Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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zfs 2/2016, Verspätungsrech... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… Die Beurteilung des BG hält rechtlicher Nachprüfung in wesentlichen Punkten nicht stand. Das BG hat rechtsfehlerhaft einen Anspruch des Kl. auf Rückgewähr der erbrachten Leistungen nach § 437 Nr. 2, § 346, § 347 Abs. 1 BGB und auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten (§ 280 Abs. 1, § 249 BGB) bejaht. Dabei hat es zum einen verfahrensfehlerhaft das Vorbringen des Bek...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 2.5 Verpflichtung zum Bezug

Die arbeitsrechtliche Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung kann nicht eigenständig gekündigt werden. Dies wäre eine unzulässige Teilkündigung des einheitlichen Vertrags.[1] Ein derartiges Teilkündigungsverlangen von Beschäftigten kann regelmäßig als Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Bezug bzw. der Zuweisung einer Dienstwohnung ausgelegt werden, wie es in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsfolge

Rn 15 In allen zuvor abgehandelten Fallkonstellationen erklärt das Gesetz eine gleichwohl erklärte Aufrechnung für unzulässig. Damit soll jedoch nicht in die allgemeinen zivilrechtlichen Aufrechnungsvoraussetzungen oder Forderungszuständigkeiten eingegriffen werden, vielmehr soll lediglich der Aufrechnungserklärung die Tilgungswirkung genommen werden.[67] Es geht wie auch be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Zerb 8/2015, Zur Anwendbark... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die von der Klägerin geltend gemachte Darlehensforderung sei verjährt. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF finde keine Anwendung, weil es sich nicht um erbrechtliche Ansprüche handele, sondern um solche aus Darlehensverträgen. Es lägen auch keine rechtsk...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 4. Auskunft

Die Auskunftsverpflichtung des § 1379 BGB ist seit dem 1.9.2009 deutlich erweitert. Sie erstreckt sich nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB auf alle Umstände, die für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens bedeutsam sein können. Auskunft ist auch zu erteilen über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs besteht ein Rechtsschutzbedürfnis b...mehr

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zfs 6/2015, Kreis der mögli... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Bekl. ist verpflichtet, dem Kl. eine Entschädigung i.H.v. 71.694,04 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.759,53 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.3.2013 zu zahlen." 1. Der Anspruch des Kl. auf die Entschädigung folgt aus der Landwir...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012)Grundstücke an einem bayerischen See

Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606).mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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zfs 12/2014, Anrechnung der... / 3 Anmerkung:

Das RVG regelt in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG a.F. = Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG n.F. lediglich den Fall, dass mehrere Geschäftsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr maßgebend. Die hier verfahrensgegenständliche Fallgestaltung, dass eine Geschäftsgebühr auf mehrere Verfahrensgebühren anzurechnen ist, ist im ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Abgrenzung des Abs. 2 vom Abs. 1

Rn 21 Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anfechtungsanspruch nach § 146 Abs. 2 nur einredeweise geltend gemacht werden. Für die Anwendbarkeit der Vorschrift kommt es also darauf an, ob der Insolvenzverwalter angriffsweise, d.h. mit dem Ziel vorgeht, eine aufgrund einer anfechtbaren Handlung erfolgte Leistung wieder der Masse zuzuführen (dann Abs. 1) oder aber ob er ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Verjährung

Rn 51 Die Verjährung von Insolvenzforderungen und damit auch von nachrangigen Insolvenzforderungen wird nur dann gehemmt, wenn die Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden (§ 204 Abs. 1 Nr. 10 Var. 1 BGB). Eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ist für nachrangige Insolvenzforderungen jedoch erst dann zulässig, wenn das Insolvenzgericht die Gläubiger zur Anme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Überblick

Rn 18 Hat der spätere Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit einer anfechtbaren Handlung eine Leistungspflicht begründet, so steht dem Insolvenzverwalter insoweit ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anfechtungsanspruch nach Abs. 1 bereits verjährt ist. Grund hierfür ist, dass sich der Dritte, der unter Umständen etwas in anfechtbarer Weise aus d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Vollstreckungsverbot für oktroyierte Masseverbindlichkeiten (Abs. 1)

Rn 4 Das in § 90 geregelte Vollstreckungsverbot erfasst nicht alle Masseverbindlichkeiten, sondern ist beschränkt auf solche, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind. Damit fallen unter Abs. 1 nur die Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Fallgruppe, die in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Anfechtung

Rn 10 Die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gemäß §§ 129 bis 147 wird mit Satz 2 dem Sachwalter übertragen. Ihm stehen insoweit die gleichen Rechte zu wie im Standardinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter. Rn 11 Da nach der Intention des Gesetzgebers mit der Stärkung der Eigenverwaltung Anreize zur frühzeitigen Stellung von Insolvenzanträgen gesetzt wurden, dürften ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Arbeitsverträge

Rn 43 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 bestehen auch Dienstverträge und insbesondere Arbeitsverträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[92] Der Insolvenzverwalter kann auch hier die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. Der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Beiderseitige Nichterfüllung

Rn 58 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 103 ist desWeiteren, dass der gegenseitige Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von beiden Vertragsparteien noch nicht oder nicht vollständig erfüllt ist. Die Beurteilung richtet sich nach § 362 BGB. Rn 59 Entscheidend ist somit der Eintritt des Leistungserfolges, eine Anwendung des § 103 kommt daher auch da...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist nicht begründet. I. [6] Das Kammergericht hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, zur Begründung seiner – in FamRZ 2012, 1642 veröffentlichten – Entscheidung ausgeführt: Die vom Amtsgericht der Ausgleichsberechnung zugrunde gelegte stichtagsbezogene Bewertung sei mit Ausnahme von zwei Positionen des aktiven Endvermögens des Antragsgegne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

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zfs 4/2014, Haftung für Män... / 3 Anmerkung:

In dem Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasingvertrag sind Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant zu unterscheiden. Partner des Liefervertrags sind Leasinggeber und Lieferant, wobei in diesem Verhältnis dem Leasinggeber aufgrund Werk- oder Kaufvertrag das Eigentum an der Leasingsache verschafft wird. Partner des Leasingvertrags sind Leasinggeber und Leasingnehmer, wo...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / 2 Anmerkung

Zum Sachverhalt: Im Streit der zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen Beteiligten war die Einbeziehung eines von einem Ehegatten während der Trennungszeit erzielten Lottogewinns. Im Juli 1971 heirateten die Beteiligten. Der Ehe entstammen drei mittlerweile erwachsene Kinder. Die Trennung vollzogen sie im August 2000. Der Ehemann nahm in der Folge eine partnerschaftliche ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. Literatur

Nach Wortlaut und Zweck dient die Vorschrift aber nicht der Korrektur systemimmanenter Unbilligkeiten, die durch die Anwendung des schematischen Zugewinnausgleichs entstehen können, sondern allein der Einzelfallgerechtigkeit.[39] Grundsätzlich ist die Vorschrift eng auszulegen. Grobe Unbilligkeit wird nicht definiert. Die Kriterien des § 1381 Abs. 2 dienen nur als Typologisie...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH, Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012, FamRZ 2013, 879)Grundstücke an einem bayerischen See

Praxis-Beispiel Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606). Eheschließung 7....mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / Leitsatz

Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichpflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurt. v. 6.2.2002 – XII 213/00, FamRZ 2002, 606). BGH, Beschl. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/1...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (BGH, Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12).mehr

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AGS 07/2013, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Das LG ist dagegen zu Recht davon ausgegangen, dass die Verhandlungen mit den Kaufinteressenten und die Korrespondenz mit den Spielhallenvermietern nicht jeweils gesondert in Höhe von insgesamt 38.789,64 EUR abgerechnet werden konnten; vielmehr lag insgesamt lediglich eine abrechnungsfähige Angelegenheit i.S.d. § 13 Abs. 1 BRAGO vor, die entsprechend der Darlegung des LG wie...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5. Leistungsstufe

Bevor der Pflichtteilsberechtigte seinen Leistungsantrag beziffert und so in die Leistungsstufe übergeht, sollte er prüfen, ob nun eine Klage-, insbesondere Parteierweiterung (Miterben, Beschenkte) sinnvoll ist. Bei zu bewertenden Gegenständen müssen nun durch das Gericht aufgrund von Beweisantritten des Pflichtteilsberechtigten Wertermittlungsgutachten eingeholt werden. Ist ...mehr

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ZFS 5/2013, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfü...mehr

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ZFS 5/2013, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

[14]" … Das BG, das unangegriffen nicht nur die Kl. zu 1) und den Bekl. zu 1), sondern auch den Kl. zu 2) und Bekl. zu 2) als Vertragspartner des Kaufvertrages angesehen hat, hat hinsichtlich einer See- oder Wassertauglichkeit des verkauften Kajütboots zwar rechtsfehlerfrei das Vorliegen einer vom Gewährleistungsausschluss nicht erfassten Beschaffenheitsvereinbarung bejaht. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Leistungen an den beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gewerblich tätig ist, auch verpflichtet ist, durchgängig korrespondierend zu bilanzieren und seinen Gewinn aufgrund des Betriebsvermögensvergleichs gem. § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln. § 30 Abs. 1 GmbHG a.F. verbietet auch bei Vorliegen einer Unterbilanz Geschäfte...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Anmerkung

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 28.2.2012, Az: 7 O 8624/11 entschieden, dass in Fällen, in denen ein Ehemann seine Ehefrau vorsätzlich unter verwerflichen Tatumständen getötet hat, deren Erben dem vom erbunwürdigen Ehemann geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch das Leistungsverweigerungsrecht gemäß 1381 BGB uneingeschränkt entgegensetzen können. Hierzu ist zun...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Aus den Gründen

(...) Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs unbegründet, weil die Beklagten den Zugewinnausgleich nach § 1381 BGB in voller Höhe verweigern können. Es kann daher dahinstehen, ob der Zugewinnausgleichsanspruch in der geltend gemachten Höhe bestünde. Nach § 1381 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewin...mehr

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AGS 5/2012, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung der von Rechtsanwalt C. im selbstständigen Beweisverfahren verdienten Verfahrensgebühr auf die im Verfahren der Hauptsache vom Bevollmächtigten der Beklagten verdiente Verfahrensgebühr findet nicht statt. Unter Berücksichtigung der in der Kostengrundentscheidung festgesetzten Quote sind der Beklagten weitere 445,11 EUR nebst Zinsen zu erstatten (487,50 x 21/2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2011, Strafanzeige gegen den Schuldner als Informationsquelle

Strafanzeige als zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleich anhält. Wird der Schuldner aber tatsächlich strafrechtlich verfolgt, führt die Verhängung einer (Geld-)St...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / VII. Der Rechtsschutzfall (§ 4 ARB)

Das Kammergericht[29] hat in seinem Beschluss festgestellt, dass die Geltendmachung einer Forderung und die anschließende Erhebung der Einrede der Verjährung keinen Rechtsschutzfall auslöst. Der vorher eingetretene Zahlungsrückstand und die Durchsetzung der Forderung trotz Verjährungseinrede stellen einen Rechtsschutzfall dar. Ein Rechtsverstoß gegen das dauernde Leistungsve...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / 2 Aus den Gründen

I. Das Rechtsmittel ist gem. § 32 Abs. 2 RVG, §§ 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Der Senat hat bereits entschieden (vgl. OLGR 2007, 127 m. w. Nachw.), dass auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet ist. Anders als die bis zum 30.6.2004 vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Leitsatz

Erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstückes Alleineigentum durch Zuschlag auf ein unter dem Verkehrswert liegendes Gebot, kann der Ausgleichspflichtige ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB haben, soweit durch den Grundstückserwerb unter Wert der Zugewinn des Ausgleichspflichtigen ber...mehr

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zfs 01/2009, Zulassung der ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen:„ … [9] B. II. Der Große Senat verneint die Vorlagefrage des XI Zivilsenats. § 531 Abs. 2 ZPO ist auf die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede nicht anzuwenden, wenn zwischen den Parteien sowohl die Erhebung der Einrede als auch die sie begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind. [10] 1. Nach gefestigter Rspr. des BGH sind unstreiti...mehr

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FoVo 07/2009, Grundfälle zu... / IV. Übersicht: Schutzgesetzverletzung im Forderungsinkasso

Eingehungsbetrug Kann der Gläubiger nicht ausschließen, dass der Schuldner schon beim Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Rechtsgeschäftes weder zahlungsfähig noch zahlungswillig war, so kommt eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB in Betracht. Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 263 StGB wegen eines Eingehungsbe...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / b) Eigene Stellungnahme

Selbst wenn man mit der Rechtsprechung aber einmal davon ausgeht, dass § 1381 BGB grundsätzlich anwendbar ist, wird es – jedenfalls nach der Judikatur des BGH – äußerst schwierig werden, Ergebnisse zu korrigieren. In ständiger Rechtsprechung[28] vertritt nämlich der BGH die Ansicht, dass der Zugewinn eine starre schematische Regelung darstelle. Ein Leistungsverweigerungsrec...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietmangel - Kein Zurückbehaltungsrecht ohne Mängelanzeige

Leitsatz Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Fakten: Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos, nachdem der Mieter kommentarlos die Miete gemindert hatte und ein Mietrückstand...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht des Eigentümers bei Vorschussklage

Leitsatz Einzelner Eigentümer kann sich auf sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restkaufpreisforderung berufen, bis der Gewährleistungsschuldner auf etwa von der Gemeinschaft beschlossene Vorschussklage den Vorschuss bezahlt hat Normenkette §§ 633, 641 Abs. 3 BGB a.F. Kommentar Eine Gemeinschaft hatte die Geltendmachung von anfänglichen Mängelgewährleistun...mehr

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zfs 01/2010, Leistungsverweigerungsrecht bei wirtschaftlicher Einheit von Leasingvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag

BGB § 133 § 157 Zur Frage eines sich aus der wirtschaftlichen Einheit eines Leasingvertrages mit einem Dienstleistungsunternehmen ergebenden Leistungsverweigerungsrechts. BGH, Urt. v. 8.7.2009 – VIII ZR 327/08 Die Klägerin betreibt ein Leasingunternehmen, der Beklagte führt freiberuflich eine Arztpraxis. Die Parteien schlossen am 1./6.4.2005 einen Leasingvertrag über eine digita...mehr

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zfs 04/2010, Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls

AKB § 7 I Abs. 2; VVG § 6 Abs. 3 a.F. = VVG § 28 Abs. 3 S. 1 n.F. Zum Kausalitätsgegenbeweis bei der Verletzung der Obliegenheit, dem Kasko-Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.2.2010 – 12 U 175/09 Die Klägerin macht Ansprüche aus einer Kfz-Kaskoversicherung geltend. Sie war Halterin und Eigentümerin des Kraft...mehr

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zfs 10/2010, Berechtigung des Leasingnehmers zur vorläufigen Einstellung der Leasingraten wegen Mangels der Leasingsache erst nach Rücktritt gegenüber dem Lieferanten und klageweisem Vorgehen gegen den Lieferanten

BGB § 535 § 537 Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Liefera...mehr

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AGS 04/2010, Kostenbelastun... / Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen den Beklagten Ansprüche auf Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung geltend gemacht. Gegen seine Verurteilung hat der Beklagte Berufung eingelegt. In der Berufungsbegründung hat er sich erstmals darauf berufen, dass er als selbst pflichtteilsberechtigter Erbe gem. § 2328 BGB die Zahlung des Pflichtteils soweit verweigern könne, dass ihm sein eigener Pfli...mehr

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zfs 08/2010, Fiktive und ko... / D. Zurückbehaltungsrecht des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherers

1. In der zweiten Fallgruppe[1] ist eine Korrektur durch Schaffung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht gerechtfertigt. Der Geschädigte lässt das Fahrzeug in dieser Fallgruppe sach- und fachgerecht reparieren. Sein Integritätsinteresse ist durch die Durchführung einer wirtschaftlich unvernünftigen Reparatur zu vermuten. Würde man dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicher...mehr

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ZErb 03/2009, Zur Frage der... / 2.1.2 Leistungsverweigerungsrecht (§ 2328 BGB)

Es gilt im Unterschied zum Ausgangsfall aber zugunsten des S2 § 2328 BGB zu berücksichtigen. Die Vorschrift regelt über § 2319 BGB hinaus, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen eigenen Ergänzungspflichtteil gegenüber den Ergänzungsansprüchen anderer Pflichtteilsberechtigter behalten darf,[24] und gibt ihm ein Leistungsverweigerungsrecht.[25] Dieses besteht allerdings ...mehr