Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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AGS 5/2018, Mehrwert des Ve... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Klägers ist begründet. Darüber hinaus war der Vergleichswert gem. § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen weiter herabzusetzen auf 37.222,28 EUR. Die Beschwerde des Klägers ist zulässig. Die Beschwerde richtet sich nach § 32 RVG i.V.m. § 68 GKG. Das besondere Streitwertfestsetzungsverfahren des § 33 RVG steht ausschließlich dann zur Verfügung, wenn sich die...mehr

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FF 4/2018, Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17 (LG Ellwangen (Jagst), Urt. v. 29.7.2016 – 3 O 78/16; OLG Stuttgart, Urt. v. 12.1.2017 – 7 U 143/16) Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kan...mehr

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zerb 4/2018, Aktivlegitimat... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die Klägerin ist für alle geltend gemachten Ansprüche prozessführungsbefugt. 1. Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches besteht eine Verfügungsbeschränkung nach § 2212 BGB nicht mehr. Ob die Rückvergütungsansprüche hinsichtlich der vom Beklagten vereinnahmten Rechtsanwaltsgebühren und der Testamentsvollstreckervergütung gem. § 8...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zfs 4/2018, Hinweispflicht ... / 2 Aus den Gründen:

" … [10] II. (…) Der Kl. hat einen Anspruch gegen die Bekl. i.H.v. 9.000 EUR aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB. Das klageabweisende Urteil des LG ist deshalb dahingehend abzuändern." [11] 1. Die Feststellungen des LG zu den Absprachen zwischen den Parteien kann der Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde legen. Gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das nur dann möglich, wenn keine konkret...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beginn und Beendigung der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und -pflegschaft

Rz. 20 [Autor/Stand] Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass der Adressat des nach § 32 ErbStG bekannt gegebenen Erbschaftsteuerbescheids im Zeitpunkt der Bekanntgabe auch tatsächlich noch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter- oder -pfleger ist. Im Allgemeinen wird das Erbschaftsteuerfinanzamt durch das Nachlassgericht über Beginn und Beendigung einer Testamentsvo...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zfs 3/2018, Rückwirkender L... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Feststellung, dass der rückwirkende Leistungsausschluss unwirksam ist und der Krankenversicherungsvertrag zu unveränderten Bedingungen fortbesteht, kann nicht getroffen werden. Als Folge besteht auch kein Anspruch der Kl. auf Zahlung i.H.v. 3.963,36 EUR, bezogen auf Rechnungen, die die ausgeschlossenen Leistungen betreffen." 1...mehr

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zfs 3/2018, Schadensersatza... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl., einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Sie beantragte am 21.7.2009 bei dem Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung. Der Bekl. nahm den Antrag an und übersandte der Kl. mit Schreiben vom 24.7.2009 den Versicherungsschein mit weiteren Informationen zur Versicherung. Im Policenbegleitschreib...mehr

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zfs 3/2018, Keine Anspruchs... / Sachverhalt

Der bei der Bekl. beschäftigte Versicherte der klagenden Bundesagentur für Arbeit stürzte bei Dachdeckerarbeiten durch ein Hallendach und stürzte in die Tiefe. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er nicht mehr in seinem Beruf als Dachdecker arbeiten konnte. Die Bekl. beendete das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherten durch ordentliche Kündigung zum 31.7.2009. Vom 14.10....mehr

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AGS 3/2018, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Räumung der von ihr bewohnten Mietwohnung in Anspruch genommen. Ein Mietvertrag mit dem Ehemann der Beklagten endete zuvor durch Kündigung. Gegen den Ehemann besteht ein rechtskräftiges Räumungsurteil. Das AG hat die Beklagte zur Räumung verurteilt, die Berufung der Beklagten hat das LG als unzulässig verworfen und den Streitwert gem. §§ 3...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Bestimmungen über die Mindestanforderungen und Mindestinhalte der Leistungsvereinbarung und der Vergütungsvereinbarung über Fachleistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entsprechen weitgehend dem Vertragsrecht der allgemeinen Sozialhilfe (§§ 75 Abs. 1 Satz 1, 76 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG). Die Besonderheit liegt im Wegfall der auf existenz...mehr

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / II. Bei fehlenden Ausweispapieren keine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

Gebucht worden war eine Pauschalreise für eine dreiköpfige Familie in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die buchende Mutter beantragte vor Reiseantritt für sich selbst und für ihre Tochter neue Reisepässe bei der zuständigen Gemeinde des Wohnsitzes. Diese Pässe wurden ausgestellt und auch rechtzeitig übergeben. Jedoch meldete die Bundesdruckerei die an die Gemeinde versan...mehr

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AGS 2/2018, Antrag auf Fest... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für den Antrag auf Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag wirksam (weil nicht durch Kündigung beendet) sei, richtet sich nach § 41 Abs. 1 GKG und beläuft sich auf das einjährige Entgelt. § 8 ZPO ist nicht maßgeblich. Denn diese Vorschrift ist nur für den Zuständigkeitswert und den Wert der Beschwer einschlägig. BGH, Beschl...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 beschreibt die Voraussetzungen, die für förderfähige private Pflege-Zusatzversicherungen vorliegen müssen. Wesentliche Fördervoraussetzungen bzw. Anforderungen an die Versicherungsunternehmen sind hiernach: Kalkulation der zulagefähigen Verträge nach Art der Lebensversicherung gemäß § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Abs. 2 Satz 1...mehr

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AGS 2/2018, Antrag auf Fest... / 1 Aus den Gründen

Die aus eigenem Recht eingelegte Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gibt keinen Anlass, den Streitwert heraufzusetzen. Sie ist zwar in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft sowie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH Beschl. ...mehr

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zfs 2/2018, Obergrenze von ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die gegen die dem Urteil zugrunde liegende Auslegung des § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gerichteten Berufungsangriffe überzeugen nicht und bleiben in der Sache ohne Erfolg." Gem. § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gilt: Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr ...mehr

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Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.4 Verfahren/Rechtsschutz

Rz. 8 In allen Fällen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben darf die Schiedsstelle nur auf Antrag tätig werden. Die Vertragsparteien bestimmen durch ihre Antragstellung allein über die Einleitung eines Schiedsverfahrens; in gleicher Weise sind sie berechtigt, einem anhängigen Schiedsverfahren durch Antragsrücknahme oder im Wege einer gütlichen Einigung die Grundlage zu en...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3.2 Außerordentliches Kündigungsrecht

Darüber hinaus steht dem Minderjährigen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies bezieht sich sowohl auf Mitgliedschaftsrechte an einer Gesamthandsgemeinschaft (z. B. einer Erbengemeinschaft) als auch an einer Personengesellschaft, § 723 Abs. 1 BGB. Falls nicht binnen drei Monaten eine Kündigung erfolgt oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangt wird, gr...mehr

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Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.3 Verträge über Haushaltshilfe

Rz. 6 Die vorrangig abzuschließenden Verträge über Haushaltshilfe stellen Dienstleistungsverträge dar, die mangels eines öffentlich-rechtlich gestalteten Zulassungsverfahrens dem Privatrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Einzelverträge zwischen der Krankenkasse und der Person, der Einrichtung (Sozialstation) oder dem Unternehmen (z. B. ambulanter Pflegedienst), welche ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

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Sommer, SGB V § 132h Versor... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Vertragspartner der regionalen Versorgungsverträge über Kurzzeitpflegeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach Satz 1 der Vorschrift die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen einerseits sowie die geeigneten Kurzzeitpflegeeinrichtungen andererseits. Die Krankenkasse oder der Landesverband der Krankenkassen sind jedoch im Gege...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Anpassung oder Kündigung

Rz. 7 Ist einer Vertragspartei das Festhalten an den ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten, so ist zunächst weiter zu prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse möglich ist. Erst wenn dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, kann...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Da die Vertragspartner grundsätzlich...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.5 Geltendmachung

Rz. 10 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Bleckmann, Verfassungsrechtliche Probleme des Verwaltungsvertrages, NVwZ 1990 S. 601. Horn, Zur Wirksamkeit von Anpassungsregelungen in langfristigen Verträgen, NJW 1985 S. 1118. Knispel, Rechtsfragen der Versorgungsverträge nach SGB V, NZS 2006 S. 120. Mannes/Peters-Lange, Anpassungsmöglichkeiten von Vergleichsverträgen mit Versicherten bei wesentlicher Änderung der Ver...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.6 Folgen

Rz. 11 Die Kündigung bewirkt rechtsgestaltend, dass der Vertrag vom Zugangszeitpunkt an unwirksam ist. Die weiteren Rechtsfolgen der Kündigung sind bewusst nicht normiert worden. Es soll dem Einzelfall überlassen bleiben, wie sich die Abwicklung des Interessenausgleichs zwischen den Vertragspartnern zu gestalten hat (BT-Drs. 7/910 S. 82). Eine Schadensersatzpflicht tritt nic...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.4 Besonderes Kündigungsrecht der Behörde

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 räumt der Behörde unabhängig von Satz 1 ein besonderes Kündigungsrecht ein, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Kündigung allein den Nachteil verhüten oder beseitigen würde, sondern ausreichend, dass sie zusammen mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann. Ein schwerer Nachteil ist...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.2 Unzumutbarkeit

Rz. 5 Wann einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten ist, bestimmt sich wesentlich nach den Umständen des Einzelfalles und lässt sich nicht allgemein darstellen. Einem Vertragspartner ist das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung dann nicht zumutbar, wenn der Rahmen des Risikos überschritten wird, ...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wesentliche Änderung Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn Änderungen der Verhältnisse eingetreten sind, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags nicht gerechnet haben und die bei objek...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden.mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Vertragspartner grundsätzlich an die geschlossene Vereinbarung gebunden sind (pacta sunt servanda), jedoch die Bindung unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse steht (clausula rebus sic stantibus), bedurfte es in § 59 einer Regelung hinsichtlich der Berücksichtigung wesentlicher Veränderungen in den maßgeblichen Verhältnissen. § 59 ist eine Spezialnorm ...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1 Wesentliche Änderung

Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn Änderungen der Verhältnisse eingetreten sind, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags nicht gerechnet haben und die bei objektiver Betrachtung so erh...mehr

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Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 10 Quass, Vertragsgestaltungen zur integrierten Versorgung aus der Sicht der Krankenhäuser, VSSR 2004 S. 175. Rolle, Die nichtstreitige Beendigung des Verfahrens im Sozialgerichtsprozess, SozVers 2003 S. 128. Rz. 11 Wirksamkeit eines Vergleiches zwischen Beschwerdeausschuss und Vertragsarzt ohne Zustimmung der betroffenen Krankenkassen; Anfechtungsrecht der Krankenkassen: B...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu§ 123 Rz. 20), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen stehe...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4 Materielle Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung (Satz 1)

2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Satz 2 definiert die "grobe Pflich...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen. Im Verfahren (nach neuem Recht: Änderung der Teilhabe-/Gesamtplanung, ...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.4 Verbot der Benachteiligung bei Kündigung

Rz. 26 Eine Benachteiligung bei einer Kündigung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kündigung mit der Behinderung begründet wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis anders als Arbeitsverhältnisse anderer Beschäftigter nur befristet abgeschlossen wird, um den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu umgehen. In § 2 Abs. 4 AGG wird bestimmt...mehr

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Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 2.3 Zulässigkeit der Kündigung

Rz. 13 Der Regelungsgehalt der Vorschrift des Abs. 3 besteht in einer zeitlich auf einen Monat (nach Zustellung der Zustimmung – vgl. oben zu Abs. 2) beschränkten Aufhebung der gesetzlichen Kündigungssperre. Der Arbeitgeber erhält eine zeitlich begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Die Einführung der Monatsfrist ...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außerordentliche Kündigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarung

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identis...mehr

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Schell, SGB IX § 170 Antrag... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

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Schell, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr