Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn dauerhaft geschaffene Einrichtungen, die den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) so...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.11 § 74 Abs. 2 Nr. 5: Fragen der Entgeltgestaltung

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 5 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle für Arbeitnehmer, insbesondere durch Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entgeltmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte,...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.16 § 74 Abs. 2 Nr. 10: Betriebliches Vorschlagswesen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 10 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei den "Grundsätze[n] über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen oder betrieblichen Vorschlagswesens". Der Mitbestimmungstatbestand betrifft keinesfalls die Bewertung konkret hereingereichter Vorschläge. Vielmehr ist mitbestimmungspflichtig nur das Aufstellen von allgemeinen Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.2 Erwerb von bis zu 26. Mio. EUR (Regel- und Optionsverschonung)

Rz. 289 Für den Erwerb begünstigten Vermögens von bis zu 26 Mio. EUR (Ermittlung durch Abzug des stpfl. Verwaltungsvermögens vom begünstigungsfähigen Vermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG) existieren, wie bereits in Rz. 286 erwähnt, gem. § 13a ErbStG zwei Verschonungskonzepte: Regelverschonung, § 13a Abs. 1 ErbStG: Verschonung 85 % / Sofortbesteuerung begünstigten Vermögens 15 %, ggf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 4.2 Vollständigkeit muss gewährleistet sein

Es muss sichergestellt sein, dass vollständig alle Ergebnisse im abgebenden Bereich über die Schnittstelle an die Buchhaltung weitergegeben werden. Dazu kann z. B. die Anzahl der Objekte (z. B. Ausgangsrechnungen) festgestellt und auf beiden Seiten der Schnittstelle abgeglichen werden. Oder es werden Summen miteinander verglichen, beispielsweise die Summe aller Lohn- und Geh...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2023betragen die Werte lt. amtlicher Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums[1] für Gaststätten:mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Behinderung

Menschen mit Behinderung wird wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen typischerweise unmittelbar wegen der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag nach § 33b EStG ein steuerfreier Pauschbetrag gewährt. Statt der Inanspruchnahme des Pauschbetrags können sie ihre behinderungsbedingten Aufwendungen wahlweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend mache...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Unfallschäden

Durch Unfall veranlasste Aufwendungen zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit sind als Krankheitskosten abziehbar. Desgleichen die Aufwendungen zur Beseitigung von nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schädigungen Dritter (Personen- und Sachschäden).[1] Alle anderen Schäden, insbesondere eigene Sachschäden, sind grundsätzlich nicht abziehbar, da es sich i...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Blinde

Blinde erhalten zur Abgeltung ihrer durch die Blindheit veranlassten Aufwendungen einen erhöhten steuerfreien Pauschbetrag von 7.400 EUR [1] jährlich.[2] Die Aufwendungen für einen Blindencomputer mit Vorlesefunktion wurden anerkannt, da sie als einmalige Kosten nicht vom Pauschbetrag erfasst werden.[3] Wird der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag des § 33b EStG (7.400 EUR) in A...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (Ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 42/15, BFH/NV 2017 S. 1422, Rz. 12 m.w.N.). Dies...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dienstbarkeit

Ob das Entgelt für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit[1] oder einer Grunddienstbarkeit[2] zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehört oder als eine nicht steuerbare Einnahme für eine Vermögensübertragung anzusehen ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der getroffenen Vereinbarungen ab: Baulast zur Nutzung eines Grundstücks als Stellplatz ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Li...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nießbrauch

Das Entgelt[1] für die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines dinglichen Wohnrechts an einem Grundstück führt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Das gilt unabhängig davon, ob beim Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Bei Vorausleistung des Entgelts durch den Nießbraucher für mehr als...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsbeschränkungen

Verpflichtet sich der Eigentümer, ein Grundstück nicht an eine bestimmte Person zu vermieten, ist das für die Verpflichtung erhaltene Entgelt keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, sondern eine Einnahme i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[1] Etwas anderes dürfte gelten, wenn das Entgelt für die Verpflichtung gezahlt wird, das Grundstück nicht zu nutzen (s. aber auch "Bausperre...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf dingliches Recht

Ist der Steuerpflichtige als Grundstückseigentümer Inhaber eines dinglichen Rechts an einem Nachbargrundstück, dessen Bebaubarkeit dadurch eingeschränkt wird, und verzichtet er gegen Entgelt endgültig auf dieses Recht, so gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Es handelt sich hierbei um eine nich...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Betreuungskosten

Aufwendungen für einen Betreuer/Vormund, der ausschließlich im Bereich der Personenfürsorge tätig wird, sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Übt ein Vormund/Betreuer sowohl Vermögens- als auch Personenfürsorge aus, ist die Vergütung im Schätzungswege in Betriebsausgaben/Werbungskosten einerseits und außergewöhnliche Belastung andererseits aufzuteilen.[1] Vergütun...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vormietrecht

Das Entgelt für die Einräumung eines Vormietrechts gehört als vorweggenommene Mietzahlung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Abstandszahlung, die ein Mietinteressent nach Abschluss eines Vormietvertrags für die Entlassung aus diesem Vertrag an den Eigentümer des zu vermietenden Objekts leistet, unterliegt als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Verm...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Enteignung

Das Entgelt für den Ausgleich des Vermögensverlusts ist keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.[1] Zinsen für eine Enteignungsentschädigung sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Giebelmauer

Errichtet der Steuerpflichtige eine Giebelmauer auf der Grenze, ist die Entschädigung, die er dafür vom Nachbarn erhält, keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, sondern Entgelt für einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene. Die Entschädigungsleistung mindert jedoch die Herstellungskosten. Das Gleiche gilt, wenn die Giebelmauer nicht auf der Grenze, sondern ganz au...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Substanzausbeuteverträge

Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Nur in besonderen Ausnahmefällen können danach Ausbeuteverträge als Veräußerungsvorgänge angesehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Pflegekosten

Aufwendungen für die eigene Pflege[1] und für die Pflege unterhaltsberechtigter Dritter sind abziehbar.[2] Wegen der Vergütungen an den Gebrechlichkeitspfleger/Betreuer s. "Gebrechlichkeitspfleger".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Darlehen

Bildet die Zinslosigkeit eines Darlehens das Entgelt für die Nutzung einer Wohnung, ist der Zinsvorteil im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang als Einnahme anzusetzen, in dem der Darlehensnehmer üblicherweise hätte Zinsen zahlen müssen; wird dieses Darlehen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingeset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kann handelsrechtlich die Buchführungspflicht[1] zum Tragen kommen, wenn das entsprechende Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen ist.[2] Dann sind u. a. Inventuren und Bilanzen zu erstellen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Wohnrechtsbestellung

Beim Eigentümer ist das für die Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts gezahlte Entgelt im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt entgegen der frühe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Hinnahme von Baumaßnahmen

Die Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück stellt ein "Dulden" und damit eine bestimmte Leistung i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG dar. Wird sie entgolten, weil der Steuerpflichtige vermeintliche oder tatsächlich bestehende subjektive Nachbarrechte nicht oder nicht mehr wahrnimmt, so ist dieser Vorgang als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.[1] Erhäl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Gebrechlichkeitspfleger

In den Fällen einer krankheitsbedingten Betreuung sind die Vergütungen an den Gebrechlichkeitspfleger/Betreuer als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen werden wegen der Anordnung durch das Vormundschaftsgericht unterstellt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Erbbaurecht

Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Wird bei einer Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren statt laufender Erbbauzinsen im Voraus ein kapitalisierter Einmalbetrag gezahlt, ist dieser auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen.[2] Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinischer Dienst (MD) / Arbeitsrecht

Der Medizinische Dienst (MD) ist gemäß § 278 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine grundsätzlich auf Länderebene eingerichtete unabhängige, selbstständige und rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts.[1] Daneben besteht als übergeordnete Spitzenorganisation der "Medizinische Dienst Bund (MDB)".[2] Der MD unterstützt die Krankenkassen in allen sozialmedizinischen und pflegefachli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 1 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG schützt Stammarbeitnehmer jedoch nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 2 Abweichung durch tarifvertragliche Regelung

Besonders praxisrelevant ist die Abweichung von dem vorgenannten Gleichstellungsgebot durch tarifvertragliche Regelungen gem. § 8 Abs. 2 AÜG.[1] Voraussetzung für diese Abweichungsmöglichkeit ist, dass auf das Verhältnis von Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der wirksam ist[2] bzw. welcher von der Gleichstellungspflicht abweichende Regelungen v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.2 Zeitlich: Equal Pay grds. nach 9 Monaten, maximal nach 15 Monaten bei Stufentarifverträgen

In zeitlicher Hinsicht darf die Abweichung vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") grundsätzlich nur für maximal 9 Monate durch einen entsprechenden Tarifvertrag erfolgen. D.h., spätestens nach den ersten 9 Monaten der Überlassung hat der Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Equal Pay entsprechend eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihe...mehr