Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen; Wirkung.

Rn 3 Das Gesetz nennt in § 558 I drei materielle Zustimmungs-Voraussetzungen: Die Miete muss mindestens fünfzehn Monate unverändert geblieben sein, die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % steigen. Die Wirkungen der Zustimmung beschreibt § 558b I. Stimmt der Mieter nicht zu, gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auskunftsanspruch (§ 558 IV 2).

Rn 28 Hat der Vermieter keine Kenntnis von der Höhe der zu zahlenden Abgabe, steht ihm nach § 558 IV 2 ein Auskunftsanspruch zu; er kann frühestens vier Monate vor Wegfall der Bindung verlangen, innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichzahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Die Verpflichtung des Mieters erstreckt sich auf die Auskunft; Belege mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietbegriff.

Rn 25 Der Berechnung der Kappungsgrenze ist gem § 558 III nicht die zuletzt geschuldete aktuelle Miete, sondern die 3 Jahre vor Wirksamwerden des Erhöhungsverlangens (§ 558b I) geltende ›Ausgangsmiete‹ zu Grunde zu legen (BGH ZMR 19, 661 Rz 20; NJW 16, 239 Rz 20). Die Ausgangsmiete wiederum bestimmt sich nicht danach, wie sie möglicherweise – fiktiv – hätte gebildet werden k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Sinn und Zweck.

Rn 25 § 559 IV 2 Nr 1 verhindert, dass eine Modernisierungsmaßnahme, mit der lediglich ein allgemein üblicher Standard erreicht wird, im Hinblick auf persönliche Härtegründe des Mieters unterbleibt (BGH NZM 13, 141 Rz 10). Diese Zielsetzung verbietet es, einen vom Mieter rechtmäßig geschaffenen Zustand, der diesem Standard bereits entspricht, außer Acht zu lassen (BGH NZM 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 20 Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor, wenn dem Mieter nach Abzug der Miete einschließlich Nebenkosten (LG Berlin WuM 10, 88) kein Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, damit er an seinem bisherigen Lebenszuschnitt im Wesentlichen festhalten kann (KG GE 07, 907; LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10; IMR 14, 104; WuM 10, 88 [LG Berlin 19.01.2010 - 65 S 285/09]), vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinde (§ 558 II 1).

Rn 16 Der Wohnraum muss sich in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde befinden. ›Gemeinde‹ ist die politische Gemeinde (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes), wie sie auch in § 558c I gemeint ist. Eine Gemeinde ist vergleichbar, wenn sie ua nach der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Infrastruktur, dem Grad der Industrialisie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 22 Ausnw beträgt die Kappungsgrenze nur 15 vH. Dies ist der Fall, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete durch Rechtsverordnung einer Landesregierung bestimmt sind. § 558 III 3 ist § 577a II 2 nachgebildet, der insoweit zur Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übliches Entgelt.

Rn 9 ›Entgelt‹ iSv § 558 ist die nach § 535 II geschuldete Miete (dazu § 535 Rn 176). Bestehen bei den zu vergleichenden Mieten verschiedene Mietstrukturen (dazu Rn 4), müssen die Mieten für einen Vergleich angepasst werden (s.a. § 558a Rn 18). Trägt ein Erhöhungsverlangen der vereinbarten Mietstruktur keine Rechnung, soll es formal unwirksam sein (Hambg NJW 83, 580; LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufzeit.

Rn 32 Bei unbegrenzter Laufzeit sind Drittmittel (§ 559a Rn 2) 12 Jahre anzurechnen (BGH NJW 12, 3090 [BGH 13.06.2012 - VIII ZR 310/11] Rz 20), berechnet von der mittleren Bezugsfertigkeit (Bezugsfertigkeit von 50 vH der Wohnungen) des geförderten Objektes. Bei begrenzter Laufzeit sind Drittmittel anzurechnen, solange der Vermieter die Zinsvergünstigung erhält (BGH NJW 09, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausgenommener Wohnraum (§ 558 II 2).

Rn 17 Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete können nur Wohnungen herangezogen werden, deren Miete frei vereinbar ist, § 558 II 2. Ausgenommen ist ferner Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Hierzu ist nach § 558 II 2 neben dem ersten und zweiten Förderweg auch sozialer Wohnungsbau des dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mietstruktur.

Rn 4 § 558 I setzt keine bestimmte ›Mietstruktur‹ (§ 535 Rn 177; zur Änderung § 535 Rn 32) voraus (BGH ZMR 04, 327). Er ermöglicht die Erhöhung einer wie auch immer gebildeten Miete. Die zu erhöhende Miete kann Netto-, Brutto- oder (Teil-)Inklusivmiete sein. Eine Bruttowarmmiete als Ausgangsmiete ist allerdings – außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von dene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte (§ 559 IV 2 Nr 2).

Rn 29 Zur Frage, wann eine Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte, s § 555b Rn 19. Dies hat zur Folge, dass bei einer ›Modernisierungsmaßnahme‹ nach § 555b Nr 7 die Miete idR nicht nach § 559 erhöht werden kann (aA BTDrs 17/10485, 25), wohl aber ggf nach §§ 558 ff. Jedenfalls liegt es so, wenn es der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Grenzen.

Rn 8 Für eine Vereinbarung zur laufenden Miete sind die Mietvertragsparteien von den Beschränkungen der §§ 558–558b vollständig befreit. Die Veränderung der künftigen Miete ist nur in den Wegen des § 557 II möglich (BGH NJW 16, 239 [BGH 18.11.2015 - VIII ZR 266/14] Rz 22) und iÜ gem § 557 IV, 134 nichtig. Die gesetzlichen Grenzen folgen in erster Linie aus einer Mietpreisübe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Begriff.

Rn 26 Ein allgemein üblicher Standard wird nach hM hergestellt, wenn er bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen – mindestens ⅔ – in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird (BGH NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21/19] Rz 36). Wenn mit der Modernisierungsmaßnahme ein vom Gesetzgeber angestrebter Zustand hergestellt wird, zB Umsetzung des Gebäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum.

Rn 23 § 558 III 3 räumt dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung und Ermittlung für den Erlass der für eine VO maßgeblichen Umstände einen weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum ein, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss (BGH NJW 16, 476 Rz 103). Dies gilt für die Festlegung der relevanten Gebiete nebst de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vergleichbare energetische Ausstattung und Beschaffenheit.

Rn 15 Der Zusatz ›vergleichbare energetische Ausstattung und Beschaffenheit‹ ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Er stellt klar, dass energetische Kriterien bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden können und müssen (BTDrs 17/10485, 24) – sofern sie das Marktgeschehen beeinflussen, was zurzeit idR indes noch nicht der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wohnraum vergleichbarer Ausstattung.

Rn 13 Unter Ausstattung wird alles verstanden, was der Vermieter dem Mieter zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt hat und für das der Mieter keine besondere Vergütung zu zahlen hat. Hierzu gehören zB Ein- und Vorrichtungen, An- und Einbauten, die Heizungsart, Isolierungen, sanitäre Einrichtungen, Fußböden oder Nutzung von Garten, Terrasse oder Fahrradkeller. Vom Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zu vergleichender Zeitraum.

Rn 18 Als Vergleichsmieten können nur solche Entgelte genutzt werden, die in den letzten 6 Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach § 560 abgesehen geändert worden sind. Der Betrachtungszeitraum wurde mWv 1.1.20 (Art 229 § 50 EGBGB) mit dem Ziel verlängert, dass einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Ermittlung.

Rn 21 Absolute Beträge oder Prozentsätze scheiden – wie bei § 555c IV (§ 555c Rn 24) – für eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit als grds ungeeignet aus, da sie zum konkreten Fall nichts aussagen (BGH NZM 14, 193 Rz 3; KG NJW 81, 2307, 2308; LG Berlin ZMR 22, 302; aA LG Berlin IMR 14, 104: 22,8 %; GE 02, 930: 20–30 %; NJW-RR 92, 144: 30 %; LG Hamburg WuM 89, 174 [LG Hambur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 16 Ist der Vermieter nach § 559c I vorgegangen, so kann er zum Schutz des Mieters (BTDrs 19/4672, 33) innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 erklären (§ 559c IV 1), wohl aber nach § 558 (Harsch MietRB 19, 242, 244; Eisenschmid WuM 19, 224, 239 [BGH 10.01.2019 - V ZR 138/18]). Während der Laufzeit ist der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 7 Eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren hat mehrere Vor-, aber auch einen Nachteil. Rn 8 Überblick: pauschale Berechnung der Erhaltungskosten (Rn 9); keine Verringerung des Erhöhungsbetrags um Zinsermäßigung (Rn 10); Ausschluss des Härteeinwandes (Rn 12); Erleichterung der Modernisierungsankündigung (Rn 13 ff); Ausschluss weiterer Mieterhöhungen (Rn 16 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 24 § 569 III Nr 3 will dem Mieter ausreichend Gelegenheit geben, eine Kündigung nach § 543 II 1 Nr 3 zu vermeiden. Voraussetzung ist eine Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung gem § 558b II 1 oder zur Zahlung einer Mieterhöhung gem §§ 559 I, 560 I, IV. Ist der Mieter nach §§ 558–560 verurteilt worden, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerung des Wirkungszeitpunktes (§ 559b II 2).

Rn 18 Der Wirkungszeitpunkt verlängert sich in zwei Fällen um sechs Monate, gerechnet vom normalen Eintritt (§ 559b II 1). Rn 19 Der eine Fall liegt vor, wenn der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht (BGH NZM 16, 46 [BGH 06.10.2015 - VIII ZR 76/15] Rz 3) oder nicht ausreichend gem § 555c I–III, 5 angekündigt hat. Dies gilt auch für Modernisierungen, die der Vermieter a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemein.

Rn 9 Ausgeschlossen ist eine Sicherungsanordnung wegen Ansprüchen, die auf einer Mieterhöhung beruhen. Dies gilt in der Gewerberaum- und Wohnraummiete und dort sowohl für Mieterhöhungen im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhung der Miete, II.

Rn 12 Der Vermieter kann Untermietzuschlag (Anhebung der Grundmiete und/oder der Betriebskosten; Schlosser AnwZertOnline 12/16 Anm. 1, LG Berlin Urt v 12.1.18 – 65 S 427/16) verlangen für die Erteilung der Erlaubnis, wenn ihm die Drittüberlassung anderenfalls nicht zuzumuten ist (Kunze JurisPR-MietR 11/19 Anm 3; AG Hamburg ZMR 18, 53; LG Berlin WuM 19, 373 u MM 18, Nr 5, 27)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ermittlung der Vormiete.

Rn 5 Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben zum einen Mietminderungen. Liegt der Mangel noch vor, mindert sich nämlich die neue Miete. Ob der Mangel behehbbar ist, ist dabei belanglos; dies gilt auch bei Flächenabweichungen (s.a. Rn 3). Rn 6 Zum anderen bleiben Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 30 Die Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes (§ 80 ZPO) umfasst die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Erhöhungsverlangen (BGH ZMR 03, 406). Der Gebührenstreitwert für die Mieterhöhungsklage bemisst sich nach § 41 V 1 GKG höchstens mit dem Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung. Der Rechtsmittelstreitwert berechnet sich analog § 9 ZPO (BGH NZM 19, 135 Rz 2; ZMR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 561 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 9 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Das zum Nachteil des Mieters nicht abdingbare Dieses Sonderkündigungsrecht ist Schutzvorschrift und Korrelat zum Recht des Vermieters auf Durchsetzung einer Mieterhöhung (s.a. BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Rn 39 Es gilt § 9. Betr den GeS einschließlich selbstständigem Beweisverfahren gilt § 41 V GKG für alle Mietverhältnisse (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]); alte Rspr ist überholt! Richtwert ist das Interesse des Vermieters an einer Mieterhöhung (KG WuM 10, 46 [KG Berlin 28.09.2009 - 22 W 47/09]) bzw des Mieters an der Nichtzahlung (KG NJW-RR 13, 262). Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzliche Verpflichtung (§ 559c IV Nr 1).

Rn 20 § 559c IV 1 ist nach § 559c IV 2 Nr 1 nicht anzuwenden, soweit der Vermieter innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter Modernisierungsmaßnahmen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat (§ 555b Nr 6) und er diese Verpflichtung bei Geltendmachung der Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nicht kannte oder kennen musste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. 3 § 555c Absatz 3 gilt entsprechend. (2) 1Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwischenstadium zwischen schuldrechtlichem Vertrag und dinglicher Übereignung.

Rn 9 Der Erwerber kann in diesem Stadium noch keine Mieterhöhung verlangen und auch noch nicht aus eigenem (vgl LG Flensburg WuM 07, 634) Recht die Kündigung des Vertrages erklären. Lediglich die Mietansprüche kann der Veräußerer bereits vor der Umschreibung im Grundbuch wirksam an den Erwerber abtreten, nicht jedoch das Kündigungsrecht (LG Berlin ZMR 96, 325). Allerdings so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlendes Verschulden für Fristablauf.

Rn 20 Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, sind nach Fristablauf zum Schutz des Vermieters nur noch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war (es gelten §§ 233 ff ZPO analog) und er dem Vermieter die Umstände (die angenommene Härte, s Rn 4 ff) sowie die Gründe der Verzö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstöße.

Rn 6 [nicht besetzt] Rn 7 Der Mietvertrag bleibt bei Nichtigkeit der Staffelmietvereinbarung (Rn 4 ff) iÜ wirksam. Der Mieter schuldet dann die Miete, die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart worden ist. Mieterhöhungen richten sich nach §§ 557–560 (LG Berlin WuM 01, 612; LG Berlin ZMR 98, 230). Die Auslegung kann ergeben, dass die Parteien jedenfalls sonstige Mieterhöhu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Änderungen durch einseitige Erklärung.

Rn 10 Das Schriftformerfordernis gilt jedoch nicht, wenn das Gesetz selbst für die Vertragsänderung andere Verfahren vorsieht (Schmid GE 02, 1040; aA Ormanschick/Riecke MDR 02, 248), wie für den Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten in § 556a II 1, für die Änderung der Indexmiete in § 557b III 1, für die Veränderung der Betriebskosten in § 560 (vgl BGH ZMR 14, 530) und für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Die Zustimmungs- ist Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung. Sofern der Vermieter keinen späteren Zeitpunkt bestimmt (BGH ZMR 11, 790 Rz 11), gilt mit Rechtskraft des Urteils, durch das der Mieter zur Zustimmung verpflichtet wird, dessen Zustimmungserklärung gem § 894 ZPO als abgegeben, die erforderliche Vertragsänderung tritt ein (BGH ZMR 11, 790 Rz 8). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Späterer als der in § 558b genannte Zeitpunkt.

Rn 5 Begehrt der Vermieter die Mieterhöhung erst zu einem späteren als dem in § 558b genannten Zeitpunkt (§ 558b Rn 1), bleibt dem Mieter bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung die Möglichkeit offen, sich von dem Mietverhältnis durch außerordentliche Kündigung zum Ende des übernächsten Monats zu lösen (BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 280/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu §§ 556d–556g (§ 557b IV).

Rn 10 § 557b IV, der auf Mietverträge anzuwenden ist, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt, stellt va klar, dass auch für die Indexmiete hinsichtlich der Ausgangsmiete die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den §§ 556d–556g gelten. Anders als bei einer St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Fallgruppen.

Rn 62 Der Vermieter (und ihn ggf begleitende Handwerker, SV, Architekten etc) kann die Mietsache va in folgenden Fällen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – es verstößt gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn der Vermieter eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren macht (AG Hamburg NZM 07, 211) – betret...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschluss nach § 20 I WEG (§ 559c IV Nr 2).

Rn 21 § 559c IV 1 ist nach § 559c IV 2 Nr 2, der auf Initiative des Rechtsausschusses (BTDrs 17/11894, 22) ins Gesetz eingefügt worden ist, ferner nicht anzuwenden, sofern eine Modernisierungsmaßnahme aufgrund eines Beschlusses nach § 20 I WEG durchgeführt wird (gemeint ist nicht ein etwaiger Grundlagenbeschluss; aA Hinz ZMR 19, 645, 648), der frühestens zwei Jahre nach Zuga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zukünftige Leistung.

Rn 36 Wird zukünftige Leistung verlangt, ist auch dann von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn dieses einen streitwertmäßig nicht erfassten Zeitraum betrifft. Beim Unterliegen kommt es nicht darauf an, inwieweit die unterlegene Forderung sich beim Streitwert auswirkt (Rn 4). Beispiel: Der Kl verlangt zukünftige Mietzahlungen für die Dauer von 5 Jahren. Das Gericht s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Dem Mieter sollen durch die Begründung des Erhöhungsverlangens im Interesse einer außergerichtlichen Einigung zur Überprüfung konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gegeben werden, damit er während des Laufs der Zustimmungsfrist nach § 558b I (§ 558b Rn 2) sich darüber schlüssig werden kann, ob er freiwillig zustimmt (BGH NJW 10, 2945 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Kombiniergrenze‹ (§ 559c II).

Rn 6 § 559c II will es verhindern, Mieterhöhungen nach § 559 mit Mieterhöhungen im vereinfachten Verfahren zu kombinieren (BTDrs 19/4672, 33). Hat der Vermieter die Miete in den letzten 5 Jahren bereits nach § 559c I oder nach § 559 erhöht, so mindern sich daher die Kosten, die nach § 559c I 1 für die weitere Modernisierungsmaßnahme geltend gemacht werden können, um die Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) 1Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerhalb von drei...mehr