Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.7 Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz bzw. Steuerbefreiung müssen aufgeführt werden

Grundsätzlich müssen diese 3 Positionen einzeln in einer Rechnung aufgeführt sein[1]: Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz / Steuerfreiheit. In Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, müssen die Entgelte für die entsprechenden steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Umsätze unter Benennung des jeweiligen Steuersatzes und der darauf entfallenden Umsatzsteuer...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.4 Ausreichende Leistungsbeschreibung

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG muss eine Rechnung auch die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände enthalten. Dies ist i. d. R. eine genaue Produktangabe. Fraglich ist die "Tiefe" bzw. "Genauigkeit" im Niedrigpreissegment (Preis unterhalb von 10 EUR). Hierzu gibt es eine Entscheidung des BFH zu folgendem Sachverhalt: Das Finanzamt hat den Vorst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.2 Angabe von Steuernummer oder USt-IdNr.

Eine ordnungsgemäße Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn muss eine Angabe der Steuernummer oder der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten.[1] Nur eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich. Bei Angabe der Steuernummer reicht die 8-stellige Nummer (123/45678); die Angabe der Finanzamtsnummer bzw. des Länderschlüssels ist entbehrlich. Besonderheiten Innergemeinsc...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.8 Vorsteuervergütungsverfahren

Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann sich Umsatzsteuerbeträge, die er in einem anderen EU-Staat gezahlt hat, auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.[1] Der Antrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens zum 30.9. des Folgejahres vorgelegt werden.[2] Darin ist auch die Rechnun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

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Realisationsprinzip / 2 Realisierungszeitpunkt

Eine Realisierung des Gewinns/Ertrags tritt ein, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen in der Weise erbracht hat, dass ihm die Forderung auf die Gegenleistung, z. B. die Zahlung, von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen, so gut wie sicher ist.[1] Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Verpflichtete den Vertrag wirtschaf...mehr

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Realisationsprinzip / 1.1 Umsatzakte/-geschäfte

Die Gewinnrealisierung tritt aufgrund betrieblicher Umsatzakte ein.[1] Das ist der Fall, wenn bei einem Absatzgeschäft der Anspruch auf die Gegenleistung, wie z. B. Kaufpreis, Mietzins, Werklohn usw., entstanden und auszuweisen ist oder wenn eine Leistung erbracht ist.[2] Der Zeitpunkt richtet sich vorwiegend nach dem Vertragstyp, der dem Leistungsaustausch zugrunde liegt. A...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 3.3 Zeitliche Anwendung

Zeitlich ist die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung mit den genannten Voraussetzungen grundsätzlich ab 1.1.2025 vorgeschrieben. Genauer gesagt gilt die Regelung für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze. D.h. wenn im Januar 2025 eine Rechnung für eine Lieferung im Dezember 2024 ausgestellt wird, gilt die Verpflichtung für die "neue" elektronische Rechnung noch ...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1 Die Rechnung und was zu beachten ist

Eine Rechnung kann aus mehreren (Teil-) Dokumenten bestehen. Wichtig ist, dass alle Dokumente in ihrer Gesamtheit alle Pflichtangaben beinhalten. Auch Bestellscheine bzw. Lieferscheine können Teile einer Rechnung sein. Die einzelnen Teildokumente werden über die gemeinsame Rechnungsnummer zusammengeführt, die auf allen Teildokumenten zu vermerken ist. Alle Teildokumente einer...mehr

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Realisationsprinzip / 1 Gewinnausweis

Gewinne sind in dem Zeitpunkt realisiert, in dem der bilanzierende Steuerpflichtige berechtigt oder verpflichtet ist, Erträge als Überschuss über den Kostenaufwand und damit als Mehrung des Betriebsvermögens zu erfassen.[1] Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen "wirtschaftli...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.15 Rechnungen über EU-Neufahrzeuge

Bei EU-Lieferungen von Neufahrzeugen sind in der Rechnung zusätzliche Angaben hinsichtlich Fahrzeugbeschreibung gem. § 1b UStG Tag der ersten Inbetriebnahme, Fahrzeugart, Leistung und Kilometerstand erforderlich[1].mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die anzuwendenden Regelungen bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und beim Vorsteuerabzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 14, 14a, 14b, 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 31, 32, 33, 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Abschn. 14.1 – 14.11, 14a.1, 14b.1, 14c.1–14c.2, 15.2 und 15.2a Umsatzsteueranwen...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.7 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einer Einfuhr vorangehende Lieferung

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit. D.h., es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands handeln, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht den Tatbestand der Einfuhr [1] erfüllt hat bzw. diesen erst später erfüllt. Steuerbar ist nach dem mWv 1.1.2004 neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung

Rz. 104 Die Abgabe verzehrfertiger Speisen und Getränken kann sowohl im Rahmen einer Lieferung als auch im Rahmen einer sonstigen Leistung vollzogen werden. Neben den nach unterschiedlichen Rechtsnormen zu bestimmenden Ort der Leistungen – die zwar aus systematischer aber meist nicht aus praktischer Sicht von Bedeutung sind – ist diese Unterscheidung für die Anwendung des zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung der Lieferung von der sonstigen Leistung

Rz. 12 In vielen Fällen ist zweifelhaft, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Insoweit kommt es darauf an, welcher Art die erbrachte Leistung ist. Maßgebend ist nach ständiger Rechtsprechung die Sicht des Durchschnittsverbrauchers. [1] Bildet z. B. die körperliche Übergabe eines Gegenstands den wirtschaftlichen Leistungsgehalt, wird eine Lieferung vorliegen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4b [Einer Einfuhr vorangehende Lieferung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Vorauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen

Rz. 17 § 4 Nr. 4b UStG gilt nur für Lieferungen (von Gegenständen) bzw. Werklieferungen. Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) im Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, fallen – im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten Gegenständen steh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4c [Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung über einen Online-Marktplatz]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versandhändler) bei Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (Online...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Einfuhr durch Abnehmer oder dessen Beauftragten

Rz. 22 Eine Lieferung ist nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG nur unter der Voraussetzung steuerfrei, dass der Abnehmer der Lieferung oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Abnehmer i. S.d. § 4 Nr. 4b UStG ist derjenige, mit dem der liefernde Unternehmer das Umsatzgeschäft (das der Lieferung zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft) abgeschlossen hat, also demg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Einzelfälle (seit dem 1.7.2011)

Rz. 127 Die Beurteilung, ob bei der Abgabe von Speisen und Getränken eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung oder eine (im Regelfall) dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ist allerdings bei der Abgabe von Speisen zu beachten, dass diese auch als Restau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 39 Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG nachzuweisen. Dieser Nachweis ist eindeutig und leicht nachprüfbar zu führen.[1] Rz. 40 Der Nachweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung [2]. Rz. 41 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, geliefert, setzt die Nachweisp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Historische Entwicklung bis 30.6.2011

Rz. 106 Ob ein Umsatz als Lieferung von (verzehrfertigen) Speisen oder als sonstige Leistung (Restaurationsumsatz) einzuordnen ist, war schon seit Einführung des derzeit geltenden Umsatzsteuerrechts zum 1.1.1968 wegen des unterschiedlichen Steuersatzes von entscheidender Bedeutung. Vom 1.1.1968 bis zum 30.6.2011 ergaben sich dabei verschiedene Ansatzpunkte, den zutreffenden ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 36 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt, ist diese Lieferung nicht nach § 4 Nr. 4b UStG steuerfrei. Die Lieferung kann unter den Voraussetzungen des § 6 UStG steuerfrei sein. Rz. 37 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer eindeutig und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 1 Nr. 3 der RL (EU) 2019/1995[1], mit dem Art. 136a neu in die MwStSystRL neu eingefügt wurde. Die Vorschrift bestimmt: Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung dieser Gegenstände an diesen Steuerpflichtigen von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 4b UStG beruht auf Art. 155, 156 Abs. 1 Buchst. a und c und 161 MwStSystRL. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvorschrift), unbeschadet der übrigen Steuerbefreiungen vorbehaltlich der Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses gem. Art. 398 MwStSystRL Sondermaßnahmen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 7a Das UStG enthält keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung des Begriffs der sonstigen Leistung. Aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 9 UStG ergibt sich, dass als Oberbegriff zu den Tatbeständen Lieferung und sonstige Leistung der Begriff Leistung zu betrachten ist. Eine sonstige Leistung kann danach nur vorliegen, wenn eine Lieferung nicht gegeben ist. Ausdrücklich wird ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Beispielsfälle zur Abgrenzung von Nebenleistungen

Rz. 63 Beförderungsleistungen können eine eigenständige Leistung darstellen, aber auch – typischerweise im Rahmen des Versandhandels – unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung sein. Darüber hinaus sind die folgenden Einzelfälle zu beachten: Bei der Bergung von Kies aus dem Meer ist die Beförderung des an Bord genommenen Materials in jedem Fall Nebenleistung zur B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Leistungen seit dem 1.7.2011

Rz. 115 Zum 1.7.2011 ist Art. 6 MwStSystRL-DVO [1] in Kraft getreten, die die früheren Regelungen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei den Restaurationsleistungen vereinfacht und die zu einer unionseinheitlichen Anwendung der Abgrenzungsgrundsätze führt. Nach Art. 6 MwStSystRL-DVO gilt als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung die Abgabe zubereiteter o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besondere Verfahren (Nichterhebungsverfahren)

Rz. 29 Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt auch für alle Lieferungen von Waren, die sich in einem solchen besonderen Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Das Gesetz über einen Warenstempel v. 26.6.1916[1] unterwarf nur die Lieferungen von Waren einer Besteuerung. Durch das UStG 1918[2] wurde der Besteuerungsgegenstand dann erstmals allgemein auf Lieferungen (auch auf Grundstückslieferungen) und sonstige Leistungen im gewerblichen Bereich erweitert. Das UStG 1919[3] dehnte die Besteuerung dann auch auf die Leistungen der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Der Mehrwertsteuer unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c MwStSystRL "Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt erbringt". Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL definiert den grundsätzlichen Begriff der Dienstleistung wie folgt: „(1) Als Dienstleistung gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. … Gemäß A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Bei wirtschaftlicher Betrachtung schließen sonstige Leistungen mitunter unselbstständige Lieferungsvorgänge als Nebenleistungen ein. Es kommt auch der umgekehrte Fall vor, dass Lieferungen sonstige Leistungen einschließen. Unselbstständige Nebenleistungen im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs liegen vor, wenn sie für den Abnehmer keinen eigenen Zweck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Nicht-Unionswaren

Rz. 26 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt ihrem Sinn entsprechend nur für Lieferungen von Nicht-Unionswaren, da ansonsten keine auf eine Lieferung folgende Einfuhr denkbar ist. Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben zollrechtlich entweder den Status von Unionswaren oder den Status von Nicht-Unionswaren. Für alle im Zollgebiet der Union befindliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Gegenstände (Waren) in zollrechtlichem Nichterhebungsverfahren

Rz. 25 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Die Befreiung ist nicht auf den Warenkatalog der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a Buchst. a UStG [1] beschränkt. Auch gilt keine Beschränkung hinsichtlich der Aufmachung der eingelagerten Gegenstände. Sie können au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Die steuerfreien Lieferungen im Einzelnen

Rz. 56 Steuerfrei sind zum einen Lieferungen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird. [1] Der Liefergegenstand muss also im Zuge der Lieferung in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden. Praxis-Beispiel Unternehmer A aus Bremen liefert Kaffee[2] an den in Hamburg ansässigen Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Lieferungen

Rz. 50 Steuerfrei sind die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet.[1] Rz. 51 Mit Lieferung ist die in § 3 Abs. 1 UStG gesetzlich definierte Lieferung eines Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a) UStG)

2.1.1 Unionswaren – Nicht-Unionswaren Rz. 40 Die Befreiung von Lieferungen in ein oder in einem Umsatzsteuerlager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist zwar auf die Gegenstände nach der Anlage 1 beschränkt. Auf den Status dieser Gegenstände kommt es jedoch nicht an. Die Steuerbefreiung gilt daher sowohl für Lieferungen von Unionswaren als auch von Nicht-Unionswaren, di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Rz. 131 Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entfällt die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr.[1] Der Besteuerung unterliegt somit der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9 Transport eines ausgelagerten Gegenstands in das Drittlandsgebiet oder einen anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 145 Gelangt der Gegenstand beim Verlassen des Steuerlagers in ein Drittland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat, ist eine damit verbundene Lieferung entweder als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Praxis-Beispiel Ein unter die Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG fallender Gegenstand ist in einem Umsatzsteuerlager in Hamburg eingelagert. Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Rz. 137 Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt.[1] In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG die Steuer schuldet, hat dieser die USt von diesem Betrag zu berechnen. Rz. 138 Bei Lieferungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Der mWv 1.1.2004 neu in das Gesetz eingefügte § 4 Nr. 4a UStG [1] verkörpert die sog. Umsatzsteuerlagerregelung. Mit ihr werden Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, zunächst steuerfrei gestellt. Eine Steuerbelastung erfolgt mit der Auslagerung. D...mehr