Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate v...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Baustoffe Holz, Beton, Kupf... / 2 Holz: Der nachwachsende Baustoff aus dem Wald

"Der Holzbau ist ein Baustein des nötigen Wandels im Bausektor. Er bedarf jedoch einer differenzierten Betrachtung."[1] Holz gilt grundsätzlich als nachhaltiger Baustoff, denn es wächst immer wieder nach. Werden Wälder nicht vollkommen vernichtet, so steht Holz als Baustoff den Menschen (theoretisch) als Baustoff immer wieder neu zur Verfügung. Im Laufe der Geschichte hat sic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 6 Für den künftigen Erwerb einer Photovoltaikanlage kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Den Investitionsabzugsbetrag können Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten:mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen ...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 5 Weiterführende Literatur

Altehoefer/Bauer u. a., Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 8. Aufl. 2017. Heuser/Theile, IFRS-Handbuch: Einzel- und Konzernabschluss, 6. Aufl. 2021.mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 2 Gesonderte Feststellung für Einkünfte beim Einzelunternehmer/Freiberufler

Gesondert festgestellt werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit[1], wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist.[2] Praxis-Beispiel Rechtsanwalt hat Kanzlei in Frankfurt und wo...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 8.2 Bedarfsbewertung bei Schenkung/Erbschaft

Zur Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung Erb) gehören u. a. folgende Anlagen zwecks Bedarfsbewertung: BBW 1 – Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts/Personendaten BBW 2– Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 2a – Einlageblatt zur Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 20– Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellung...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 71 Hat der Grundstückseigentümer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder einen Gewerbebetrieb, ist der Bodenschatz als Wirtschaftsgut entsprechend seiner Nutzung dem Betriebsvermögen oder Privatvermögen zuzuordnen, und zwar unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem er lagert.[1]mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 4 Feststellungserklärung – Abgabefristen/Form

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2023 läuft bis zum 31.8.2024.[1] Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endet die Abgabefrist spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/2024.[2] Diese Fristen können aber auf Antrag verlängert werden. Dies steht ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.2 Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 1 bis 4)

Die Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist in den Zeilen 1 bis 4 aufzuführen. In der Zeile 1 ist die Gemeinde einzutragen, in denen sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft befindet und in Zeile 2 die Straße und Hausnummer. In der Zeile 3 ist die Gemarkung anzugeben und ferner auch das Einheitswert-/Ersatzwirtschaftswertaktenzeichen. Die Grundbuchblattnummer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Die Bewertung von Land- und fostwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen. Hierbei gehören zum land- und fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1 Bewertung des Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögens

1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Die Bewertung von Land- und fostwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnene...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.5 Der Wirtschaftsteil

Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe und bestimmte andere Wirtschaftsgüter. Unter Nebenbetriebe sind Betriebe zu verstehen, die dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind und nicht einen selbstständigen gewerblichen Betrieb darstellen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sin...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellungserklärung (für Stichtage ab dem 1.7.2016)

Zusammenfassung Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschrift...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.7 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft stehen, gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils dem Wirtschaftsteil, den Betriebswohnungen und dem Wohnteil der Höhe nach zuzuordnen, weil sie bei der Feststellung des Grundbesitzwerts zu berücksichtigen sind. Die...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.3 Auseinandersetzung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Hinsichtlich der Auseinandersetzung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen der Teilungsanordnung und der freiwilligen Erbauseinandersetzung. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind hierbei schuldrechtlich im Verhältnis der Miterben zueinander wirkende letztwillige Regelungen des Erblassers über die Zuweisung bestimmter N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.1 Verhältnisse des Erblassers bzw. Schenkers

Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass die Eintragungen nach den Verhältnissen beim Erblasser oder beim Schenker am Bewertungsstichtag vorzunehmen sind. Anzukreuzen ist vorab, ob sich die Steuererklärung auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft insgesamt bezieht oder lediglich auf eine Stückländerei.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Zeilen 222 bis 233)

2.15.1 Ermittlung Wirtschaftswert Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hierbei ist das betriebsindividuelle Ergebnis zugrunde zu legen. Dieses richtet sich nach dem nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Er ist aus den Ergebnissen der letzten 5 vor dem Bewertungsstichtag abg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.7 Wohnteil (Zeilen 31 bis 36)

In der Zeile 32 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Betriebsinhaber, den zu seinem Haushalt gehörigen Familienangehörigen oder den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Zurechnung von Gebäuden zum Wohnteil Gebäude oder Gebäudeteile, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.9 Nutzungsüberlassungen/Verpachtungen (Zeilen 40 bis 44)

In der Zeile 41 ist anzukreuzen, ob der Betrieb am Bewertungsstichtag im Ganzen verpachtet war. War dies nicht der Fall, ist in die Zeile 42 weiterzugehen.[1] War dies hingegen der Fall, dann ist in die Zeile 43 weiterzugehen. Wichtig Betriebsverpachtung im Ganzen Von einer Betriebsverpachtung im Ganzen ist auszugehen, wenn der bisherige Eigentümer am Bewertungsstichtag die wes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17.2 Einzelheiten (Zeilen 243 bis 245)

In die Zeile 243 ist das Abbauland einzutragen. Dabei gehören zum Abbauland Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche und dergleichen, wenn sie durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden. In die Zeile 244 ist das Geringstland einzutragen. Dabei gehören zum Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, dere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.1 Grundlagen

Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grundsätzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen. Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst. Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind unter Berücksichtigung der damit im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016 Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6 Bewertung

1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des so genannten Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.7 Landwirtschaftliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 111 bis 112)

Die Zeile 112 erfragt, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Sollte dies der Fall sein, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen. Der Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zählt nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Vie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.6 Betriebswohnungen (Zeilen 25 bis 30)

In der Zeile 26 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zur Verfügung gestellt werden (so genannte Betriebswohnungen). Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Betriebswohnungen Für eine Betriebswohnung genügt es, dass der jeweilige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.6 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Zeilen 109 bis 110)

Gemeinschaftliche Tierhaltungen sind als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu erfassen. Entsprechendes ist in der Zeile 110 anzukreuzen. Liegen Anteile an gemeinschaftlicher Tierhaltung vor, so sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16.1 Grundlagen

Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hier sind die in Punkt 2.15.1 gemachten Erläuterungen entsprechend zu beachten. Wichtig Reingewinn für Nebenbetriebe Dem jeweiligen Reingewinn für die Nebenbetriebe ist bei der Ermittlung eines Einzelertragswerts nur der Ertrag zu Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.5 Ergänzung

Die in Zeilen 56 bis 87 angegebenen Flächen- und Tiereinheiten werden vom Finanzamt den jeweils maßgebenden und im Bundessteuerblatt veröffentlichten Standarddeckungsbeiträgen zugeordnet und dienen zur Bestimmung von Betriebsform (Nutzungsart) und Betriebsgröße (Klein-, Mittel-, Großbetrieb).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16.2 Einzelheiten (Zeilen 236 bis 241)

In die Zeilen 236 bis 241 sind für die Nebenbetriebe die entsprechenden Angaben einzutragen. Hierzu gehören der Reingewinn und der Ertragswert des Besatzkapitals. Als Nebenbetriebe kommen in Betracht die Brennerei (Zeile 236), die Forellenräucherei (Zeile 237), das Sägewerk (Zeile 238), die Kompostierung (Zeile 239), der Winzersekt (Zeile 240) und sonstige Nebenbetriebe (Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.1 Grundlagen

Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.1 Grundlagen

Wurde Zeile 43 mit Nein beantwortet, müssen die Zeilen zum vereinfachten Bewertungsverfahren ausgefüllt werden. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Werts für den Grund und Boden auf der Grundlage der Klassifizierung im automatisierten Liegenschaftskataster. Anwendungsfälle für das vereinfachte Bewertungsverfahren sind: bei der Bewertung eines Betriebs, der im Ganzen verp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.2 Beteiligungshöhe (Zeile 265)

In der Zeile 265 ist die Höhe der erworbenen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Denn die Aufteilung des Grundbesitzwerts richtet sich hinsichtlich des Gesamthandseigentums nach der Höhe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.3 Merkmale der selbst bewirtschafteten Fläche (Zeilen 55 bis 87)

In den Zeilen 56 bis 87 sind einzutragen wie viele Hektar, Ar und Quadratmeter der selbst bewirtschafteten Flächen am Bewertungsstichtag mit den jeweiligen Erzeugnissen bebaut waren. Hinweis Am Stichtag geerntete Erzeugnisse Sind am Bewertungsstichtag die landwirtschaftlichen Erzeugnisse bereits geerntet, sind die Merkmale der zuletzt angebauten Erzeugnisse maßgebend.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.4 Weinbauliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 178 bis 179)

In der Zeile 179 ist anzugeben, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Ist dies der Fall, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen.mehr