Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 3 Voraussetzungen einer wirksamen Verhängung von Bußen

Die rechtswirksame Verhängung von Bußen nach einer Bußordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Bußordnung muss rechtswirksam geschaffen und bekannt gemacht sein. Sie muss also nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung

1 Allgemeines Rz. 1 Die mit dem Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 (BGBl I 2001, 1149; Entwurf s. BT-Drs 14/4553, https://dip.bundestag.de/; Übergangsvorschriften s. Art. 229 § 3 EGBGB) eingeführte Vorschrift über Form und Inhalt der Kündigung entspricht weitgehend dem früheren § 564a. Sie beansprucht Geltung für sämtliche Wohnraummietverhältnisse i. S. v. §§ 549 Abs. 1, Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Zur Form der Kündigung, Zugang und dgl. wird zunächst auf die Erläuterungen zu § 542 Bezug genommen. Die notwendig von allen Vermietern oder Mietern gemeinsam getragene und ebenso notwendig an alle von mehreren Vertragspartnern gerichtete Kündigungserklärung muss der Schriftform genügen. Der Begriff ist in § 126 Abs. 1 legal definiert, danach muss die Urkunde von dem Au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 (BGBl I 2001, 1149; Entwurf s. BT-Drs 14/4553, https://dip.bundestag.de/; Übergangsvorschriften s. Art. 229 § 3 EGBGB) eingeführte Vorschrift über Form und Inhalt der Kündigung entspricht weitgehend dem früheren § 564a. Sie beansprucht Geltung für sämtliche Wohnraummietverhältnisse i. S. v. §§ 549 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Ausschluss des Widerspruchsrechts

Rz. 3 Nach § 574 kann der Mieter nach seiner eigenen Kündigung keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das war früher in § 556a Abs. 4 a. F. ausdrücklich geregelt, ergibt sich jetzt aber unmittelbar aus § 574 Abs. 1, der einen Widerspruch nur gegenüber einer Kündigung des Vermieters vorsieht. Beim Zusammentreffen einer Kündigung des Vermieters und des Mieters komm...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Widerspruch – § 574b Abs. 1

Rz. 1 Die Norm entspricht inhaltlich dem bis 31. 8. 2001 geltenden § 556 a Abs. 5 und 6 BGB a. F. ; sie regelt Form und Frist des auf Härtegründe gestützten Widerspruchs des Mieters gegen die ordentliche Kündigung des Vermieters (vgl. zum Anwendungsbereich die Kommentierung zu § 574 BGB). Die Norm dient nach Vorstellung des Gesetzgebers der Rechtssicherheit und der Rechtskla...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 9 Andere Zeiten der Nichtbeschäftigung

Zuweilen werden Tage, an denen der Arbeitnehmer gefehlt hat, im Nachhinein auf den Erholungsurlaub angerechnet. Praxis-Beispiel Urlaub auch bei Annahmeverzug? Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet und der Arbeitgeber sich z. B. wegen einer von ihm unberechtigterweise ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in Annahmeverzug befunden hat, werden nicht auf den Urla...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.4 Verschulden

Rz. 20 Ein versicherungswidriges Verhalten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es genügt also nicht, dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis schuldhaft beendet wurde. Ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten bedingt gerade nicht das Vorliegen der schuldhaften Herbeiführu...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 3.1 Allgemein

Mit der Entlastung billigen die Wohnungseigentümer die zurückliegende Amtsführung des Verwalters für den jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und seinen vertraglichen Pflichten entsprechend. Gleichzeitig sprechen die Wohnungseigentümer dem Verwalter auf diese Weise für die künftige Verwaltertätigkeit ihr Vertrauen aus.[1] Dabei hat die Entlastu...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.3 Art des Bankkontos

Konteninhaberin ist grundsätzlich die GdWE. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, ein solches als Treuhandkonto mit Inhaberschaft des Verwalters zu eröffnen.[1] Da sich das Führen von Eigenkonten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens und auch des Gemeinsch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.2 Kontenführung

Im Rahmen der Verwaltung der eingenommenen Gelder hat der Verwalter Bankkonten zu führen. Dies folgt aus dem Gebot der Vermögenstrennung und dem Erfordernis der pfand- und insolvenzsicheren Anlage der gemeinschaftlichen Gelder. Der Verwalter hat für jede von ihm verwaltete Eigentümergemeinschaft ein Girokonto zu führen, über das die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.5 Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 53 Auch an einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung kann der Betroffene aus wichtigem Grund verhindert sein. Ist der Betreffende durch einen wichtigen Grund gehindert, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig zu melden, ist aber die Meldung am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes vorzunehmen. Ein wichtiger Grund, der eine Verletzung der Meldepflicht rechtfertigt, ist ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zurückweisung des Widerspruchs – § 574b Abs. 2

Rz. 4 Der Widerspruch nach § 574b Abs. 1 ist eigentlich an keine Frist gebunden. Der Vermieter kann jedoch einredeweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter nicht die Frist von zwei Monaten vor Beendung des Mietverhältnisses eingehalten hat. Maßgeblich kommt es auf den Zugang des Widerspruchs beim Vermieter an (den der Mieter beweisen muss). Einer ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.1 Einleitung

Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.4 Katzengestank

Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[2] Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.2 Gestank

Biomüll Biomülltonnen müssen so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt.[1] Auch wenn es nach sich zersetzendem organischem Müll und menschlichen Ausscheidungen riecht oder der Nachbarhund ins Treppenhaus uriniert, können Mieter die Miete mindern. Verwahrlosung Unzumutbarer Gestank in der Wohnung und im Treppenhaus durch stinkende Kleidung, verdorbene Sp...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.6 Kündigungsfrist und Zugang eines Einwurfeinschreibens

BAG, Urteil v. 20.6.2024, 2 AZR 213/23 Das BAG hat sich zu der Frage geäußert, wann ein Einwurfeinschreiben dem Arbeitnehmer zugeht. Im vorliegenden Fall kam es auf den genauen Zeitpunkt des Zugangs des Einwurfeinschreibens an, um die Einhaltung der Kündigungsfrist zu wahren. Auch in anderem Zusammenhang kann der Zeitpunkt des Zugangs wichtig sein, z. B. bei der Frage, ob den...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 6 Das Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz

Zum 1.8.2024 sind durch dieses Gesetz[1] zahlreiche Änderungen im BBiG vorgenommen worden. § 11 BBiG, der die Vertragsniederschrift regelt, wurde an die Änderungen des NachwG durch das BEG IV angepasst. Danach haben Ausbildende den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern die Vertragsabfassung unverzüglich nach deren Erstellung auszuhändigen oder nach Maßgabe des Satz...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.9 Insolvenz

Weder die Tatsache der Insolvenz noch deren Abwicklung stellt für sich gesehen einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dar. Ein solcher könnte sich lediglich aufgrund besonderer Umstände z. B. dann ergeben, wenn ein bestimmter Auftrag noch durch den betreffenden Arbeitnehmer abgewickelt werden soll. Der pauschale Hinweis des Insolvenzverwalters, ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Außergerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber ausdrücklich mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG geregelt. Über diese Konstellation hinaus hatte das BAG in früherer Rechtsprechung angenommen, auch in einem außergerichtlichen Vergleich könne ein sachlicher Befristungsgrund liegen.[1] In späteren Entscheidungen ist das BAG allerdings zu seiner bisherigen Rechtsprechun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Beendigung bei Wirksamkeit der Befristung

Liegt eine wirksame Befristung vor, so endet das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Abs. 1 TzBfG mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Befristungstermins automatisch ausläuft, bedarf es insoweit auch keiner Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Der Übertragung der Rechtsgrundsätze zur Entstehung ein...mehr

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.5 Austrittsprozess

Austritt-Interviews für kontinuierliche Verbesserungen nutzen! Nicht immer gelingt es, einen Mitarbeiter zu halten. Dann sollte auf jeden Fall ein Austrittsinterview dafür genutzt werden, den ausscheidenden Mitarbeiter nach den Gründen für seinen Weggang zu befragen. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse gezogen werden, die Schwachpunkte beseitigen helfen. Auf dieser Grundl...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.17 Ausländische Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern ist zunächst zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis nicht etwa mit Auslaufen des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung "automatisch" endet. Insbesondere der Überlegung, das Arbeitsverhältnis könnte gemäß § 134 BGB nichtig werden, hat das BAG eine Absage erteilt.[1] Soll das Arbeitsverhältnis mit dem ausländis...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.12 Leitende Angestellte

Auch bei leitenden Angestellten bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Auf der Grundlage der bisherigen Befristungsrechtsprechung bestand insoweit eine Besonderheit, als der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem leitenden Angestellten ohne weiteren sachlichen Grund als zulässig erachtet werden konnte, wen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit (§ 15 Abs. 6 TzBfG)

Ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dringend im Blick behalten sollte, versteckt sich in § 15 Abs. 6 TzBfG . Nach dessen Inhalt gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht entf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 1.1 Schlüsselfragen

Mögliche Ansatzpunkte zur Erreichung einer gewünschten Mitarbeiterbindung sind vielfältig und bilden in der Regel ein ganzes Bündel an Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die richtig aufeinander abgestimmt sein müssen, damit die geplanten Ziele erreicht werden können. Bevor Sie jedoch über konkrete Maßnahmen der Mitarbeiterbindung nachdenken, sollten Sie gemeinsam mit der Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.4 Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG)

Privilegiert werden Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse. Dies beinhaltet entweder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 15 Krankheit des Arbeitnehmers

Dieser Aspekt ist in einem gesonderten Beitrag behandelt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 6 Berufskrankheit

Auch hier werden besonders strenge Maßstäbe angewendet. Erschwerend kommt ein Verschulden des Arbeitgebers hinzu. Im Übrigen gelten die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 1 Aids/HIV-Infektion

Die Kündigung aidserkrankter Arbeitnehmer richtet sich nach den Grundsätzen der krankheitsbedingten Kündigung. Eine Kündigung ist also erst dann berechtigt, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt häufig kurz oder über längere Zeiträume fehlt oder seine Leistung krankheitsbedingt gemindert oder völlig ausgeschlossen ist. Die Frage, ob eine HIV-Infektion (ohne dass die Krankhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt einzelne personenbedingte Kündigungsgründe und ihre jeweiligen besonderen Voraussetzungen dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlage für die personenbedingte Kündigung ist § 1 Abs. 2 KSchG. Die weiteren Voraussetzungen werden maßgeblich von zahllosen Entscheidungen der Rechtsprechung festgelegt.mehr