Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2 Gründung von Gesellschaften

Rz. 259 Bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft müssen zwei gegenläufige Beziehungen umsatzsteuerrechtlich geprüft werden: Zum einen wird der Gesellschafter gegenüber der zu gründenden Gesellschaft eine Geld- oder Sacheinlage erbringen, zum anderen wird die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter die Anteile herausgeben. Die beiden Leistungsströme müssen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.1 Konkurs

Rz. 162 Ging der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Gesamtvollstreckungsverfahrens eine Sequestration voraus, so bestand bereits bei ihrer Anordnung die Uneinbringlichkeit.[1] Rz. 163 Eine Uneinbringlichkeit kann auch noch weiter vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zurückliegen als die Einsetzung eines Sequesters. Erfolglose Vollstreckungsversuche, die Abgabe einer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 157 Die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG bedeutet auch die Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8. Die Berichtigung ist danach für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Hierfür wird die Ermittlung des genauen Zeitpunkts der Uneinbringlichkeit erforderlich. Der Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Weitere Ergänzungen der Vorschrift

Rz. 23 Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig: Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten. Aufgenommen wurde die notwendige ter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferung oder sonstige Leistung

Rz. 37 Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur dann unter die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird. Dabei wird der Begriff der "Lieferung" oder der "sonstigen Leistung" an dieser Stelle nicht näher definiert, insoweit gelten die allgemeinen Definitionen des § 3 UStG. Dabei ist es für die Steuerbarkeit nicht en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.5 Unentgeltliche Übereignung

Rz. 440 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann auch unentgeltlich erfolgen. Ob die unentgeltliche Übertragung durch unternehmerische oder private Motive getragen wird, ist dabei unerheblich. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht systematisch der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit führt insbesondere die vorweggenom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.2 Wechselhingabe

Rz. 169 Bei der Hingabe eines Wechsels durch den Käufer (Leistungsempfänger) an den Verkäufer (Leistenden) ist eine Leistung erfüllungshalber gegeben. Die der Hingabe zugrunde liegende Forderung wird daher noch nicht getilgt (Rz. 130). Wird der Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst, ist eine Uneinbringlichkeit anzunehmen. Die Nichteinlösung kann dabei auf unterschiedliche W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.3 Haftung für Darlehen des Leistungsempfängers

Rz. 174 Nimmt der Leistungsempfänger für die Gegenleistung ein Darlehen auf und hat der Leistende für das Darlehen gebürgt, so tritt bei Inanspruchnahme des Leistenden durch das Kreditinstitut Uneinbringlichkeit ein. Zahlt der Bürge, so geschieht es für den Leistungsempfänger und der Betrag wird nachträglich vereinnahmt. Entsprechendes gilt, wenn der Lieferer selbst einen Wa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.7 Unterschlagung

Rz. 177 Unterschlägt ein Arbeitnehmer des Leistenden Verrechnungsschecks, die Kunden zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten per Post übersandt haben, erlöschen die Forderungen gegen die Kunden mit der Einlösung der Schecks durch die Banken. Eine Uneinbringlichkeit tritt somit nicht ein.[1] Entsprechendes gilt auch für andere Fälle der Veruntreuung durch Mitarbeiter des Leis...mehr

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Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Kündigung / 14.3 Annahmeverzug

Bei der fristlosen Kündigung verbindet der Arbeitgeber mit der Kündigungserklärung zugleich seine Ablehnung weiterer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Im Fall der ordentlichen Kündigung wird der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt, aber auch hier wird die weitere Arbeitsleistung über den Kündigungstermin hinaus abgelehnt. Ist nun die vom Arbeitgeber au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Änderung § 59 S. 2 UStDV durch die sog. Mantelverordnung 2012 – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 20.12.2012

Rz. 37 Durch Art. 4 Nr. 4 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012[1] wurde mWv 20.12.2012 der vorherige § 59 S. 2 UStDV ("Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ....") durch die folgenden Sätze ersetzt: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Hel...mehr

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Kündigung / 12.1 Ziel

Eine Änderungskündigung zielt auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen, die durch Ausübung des Direktionsrechts oder mangels Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht erreicht werden kann. Sie ist daher ein Gestaltungsmittel zur einseitigen Abänderung der vereinbarten Arbeitsbedingungen wie z. B. Art der Tätigkeit, Eingruppierung, Vergütun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.8 Änderungen durch das JStG 2022

Rz. 57k Durch Art. 15 Nr. 2 Buchst. b i. V. m. Art. 43 Abs. 1 JStG 2022[1] wurde mWv 21.12.2022 in § 18 Abs. 9 UStG ein neuer Satz 3 eingefügt, der wie folgt lautet: "Von der Vergütung ausgeschlossen sind in Rechnung gestellte Steuerbeträge für Ausfuhrlieferungen, bei denen die Gegenstände vom Abnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten befördert oder versendet wurden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

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Kündigung / 3.3 Ort und Zeit

Die Kündigung darf grundsätzlich an jedem Ort und zu jeder Zeit erfolgen, auch während einer Erkrankung, an einem Samstag, Sonntag oder gar einem Feiertag (z. B. Zugang einer Kündigung am 24.12.).[1] Unwirksam ist lediglich eine Kündigung zur Unzeit. Das ist der Fall, wenn der Kündigende die Kündigung zu einem Zeitpunkt ausspricht, durch den er massiv die persönliche Würde d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Kündigung / 22.2.3 Stellungnahme des Personalrats

Der Personalrat hat 10 Arbeitstage Gelegenheit, sich zu der Kündigung zu äußern (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BPersVG).[1] Die Äußerungsfrist beginnt bereits mit der ordnungsgemäßen, d. h. vollständigen (!) Unterrichtung des Personalrats durch die Dienststelle; sie wird durch eine eventuelle Erörterung weder unterbrochen noch gehemmt.[2] Für die Fristberechnung gelten die §§ 187 bis 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Jahressteuergesetz 2009 – Änderungen ab 1.1.2010

Rz. 19 Durch Art. 7 Nr. 13 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] war § 18 Abs. 9 UStG mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009) neu gefasst, und durch Art. 8 Nr. 6, 7 und 8 JStG 2009 die §§ 59 und 61 UStDV neu gefasst und § 61a UStDV neu in die VO eingefügt worden (ebenfalls mWv 1.1.2010, Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Gesetzesänderungen gingen d...mehr

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Kündigung / 7.2 Arbeitserlaubnis, Berufsausübungserlaubnis etc.

Fehlt für einen ausländischen Arbeitnehmer die nach § 18 AufenthG erforderliche Arbeitserlaubnis, so besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Dies rechtfertigt im Regelfall eine ordentliche Kündigung, es sei denn, dass bei objektiver Beurteilung in absehbarer Zeit mit der Erteilung einer Erlaubnis zu rechnen ist.[1] Der Arbeitgeber hat ggf. einen ausländischen Arbeitne...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 70 Ferner ist zu beachten, dass in Fallgestaltungen, in denen EU-Recht Anwendung findet, der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich eigenständig definiert ist und nicht unter Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen ist. Eine Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs muss nach unionsrechtlichen Vorgaben mithilfe objektiver Kriterien erfolgen. Wenn danach eine Person in einem b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.5 Änderung in § 74a UStDV – Elektronische Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern ab 1.7.2016

Rz. 56 In § 74a UStDV wurde ein neuer Abs. 4 aufgenommen. Danach ist § 61a Abs. 1 und 2 UStDV in der am 30.12.2014 geltenden Fassung auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die nach dem 30.6.2016 gestellt werden. Rz. 57 § 74a Abs. 4 UStDV regelt damit die zeitliche Anwendung der Neuregelungen in § 61a Abs. 1 und 2 UStDV. Er legt fest, dass die Verpflichtun...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Abweichungsmöglichkeiten für Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 71 Abweichungen, die nach den Absätzen 1, 2 und 2a zulässig sind, können von Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gem. § 7 Abs. 4 ebenfalls in ihren Regelungen getroffen werden. Dies ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV.[1] Neben den namentlich genannten Normadressate...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten

Rz. 114 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG verweist dadurch auf das Urheberrecht, dass es an dessen speziellen Sprachgebrauch anknüpft. Die Begriffe "Einräumung" und die "Übertragung" von (Nutzungs-)Rechten bezeichnen die durch die § 31 und § 34 UrhG umschriebenen Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verwertung von Urheberrechten. Der Begriff "Wahrnehmung von (Nutzungs-, Einwill...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Verwertung von Sprachwerken

Rz. 61 Unter Sprachwerken in ihrer Allgemeinheit sind solche Werke zu verstehen, bei denen der gedankliche Gehalt mit Mitteln der Sprache ausgedrückt wird.[1] Zu den Sprachwerken gehören insbes. die Schriftwerke der Dichter/Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Presseagenturen, Übersetzer und anderer Bearbeiter von urheberrechtlich geschützten Werken, Computerprogramme als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (ab 1.1.2012)

Rz. 101 MWv 1.1.2012 hatte § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wieder die Fassung erhalten, die die Vorschrift bereits zum 1.1.1980 hatte. Steuerermäßigt ist seither auch der Linienverkehr mit Schiffen unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km durchgeführt wird. Rz. 102 Für den Linienverkehr mit Schiffen sollen nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Eigenverbrauchstatbestände in der Entwicklung

Rz. 16 Bis zum 1.4.1999 war in § 1 Abs. 1 UStG auch der Eigenverbrauch geregelt, der zuerst noch wenig spezifiziert war und sich nur auf die Entnahme von Gegenständen richtete: § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951 (Steuerbare Umsätze): Zitat Der USt unterliegen die folgenden Umsätze: Der Eigenverbrauch. Solcher liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände aus seinem Unternehmen ...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.3 Auflösung von Gesellschaften

Rz. 273 Wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgelöst, besteht deren Unternehmereigenschaft grundsätzlich bis zur Lösung der letzten unternehmerischen Beziehung. Damit führt die Gesellschaft noch steuerbare Umsätze aus, bis die letzte Rechtsbeziehung abgewickelt ist, wozu auch die Beziehung der Gesellschaft zum FA gehört.[1] Auch die spätere Veräußerung von Gegenstä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Kündigung / 3.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB erfasst die arbeitgeberseitige und auch die arbeitnehmerseitige, die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung. Dem Formerfordernis des § 623 BGB unterliegt auch die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nämlich eine Beendigungskündigung, verbunden mit einem Angebot auf For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Begriff der Beförderung

Rz. 32 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur auf Leistungen anzuwenden, bei denen es sich um eine Beförderung (von Personen bzw. – bei Beförderungen im Fährverkehr auch – von Gütern) handelt. Der Begriff der Beförderung ist überall erfüllt, wo eine der Raumüberwindung für Personen oder Güter dienende Tätigkeit entfaltet wird. Die Raumüberwindung in Gestalt einer Rundfahrt (sogar o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers

Rz. 317 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen dann vor, wenn diese Leistungen durch das betriebliche Interesse veranlasst sind. Diese Maßnahmen können auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Personals zur Folge haben, diese Folge wird aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert.[1] Dies ist regelmäßig dann ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Dichter und Schriftsteller

Rz. 65 Für Dichter/Schriftsteller kommt die Steuerermäßigung in Betracht, soweit sie einem anderen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken einräumen. Zu den geschützten Sprachwerken gehören z. B. Romane, Epen, Sagen, Erzählungen, Märchen, Fabeln, Novellen, Kurzgeschichten, Essays, Satiren, Anekdoten, Biografien, Autobiografien, Reiseberichte, Aphorismen, Trakta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Drahtseilbahnen (Bergbahnen) und andere mechanische Aufstiegshilfen

Rz. 94 Seit dem 1.1.2008 unterliegen auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art" dem ermäßigten Steuersatz.[1] Die Gesetzesänderung ging auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 zurück.[2] Als Begründung hatte der Bundesrat insbesondere ausgeführt, im Hinblick auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen

Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen lässt die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 374 In § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird festgelegt, dass der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs der USt unterliegt, ohne den Steuertatbestand als solchen zu definieren. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Vorgehensweise bei den anderen Steuertatbeständen wie der Lieferungen und sonstigen Leistung bzw. der Einfuhr, die Definition der Rechtsbegriffe in a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 576 Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG sowie unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die in den Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) oder in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ausgeführt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG). Voraussetzung für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr