Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe A...mehr

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Kroatien / I. Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Testaments

Rz. 22 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 26 Abs. 1 ErbG mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein, vorausgesetzt, der Testator ist fähig, ein unabhängiges eigenes Urteil zu bilden. Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als testamentarische und jederzeit widerrufliche Verfügungen möglich. Rz. 23 Die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente ist nicht eindeutig geset...mehr

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Estland / 2. Umfang des Pflichtteils

Rz. 29 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der angefallen wäre, wenn alle Erbberechtigten ihr Erbe angenommen hätten. Erben, die auf ihren Erbteil im Vorfeld vertraglich verzichtet haben, werden nicht berücksichtigt. Der Wert der Erbschaft wird zum Tag des Erbfalles berechnet; abgezogen werden Schulden und bestehende Verpflichtungen der Erbschaft. V...mehr

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Schweden / 1. Rechtsnatur des Nachlasses, Beteiligte

Rz. 128 Der Nachlass (dödsbo) geht nicht wie im deutschen Recht in der Sekunde des Todes auf eine oder mehrere Personen über, sondern ist im schwedischen Recht eine eigenständige juristische Person.[103] Der Nachlass kann in eigenem Namen Verträge schließen und bei Gerichten Partei sein (ÄB 18:1).[104] Er kann im Grundstücksregister als solcher eingetragen werden. Ist ein bo...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / 7 Faktorverfahren führt zu Veranlagungspflicht

Das Faktorverfahren ist nach Ablauf des Jahres an eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer geknüpft.[1] Zwar bewirkt das Faktorverfahren, dass die im Lohnsteuerverfahren für beide Ehe-/Lebenspartner einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in etwa der Jahreseinkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung entsprechen. Veränderungen hinsichtlich der angenommenen Höhe der Lohnbezüge ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.342 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.094 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 229 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner (nicht aber der faktische Lebenspartner) am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegange...mehr

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Deutschland / 5. Steuertarif; Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 286 Soweit die Bereicherung des Erwerbers die Freibeträge übersteigt, ist auf den Mehrbetrag Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Erbschaftsteuersatz ist zunächst abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG). Zur Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten und Lebenspartner des Zuwendenden insbesondere dessen Kinder und Enkelkinder. Dessen Eltern und Voreltern gehören im Fall de...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 4 Fiktive Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates können in beschränktem Maße die Vorteile der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner oder der Zusammenveranlagung von Ehe-/Lebenspartnern (Splitting) in Anspruch nehmen, obwohl es an der dafür erforderlichen unbeschränkten Steuerpflicht des Ehe-/L...mehr

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Steuerklassen / 3.4 Steuerklassenwechsel

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn beide Ehepartner ihn unterschreiben. Seit 2018 ist aber der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV auf einseitigen Antrag nur eines Ehe-/Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Ein Steuerklassen...mehr

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Deutschland / c) Steuerfreier Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG)

Rz. 270 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 BGB leben, erhält der überlebende Ehegatte/Lebenspartner im Todesfall einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe seines tatsächlich bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs (§ 5 ErbStG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass erbrechtlich über eine pauschale Erhöhung des ...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2.1 Einkommensgrenzen

Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr folgende Beträge nicht übersteigt: Bei Einzelveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer wir...mehr

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Familienversicherung / 8 Krankenkassenwahl

Familienversicherte Angehörige verfügen im Hinblick auf die leistungspflichtige Krankenkasse grundsätzlich über kein Wahlrecht. Der familienversicherte Ehegatte/Lebenspartner kann durch die bedingungslose Koppelung an die Mitgliedschaft des Ehegatten/Lebenspartners nur bei dessen Krankenkasse Leistungsansprüche geltend machen; bei Kindern bestimmt das Mitglied die Krankenkas...mehr

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Katalonien / 2. Steuervergünstigung für familiäre Liegenschaften

Rz. 110 Die Vergünstigung für familiäre Liegenschaften ist einer der bedeutendsten Steuervorteile in Katalonien und sehr weit verbreitet. Das Gesetz sieht im Fall der Rechtsnachfolge bezüglich des Wohnhauses des Erblassers vor, dass die Nachfolger nur 5 % seines Wertes versteuern müssen und 95 % steuerfrei sind. Allerdings ist dieser Prozentsatz der Vergünstigung wegen der E...mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

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Irland / a) Allgemeines

Rz. 112 Die Testierfreiheit gilt im irischen Recht grundsätzlich unbeschränkt, denn nach Sec. 76 ISA kann eine Person durch Testament über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Allerdings sehen Sec. 109 ff. ISA bestimmte Ansprüche zugunsten des überlebenden Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners und der Kinder vor, die de facto zu einer erheblichen Einschränkung der Verfü...mehr

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Vorsorgepauschale / 1.3 Keine Vorsorgepauschale im Veranlagungsverfahren

Bei der Einkommensteuerveranlagung wird keine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Entstehen einem Steuerzahler im Vergleich zu der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Vorsorgepauschale höhere Aufwendungen, können diese in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das betrifft die Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung. Diese könne...mehr

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Steuerklassen / 3.1 Mögliche Steuerklassenkombinationen

Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe)[1] der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag). Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzlichen Regelfall für Ehegatten und die St...mehr

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Estland / 5. Außerordentlicher Ausschluss vom Pflichtteil (Enterbung)

Rz. 32 Der Erblasser kann testamentarisch oder im Erbvertrag verfügen, dass der Erbe seinen Pflichtteil nicht bekommt, wenn Letzterer gegen den Erblasser, seinen nahen Verwandten, seinen Ehegatten, seinen registrierten Lebenspartner oder gegen eine andere besonders nahestehende Person des Erblassers eine Straftat verübt hat oder wenn er seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

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Griechenland / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 55 Das Pflichtteilsrecht garantiert durch Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers den übergangenen nächsten Angehörigen selbst gegen den Willen des Erblassers eine Beteiligung am Nachlass. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich der Pflichtteilsquote kein Nachlassgläubiger einer Geldforderung, sondern ein echter Erbe (Art. 1825...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht Anspruch für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht oder erwerbsgemindert ist.mehr

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Irland / a) Erbberechtigte Personen

Rz. 32 Das Verwandtenerbrecht basiert im irischen Recht auf dem Parentelsystem, bei entfernteren Verwandten auf dem Gradualsystem.[47] Maßgeblich ist die Situation zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.[48] Rz. 33 In erster Linie erben im irischen Erbrecht die Abkömmlinge des Erblassers. Ist kein überlebender Ehegatte (vgl. Rdn 41 ff.) oder eingetragener Lebenspartner vorhan...mehr

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Deutschland / a) Allgemeiner Freibetrag

Rz. 259 Abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG) gibt es unterschiedliche Freibeträge. Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht stehen folgende Freibeträge zur Verfügung (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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Katalonien / 4. Steuervergünstigung für Lebensversicherungen

Rz. 113 Die dritte wichtige Steuervergünstigung ist die hinsichtlich der Lebensversicherung des Erblassers, die für Ehegatten, den nichtehelichen Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge gilt, allerdings nur bis zu einem Betrag von 25.000 EUR pro Person.mehr

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Irland / 8. Widerruf des Testaments

Rz. 104 Der Testierende kann ein Testament bis zu seinem Tod jederzeit durch Errichtung eines neuen Testaments ändern (sog. revocation).[150] Dies gilt auch dann, wenn in einem früheren Testament steht, dass es unwiderruflich sein soll.[151] Rz. 105 Ein Testament wird darüber hinaus widerrufen durch Verbrennen, Zerreißen oder sonstige Zerstörung in Widerrufsabsicht durch den ...mehr

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Luxemburg / 5. Steuertarif

Rz. 188 Der Steuertarif ist unterteilt in einen Grundtarif und einen Steigerungstarif. Rz. 189 Der Grundtarif [91] differenziert nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei Abkömmlingen ist danach zu unterscheiden, ob diese ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, den darüber hinausgehenden freien Teil (quotité disponible) oder entsprechend einer donation partage, die das Vermögen wer...mehr

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Estland / 3. Die Gemeinde und der Staat als gesetzliche Erben

Rz. 15 Hinterließ der Erblasser keine Verwandten, keinen Ehegatten und keinen registrierten Lebenspartner, ist die Gemeinde gesetzlicher Erbe, in welcher sich sein letzter Wohnsitz befand. Wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers sich nicht in Estland befand, ist die Republik Estland der Erbe. Dies gilt auch, wenn alle anderen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben: die zust...mehr

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Frankreich / a) Der überlebende Ehegatte

Rz. 120 Der überlebende Ehegatte hat nach Art. 914–1 C.C. ein Noterbrecht in Höhe von einem Viertel des Nachlasses, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Pflichtteilsberechtigt ist ferner nur der nicht rechtskräftig geschiedene Ehegatte. Eine Trennung von Tisch und Bett oder die bloße Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens beseitigen das Noterbrecht des Ehegatten noch ...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.1 Wohnsitz im Inland

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter den Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein mehrfacher Wohnsitz ist möglich. Zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ist ein Wohnsitz im Inland ausreichend. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / b) Begriff des Wohnsitzes in Deutschland

Rz. 52 Jedes Land definiert seine Anknüpfungsmerkmale selbst. Deutschland nutzt alle denkbaren Anknüpfungsmerkmale und knüpft an die persönlichen Verhältnisse sowohl des Erblassers als des Erwerbers an. Deutschland knüpft die Besteuerung aber in erster Linie an die Inländereigenschaft an (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese wird vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und unte...mehr

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Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

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Familienpflegezeit / 1 Pflege eines nahen Angehörigen

Eine Familienpflegezeit dient der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Nahe Angehörige sind ebenso wie im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) insbesondere Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, lebenspartnerschaftsähnliche Partner, Geschwister, Schwäger sowie Kinder und Enkelkinder.[1] Voraussetz...mehr

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Meldungen / 10.1 Familienangehörige/geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

Arbeitgeber haben in den Anmeldungen zur Sozialversicherung zusätzlich ein Statuskennzeichen anzugeben, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht (Kennzeichen "1") oder der Beschäftigte geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH (Kennzeichen "2") ist.[1] Durch das Statuskennzeichen wird ein Verfahren zur Stat...mehr

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Meldungen / 4.1 Erforderliche Meldedaten

Jede für den Beschäftigten zu erstellende Meldung enthält insbesondere die Versicherungsnummer oder die für die Vergabe der Versicherungsnummer erforderlichen Angaben, den Familien- und Vornamen, Geburtsangaben, die Staatsangehörigkeit, Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, die Beitragsg...mehr

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Irland / 3. Erbverzicht

Rz. 149 Ein Verzicht (renunciation) auf das legal right ist zu Lebzeiten des Erblassers schriftlich durch den Ehegatten (Sec. 113 ISA) oder durch den eingetragenen Lebenspartner (Sec. 113A ISA) möglich. Der Verzicht kann in einem vor oder während der Ehe geschlossenen Ehevertrag (ante-nuptial oder post-nuptial contract) bzw. Partnerschaftsvertrag (ante- oder post-civil partn...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 4 Arbeitnehmer ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit

Arbeitnehmer, die nicht Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind und deren Jahreseinkünfte mindestens zu 90 % der deutschen Besteuerung unterliegen, oder deren ausländische Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.604 EUR im VZ 2025[1] nicht übersteigen, werden auf Antrag einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer nahezu gleichgestellt. Auch in diesen Fäl...mehr

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Ungarn / 5. Berechnungsgrundlage des Pflichtteils und Anrechnung

Rz. 174 Gemäß § 7:80 Ptk. liegt dem Pflichtteil der reine Wert des Nachlasses zugrunde, d.h. der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, jedoch wird der reine Wert der vom Erblasser unter Lebenden – unabhängig, an wen – geleisteten unentgeltlichen Zuwendungen hinzugerechnet. Maßgebend ist der Wert zur Zuwendungszeit. Wäre jedoch die Berücksichtigung des...mehr

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Tschechien / 3. Dritte Gruppe

Rz. 33 Erben weder Ehegatte oder Lebenspartner noch Eltern, gelangen als Erben dritter Gruppe die Geschwister des Erblassers und ferner die Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt mitgelebt haben und aus diesem Grund den Haushalt mitgeführt haben oder auf Unterhalt des Erblassers angewiesen waren, zu gleichen Teilen zur Erbf...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind da...mehr

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Finnland / V. Steuerklassen und Steuersätze

Rz. 118 Die Erbschaftsteuerpflichtigen sind gem. § 11 FinErbStG in zwei Steuerklassen eingeteilt:mehr

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Deutschland / II. Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 95 Der Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten ist in § 2303 BGB geregelt. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und gem. § 2303 Abs. 2 BGB auch dessen Eltern und der Ehegatte (selbstverständlich auch der gleichgeschlechtliche) sowie gem. § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG der eingetragene Lebenspartner. Die früher bestehende Unterschei...mehr

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Katalonien / 8. Das Erbrecht der Regierung

Rz. 30 Soweit nach dem spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch der Staat zum Erben eingesetzt wird, ist dies nach dem CCCat die Regierung von Katalonien. Hat der Erblasser weder Blutsverwandte bis zum vierten Grad noch einen Ehegatten oder Lebenspartner, erbt die Regierung allein. Diese nimmt die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung nach einem gerichtlichen Verfah...mehr

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Island / D. Erbschaftsteuer

Rz. 32 Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Island hinsichtlich der Erbschaftsteuer besteht nicht. War der Erblasser in Island ansässig, besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Erhoben wird Erbschaftsteuer auf den Erwerb jedes einzelnen Erben. Steuerbefreit sind Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner und karitative Organisationen. Der Erwerb wird gr...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / c) Ibiza und Formentera

Rz. 42 Das Gegenstück zum heredero distribuidor des mallorquinischen Erbrechts ist das sog. heredamiento, bei welchem es dem überlebenden Ehegatten – bzw. gemäß Art. 13 des Gesetzes 18/2001 dem überlebenden Lebenspartner i.S.d. BLPG[69] – als fiduciario gemäß Art. 71 CDCIB überlassen bleibt, die Erbfolge bzw. Nachlassregelung nach dem Erblasser (fiduciante) unter den gemeins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 6 Vertrauensschutz aufgrund beanstandungsfreier Betriebsprüfung

Wurden in der Vergangenheit abgeschlossene beanstandungsfreie Betriebsprüfungen nicht durch einen entsprechenden Bescheid beendet, konnte für den sozialversicherungsrechtlichen Status kein Bestands- und Vertrauensschutz für die Vergangenheit begründet werden. Die Rechtsfolgen einer irrtümlich angenommenen Sozialversicherungspflicht bzw. von Versicherungsfreiheit traten somit...mehr

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Norwegen [1] / a) Umfang des Erbrechts

Rz. 20 Die Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten beruht vor allem auf den gesetzlichen Regelungen des ADL über das gesetzliche Erbrecht, das Mindesterbe des Ehegatten, das Recht, den Nachlass ungeteilt zu übernehmen (uskifte) – womit weder eine güter-, noch eine erbrechtliche Auseinandersetzung stattfindet – sowie das testamentarische Erbrecht. Weiterhin hat der eheliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.15 Vertrauensschutzregelung

Das Hinterbliebenenrentenrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 neu geordnet. Dieses neue Recht gilt jedoch nur, wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2001 geschlossen/begründet wurde oder die Ehe/Lebenspartnerschaft am 31.12.2001 bestand und beide Ehegatten/Lebenspartner nach dem 1.1.1962 geboren sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.6 Schutzfrist/Elternzeit

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 MuSchG sowie der Elternzeit nicht nach § 10 SGB V familienversichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1] In erster Linie sind von dieser Regelung Beamtinnen betroffen, die privat krankenversichert sind.mehr