Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnraum vergleichbarer Größe.

Rn 12 Die Größe richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche (BGH ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10). Eine davon abweichend vereinbarte kleinere oder größere Wohnungsgröße ist nach heute hM nicht maßgebend (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 15; ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10; § 557 Rn 14). Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche über der bis dahin von den Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkludenter Ausschluss.

Rn 12 Ein Ausschluss kann sich gem § 557 III Hs 2 Alt 2 auch aus den Umständen ergeben (BGH ZMR 04, 408, 409; Sternel FS Blank, 421, 431). Um das zu ermitteln, bedarf es einer umfassenden Auslegung des gesamten Vertrags einschl der außerhalb des Vertrags liegenden Umstände (BGH ZMR 04, 408, 409). Für die Auslegung kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zum Anwendungsbereich und Grenzen s zunächst Vor § 557 Rn 3. Eine Erhöhung nach § 558 ist bei einer Staffel- oder Indexmiete gem §§ 557a II 2, 557b II 3 unzulässig; Erhöhungen nach §§ 559 (Rn 26) und 560 sind möglich. Die Erhöhung einer Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) wegen gestiegener Betriebskosten ist nur nach § 558 möglich (BGH ZMR 04, 341). Eine Mieterhöhung ist u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 5 Die Vertragsparteien können die gegenwärtige Miete während der Laufzeit des Mietvertrags jederzeit frei vereinbaren und erhöhen oder ermäßigen. Vereinbarungen des noch nicht im Grundbuch eingetragenen bloßen Grundstückserwerbers binden den Mieter nicht (AG Köln WuM 07, 577), sofern sie nicht unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden (LG Duisburg WuM 04, 23...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 S zunächst vor § 557 Rn 3. § 559 gilt danach für alle Wohnraummietverhältnisse, soweit nicht einer der Ausnahmetatbestände des § 549 II, III eingreift. § 559 gilt hingegen nicht bei öffentlich geförderten Wohnungen, für die eine Kostenmiete zu zahlen ist. Eine Mieterhöhung nach § 559 ist auch nicht möglich, wenn die Parteien diese für diesen Fall zB nach § 555f ausdrück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der bisherigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter verlangen konnte.

Rn 12a Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a), sind in voller Höhe von den Gesamtkosten abzuziehen. Dazu ist zu berechnen/schätzen, welche Erhaltungskosten und ›Sowieso-Kosten‹, zB Kosten für Baustelleneinrichtung oder Gerüste, auch ohne die Modernisierungsmaßnahme angefallen wären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz (§ 559 IIIa 1).

Rn 17 Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 I darf sich gem. § 559 IIIa 1 die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt (Herlitz jurisPR-MietR 4/19) der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Nach Sinn und Zweck des § 559 IIIa (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerber.

Rn 7 Der nach § 566 I eintretende Erwerber kann die Miete nach einer Modernisierungsmaßnahme erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor oder nach seinem Eintritt in das Mietverhältnis abgeschlossen sind (KG ZMR 00, 757, 759). Eine Erhöhung ist auch möglich, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Glasfaseranschlüsse (§§ 559 I 2, 555b Nr 4).

Rn 13a Wird die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität iSd § 3 Nr 33 TKG angeschlossen, ist die Erhöhung nach § 559 I 1 nur dann zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschluss frei wählen kann und der Vermieter kein Bereitstellungsentgelt gem § 72...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 12 Die erforderlichen Erhaltungskosten müssen errechnet werden. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, können sie subsidiär (s.a. Hinz NZM 13, 209, 223) nach § 559 II Hs 2 analog § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 45). Mit einer Schätzung sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werden (BTDrs 17/1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vermieter als Bauherr.

Rn 5 Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme ›durchführen‹, was meint, dass der Vermieter selbst der Bauherr sein muss (KG NJW-RR 98, 296 [KG Berlin 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96]; Hamm ZMR 83, 416; BayObLG NJW 81, 2259 [BayObLG 24.06.1981 - Allg. Reg. 41/81]). Bauherr idS ist, wer eine Baumaßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt oder durchführen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erforderlich.

Rn 11 Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 3) erforderlich gewesen sind oder wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 (s.a. BGH NJW-RR 23, 371 Rz 13; NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 18). Erforderlich idS sind zum einen die Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 I 2 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a). Bsp: Reparaturen der Fas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 30 Hat der Vermieter modernisiert, kann er wählen: Er kann die Miete durch einseitige Erklärung nach §§ 559, 559c, 559b erhöhen. Er kann aber auch auf Grundlage des modernisierten Zustandes nach § 558 vorgehen. In beiden Fällen sind zum Schutz des Mieters nach Maß des § 558a V Drittmittel (s.a. § 559a Rn 2) zu berücksichtigen. § 558 V will es also erreichen, dass bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schlüssige Änderungen.

Rn 6 Die Abrede zur Miethöhe kann schlüssig (stillschweigend) geändert werden (BGH ZMR 18, 564 Rz 11; NJW 08, 283 Rz 18; s.a. § 535 Rn 32). Für eine schlüssige Annahme ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter der Änderung zustimmt. Für einen Änderungsvertrag reicht es grds nicht aus, dass der Mieter zB Betriebskostena...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtzeitige Mitteilung (§ 559 V 1, 2).

Rn 24 Umstände, die eine Härte iSv § 559 IV 1 begründen (Rn 20), sind gem § 559 V 2 grds nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach § 555d III–V rechtzeitig mitgeteilt worden sind (dazu § 555d Rn 15). Etwas anderes gilt nach § 559 V 2 nur dann, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte.

Rn 12b Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte, sind nach hM im Verhältnis zur durchschnittlichen Lebensdauer der betroffenen Anlage, des Bauteils oder der Einrichtung von den Gesamtkosten abzuziehen, wenn sie bereits über einen nicht unerheblichen Zeitraum ihrer Nutzungsdauer (ab-)genutzt worden sind (BGH ZMR 20, 925 Rz 41; aA Schindler NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559 ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13, durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 (Übergangsrecht s jew vor § 555a Rn 4 und Rn 5) sowie das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) mWv 1.12.21 geändert worden. Die Vorgängervorschrift ist § 3 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Rn 2 Er gibt für die meisten Modernisierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Drittmittel sind auch anzurechnen, wenn es sich um die Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt (KG GE 02, 259; LG Berlin GE 04, 298). Veräußert ein Eigentümer die Mietwohnung, ohne eine ggü einer Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, muss sich der Erwerber keine Drittmittel anrechnen lassen (BGH ZMR 04, 22, 23; ZMR 98, 83, 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verstoß.

Rn 29 Die Kappungsgrenze ist eine Begründetheitsvoraussetzung (Celle ZMR 96, 194, 196). Im Streitfall ist sie als negative Voraussetzung ggf nachzuweisen. Wird die Kappungsgrenze überschritten, ist nicht das gesamte Mieterhöhungsverlangen unwirksam (Celle ZMR 96, 194, 196). Nur der die Kappungsgrenze übersteigende Betrag kann nicht verlangt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 II 1).

I. Allgemeines. Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis.

1. Allgemeines. Rn 5 Die Vertragsparteien können die gegenwärtige Miete während der Laufzeit des Mietvertrags jederzeit frei vereinbaren und erhöhen oder ermäßigen. Vereinbarungen des noch nicht im Grundbuch eingetragenen bloßen Grundstückserwerbers binden den Mieter nicht (AG Köln WuM 07, 577), sofern sie nicht unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden (LG Duis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sperr- und Wartefrist (§ 558 I).

I. Allgemeines. Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Drittmittel (§ 558 V).

I. Zweck. Rn 30 Hat der Vermieter modernisiert, kann er wählen: Er kann die Miete durch einseitige Erklärung nach §§ 559, 559c, 559b erhöhen. Er kann aber auch auf Grundlage des modernisierten Zustandes nach § 558 vorgehen. In beiden Fällen sind zum Schutz des Mieters nach Maß des § 558a V Drittmittel (s.a. § 559a Rn 2) zu berücksichtigen. § 558 V will es also erreichen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vereinbarungen über künftige Änderungen der Miethöhe.

Rn 7 Künftige Veränderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien gem § 557 II vor, zu Beginn und während des Mietverhältnisses nur als Staffel- (§ 557a) oder als Indexmiete (§ 557b) vereinbaren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausnahmen (§ 558 IV).

1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559. Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsübliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines. Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausschluss einer Abwägung.

1. Allgemein üblicher Zustand (§ 559 IV 2 Nr 1). a) Sinn und Zweck. Rn 25 § 559 IV 2 Nr 1 verhindert, dass eine Modernisierungsmaßnahme, mit der lediglich ein allgemein üblicher Standard erreicht wird, im Hinblick auf persönliche Härtegründe des Mieters unterbleibt (BGH NZM 13, 141 Rz 10). Diese Zielsetzung verbietet es, einen vom Mieter rechtmäßig geschaffenen Zustand, der di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Anknüpfungspunkt ist jew die Miete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen (BTDrs 19/4672, 31; aA Scheidacker GE 19, 101, 102: arg, die Nichtberücksichtigung stehe nicht im Gesetz), da sich Änderungen bei den Betriebs- und Heizkosten durch die Modernisierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizieren lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Eigentliche Berechnung.

Rn 19 Die mit der Erhöhung verlangte Miete ist der gem § 558 II, III zu errechnenden ortsüblichen Vergleichsmiete ggü zu stellen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zugang des Verlangens (BGH ZMR 17, 552 Rz 18), nicht das Wirksamwerden nach § 558b I (BGH ZMR 17, 552 Rz 18; NJW-RR 06, 227 Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss wegen unzumutbarer Härte (§ 559 IV 1).

I. Allgemeines. Rn 19 Eine Mieterhöhung ist nach § 559 IV 1 ausgeschlossen, soweit sie nach einer Abwägung für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Beurteilung, ob es so liegt, obliegt dem Tatrichter, der aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BGH NJW 20, 835 Rz 21). Daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Merkmale für Vergleichbarkeit (§ 558 II 1).

1. Allgemeines. Rn 10 Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem in § 558 II 1 abschließend aufgezählten fünf wohnwertbildenden Merkmalen; weitere sind unbeachtlich (Hamm WuM 83, 108 [OLG Hamm 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82]; LG Aachen MDR 83, 492 [LG Aachen 30.12.1982 - 5 S 447/82]). Wohnungen sind vergleichbar, wenn sie in wesentlichen Punkten übereinstimmen (AG Mainz WuM 72, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 33 Solange anzurechnen ist, kann der Vermieter die nach § 558 I–IV geschuldete Miete nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortüblichen Vergleichsmiete ergibt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08] Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstoß.

Rn 7 Ein Erhöhungsverlangen, das vor Ablauf der Sperrfrist zugeht, ist formal unwirksam (BGH NJW-RR 04, 945 unter II a; ZMR 93, 453), kann jedoch nach Ablauf gem § 558b III 1 analog geheilt werden. Nichtigkeit ist ferner anzunehmen, wenn der Wirkungszeitpunkt im Erhöhungsverlangen (§ 558 I 1) falsch angegeben ist, str.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Vertragliche Mietänderungen sind für das laufende Mietverhältnis und für künftig geschuldete Mieten vorstellbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anwendungsbereich.

Rn 24 Die Verordnungen gelten für alle Erhöhungsverlangen, die ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung zugegangen sind (LG München I NJW 14, 1190 [LG München I 08.01.2014 - 14 S 25592/13]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Überblick. Rn 1 § 557 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Zur Gesetzesgeschichte s.a. § 557 BGB Rn 1 f. Er leitet das 2. Unterkap mit den Regelungen über die Miethöhe ein und fasst die Möglichkeiten zusammen, wie die Vertragsparteien (Änderungsvereinbarung) oder der Vermieter einseitig (va nach §§ 559, 560) die Miete änder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustimmung.

I. Voraussetzungen; Wirkung. Rn 3 Das Gesetz nennt in § 558 I drei materielle Zustimmungs-Voraussetzungen: Die Miete muss mindestens fünfzehn Monate unverändert geblieben sein, die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % steigen. Die Wirkungen der Zustimmung beschreibt § 558b I. Stimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz (§ 558 III 1).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung.

1. Mietbegriff. Rn 25 Der Berechnung der Kappungsgrenze ist gem § 558 III nicht die zuletzt geschuldete aktuelle Miete, sondern die 3 Jahre vor Wirksamwerden des Erhöhungsverlangens (§ 558b I) geltende ›Ausgangsmiete‹ zu Grunde zu legen (BGH ZMR 19, 661 Rz 20; NJW 16, 239 Rz 20). Die Ausgangsmiete wiederum bestimmt sich nicht danach, wie sie möglicherweise – fiktiv – hätte ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemein üblicher Zustand (§ 559 IV 2 Nr 1).

a) Sinn und Zweck. Rn 25 § 559 IV 2 Nr 1 verhindert, dass eine Modernisierungsmaßnahme, mit der lediglich ein allgemein üblicher Standard erreicht wird, im Hinblick auf persönliche Härtegründe des Mieters unterbleibt (BGH NZM 13, 141 Rz 10). Diese Zielsetzung verbietet es, einen vom Mieter rechtmäßig geschaffenen Zustand, der diesem Standard bereits entspricht, außer Acht zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht zu rechtfertigende Härte.

1. Begriff. Rn 20 Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor, wenn dem Mieter nach Abzug der Miete einschließlich Nebenkosten (LG Berlin WuM 10, 88) kein Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, damit er an seinem bisherigen Lebenszuschnitt im Wesentlichen festhalten kann (KG GE 07, 907; LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10; IMR 14, 104; WuM 10, 88 [LG Berlin 19.01.2010 - 65 S 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnraum vergleichbarer Art.

Rn 11 Das Merkmal der Art bezieht sich auf die Struktur des Hauses (zB Alt- oder Neubau, Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser, Plattenbau, Stadtvilla) und die der Wohnung (etwa Maisonette- oder Dachgeschosswohnung). Mieten von Einfamilienhäusern sind mit denen von Wohnungen im Geschossbau nicht vergleichbar (AG Spandau MM 97, 242).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksame Landesverordnung (§ 558 III 2, 3).

a) Überblick. Rn 22 Ausnw beträgt die Kappungsgrenze nur 15 vH. Dies ist der Fall, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete durch Rechtsverordnung einer Landesregierung bestimmt sind. § 558 III 3 ist § 577a II 2 nachgebildet, der ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kappungsgrenze (§ 558 III, IV).

I. Allgemeines und Zweck. Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW 80, 1617 [BVerf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem in § 558 II 1 abschließend aufgezählten fünf wohnwertbildenden Merkmalen; weitere sind unbeachtlich (Hamm WuM 83, 108 [OLG Hamm 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82]; LG Aachen MDR 83, 492 [LG Aachen 30.12.1982 - 5 S 447/82]). Wohnungen sind vergleichbar, wenn sie in wesentlichen Punkten übereinstimmen (AG Mainz WuM 72, 197), wenn sie ›...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnraum vergleichbarer Beschaffenheit und Lage.

Rn 14 Unter Beschaffenheit sind Zuschnitt (etwa Bauweise und Raumaufteilung) und Zustand, zB Baualter oder Instandhaltungsgrad, zu verstehen (LG Berlin GE 07, 1636, 1637). Modernisierte Altbauten sind grds mit dem Jahr der ersten Bezugsfertigkeit anzusetzen (aA LG Berlin GE 07, 1636, 1637: Zeitpunkt der Errichtung). Sie können in eine andere Baualtersklasse eingestuft werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit (§ 557 IV).

Rn 14 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 557 I–III abweicht, ist nichtig. Eine Vereinbarung ist idS nachteilig, wenn der Vermieter durch sie eine günstigere Rechtsstellung erhält, als sie ihm in formaler oder materieller Hinsicht das Gesetz einräumt (BGH NZM 20, 322 [BGH 11.12.2019 - VIII ZR 234/18] Rz 16; NJW 09, 2739 [BGH 08.07.2009 - VIII ZR 205/08] Rz ...mehr