Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.2 Mindest- und Höchstbeitrag

Der BAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber gewährt, wenn er Beiträge zur bAV von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr leistet. Bei der Ermittlung des Mindestbetrags werden nur solche Beiträge berücksichtigt, bei denen im Zeitpunkt der Beitragsleistung die maßgeblichen Einkommensgrenzen[1] nicht überschritten werden. Außerdem werden nur Beiträge für ungezillmerte Versicherungsta...mehr

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BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.1 Versorgungsfall "Alter"

Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen gilt grundsätzlich das 62. Lebensjahr. Bei Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2012 erteilt wurden, ist das 60. Lebensjahr maßgebend. Hinweis Zeitpunkt der Erteilung einer Versorgungszusage Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Versorgungszusage erteilt wird, ist grundsätzlich die zu einem Rechtsanspruch führende ...mehr

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Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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Kinderfreibetrag / 10 Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Grundsätzlich stehen der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) den Eltern je zur Hälfte zu. Abweichend von diesem Halbteilungsgrundsatz wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nicht (mehr) vorliegen, auf Antrag eines Eltern...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 26 Workation

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland und ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. A ist Buchhalter für seinen ebenfalls in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. Im Winter verbringt A 3 Monate im wärmeren W-Staat und arbeitet von dort aus mobil weiter für G. Seinen Wohnsitz in Deutschland behält A bei. In W-Staat begründet er weder einen Wohnsitz noch s...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1 Vorliegen von bAV

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet neben der arbeitsrechtlichen auch die steuerrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zu...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 7 Umwandlung von Guthaben auf Zeitwertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können regeln, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort vergütet, sondern zunächst auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Zeitwertkonto[1] durch Freizeitausgleich abgebaut. Weder die Vereinbarung noch die Wertgutschrift des Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto führen zu einem Zufluss von A...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.5 Keine bAV bei Vererblichkeit

Ist die Versorgungsanwartschaft vererblich, liegt keine betriebliche Altersversorgung vor. Von einer Vererblichkeit wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der enge Hinterbliebenenbegriff [1] nicht erfüllt ist oder wenn bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit eine Auszahlung auch an andere Personen möglich ist. Bereits die Möglichkeit, andere Personen als Begünstigte für d...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1 Sonderausgabenabzug für Beiträge

Eine berufsständische Versorgungseinrichtung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung für Beschäftigte und selbstständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und deren Mitglieder auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung b...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")

Betriebliche Altersversorgung kann in allen 5 Durchführungswegen auch durch Umwandlung von Arbeitslohn des Arbeitnehmers finanziert werden.[1] In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fließt der Arbeitslohn, auf den zugunsten der betrieblichen Altersversorgung verzichtet wird, gleichwohl zu. Allerdings kann steuerpflichtiger Arbeitslohn, d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Fehlerhafte Organstellung/faktischer Geschäftsführer

Rz. 284 Fehlt es an einer wirksamen Bestellung liegen Fälle des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers oder des faktischen Geschäftsführers vor. Die Abgrenzung zwischen beiden Fallgruppen ist nicht abschließend geklärt; im Grundsatz wird darauf abgestellt, ob überhaupt ein förmlicher Bestellungsakt vorliegt. Ist die Bestellung zum Geschäftsführer unwirksam oder nichtig, lieg...mehr

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Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 12 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn diese nachweisen können, dass sie bei dem Industrieunternehmen angestellt sind. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitar...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2024 beträgt 7.248 EUR (2023: 7.008 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Ve...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 4 Lohnbesteuerung

Die Durchführung betrieblicher Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird durch eine Reihe steuerlicher Förderungen flankiert. Für die steuerliche Beurteilung ist zwischen den externen und internen Durchführungswegen zu differenzieren. Externe Durchführungswege Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversiche...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afd) Begünstigung sonstiger Maßnahmen?

Rn. 1240a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber sprach davon, dass "insbesondere" (BT-Drucks 16/10189, 47) die im Präventions-Leitfaden (s Rn 1238) genannten Maßnahmen begünstigt seien, somit also auch solche, die dort nicht genannt waren, sofern die Voraussetzungen der §§ 20, 20a SGB V erfüllt sind (FG Bre vom 11.02.2016, 1 K 80/15 (5), DStRE 2016, 1153 (s Rn 1238a); B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 1697ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nutzung meint nicht Übereignung

Rn. 1676 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG befreit nur die Nutzung der Geräte von der ESt, mithin nicht (glA OFD Bln vom 12.06.2001, DB 2001, 1908; Trinks/Heine, NWB 33/2015, 2433) die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung des Eigentums am Gerät auf den ArbN. S dazu aber die Pauschalierungsmöglichkeit der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG (Nacke, NWB 21/201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sonstiges

Rn. 551 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhielt (§ 33a Abs 1 S 4 EStG aF = § 33 Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen waren nach § 3 Nr 13 EStG aF steuerfreie Leistungen (H 33a.1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 5)

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfristen nach § 3 Abs 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs 1 MuSchG (idR 8 Wochen nach der Entbindung, ggf 12 Wochen) sowie für den Entbindungstag von ihrem ArbG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Einzelheiten zur Berechnung in § 20 Abs 1 S 1ff MuSchG). Rn. 50a Stand: EL 169 – ET: 12/2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Grundlage für die Leistung (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1275 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Gesetzesbegründung (vgl Roland, JStG 1996 S 448) führt aus, § 3 Nr 36 EStG gelte auch für Pflegepersonen, die auf ein formelles Arbeitsverhältnis Wert legten, zB weil sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebten. Bei Leistungen auf familiärer Grundlage oder aus sittlicher Pflicht liege idR kein Arbeitsverhältnis vor. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sicht des Zuwenders der steuerfreien Leistung

Rn. 16 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit Leistungen dem Steuerabzug von der Quelle unterliegen (insbesondere LSt, KapSt), ist dies aber auch für den Zuwendenden relevant. Er muss dann insoweit keine Steuer einbehalten und abführen. An ihn denkt § 3 EStG, wenn in § 3 Nr 62 EStG "Ausgaben" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Zuwendenden) des ArbG für Zukunftssicherungsleistungen ...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / Zusammenfassung

Überblick Einmalzahlungen werden – anders als laufend gezahltes Arbeitsentgelt - erst bei Auszahlung durch den Arbeitgeber beitragspflichtig. Dieser Beitrag enthält Ausführungen zur Beitragsfälligkeit der Einmalzahlungen nach tatsächlicher und voraussichtlicher Auszahlung. Auch die Auswirkungen der Nichtzahlung bei Eintritt einer Insolvenz des Arbeitgebers werden erläutert. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelmäßige Lohnversteuerung

Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 2, 3 LStR 2023) dem Arb...mehr

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Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sozialversicherungspflicht

Rn. 3 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Pauschalierung bei ArbN war lange strittig. Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.09.2008 stellte die Erste VO zur Änderung der SvEV klar, dass pauschal besteuerte Sachleistungen nach § 37b EStG an Beschäftigte Dritter nicht beitragspflichtig sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Übermittlungspflicht (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 1119d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss in der elektronischen LSt-Bescheinigung unter anderem die nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreien Zuschüsse übermitteln (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG idF Art 2 Nr 4 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rn. 608e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichen (§ 4 Abs 2 Nr 4 LStDV) und in der LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG) (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 39–41 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Pauschalsteuersatz

Rn. 47 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % der Bemessungsgrundlage. Analog den Vorschriften zur Pauschalierung der LSt sind zusätzlich hierauf die KiSt und der SolZ abzuführen (kritisch zur KiSt Albert, FR 2006, 913, 919). Nach BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 36 ist für die Ermittlung der KiSt bei Anwendung des § 37b EStG in RP nach dem Erlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr