Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Hierzu zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsunfähigkeit usw.). Unbezahlte entschu...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei diesem Personenkreis berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage generell mit...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 1 Satz 6)

2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig...mehr

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Führung auf Zeit / 2.3 Vergütung während der Ausübung der Führungsposition

Während der Ausübung der Führungsposition erfolgt die Vergütung bei externen Bewerbern entsprechend der Eingruppierung der jeweiligen Führungsaufgabe. Es wird daneben wie bei der Führung auf Probe keine zusätzliche "Attraktivitätsprämie" gezahlt.mehr

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Führung auf Zeit / 3.3 Vergütung während der Ausübung der Führungsposition

3.3.1 Zulage Der Beschäftige hat für die Dauer der Übertragung neben seinem bisherigen Entgeltanspruch gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2, 1. Teilsatz TVöD Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, nach § 17 Abs. 4 Sat...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 2. Berechnung des Grundlohns

Einen weiteren strittigen Punkt bildet die Frage nach der Berechnung des Grundlohns nach § 3b Abs. 2 S. 1 EStG. So ist z.B. auch noch offen, ob der Grundlohn Beiträge des Arbeitgebers an eine zugunsten der Arbeitnehmer eingerichtete Unterstützungskasse umfasst, wenn kein Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Kasse entsteht. Lösung des FG Baden-Württemberg: Das FG Baden-Würt...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 1. Zuschläge neben dem Grundlohn

Grundlohn: Nach § 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG ist Grundlohn der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Beachten Sie: Der laufende Arbeitslohn ist – wie sich aus § 39b EStG ergibt – von sonstigen Bezügen abzugrenzen. Laufender Arbeitslohn ist das dem Arbeitnehmer regelmäßig z...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr

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Verlängerte Werkbank – ABC ... / 3.2 Funktionsverlagerungen

Werden (Produktions-)Funktionen aus dem Inland in das Ausland verlagert, führt dies regelmäßig infolge des § 1 Abs. 3b AStG zu hohen Entschädigungszahlungen ("Funktionsverlagerung"), die sich aus der Bewertung nach dem sog. Transferpaketansatz ("Transferpaket") ergeben. Gem. § 2 Abs. 2 FVerlV [1] besteht jedoch eine Besonderheit, wenn eine Funktion auf eine verlängerte Werkba...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmer von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung wegen einer (beendeten) Beschäftigung teilarbeitslos sind. § 67 Abs. 2 bestimmt hier, dass für die Berechnung des R...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.3 Stück- und Akkordlöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicheru...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. Weihna...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.6 Berechnung des Regelentgelts (Formel)

Rz. 23 Durch die Multiplikation des auf die Stunde entfallenden Teil des Bruttoarbeitsentgelts ("Stundenlohn"; Rz. 15 ff.) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. Rz. 19 ff.) ergibt sich das wöchentliche Arbeitsentgelt. Da das Regelentgelt jedoch der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts ist, ist der Wochenlohn durch 7 zu teilen. Praxis-Beispi...mehr

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Führung auf Zeit / 3.3.1 Zulage

Der Beschäftige hat für die Dauer der Übertragung neben seinem bisherigen Entgeltanspruch gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2, 1. Teilsatz TVöD Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, nach § 17 Abs. 4 Satz 1-3 TVöD e...mehr

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Führung auf Zeit / 3.3.2 Zuschlag

Zusätzlich erhält der Beschäftigte im Rahmen der Führung auf Zeit nach § 32 Abs. 3 Satz 2, 2. Teilsatz TVöD einen Zuschlag. Dieser beträgt 75 % des Unterschiedsbetrags zwischen den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion (Führungsposition) entspricht, zur nächsthöheren Entgeltgruppe nach § 17 Abs. 4 Satz 1-3 TVöD. Praxis-Beispiel Unter Zugrundelegun...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3.5.2 Bedarfsermittlung und Berechnung (Abs. 2 Satz 4 bis 8)

Rz. 13 Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach den §§ 14 bis 24 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.3 Ermittlung des Gesamt-Regelentgelts

Rz. 39 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerhebli...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 ist das auf die Stunde entfallende Bruttoarbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wird die Wochenarbeitszeit verteilt (z. B. Arbeits...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 1. Bereitschaftsdienst

Ist ein Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz abzuleisten, ist die gesamte Dauer des abgeleisteten Bereitschaftsdienstes als tatsächlich geleistete Arbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG zu werten – selbst, wenn die Bereitschaftsdienstzeit aufgrund von zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen nicht vollumfänglich als Arbeitszeit bewertet wird. Diese Rechtsauffassung wird n...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 31 SGB VI i. V. m. § 42 SGB IX) und am T...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, ein Zeitraum von 7 aufeinander folgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt. B...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die Arbeitszeit erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Unter Mehrarbeitsstunden versteht man die Stunden, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistet und zusammen mit den Mehrarbeitszuschlägen in Geld vergütet werden. Die Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden im Zusammenhang mit der R...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die Höhe des Übergangsgelds ist grundsätzlich das vor Beginn der Teilhabeleistung zuletzt erzielte Arbeitsentgelt oder -einkommen (§§ 14, 15 SGB IV) heranzuziehen. Da § 67 nur die Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmern regelt, ist bei dieser Vorschrift ausschließlich das Arbeitsentgelt von Interesse. Das schließt jedoch nicht aus, dass das Regelentgelt bei ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel der Arbeitnehmer von der bestehenden Beschäftigung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn aufgrund einer Betriebsänderung der Arbeitsausfall nicht nur v...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / a) Entscheidung des BFH v. 31.3.2022

LSt-Hinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt durch Geschäftsführer: Im Fall eines angestellten Geschäftsführers, gegen den ein Strafverfahren wegen Hinterziehung von Lohnsteuer (§ 370 AO) und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt bei Verwendung von Abdeckrechnungen (§ 266a StGB) geführt wurde, sah der BFH in seiner Entscheidung v. 31.3.2022 einen beru...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.3 Abrechnung in kürzeren als 4-wöchigen Abständen

Rz. 11 § 67 Abs. 1 Satz 1 fordert, dass der Bemessungszeitraum mindestens 4 Wochen umfassen soll. Rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt betriebsüblich in kürzeren Abständen als 4 Wochen bzw. einem Monat ab, sind so viele Entgeltabrechnungszeiträume zu addieren, bis sich ein zusammenhängender Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen ergibt.mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine übergangsrechtliche Folgeänderung wegen der Einbeziehung einmal gezahlten Arbeitsentgelts bei der Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes gemäß § 21. Die Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen war aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 24.5.2000, 1 BvL 1/98, NJW 2000 S. 2264) erforderlich,...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da nach der Änderung von § 21 einmalig gezahltes Arbeitsentgelt pauschal das für die Höhe des Übergangsgeldes maßgebliche Regelentgelt erhöht, war eine Übergangsregelung erforderlich. Die Regelung erfasst sowohl Übergangsgeldansprüche, über die am Tag der Wirksamkeit der Entscheidung des BVerfG v. 24.5.2000 (1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99, NJW 2000 S. 2264) noch n...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.6 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Rz. 9 Bei Abs. 7 handelt es sich um eine übergangsrechtliche Vorschrift, die aus Gründen des Vertrauensschutzes erforderlich war, um Bestands- wie Neurentner, die ehrenamtlich tätig sind, nach geänderter Rechtsprechung des BSG zu schützen. Nach ihrer bisherigen Rechtsanwendung hatten die Rentenversicherungsträger Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte sowie für eh...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und in der allgemeinen Rentenversicherung betrug diese Grenze im Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a ist durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden und gilt seitdem unverändert.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1 Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgelds (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1.1.1 Überblick Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz im Unternehmen:... / 3.2 Objektbezogene Maßnahmen

Eine ähnlich schnell umsetzbare Maßnahme ist die Reduktion der Raumtemperatur. Während viele Menschen nur eine Temperatur über 20 Grad Celsius akzeptieren, gilt für die Atemwege eine Temperatur von 18 Grad Celsius als optimal. Ein Grad Temperaturerhöhung benötigt ca. 6 % mehr Energie. Dabei sollte aber dennoch beachtet werden, dass das körperliche und geistige Leistungsvermö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftige übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Der Beschäftige wird nicht mehr nur in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Zuschläge für t... / I. Regelungsinhalt des § 3b EStG

Steuerfreie Zuschläge: Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit siemehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umlageverträge – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei der Leistungsverrechnung in einem internationalen Konzern gibt es einerseits die Möglichkeit der Einzelverrechnung mithilfe von Verrechnungspreisen ("Verrechnungspreise"), wobei für jede Lieferung und Leistung ein fremdübliches Entgelt bestimmt wird. Alternativ besteht die Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung mithilfe von Umlagen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 5 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Führung auf Zeit ergeben sich lediglich bei internen Bewerbern. Dort müssen für die Dauer der Führungstätigkeit aufgrund des erhöhten Entgelts entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Gleiches gilt für die Lohnsteuer.mehr