Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.3 Feiertag während der Kurzarbeit

Praxis-Beispiel Kurzarbeit am 1. Mai 2020 In der Einrichtung/im Betrieb wurde mit Wirkung ab 15.4.2020 Kurzarbeit eingeführt. Nach § 2 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, allein infolge des g...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitraum der Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist. 8.3.1.1 Eintritt d...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit verkürzt gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Ent...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.3 Situation bei Bindung an den TV-L oder einen anderen Tarifvertrag, der Kurzarbeit nicht regelt

Praxis-Beispiel Bindung an den TV-L oder den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Das Land beabsichtigt, für die Beschäftigten der Staatstheater, die mindestens noch bis zum Ende der laufenden Spielzeit geschlossen sein werden, Kurzarbeit einzuführen. Das Studierendenwerk, das auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten den TV-L anwendet, will aufgrund der Schl...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.6 Höchstdauer und Umfang der Kurzarbeit

Nach § 3 TV COVID in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 15.12.2021 konnte Kurzarbeit für die Dauer von bis zu 24 Monaten eingeführt bzw. bis zu dieser Dauer verlängert werden. Sie musste spätestens am 31.12.2022 enden. Nach der ursprünglichen Fassung des TV COVID konnte Kurzarbeit zunächst nur für die Dauer von bis zu 9 Monaten eingeführt werden und musste spät...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 2 Begriff und Zweck der Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die kollektive, also mehrere Arbeitnehmer betreffende Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit innerhalb einer Dienststelle, eines Betriebes oder lediglich einzelner Betriebsabteilungen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. Mit ihr einher geht eine entsprechende Reduzierung der Entgeltleistungen des Arbeitgebers. Dabei k...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9 Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen

Im Anwendungsbereich des TV COVID sind hinsichtlich der Auswirkungen der Kurzarbeit auf weitere tarifliche Leistungen die ausdrücklichen Regelungen zur ungekürzten Weiterzahlung bestimmter Leistungen und zur Unzulässigkeit der Verminderung des Urlaubs zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereiches des TV COVID, z. B. bei Kurzarbeit in Staatstheatern der Länder, die dem...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.2 Urlaub während der Kurzarbeit

Praxis-Beispiel Urlaub während der Kurzarbeit Aufgrund der verbindlichen Urlaubsplanung für das Jahr 2020 wird dem Beschäftigten im Juni 2020 für die Dauer von zwei Wochen Urlaub gewährt. In der Einrichtung wird mit Wirkung ab 15.05.2020 Kurzarbeit Null eingeführt. Entscheidend für die Rechtsfolgen dieser Situation ist, ob Arbeitnehmer, welche während der Kurzarbeit Urlaub in ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.2 Tarifvertrag über Kurzarbeit im kommunalen Bereich bis zum 31.12.2022

Am 23.3.2020 hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag Kurzarbeit aufgenommen. Die Redaktionsverhandlungen über den "Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID)" vom 30.3.2020 konnten am 16.4.2020 abgeschlossen werden. Der Tarifvertrag ermöglichte die Einführung vo...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7 Einführung von Kurzarbeit

Auch wenn der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) bis zum 31.12.2022 eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit bot und nach diesem Zeitpunkt Kurzarbeit auf anderer Ermächtigungsgrundlage denkbar ist, ist bei der konkreten Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit zu prüfen, in...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.3 Kurzarbeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist

Entgeltfortzahlung wird nach § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Wichtig Zahlung von Krankengeld Ist der Beschäftigte während der Kurzarbeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm allerdings ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht mehr zu, weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen i...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5 Voraussetzungen der Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit

Der Arbeitgeber ist gemäß § 2 Satz 1 TV COVID berechtigt, Kurzarbeit einseitig anzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III und der Kurzarbeitergeldverordnung vorliegen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats gewahrt sind. 4.5.1 Verweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit Die Kurzar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.3 Bundesländer ohne Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zum "Ob" der Einführung von Kurzarbeit

Die nachfolgend aufgeführten Personalvertretungsgesetze ermöglichen keinen Abschluss einer Dienstvereinbarung über das "Ob" der Einführung von Kurzarbeit. Wie bereits im einleitenden Überblick (Ziffer 7) dargestellt fehlt es in all diesen Personalvertretungsgesetzen außerhalb der Länderregelungen von Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt an ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit in Teilzeit gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.2 Bundesländer mit einem Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einführung von Kurzarbeit (Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt)

Entgegen der weit überwiegenden Anzahl der Personalvertretungsgesetzen gibt es 5 Bundesländer, in denen die Einführung von Kurzarbeit der Mitbestimmung unterliegt. Dies sind Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt. Nachfolgend die entsprechenden Paragrafen in den jeweiligen Bundesländern:mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.6 Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

Wichtig Will der Arbeitgeber Kurzarbeit unter Bezug von Kurzarbeitergeld einführen, so muss er die Kurzarbeit der für den Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit unter Verwendung des amtlichen Vordrucks noch im Kalendermonat der Einführung der Kurzarbeit anzeigen! Sollen also Leistungen bereits für April 2020 beansprucht werden, so musste die Anzeige an die Agentur für Arbeit...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.5 Ungekürzte Weiterzahlung von Entgeltbestandteilen trotz Kurzarbeit

Nach § 5 Abs. 2 TV COVID werden das Urlaubsentgelt und – soweit für die Branche tarifvertraglich vorgesehen – das Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie die Jahressonderzahlung bzw. Sparkassensonderzahlung ungekürzt weitergezahlt. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 9 (Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen) dargestellt.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5 Altersteilzeit und Kurzarbeit

Hinsichtlich der Beschäftigten in Altersteilzeit ist zwischen den verschiedenen Modellen der Altersteilzeitarbeit – Teilzeitmodell oder Blockmodell – zu differenzieren. 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.1 Verweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit

Die Kurzarbeit kann nach § 3 TV COVID "in Betrieben und Dienststellen sowie Teilen derselben, nicht jedoch für einzelne Beschäftigte", eingeführt werden. Zu den Betrieben und Dienststellen gehören unter anderem Regie- und Eigenbetriebe, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie sonstige kommunale Einrichtungen...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 6 Situation beim Bund

Für den Bereich des Bundes bestand und besteht wohl kein Bedarf zur Einführung von Kurzarbeit, sodass ein ergänzender Tarifvertrag betreffend Kurzarbeit zum TVöD-Bund nicht zu erwarten ist.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3 Sonderfälle: Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Feiertag, Mutterschutz, Altersteilzeit

8.3.1 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitrau...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.1 Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVöD) werden ungekürzt weitergezahlt (§ 5 Abs. 2 TV COVID). Diese Zahlungen werden daher bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages nicht berücksichtigt und stehen auch nicht in Abhängigkeit zur Kurzarbeit selbst. Die Zahlung erfolgt also unabhängig von der Kurzarbeit und dem Arbeitsumfang während der Kurzarbeit.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.3 Keine Kürzung des Urlaubs nach TV COVID (bis 31.12.2022

Wichtig Keine Verminderung des Urlaubs wegen Kurzarbeit Abweichend von den vorstehend, Ziffer 9.2.2 geschilderten gesetzlichen Grundsätzen regelt der bis 31.12.2022 gültige TV COVID, dass eine Verminderung des Urlaubs durch Kurzarbeit nicht erfolgt. Nach § 9 TV COVID wird der Anspruch auf Erholungsurlaub durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht verringert. Dies ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.2 Einrichtungen mit Personalrat

Im Geltungsbereich der meisten Personalvertretungsgesetze scheidet eine Dienstvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit regelmäßig aus. Ausgenommen sind Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze der Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt fallen. Zur Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zur Einfü...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.2 Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats

§ 2 TV COVID ermächtigt den Arbeitgeber, auf der Grundlage des Tarifvertrags Kurzarbeit anzuordnen. Allerdings gilt es, die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder Personalrats zu beachten. Die Anordnung der Kurzarbeit bedarf der Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 99 SGB III . Die gesetzlichen Rechte des Bet...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.4 Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe ihrer Entgeltgruppe nach einer konkret im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 TVöD/TV-L angegebenen Dauer der Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit). Bestimmte Zeiten, z. B. Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, sind...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.2 Altersteilzeit im Blockmodell

Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells sind nach § 1 Abs. 2 TV COVID von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Herausnahme der Beschäftigten in der Altersteilzeitfreistellungsphase aus der Kurzarbeit dürfte auch außerhalb des Anwendungsbereichs des TV COVID naheliegend sein. Befin...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1 Situation bei Geltung des TV COVID (bis 31.12.2022)

7.1.1 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Betriebsrat Ganz gleich ob normativ oder schuldrechtlich tarifgebunden – der privatrechtlich organisierte und deshalb dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallende Arbeitgeber, hat gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA zur Einführung der Kurzarbeit (TV COVID) den Betriebsra...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2 Keine Verminderung des Urlaubsentgelts, Verminderung der Dauer des Urlaubs?

9.2.1 Urlaubsentgelt Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsw...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 5 Situation bei den Ländern

Hinweis Kein Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Länder Für den Bereich der Länder existiert keine tarifvertragliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit. Der TV-L enthält keine Bestimmungen für die Einführung von Kurzarbeit. Ein dem TV COVID[1] auf kommunaler Ebene vergleichbarer ergänzender Tarifvertrag wurde für die Länder auch in der besonderen Situa...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.1 Urlaubsentgelt

Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsweise bereits vor Beg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.3 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID ohne Betriebsrat/ Personalrat

In Einrichtungen, in denen weder ein personalvertretungsrechtliches noch betriebsverfassungsrechtliches Vertretungsgremium der Beschäftigten gewählt ist, scheidet die Einführung der Kurzarbeit unter Beteiligung von Personalräten oder Betriebsräten denknotwendig aus. Praxis-Tipp Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber Da der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell

In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausgenommen. Nach TV COVID sind jedoch nur die Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells von der Kurzarbeit ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gegenüber Beschäftigten, ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.11 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen ist für die Dauer der angeordneten Kurzarbeit und von drei Monaten nach deren Beendigung für diejenigen Beschäftigten ausgeschlossen, die sich aufgrund der Anordnung in Kurzarbeit befinden (§ 7 Abs. 1 TV COVID). Notwendige betriebsbedingte Änderungskündigungen sind vom tariflichen Verbot nicht erfasst.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.4 Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Tarifvertragsparteien greifen in § 4 Abs. 1 Satz 1 TV COVID das gesetzliche Erfordernis der Anzeige der Notwendigkeit von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld unverzüglich zu stellen. Der Betriebsrat oder Personalrat erhält Kopien der dafür erforderlichen Unterlagen.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 1 Einführung

Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Ländern und beim...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.1 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Betriebsrat

Ganz gleich ob normativ oder schuldrechtlich tarifgebunden – der privatrechtlich organisierte und deshalb dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallende Arbeitgeber, hat gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA zur Einführung der Kurzarbeit (TV COVID) den Betriebsrat zu beteiligen. Praxis-Beispiel KAV-Mitglied mit Betriebsrat Ein...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.4 Besonderheiten bei betrieblicher Kurzarbeitsregelung vor Inkrafttreten des TV COVID

Der TV COVID gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages eine betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit gilt, die eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsentgelts im Sinne des § 5 Abs. 1 regelt. Der TV COVID ist zum 1.4.2020 in Kraft getreten (§ 11 Abs. 1 TV COVID). Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des TV COVID ist somit, dass die...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2 Situation nach Auslaufen des TV COVID bzw. bei Einrichtungen ohne Verweisung auf den TV COVID

Für Arbeitgeber ohne normative oder umfassende vertragliche Tarifbindung an den TVöD-VKA bzw. ohne arbeitsvertragliche Inbezugnahme des TV COVID schied die Anordnung von Kurzarbeit auf Basis des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) – auch während dessen Laufzeit bis zum 31.12.2022 – von vornherein ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.3 Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Nach § 9 Abs. 2 TV COVID werden Guthaben auf Arbeitszeitkonten vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut. Von der Verpflichtung zum Abbau ausgenommen sind die in § 96 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SGB III genannten, besonders geschützten Guthaben sowie Guthaben, deren Abbau durch Regelung auf betrieblicher Ebene zwingend ausgeschlossen ist. Die Protokollerklärung zu § 9 TV COVID stellt klar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.1 Einrichtungen mit Betriebsrat

Besteht in einem Betrieb, in dem der Arbeitgeber kurzarbeiten lassen will, ein Betriebsrat, bedarf die Einführung von Kurzarbeit in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ("vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit"). Betriebe, die unter den Geltungsbereich des BetrVG fallen, können und müssen zur wirksamen Einführung von ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Personalrat

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Geltungsbereich des TVöD-VKA unterfallen den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Für sie fordert der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID) bei der Einführung der Kurzarbeit die Beteiligung des zuständigen Personalrats. Praxis-Beispiel Arbeitgeber mit Personalrat Arbeitgeber mit Personalrat sind...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.1 Situation seit 1.1.2023

Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses Bedarf für die E...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.5 Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats

Dem Betriebsrat oder Personalrat sind, wie bereits erwähnt, Kopien der für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit notwendigen Unterlagen zu geben (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). § 4 Abs. 2 TV COVID regelt die weiteren Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats wie folgt: Der Betriebs- oder Personalrat wird vom Arbeitgeber wöchentlich über die Entwicklun...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.3 Einrichtungen ohne Betriebsrat/Personalrat

In Betrieben und Einrichtungen nicht tarifgebundener Arbeitgeber, in denen weder ein Betriebsrat noch ein Personalrat gewählt ist, bleibt zur Einführung der Kurzarbeit nur die Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern. An den Gesetzgeber herangetragene Forderungen, wonach durch Änderung des § 97 Abs. 3 SGB III in Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung die individ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.10 Verbot von Überstunden und Mehrarbeit

Während der Kurzarbeit darf gegenüber den von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten keine Überstunden- oder Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt werden. In Notfällen kann davon abgewichen werden, wenn Überstunden oder Mehrarbeit im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ausgeglichen werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats oder Personalrats bleibt hiervon...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

1 Einführung Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Länd...mehr