Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Sonstige Gewährleistungen

Rz. 37 Ausbietungsgarantien können vermerkpflichtig sein, je nach dem Umfang der durch den Kfm. eingegangenen Verpflichtung. Bei der Ausbietungsgarantie verpflichtet sich der Kfm. zu einem bestimmten Verhalten i. R. d. Zwangsversteigerungsverfahrens, um den Grundpfandgläubiger in diesem Fall abzusichern. Handelt es sich um eine umfassende Garantie derart, dass der Grundpfand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Sachverständiger Dritter

Rz. 41 Die Bücher müssen nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Das Gesetz bestimmt nicht, welches Maß an Sachkunde erforderlich ist, um sachverständiger Dritter zu sein. Ausreichende Sachkunde erfordert, die Technik der Buchführung zu beherrschen, Bilanzen vollständig lesen und beurteilen zu können. Als sachkundige Personen sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Bezugnahme auf Vergütungsbericht (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 15 Durch das ARUG II werden die handelsrechtlichen Vorschriften zum Vergütungsbericht (§ 289f HGB a. F.) unter grds. Beibehaltung des bisherigen Publizitätsniveaus in das Aktienrecht überführt (§ 315a Rz 41 ff.). Die Unt können dadurch einen einheitlichen und an einer Stelle zu veröffentlichenden Vergütungsbericht erstellen. Der neu eingefügte Abs. 2 Nr. 1a stellt ein Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Überblick

Rz. 31 Die besonderen Bilanzierungsvorschriften für Bewertungseinheiten sehen eine Abkehr von zentralen GoB vor und führen zu einer weniger vorsichtigen Gewinnermittlung. Diese Wirkung verlangt mit Blick auf die Gläubigerschutzorientierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung eine restriktive Anwendung der Ausnahmeregelungen. Der Gesetzgeber begrenzt ihre Anwendung zweifac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 33 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 17 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, soweit sie in erster Instanz durch das LG Bonn mit Beschluss zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde eröffnet damit keine vollständige zweite Instanz, sondern beschränkt sich auf Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung oder Fälle, in denen die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine En...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Handelsgeschäft und Geschäftsvorfall

Rz. 35 Die Buchführungspflicht betrifft nur "seine" Handelsgeschäfte. Rz. 36 "Seine" Handelsgeschäfte sind die Geschäfte, die seinem kaufmännischen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Nicht von der Buchführungspflicht erfasst sind die Privatgeschäfte des Kfm. Rz. 37 Zum Begriff der Handelsgeschäfte vgl. Viertes Buch des HGB (§§ 343ff. HGB). Rz. 38 Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 22 Die zweite Aufgabe, die dem Rechnungslegungsgremium zugewiesen wird, besteht in der Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften. Diese Aufgabe dient der Möglichkeit, sich den Zugriff auf die Rechnungslegungskompetenz der (ursprünglich so nur) im Standardisierungsgremium vertretenen Personen nutzbar zu machen.[1] Sie ist im Standardisieru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz 107 und detailliert Rz 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipatio...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 210 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Outside basis differences

Rz. 29 Die Differenz zwischen dem im Konzernabschluss erfassten Vermögen eines TU und dem steuerbilanziellen Wert der vom MU am TU gehaltenen Anteile[1] wird in der internationalen Rechnungslegung als outside basis difference bezeichnet. Durch die Abgrenzung latenter Steuern auf outside basis differences werden steuerliche Wirkungen antizipiert, die in der Zukunft aus der Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Ertragslage

Rz. 74 Trotz der begrifflichen Verkürzung auf den Ertrag statt auf den Erfolg können unter der Ertragslage die Gesamtheit der die Ertragskraft bestimmenden Parameter und ihrer Auswirkungen auf Erfolgsindikatoren verstanden werden.[1] Die Ertragskraft ist die Fähigkeit des Unt, gegenwärtig und in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften. Im Jahresabschluss ist die GuV, ergänzt um en...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zulässige Grundgeschäfte

Rz. 11 Als absicherungsfähige Grundgeschäfte kommen nach § 254 Satz 1 HGB VG, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in Betracht, sofern diese Posten oder Transaktionen risikobehaftet sind. Das abgesicherte Grundgeschäft kann während des Bestehens einer Hedge-Beziehung wechseln. So verhält es sich bei hoch wahrscheinlichen Warenbes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Neufassung Verbunddefinition

Rz. 46 Die Kritik an der in § 271 Abs. 2 HGB a. F. enthaltenen Verbunddefinition hatte viele Jahre keinen Erfolg. Obwohl die Norm "vielfach als schwer verständlich und lückenhaft"[1] identifiziert wurde, blieb Sie unverändert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 264a Abs. 1 HGB treten ein, wenn nicht mindestens eine natürliche Person als Vollhafter vorhanden ist. Zur Prüfung der Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals ist zunächst festzustellen, ob sich eine natürliche Person rechtswirksam als Vollhafter an der Ges. beteiligt hat. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Gesellschaftsbeteiligung zum einen auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Bewertung der vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse

Rz. 43 Die Vermerkpflicht besteht grds. i. H. d. vertraglich übernommenen Gewährleistung bzw. i. H. d. Schuldbetrags eines Dritten, für den der Kfm. am Bilanzstichtag eine Sicherheit gewährt oder vertragliche Verpflichtungen übernommen hat. Im letzteren Fall kann die Höhe des anzugebenden Betrags, wie bereits dargestellt, über die Höhe der zum Bilanzstichtag bestehenden Schu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 155 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passiven Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Rz. 156 Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei dem TU angenommen werden (DRS ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Auf Ebene des Konzerns sind für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unt latente Steuern nach § 274 HGB i. V. m. § 298 HGB und auf Konsolidierungsmaßnahmen nach §§ 306ff. HGB zu ermitteln. Die Bildung latenter Steuern erfolgt somit auf drei Ebenen.[1] Nachdem auf Ebene des Jahresabschlusses der Konzernges. die latenten Steuern (HB I) gebildet wurden, sind im nächs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.5 Größenabhängige Überlegungen

Rz. 214 Eine weitere Gestaltung könnte darauf abzielen, die größenabhängigen Grenzwerte, die für 2024 deutlich erhöht werden sollen (§ 267 Rz 1), zu unterschreiten, sodass die jeweils günstigeren Offenlegungsvorschriften zur Anwendung kommen. Im Ergebnis wird damit versucht, große Ges. unter die Regelungen für mittelgroße fallen zu lassen und mittelgroße unter die Vorgaben f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Anwendung auf nach § 296 HGB nicht einbezogene Tochterunternehmen

Rz. 37 Auch ohne ausdrücklichen Hinweis kommt für TU, die aufgrund von § 296 HGB nicht im Wege der VollKons einbezogen werden, die Behandlung als assoziierte Unt in Betracht.[1] Werden TU nicht in den KonsKreis einbezogen und liegen die Voraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB vor, so kann auf die Behandlung als assoziiertes Unt nur bei untergeordneter Bedeutung nach § 31...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 25 Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff "in kaufmännischer Weise", der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem "Klein"gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht "in kaufmännischer Wei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erbrachten Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Zustimmung der Gesellschafter

Rz. 108 Aufgrund der erheblichen Einschränkung der zur Verfügung stehenden Informationen und ggf. Einschränkungen bei der Gewinnverteilung müssen alle Gesellschafter jährlich in einem Beschluss, der den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben entsprechen muss, zustimmen, damit die Erleichterung genutzt werden kann.[1] Der Gesellschafterbeschluss muss schriftlich erfolgen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Stichtag des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 7 Gem. § 299 Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss verbindlich auf den Stichtag des Jahresabschlusses – also des Einzelabschlusses – des MU aufzustellen. Von diesem Grundsatz ist auch nicht abzuweichen, wenn eine Vielzahl oder sogar alle TU einen abweichenden Einzelabschlussstichtag haben,[1] was sachgerecht erscheint, weil der Abschluss des MU auch die Grundlage für den K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.2 Gesetzliche Rücklage

Rz. 150 Der gesetzliche Reservefonds der AG setzt sich aus der gesetzlichen Rücklage (§ 150 Abs. 1 und 2 AktG) und aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 3 Nr. 1–3 HGB (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) zusammen.[1] Die Einbeziehung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB in den gesetzlichen Reservefonds der AG ist Art. 9 Passiva A. II. der Bilanzrichtlinie geschuldet. Dan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Lieferungen von Gegenständen in andere EU-Mitgliedstaaten sind im Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. v. § 6a UStG umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1b UStG) und unterliegen im Bestimmungsmitgliedstaat der Umsatzbesteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb.[1] Der Steuerbefreiungstatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung [2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Leistungen, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen

Rz. 46 Der ermäßigte Steuersatz ist auch auf alle Leistungen anzuwenden, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen. Das bedeutet gegenüber der vor dem 1.1.1968 lediglich begünstigten Milchkontrolle (Milch-Leistungs- und Milch-Qualitätsprüfung) eine Erweiterung auf andere Leistungsprüfungen in der Tierzucht. Rz. 47 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 200 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur den Verbringungsnachweis und den Be- oder Verarbeitungsnachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt, und zwar a. die Gelangensvermutung (§ 17a UStDV; Rz. 207ff.), b. der Verbringungsnachweis (§ 17b Abs. 2 und 3 UStDV; Rz. 221), in Beför...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 2.6 Widerruf der Einwilligung (Abs. 6)

Rz. 12 Widerruft der Versicherte seine Einwilligung, werden die entsprechenden Daten im Forschungsdatenzentrum gelöscht (Satz 1). Der Versicherte kann seine Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die entsprechenden Daten sind zu löschen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Das Löschverfahren folgt dem Verfahren nach Abs. 3 (Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.1 Leistungen zur Prävention (Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 können die Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbringen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung in der Zukunft gefährden können. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.3 Überprüfung und Veränderung des Anspruchs (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 51 Die Regelung in Abs. 2 Satz 2 verpflichtet den Sozialhilfeträger, Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die sie tragenden Gründe und Ziele zu überprüfen und im Einzelfall ggf. abzuändern. Für die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung von Sozialhilfebescheiden gelten grundsätzlich §§ 44 ff. SGB X. Es sind aber stets die Besonderheiten des Sozialhilferechts zu beac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.10 Aktive latente Steuern

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM zur Steigerung der Arbe... / 2 Bedeutung der Arbeitgeberattraktivität

Winter und Grünewald beschreiben die Bindungsbereitschaft junger Menschen als eher abnehmend und damit die Bindung von Mitarbeitern an die Organisation als besonderen Wettbewerbsvorteil der Zukunft. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht im gleichen Maße wie Großunternehmen auf die Bekanntheit der eigenen Marke setzen können, werden konkrete, greifbare M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.12 Übergangsregelung zur Neubestimmung der Ausgleichsabgabe (Abs. 9 i. d. F. ab 1.1.2024)

Rz. 19 Die Übergangsregelung zum Grundbetrag des Arbeitsentgeltes in Werkstätten für behinderte Menschen, die bisher in Abs. 9 geregelt war, wurde zum 1.1.2024 durch eine Übergangsregelung zur Neubestimmung (Dynamisierung) der Ausgleichsabgabe ersetzt. Sie steht in Zusammenhang mit der Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen schwer...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.2 Bekanntwerden des Bedarfs (Abs. 1)

Rz. 15 Wird dem Sozialhilfeträger oder einer von ihm beauftragten Stelle eine Notlage bekannt, so ist er verpflichtet, von Amts wegen, d. h. von sich aus, einzugreifen, soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Rz. 16 "Bekannt" sind die Leistungsvoraussetzungen dem Sozialhilfeträger, wenn sie ihm dargelegt werden oder wenn er sie auf andere Weise erkennen kann. Kenntnis ...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 3 Literatur

Rz. 47 Atzler, Sozialhilfe für die Vergangenheit?, DVBl. 1992 S. 1481. Bieback, Kein Folgeantrag für neuen Bewilligungszeitraum bei Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jurisPR-SozR 8/2010 Anm. 2. Dillmann, Sozialhilfe und Verfahren – Ein nicht immer harmonisches Paar, DVP 2011 S. 90. Grieger, Die Bedarfsdeckung im Leistungsrecht ...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.2 Entstehen des Anspruchs, Untergang und Einreden gegen den Anspruch

Rz. 36 Wie praktisch alle Anspruchssysteme, unterscheidet auch das Sozialrecht grundsätzlich zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Fälligkeit. Nach § 40 Abs. 1 SGB I entsteht der Anspruch, sobald die im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Das gilt in dieser Form jedoch nur für Muss-Leistungen. Für Ermessensleistungen enthält § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.3 Krankheitsbedingte Unterbrechungen

Rz. 27 Für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung (ohne stationäre Krankenhausbehandlung) zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld meist bis längstens 3 Kalendertage weiter (Ziffer 3.1 des Anhangs 1 zum Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, Fundstelle Rz. 31); dann kommt es nicht selten auch zum Abbruch d...mehr