1 – Eigentumsübertragung (IAS 17.10(a)): Leasingvereinbarungen oder Nebenabreden zu Leasingverträgen, die am Ende der Laufzeit eine definitive Übertragung des juristischen Eigentums auf den Leasingnehmer vorsahen, waren grundsätzlich als Finance-Leasingverhältnis zu interpretieren. So wurde unterstellt, dass in einem so...mehr

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zfs 11/2019, Fahrverbot und... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Das AG hat nicht tragfähig begründet, dass es der Anordnung des nach § 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. Nr. 11.3.7 BKat vorgesehenen Regelfahrverbots zur erzieherischen Einwirkung auf den Betr. nicht bedarf." 1. Seine Annahme, dass die Verhängung eines (Regel-)Fahrverbots ausnahmsweise nicht erforderlich ist, hat das AG im Wesentlichen damit begründet, dass der Betr. als Vertriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Kein Verlust des Honoraranspruchs bei nur nachgeschobenen Kündigungsgründen

In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandanten und Wegfall von dessen Interesse an den bisherigen Beratungsleistungen wegen vertragswidrigem Verhalten des Beraters bereits dann entfällt, wenn der Mandant bei Kündigung noch keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte und somit seine Kündigu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederkaufsrecht

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein Wiederkaufsrecht berechtigt den Veräußerer bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, den veräußerten Gegenstand – idR zum Veräußerungspreis – zurückzukaufen (vgl § 456 BGB). Wiederkaufsrechte vereinbaren zB ArbG bei der Veräußerung von Grundstücken an ArbN für den Fall der Weiterveräußerung oder Kündigung vor Ablauf bestimmter Fristen. Das Wiede...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.5 Genehmigung der Kündigung

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift wird die Kündigung durch die Krankenkassenseite mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. Der Hinweis auf die "in Abs. 1 Satz 1 genannten Verbände" ist allerdings unscharf, weil auch die Ersatzkassen in die Kündigung einbezogen sind, die, wie vorher ausgeführt, auf der jeweiligen Landesebene durch die Landesvertre...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.1 Kündigung durch das Krankenhaus

Rz. 2 Die Vertragskündigung durch das Krankenhaus ist grundsätzlich nicht an Voraussetzungen geknüpft. Es wird im allgemeinen aber kein Interesse an einer eigenen Kündigung haben, solange der weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und das Krankenhaus darauf angewiesen bleibt, auch und gerade diesen Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Dritter Abschnitt SGB V, welcher die Bezeichnung "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt. Die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern steht dabei in einem engen Zusammenhang mit § 109 und dem Krankenhausplanungsrecht der Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i. d. F. des KH...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 9 Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Krankenhausplanung und der Investitionsförderung nach dem KHG sind nach § 40 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig. Wegen der Auswirkungen der Kündigungen von Versorgungsverträgen durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen auf die in die Kompetenz der Länder fallende Krankenhausplanung sind Rechtsstreit...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.3 Schiedsperson und Schiedsverfahren

Rz. 6 Die durch den Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) mit Wirkung zum 1.1.2016 in Abs. 1 aufgenommenen Sätze 5 bis 9 der Vorschrift sollen auf der Krankenkassenseite die vorgenannte Blockade bei einer an sich berechtigten Kündigung beseitigen. Für den Ausspruch einer kassenseitigen Kündigung ist daher nicht mehr die nach § 211a gewichtete Mehrheit der ...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1c Grundsätzlich bezieht sich nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die mögliche Kündigung (vgl. "kann") von Versorgungsverträgen auf alle zugelassenen Krankenhäuser (vgl. § 108 i. V. m. § 109 SGB V), also auf landesrechtlich anerkannte Hochschulkliniken ebenso wie auf die im Krankenhausplan aufgeführten Krankenhäuser (Plankrankenhäuser) oder auf Vertragskrankenhäuser mit fo...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.4 Vorgeschriebene Kündigungsgründe

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Krankenkassenseite einen Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen Krankenhaus nur aus den in § 109 Abs. 3 Satz 1 genannten Gründen kündigen. Danach setzt eine Kündigung voraus, dass das Krankenhaus entweder nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bietet oder bei den maßgeblichen planungsrelevanten Q...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6.1 Ausschluss des formellen Versorgungsvertrages

Rz. 30 Zu den Gemeinwohlbelangen von hoher Bedeutung, die grundsätzlich Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG haben, zählen nach der vorerwähnten ständigen Rechtsprechung auch die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhausversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten – schon wegen ihrer Auswirkungen auf die fin...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.7 Übergangsbestimmung

Rz. 37 Bei Einführung des Abs. 3 Satz 2 ist in bestehende Rechtsverhältnisse bewusst nicht eingegriffen worden. Deshalb gelten nach Abs. 3 Satz 3 solche Versorgungsverträge, die mit Vertragskrankenhäusern vor dem 1.1.1989 nach § 371 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgeschlossen worden sind, bis zu ihrer Kündigung nach § 110 weiter.mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.2 Vertragspartner der Qualitätsverträge

Rz. 6a Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift sollen die Qualitätsverträge auf der örtlichen Ebene zwischen einer Krankenkasse oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen mit einem Krankenhausträger oder einem Krankenhaus geschlossen werden. Der Plural "Krankenkassen" lässt ebenso wie die neu gewählte Formulierung "Zusammenschlüsse von Krankenkassen" den Schluss zu, dass eine oder m...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.1 Bildung und Rechtsstellung der Prüfungseinrichtungen

Rz. 3 Die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss) obliegt nach Abs. 1 Satz 1 den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen. Der Plural "Kassenärztliche Vereinigungen" betont die Regionalität der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinri...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6 Formeller Versorgungsvertrag mit anderen Krankenhäusern und deren Versorgungsauftrag

Rz. 19 Der formelle Versorgungsvertrag wird nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 der Vorschrift zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einem Krankenhausträger geschlossen, dessen Krankenhaus weder zu den Hochschulkliniken noch zu den Plankrankenhäusern gehört. Als "formell" oder förmlich bezeichnet man diesen Versorgungsvertrag auch deshalb, wei...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1 Kündigung eines Gesellschafters der GmbH & Co. KG

4.1.1.1 Ordentliche Kündigung Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Das...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2 Kündigung eines GmbH-Gesellschafters

4.1.2.1 Ordentliche Kündigung Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im Wege der Anteilsübertragung ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.3 Frist und Rechtsfolge der Kündigung

Rz. 741 Hinsichtlich der Frist und der Folgen einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Der Gesellschafter scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs aus (siehe Rn. 589) und erwirbt einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (siehe Rn. 592).mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Das Kündigungsrecht kann auch fü...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.3 Rechtsfolgen einer Kündigung

Rz. 592 Nach der gesetzlichen Regelung vor dem HRefG v. 22. Juni 1998 löste sich eine KG durch Kündigung eines Gesellschafters auf, § 131 Nr. 6 HGB a. F., § 161 Abs. 2 HGB. Deshalb wurde in der Praxis in den Gesellschaftsvertrag einer KG regelmäßig eine sog. Fortsetzungsklausel aufgenommen, wonach die Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters unter den übrigen Gesel...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.3 Koordinierung von Kündigung und Ausschluss in den Gesellschaftsverträgen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Rz. 606 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit auch die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu sichern, ist in den Gesellschaftsverträgen entsprechend Vorsorge zu treffen. In der GmbH-Satzung sollte geregelt werden, dass die Kündigung oder de...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.3 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 595 Erklärt der austrittsberechtigte Gesellschafter seine Kündigung gegenüber der Gesellschaft, erwirbt er einen Abfindungsanspruch gegenüber der GmbH.[1] Zahlt die GmbH die Abfindungssumme, kann sie nach ihrer Wahl seinen Geschäftsanteil einziehen[2] oder dessen Abtretung an sich oder einen von ihr benannten Mitgesellschafter oder Dritten verlangen.[3] In der Zeit zwisch...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / b) Kündigung bei Tod des Mieters, §§ 580, 564 BGB

Wenn der Mieter verstirbt, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, §§ 580, 564 BGB. Diese Vorschrift gilt bei Mietverhältnissen über Wohnraum nicht, soweit § 563 BGB bei Eintritt von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen in das Mietverhäl...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4 Das Recht zur ordentlichen Kündigung

1.4.1 Kündigungsgrund Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folg...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1 Kündigung eines Gesellschafters

4.1.1 Kündigung eines Gesellschafters der GmbH & Co. KG 4.1.1.1 Ordentliche Kündigung Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.2 Kündigungserklärung

Rz. 740 Grundsätzlich muss die Kündigungserklärung allen übrigen Gesellschaftern zugehen. Bei einer Publikums-KG ist dies jedoch nicht praktikabel (siehe Rn. 730). In diesem Fall ist es daher ausreichend, wenn die Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt wird, wenn diese gemäß dem Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die B...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.1 Kündigungsgrund

Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folge einer Gesellschafte...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr