Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.2 Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 1 bis 4)

Die Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist in den Zeilen 1 bis 4 aufzuführen. In der Zeile 1 ist die Gemeinde einzutragen, in denen sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft befindet und in Zeile 2 die Straße und Hausnummer. In der Zeile 3 ist die Gemarkung anzugeben und ferner auch das Einheitswert-/Ersatzwirtschaftswertaktenzeichen. Die Grundbuchblattnummer...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Die Bewertung von Land- und fostwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen. Hierbei gehören zum land- und fo...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1 Bewertung des Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögens

1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Die Bewertung von Land- und fostwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnene...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.5 Der Wirtschaftsteil

Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe und bestimmte andere Wirtschaftsgüter. Unter Nebenbetriebe sind Betriebe zu verstehen, die dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind und nicht einen selbstständigen gewerblichen Betrieb darstellen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sin...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellungserklärung (für Stichtage ab dem 1.7.2016)

Zusammenfassung Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschrift...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.3 Auseinandersetzung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Hinsichtlich der Auseinandersetzung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen der Teilungsanordnung und der freiwilligen Erbauseinandersetzung. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind hierbei schuldrechtlich im Verhältnis der Miterben zueinander wirkende letztwillige Regelungen des Erblassers über die Zuweisung bestimmter N...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.7 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft stehen, gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils dem Wirtschaftsteil, den Betriebswohnungen und dem Wohnteil der Höhe nach zuzuordnen, weil sie bei der Feststellung des Grundbesitzwerts zu berücksichtigen sind. Die...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.1 Verhältnisse des Erblassers bzw. Schenkers

Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass die Eintragungen nach den Verhältnissen beim Erblasser oder beim Schenker am Bewertungsstichtag vorzunehmen sind. Anzukreuzen ist vorab, ob sich die Steuererklärung auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft insgesamt bezieht oder lediglich auf eine Stückländerei.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Zeilen 222 bis 233)

2.15.1 Ermittlung Wirtschaftswert Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hierbei ist das betriebsindividuelle Ergebnis zugrunde zu legen. Dieses richtet sich nach dem nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Er ist aus den Ergebnissen der letzten 5 vor dem Bewertungsstichtag abg...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.7 Wohnteil (Zeilen 31 bis 36)

In der Zeile 32 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Betriebsinhaber, den zu seinem Haushalt gehörigen Familienangehörigen oder den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Zurechnung von Gebäuden zum Wohnteil Gebäude oder Gebäudeteile, ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.9 Nutzungsüberlassungen/Verpachtungen (Zeilen 40 bis 44)

In der Zeile 41 ist anzukreuzen, ob der Betrieb am Bewertungsstichtag im Ganzen verpachtet war. War dies nicht der Fall, ist in die Zeile 42 weiterzugehen.[1] War dies hingegen der Fall, dann ist in die Zeile 43 weiterzugehen. Wichtig Betriebsverpachtung im Ganzen Von einer Betriebsverpachtung im Ganzen ist auszugehen, wenn der bisherige Eigentümer am Bewertungsstichtag die wes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17.2 Einzelheiten (Zeilen 243 bis 245)

In die Zeile 243 ist das Abbauland einzutragen. Dabei gehören zum Abbauland Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche und dergleichen, wenn sie durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden. In die Zeile 244 ist das Geringstland einzutragen. Dabei gehören zum Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, dere...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.1 Grundlagen

Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grundsätzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen. Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst. Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind unter Berücksichtigung der damit im ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016 Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6 Bewertung

1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des so genannten Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.7 Landwirtschaftliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 111 bis 112)

Die Zeile 112 erfragt, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Sollte dies der Fall sein, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen. Der Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zählt nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Vie...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.6 Betriebswohnungen (Zeilen 25 bis 30)

In der Zeile 26 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zur Verfügung gestellt werden (so genannte Betriebswohnungen). Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Betriebswohnungen Für eine Betriebswohnung genügt es, dass der jeweilige...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.6 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Zeilen 109 bis 110)

Gemeinschaftliche Tierhaltungen sind als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu erfassen. Entsprechendes ist in der Zeile 110 anzukreuzen. Liegen Anteile an gemeinschaftlicher Tierhaltung vor, so sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16.1 Grundlagen

Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hier sind die in Punkt 2.15.1 gemachten Erläuterungen entsprechend zu beachten. Wichtig Reingewinn für Nebenbetriebe Dem jeweiligen Reingewinn für die Nebenbetriebe ist bei der Ermittlung eines Einzelertragswerts nur der Ertrag zu Grun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.5 Ergänzung

Die in Zeilen 56 bis 87 angegebenen Flächen- und Tiereinheiten werden vom Finanzamt den jeweils maßgebenden und im Bundessteuerblatt veröffentlichten Standarddeckungsbeiträgen zugeordnet und dienen zur Bestimmung von Betriebsform (Nutzungsart) und Betriebsgröße (Klein-, Mittel-, Großbetrieb).mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16.2 Einzelheiten (Zeilen 236 bis 241)

In die Zeilen 236 bis 241 sind für die Nebenbetriebe die entsprechenden Angaben einzutragen. Hierzu gehören der Reingewinn und der Ertragswert des Besatzkapitals. Als Nebenbetriebe kommen in Betracht die Brennerei (Zeile 236), die Forellenräucherei (Zeile 237), das Sägewerk (Zeile 238), die Kompostierung (Zeile 239), der Winzersekt (Zeile 240) und sonstige Nebenbetriebe (Zeil...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.1 Grundlagen

Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.1 Grundlagen

Wurde Zeile 43 mit Nein beantwortet, müssen die Zeilen zum vereinfachten Bewertungsverfahren ausgefüllt werden. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Werts für den Grund und Boden auf der Grundlage der Klassifizierung im automatisierten Liegenschaftskataster. Anwendungsfälle für das vereinfachte Bewertungsverfahren sind: bei der Bewertung eines Betriebs, der im Ganzen verp...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.2 Beteiligungshöhe (Zeile 265)

In der Zeile 265 ist die Höhe der erworbenen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Denn die Aufteilung des Grundbesitzwerts richtet sich hinsichtlich des Gesamthandseigentums nach der Höhe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.3 Merkmale der selbst bewirtschafteten Fläche (Zeilen 55 bis 87)

In den Zeilen 56 bis 87 sind einzutragen wie viele Hektar, Ar und Quadratmeter der selbst bewirtschafteten Flächen am Bewertungsstichtag mit den jeweiligen Erzeugnissen bebaut waren. Hinweis Am Stichtag geerntete Erzeugnisse Sind am Bewertungsstichtag die landwirtschaftlichen Erzeugnisse bereits geerntet, sind die Merkmale der zuletzt angebauten Erzeugnisse maßgebend.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.4 Weinbauliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 178 bis 179)

In der Zeile 179 ist anzugeben, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Ist dies der Fall, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des so genannten Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzte...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.13 Gärtnerische Nutzung (Zeilen 180 bis 203)

2.13.1 Definition der gärtnerischen Nutzung Zur gärtnerischen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Gemüse, Blumen- und Zierpflanzen, Obst sowie Baumschulerzeugnissen dienen:[1] Nutzungsteile Gemüsebau sowie Blumen und Zierpflanzenbau Die Fläche der Nutzungsteile Gemüsebau sowie Blumen- und Zierpflanzenbau ist für die Bewertung in Freilandflächen und Flächen ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2 Aufbau des Formulars

2.1 Verhältnisse des Erblassers bzw. Schenkers Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass die Eintragungen nach den Verhältnissen beim Erblasser oder beim Schenker am Bewertungsstichtag vorzunehmen sind. Anzukreuzen ist vorab, ob sich die Steuererklärung auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft insgesamt bezieht oder lediglich auf eine Stückländerei. 2.2 Lage des...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10 Landwirtschaftliche Nutzung (Zeilen 45 bis 108)

2.10.1 Definition der landwirtschaftlichen Nutzung Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen: die Nutzungsarten (Betriebsformen) Ackerbau, Futterbau und Veredlung nach Maßgabe des § 169 BewG, die Betriebsformen Pflanzenbau-Verbund, Vieh-Verbund sowie Pflanzen- und Viehverbund. Wichtig Anbauflächen am Bewertungss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17 Sonstige Wirtschaftsgüter (Zeilen 242 bis 245)

2.17.1 Grundlagen Bei den sonstigen Wirtschaftsgütern sind die Größe der jeweiligen Eigentumsflächen laut amtlichem Liegenschaftskataster einzutragen. 2.17.2 Einzelheiten (Zeilen 243 bis 245) In die Zeile 243 ist das Abbauland einzutragen. Dabei gehören zum Abbauland Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche und dergleichen, wenn sie durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den B...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19 Aufteilung bei Personengesellschaften/-gemeinschaften (Zeilen 264 bis 284)

2.19.1 Grundlagen Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grundsätzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen. Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst. Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind unter Berücksichtig...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20 Abgrenzung der gewerblichen Tierzucht (Zeilen 285 bis 328)

2.20.1 Grundlagen Zur Abgrenzung der gewerblichen Tierzucht gilt folgendes. Tierbestände gehören in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr:mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12 Weinbauliche Nutzung (Zeilen 160 bis 179)

2.12.1 Definition der weinbaulichen Nutzung Zur weinbaulichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Trauben sowie der Gewinnung von Maische, Most und Wein aus diesen dienen. Wirtschaftsgüter der weinbaulichen Nutzung sind insbesondere die Flächen zur Erzeugung von Trauben, die Wirtschaftsgebäude und Betriebsmittel, die der Traubenerzeugung, der Gewinnun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14 Sondernutzungen (Zeilen 204 bis 221)

2.14.1 Grundlagen Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt. 2.14.2 Sondernutzungen– Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 204 bis 210) Zur Ermittlung des Reingewinns der jeweiligen Sondernutzung sind die entsprechenden Eigentumsflächen...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16 Nebenbetriebe (Zeilen 234 bis 241)

2.16.1 Grundlagen Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hier sind die in Punkt 2.15.1 gemachten Erläuterungen entsprechend zu beachten. Wichtig Reingewinn für Nebenbetriebe Dem jeweiligen Reingewinn für die Nebenbetriebe ist bei der Ermittlung eines Einzelertragswerts nur d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18 Vereinfachtes Bewertungsverfahren (Zeilen 246 bis 263)

2.18.1 Grundlagen Wurde Zeile 43 mit Nein beantwortet, müssen die Zeilen zum vereinfachten Bewertungsverfahren ausgefüllt werden. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Werts für den Grund und Boden auf der Grundlage der Klassifizierung im automatisierten Liegenschaftskataster. Anwendungsfälle für das vereinfachte Bewertungsverfahren sind: bei der Bewertung eines Betriebs, d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17.1 Grundlagen

Bei den sonstigen Wirtschaftsgütern sind die Größe der jeweiligen Eigentumsflächen laut amtlichem Liegenschaftskataster einzutragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.2 Einzelheiten (Zeilen 248 bis 263)

In Zeilen 248 bis 249 sind die jeweiligen Eigentumsflächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland/Ackerland) entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. In den Zeilen 250 bis 262 sind die jeweiligen Eigentumsflächen entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit de...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.4 Merkmal Tiere (Zeilen 88 bis 108)

In den Zeilen 88 bis 108 sind die Anzahl der am Bewertungsstichtag vorhandenen Tiere eintragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11 Forstwirtschaftliche Nutzung (Zeilen 113 bis 159)

2.11.1 Definition der forstwirtschaftlichen Nutzung Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Wirtschaftsgüter der forstwirtschaftlichen Nutzung sind insbesondere die der Holzerzeugung dienenden Flächen, die Waldbestockung sowie die Wirtschaftsgebäude und die Betriebsmittel. Die Fläche der forstwirtscha...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15.2 Einzelne Nutzungen (Zeilen 222 bis 233)

In die Zeilen 224 bis 233 sind für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen die entsprechenden Angaben einzutragen. Hierzu gehören der Reingewinn, der Ertragswert des Besatzkapitals sowie die Fläche. Hierbei gilt für die einzelnen sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen folgendes: Binnenfischerei/ Teichwirtschaft/Fischzucht für Binnenfischerei und Te...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.4 Bewertung von Agri-Fotovoltaik-Anlagen

Die Bewertung von Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 Agri-Fotovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II sind, richtet sich nach der jeweils prägenden Nutzung der zu Grunde liegenden (Kategorie I) bzw. im Umgriff befindlichen (Kategorie II) land- und forstwirtschaftlichen Flächen.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15.1 Ermittlung Wirtschaftswert

Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hierbei ist das betriebsindividuelle Ergebnis zugrunde zu legen. Dieses richtet sich nach dem nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Er ist aus den Ergebnissen der letzten 5 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre abzule...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.3 Bewertung des Wohnteils

Die Bewertung des Wohnteils erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten. Ferner ist noch eine Ermäßigung in Höhe von 15 % für Besonderheiten zu beachten. Sie wird gewährt, wenn eine räumliche Verbindung zu...mehr