Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 310 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhalb der Gemeinschaft ansässig ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort

Rz. 87 Im Einzelfall kann sich der Leistungsort bei § 3a Abs. 1 UStG auch nach dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen, obwohl sich das aus dem (deutschen) Gesetzeswortlaut – entgegen Art. 45 S. 3 MwStSystRL – so nicht ergibt (Rz. 38), in der Verwaltungsanweisung finden sich hierzu in Abschn. 3a.1 Abs. 1 S. 8ff. UStAE Vorgaben. Als Wohnsitz einer natürlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 350 Der Tatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG regelt allgemein gesagt die sog. Beratungsleistungen; unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 Buchst. c MwStSystRL . Diese Regelung war unter der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG ausgesprochen praxisrelevant, sie hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsfragen geführt. Heute kommt ihr diese Bedeutung (zum Glü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.2 Sonstige Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin

Rz. 411 Die Regelung des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. b UStG ist ursprünglich eingeführt worden, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Edelmetallbörsen im Verhältnis zu denen anderer Mitgliedstaaten zu vermeiden[1]; eine unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 MwStSystRL nicht.[2] Bei den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Gold, Silber und Platin handelt es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 121 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 150 In § 3a Abs. 3 UStG finden sich die für die Praxis bedeutsamsten Ausnahmeregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen, welche den (eigentlichen) Grundregeln des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG immer vorgehen. Die Feststellung der Anwendbarkeit dieser Ortsbestimmungen muss mithin am Anfang jeder Prüfung des Leistungsorts stehen.[1] Als Besonderheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.1 Allgemeines und Entwicklung der Regelung

Rz. 225 § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG war durch die Neufassung des § 3a UStG zum 1.1.2010 dahingehend erweitert worden, dass die den kulturellen, künstlerischen, unterhaltenden, wissenschaftlichen und unterrichtenden Leistungen "ähnlichen Leistungen" im Gesetz mit dem Beispiel der Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen konkretisiert wurden. Daraus wird de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 357 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 336 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung". Nach der zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[1] Demnach bed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.9 Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 435 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 hat neben der Nr. 8 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG eine weitere Verzichtshandlung zum Inhalt; auch ihre unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL . Hier wird auf die Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit verzichtet; die sonstige Leistung besteht mithin in einem Unterlassen. Dabei kann unter der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.4 Datenverarbeitung (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 380 Unter Datenverarbeitung ist im weitesten Sinne die Tätigkeit der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (gemeint sind Computer von jeder Leistungsfähigkeit) zu verstehen. Dabei werden bestimmte Eingabewerte – die Daten – in einem Computer verarbeitet und u. U. auch ausgewertet oder verknüpft. Die unionsrechtliche Grundlage der Regelung findet sich in Art. 59 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 370 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.8 Verzicht auf die Ausübung von Rechten nach der Nr. 1 (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 428 Gegenstand der Bestimmung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 8 UStG sind sonstige Leistungen, mit denen auf die Ausübung eines der in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG genannten Rechte verzichtet wird; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL . Auch die praktische Bedeutung dieser Regelung dürfte in Anbetracht des beschränkten Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.3 Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG)

Rz. 180 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt des Weiteren nach dem in S. 2 Buchst. b genannten Regelbeispiel bei Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken. Dazu gehören insbesondere die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.7 Gestellung von Personal (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 421 Unter einer Gestellung von Personal nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG ist eine entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern, welche ein Dritter für seine Zwecke einsetzt, die aber weiterhin beim leistenden Unternehmer angestellt sind, zu verstehen[1]; die unionsrechtliche (wortgleiche) Regelung findet sich in Art. 59 Buchst. f MwStSystRL . Der Leistungsempfänger muss dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die in § 3 Abs. 11 UStG normierte Fiktion einer Leistungskette bewirkt, dass beide Leistungen (die an den Auftragnehmer erbrachte und die von ihm ausgeführte Leistung) inhaltlich gleich sind und zum gleichen Zeitpunkt erbracht werden.[1] Da sich die Fiktion nur auf die Leistung selbst bezieht, sind nur leistungsbezogene Merkmale betroffen.[2] Für die Leistungseinkaufsk...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.5 Definition der Umsatzerlöse

Als Umsatz im Sinne der ÜH III ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG definiert. Bei Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurde. Der Leistungszeitpunkt (Monat, in dem die Leistung ausgeführt wurde) ist für die Umsatzrea...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.1 Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig, oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.3.1 Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer

Bei bestimmten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer bzw. an Unternehmer, die für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, oder an nicht unternehmerisch tätige juristische Personen ohne erteilte USt-IdNr. gilt nach § 3a Abs. 1 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort der Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, oder dessen Betriebsstätte, wenn von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuld – § 13b UStG

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation: Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Der Leistungsempfänger ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen: Mit BMF-Schr. v. 8.7.2021, BStBl. I 2021, 919, hat die Verwaltung geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist (= keine Unternehmereigenschaft bei Festvergütung bzw. bei max. 10 % variablem Anteil). Aus der Praxis sind zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C) bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungslei...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Ausblick

Auf Unionsebene wurde auf dieses Thema eingegangen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass die oben dargestellten Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte jeweils wie dargestellt angepasst wurden. Für das Veranstaltungsortprinzip im B2B-Bereich aus Art. 53 MwStSystRL werden Online-Seminare ausgenommen und der Leistungsort orientiert s...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem Wandel in der Gesetzgebung sowie zuletzt der Rechtsprechung und in der Folge der Verwaltungsauffassung un...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021[1] und 19.8.2021[2] gehen auf diese Konstellation n...mehr

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Katalogleistung / 2.4 Sonderregelung für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen nach § 3a Abs. 5 UStG

Bis zum 31.12.2014 war als Sonderfall in § 3a Abs. 5 UStG nur eine Verlagerung des Orts der sonstigen Leistung in den Fällen geregelt, in denen ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer eine elektronisch ausgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt hatte. In diesem Fall wurde der Ort der sonstigen Leistung an den Sitzort bzw....mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Hier war bis 202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 § 3e UStG war durch Art. 20 Nr. 4 des Gesetzes v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 neu in das UStG eingefügt worden und betraf zunächst nur die Lieferungen von Gegenständen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn. Die Vorschrift beruhte auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL i. d. F. des Art. 1 Nr. 4 der RL 92/111/EWG des Rates v. 14.12.1992.[2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Restaurationsleistungen

Rz. 30 Neben den Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel erfasst die Ortsregelung nach § 3e Abs. 1 UStG auch eine dort ausgeführte sonstige Leistung, die in der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle besteht. Diese Leistung bezeichnet § 3e Abs. 1 UStG in dem Klammerzusatz als Restaurationsleistung. Die Ortsregelung umfasst die entgeltliche Abgabe von Speisen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 55 Bei einem Vergleich von Art. 37 MwStSystRL bzw. Art. 57 MwStSystRL mit § 3e Abs. 2 UStG stellt sich die Frage, ob das Unionsrecht zutreffend umgesetzt worden ist. Die Vorschriften der MwStSystRL sprechen von "während" eines "innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teils einer (Personen)Beförderung", nicht auch von einer rein innergemeinschaftlichen Beförderung, d. h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 § 3e UStG trifft besondere Bestimmungen über den Ort bestimmter Lieferungen und Restaurationsleistungen. Sie geht als Sondervorschrift den allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Lieferung[1] und den Ort von sonstigen Leistungen[2] vor. Unberührt bleiben die übrigen für Lieferungen geltenden Vorschriften, insbesondere die Befreiungsvorschriften für innergemeinschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung) richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, an dem diese Leistung tatsächlich erbracht wird.[1] Die Restaurationsleistung muss aber als sonstige Leistung anzusehen sein. Die Ortsregelung gilt nicht für Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

Rz. 25 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG gilt nur für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, d. h. es muss insbesondere ein Restaurationsumsatz in Form einer sonstigen Leistung oder eine einem Restaurationsumsatz vergleichbare unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG vorliegen. Daher sind alle übrigen Umsätze, die nicht die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / A. Einleitung

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen war im Jahr 2017 Gegenstand einer vielbeachteten Entscheidung des EuGH.[1] (Erst) im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angesichts dieser Entscheidung angepasst. Im Kern geht es bei Miet- und Leasingverträgen um die Frage, ob diese als sonstige Leistungen oder möglicherweis...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.4 Umsetzung zum 1.1.2019 in deutsches Recht

Die vorgenannten unionsrechtlichen Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. UStAVermG)[1] in nationales Recht umgesetzt. Hinsichtlich der Bestimmung des Orts der Dienstleistung bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistunge...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.1 One-Stop-Shop

Das Regime des sog. One-Stop-Shop (OSS) besteht als sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS oder auch kleine einzige Anlaufstellle – KEA) bereits seit 1.1.2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.[1] War vorher (bis 31.12.2014) z. B. eine auf elektronischem Wege erbra...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.2 Richtlinie (EU) 2022/542 zum Anwendungsbereich der (ermäßigten) MwSt-Sätze

Der Rat hat, ausgehend von dem v. g. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, am 5.4.2022 die Richtlinie (EU) 2022/542 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze[1] angenommen. Dem Kommissionsvorschlag einer nahezu vollständigen Freigabe ermäßigter Sätze hat der Rat sich nicht angeschlossen. Die Neuregelungen sind, soweit ve...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf von Gegenständen

Als innergemeinschaftlichen Fernverkauf von Gegenständen definiert Art. 14 Abs. 4 Nr. 1 MwStSystRL die Lieferung von Gegenständen, die durch den Lieferer oder für dessen Rechnung von einem anderen Mitgliedstaat als dem der Beendigung der Versendung oder Beförderung an den Erwerber aus versandt oder befördert werden, einschließlich jene (Gegenstände), an deren Beförderung ode...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr