Mehrwertsteuerreform

Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 den sog. Mehrwertsteueraktionsplan vorgelegt. Dieser sieht u.a. eine große Mehrwertsteuerreform für den europäischen Binnenmarkt vor. Dabei soll das im Jahr 1993 eingeführte „provisorische“ Mehrwertsteuersystem in ein endgültiges System überführt werden, das weniger betrugsanfällig ist

Mehrwertsteuerreform

Insbesondere wird sich dabei die Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen ändern. Diese sollen vom liefernden Unternehmer im Bestimmungsmitgliedstaat zum dortigen Steuersatz versteuert werden. Die erste Phase der Reform soll bis 2022 umgesetzt werden, erste Maßnahmen sind jedoch bereits ab 2019 vorgesehen. Langfristig sollen die neuen Grundsätze auch auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen ausgedehnt werden.

Mehrwertsteueraktionsplan

Neben der großen Mehrwertsteuerreform werden mit dem Mehrwertsteueraktionsplan folgende weitere Ziele verfolgt:

  • Mehrwertsteuerpaket für KMU
  • Mehr Spielraum für die Festlegung der MwSt-Sätze
  • Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

Darüber hinaus will die EU-Kommission die Effizienz und Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen sowie die freiwillige Einhaltung der Vorschriften verbessern.