Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Vertragsauflösung Schadensersatzzahlungen Leasingzahlungen/Minderungmehr

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Leasing, Zahlungen bei Been... / 7 Vergütungen für Mehr- oder Minderkilometer bei Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung

Leasingverträge legen häufig den Umfang der Nutzung fest, z. B. jährliche Nutzung von 15.000 km. Auf dieser Basis ermittelt der Leasinggeber die Höhe der Leasingrate. Für Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung sind vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Vereinbarungen über die Vergütung für Mehr- und Minderkilometer sind also darauf gerichte...mehr

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Leasing, Zahlungen bei Been... / 4 Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags

Ein Leasingvertrag kann aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte auch vorzeitig beendet werden, z. B. im Fall eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers. Soweit die Leasingverträge für derartige Fälle Zahlungen als Ersatz für künftige Leasingraten vorsehen, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Der BFH entschied bereits mit ...mehr

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Leasing, Zahlungen bei Been... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Totalschaden bei Leasingfahrzeug

Herr Huber hat mit seinem geleasten Firmenwagen einen Totalschaden erlitten. Seine Versicherung deckt die Schäden bzw. die Wertminderung ab, die am Fahrzeug entstanden sind. Allerdings muss er eine Entschädigung dafür zahlen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. D. h., er zahlt an die Leasinggesellschaft zusätzlich als Ersatz für künftige Leasingraten einen Betrag...mehr

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Leasing, Zahlungen bei Been... / 3 Zahlungen bei Beendigung eines Leasingvertrags

Die meisten Leasingverträge werden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Firmenwagen abgeschlossen. Wird ein Leasingvertrag über ein Firmenfahrzeug beendet, indem das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen zurückgegeben wird, ergeben sich i. d. R. keine steuerlichen Probleme. Wenn jedoch bei der Beendigung des Leasingvertrags Zahlungen zu leisten sind, muss zumindest für Zwecke d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 5 Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasinggut

Zahlt der Leasingnehmer einen Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasingfahrzeug, handelt es sich nicht um ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung. Er muss vielmehr aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen für den Schaden und seine Folgen einstehen. Es handelt sich somit nicht um eine eigenständige Leistung des Leasinggebers, auch wenn dieser die Nutzung des Leasingfahrze...mehr

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Leasing, Zahlungen bei Been... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Am Ende eines Leasingvertrags über ein Firmenfahrzeug fallen vertraglich festgelegte Zahlungen an, wenn die Beendigung vorzeitig er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.7 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Um zusätzliche Erträge zu generieren, setzen einige Inhaber ihre Coins bzw. Token ein, um zusätzliche Einnahmen z. B. durch sog. Lending oder Staking zu generieren. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sieht vor, dass "bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, […] sich der Zeitrau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.1 Leasing-Anbieter

Eine Reihe von Anbietern hat sich auf Leasing von Fahrrädern spezialisiert. Diese Anbieter wickeln das komplette Leasing ab. In der Regel werden auch Komplettpakete inklusive Versicherungsschutz und Service (Wartung, Inspektion) optional angeboten. Insbesondere für die oft hochpreisigen E-Bikes ist ein zumindest ein Versicherungsschutz praktisch obligatorisch. Die Leasinganbi...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1 Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber möchte umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität attraktiver machen und hat daher die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2020 gilt eine 0,25 %-Regel für Fahrräder und E-Bikes, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Leasingbeiträge in Form einer Gehaltsumwandlung trägt. Die 0,25 % beziehen sich auf die Ermittlung des ge...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.3 Überlassung per Entgeltumwandlung

Eine Beteiligung des Mitarbeiters an der Finanzierung des Dienstrades erfolgt in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung. Dabei werden die Leasingraten vom Bruttolohn abgezogen. Sie mindern somit das Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto und die berechneten Abzüge. Gleichzeitig muss jedoch der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Fahrrads versteuer...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.5 Übernahme nach Leasingablauf

Nach Ablauf des Leasingvertrags, also in der Regel nach drei Jahren, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Fahrrad entweder vom Arbeitgeber oder direkt vom Leasinganbieter zu übernehmen. Dieser Kauf darf aus steuerlichen Gründen jedoch nicht von vornherein vertraglich vereinbart werden! Je nach Leasinganbieter wird dann ein Gebrauchtpreis von 10 % bis 18 % des Neupreises...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / Zusammenfassung

Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an das Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.2 Arbeitgeberfinanzierte Überlassung

Grundsätzlich stellt auch die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades (bis 25 km/h) zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn oder Gehalt einen geldwerten Vorteil dar. Diesen hat der Gesetzgeber nun aber bis Ende 2030 steuerfrei gestellt. Aus der Steuerfreiheit folgt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Dennoch muss der in diesem Fall steuer- und...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 2 Diensträder für Unternehmer und Selbstständige

Für Geschäftsführer einer GmbH gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen zur Dienstrad-Überlassung wie für Arbeitnehmer. In diesem Fall kauft oder least die GmbH das Fahrrad bzw. E-Bike und überlässt es dem Gesellschafter/Geschäftsführer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das Rad gehört damit zum Betriebsvermögen, die Aufwendungen sind vollständig als Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.4 Vergleich der Überlassungsvarianten mit Excel

Das Excel-Arbeitsblatt verdeutlicht die Unterschiede zwischen den Überlassungsvarianten und kann zur ersten Entscheidungsfindung dienen. Die variablen Werte werden in die weiß unterlegten Felder im Kopfbereich eingetragen. Diese Beispiellösung berücksichtigt jedoch nicht den zusätzlichen Vorteil aus der Steuerprogression. Hierzu bieten einige Leasinganbieter detailliertere O...mehr

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Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 2.1 Umfang der Bilanzierung

Rz. 30 Beim Ausweis eines Wirtschaftsgutes unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen" ist zu prüfen, ob das betreffende Wirtschaftsgut einem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Auch bei diesem Bilanzposten kann es vorkommen, dass ein Gut diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil es beispielsweise in einem Sonderbetriebsvermögen, in Ausnahmefällen auch in einem Privatver...mehr

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Leasing

Zusammenfassung Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingv...mehr

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Leasing / 1.1.4 Mobilien- bzw. Immobilien-Leasing

Diese Leasingart orientiert sich am Gegenstand des Leasingvertrags. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern spricht man von Mobilien-Leasing. Die häufigste Form des Mobilien-Leasings ist das Kfz-Leasing, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen wird. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Leasingvertrags um unbewegliche Wirtschaftsgüter, spricht man ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 1.1.2 Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing wird das Wirtschaftsgut im Verhältnis zu dessen Nutzungsdauer an den Leasingnehmer nur relativ kurz überlassen. Die Vertragsform entspricht eher einem Mietvertrag. Sämtliche Risiken werden vom Leasinggeber getragen. Die Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt i. d. R. nicht speziell für den Leasingnehmer.mehr

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Leasing / 1.1 Formen des Leasings

Im Sprachgebrauch werden viele Begriffe für die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasings benutzt. Im Folgenden werden die wesentlichen Begriffe Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Operating-Leasing, Finanzierungsleasing, Mobilien-Leasing, Immobilien-Leasing näher erläutert. 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als V...mehr

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Leasing / 3.1.2.6 Behandlung einer Kaufoption beim Leasing

Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Verwendet der Le...mehr

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Leasing / 2.2.1.1 Mobilien-Leasing

In seinem Urteil v. 26.1.1970[1] hat der BFH zu beweglichen Wirtschaftsgütern festgestellt, dass die Zurechnung grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Regelmäßig ist der Leasinggegenstand jedoch bei folgenden Vertragsgestaltungen dem Leasingnehmer zuzurechnen: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist erheblich länger als die Grundmietzeit und dem...mehr

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Leasing / 2.2.1.2 Immobilien-Leasing

Zum Immobilien-Leasing hat der BFH entschieden[1], dass ein Mietkaufvertrag auch ohne ausdrücklich vereinbarte Anrechnung der Mietzahlungen vorliegt, wenn der bei Ausübung der Kaufoption zu entrichtende Übernahmepreis so niedrig bemessen ist, dass er ohne Hinzurechnung der bis dahin zu leistenden Mietzahlungen als Kaufpreis wirtschaftlich nicht verständlich wäre. Auch in dies...mehr

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Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

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Leasing / 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt ist, ...mehr

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Leasing / 1 Wirtschaftsrecht

1.1 Formen des Leasings Im Sprachgebrauch werden viele Begriffe für die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasings benutzt. Im Folgenden werden die wesentlichen Begriffe Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Operating-Leasing, Finanzierungsleasing, Mobilien-Leasing, Immobilien-Leasing näher erläutert. 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag Ausschlaggebend für die Einord...mehr

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Leasing / 2 Einkommensteuer

2.1 Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen Für die steuerliche Behandlung der Leasingverträge ist die Zurechnung des Leasinggegenstands von entscheidender Bedeutung. Hierdurch bestimmt sich zunächst die Behandlung der Leasingzahlungen als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung und somit die Auswirkung auf Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Wird der Leasinggegenst...mehr

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Leasing / 3 Bilanzsteuerrecht

3.1 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasinggeber 3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlage...mehr

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Leasing / 3.1.1.3 Behandlung der Leasingraten

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist. Die Leasingraten sind bei bilanzierenden Unternehmen Betriebseinnahmen im Jahr der Vermietung. Mietvorauszahlungen sind durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu neutralisieren und im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vereinnahmung erfolgswirksam aufzulösen. Werden beim I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

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Leasing / 3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zzgl. etwaiger weiterer Anschaffungs- ...mehr

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Leasing / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingvertrag sei sein...mehr

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Leasing / 3.1.1.2 Abschreibung des Leasinggegenstands

Die Abschreibung richtet sich nach den AfA-Grundsätzen. Die Laufzeit des Mietvertrags ist für die Bemessung der Nutzungsdauer nicht von Bedeutung. Nach Auffassung von Tonner kommt es allerdings bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht auf den Betrieb des Leasinggebers, sondern auf den des Leasingnehmers an. Das bedeutet, dass ggf. eine für die Branche d...mehr

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Leasing / 3.1.2.3 Anschluss- und Montagekosten

Kosten für den Anschluss des Leasinggegenstands (Transport, Fundamentierung, Aufbau, Anschluss), die der Leasingnehmer selbst beauftragt hat, dürfen nicht aktiviert werden, da das Nutzungsrecht, mit dem die Kosten in Zusammenhang stehen, nicht bilanziell dargestellt werden darf. Die Behandlung von Anschluss- und Montagekosten, die der Leasinggeber in Auftrag gibt oder selbst ...mehr

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Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt 1,2 % des Einheitswerts. Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten, können eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags beantrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasinggeber

3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon ...mehr

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Leasing / 3.1.2 Behandlung beim Leasingnehmer

3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag en...mehr

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Leasing / 3.2 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasingnehmer

3.2.1 Behandlung beim Leasingnehmer 3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Lea...mehr

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Leasing / 5 Gewerbesteuer

5.1 Hinzurechnungen Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber

3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuord...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.2.1 Behandlung beim Leasingnehmer

3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.2.2 Behandlung beim Leasinggeber

Der Leasinggeber aktiviert eine Kaufpreisforderung an den Leasingnehmer in Höhe der den Leasingraten zugrunde gelegten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser Betrag ist grundsätzlich mit der vom Leasingnehmer ausgewiesenen Verbindlichkeit identisch. Die Leasingraten sind in einen Zins- und Kostenanteil sowie in einen Anteil Tilgung der Kaufpreisforderung aufzuteilen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 2.2.1 BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat seine Beurteilung der Vorgänge an ihrem wirtschaftlichen Gehalt ausgerichtet.[1] Dazu hat er in 2 Grundsatzurteilen die Regeln für die Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums aufgestellt. 2.2.1.1 Mobilien-Leasing In seinem Urteil v. 26.1.1970[1] hat der BFH zu beweglichen Wirtschaftsgütern festgestellt, dass die Zurechnung grundsätzlich nach den Umständen des Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 2.2.2 Auffassung der Finanzverwaltung

Nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen war, hat das BMF detailliert zu Einzelfragen im Leasingbereich Stellung genommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 5.1 Hinzurechnungen

Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch dann, wenn die Lei...mehr

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Leasing / 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag

Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind. Bei einem Vollamortisationsvertrag entspricht die Summe der Leasingraten während der Grundmietzeit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts sowie sämtl...mehr

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Leasing / 1.1.3 Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing sieht demgegenüber eine längere Nutzungsüberlassung vor. Da die Vertragsdauer die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts nahezu vollständig oder doch zu einem wesentlichen Teil abdeckt, hat diese Leasingform eher Finanzierungscharakter. Nach dem Leasingerlass des BMF [1] liegt ein Finanzierungsleasing nur vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Zeit abgesc...mehr

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Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr