Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten eine ähnliche Absicherung der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten, wie Arbeitnehmer.
Die wesentliche Aufgabe der Künstlersozialkasse besteht darin, den zu versichernden Personenkreis zu prüfen und die Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen sowie den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen und den Bundeszuschuss einzuziehen.
Die Künstlersozialkasse führt die Sozialversicherung ihrer Versicherten nicht selbst durch, sondern meldet diese bei den zuständigen Kranken- und Pflegekassen sowie der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge weiter. Leistungen – zum Beispiel Kinderkrankengeld oder Pflegeleistungen – werden daher nicht von der KSK gezahlt, sondern von den jeweiligen Trägern. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht Bestandteil der Künstlersozialversicherung.
Finanzierung der Beiträge
Die Beiträge werden in etwa zur Hälfte vom Künstler beziehungsweise Publizisten entrichtet. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Finanziert wird dies aus dem Bundeszuschuss sowie der Künstlersozialabgabe. Diese wird von Unternehmen gezahlt, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven. Die Aufsicht hat das Bundesversicherungsamt.