Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Erweiterung der Mitwirkungspflichten

Rz. 7 Satz 1 Nr. 2 ergänzt die Befugnisse nach Satz 1 Nr. 1 um die Pflicht der geprüften Personen, die zur Kontrolle des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen (Rz. 6) vorzulegen. Adressat sind die nach § 5 Abs. 1 SchwarzArbG zur Mitwirkung Verpflichteten, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG angetroffen werd...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontrolle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 3.2 Geringfügig Beschäftigte

Jeder Arbeitgeber, der Minijobber und kurzfristig Beschäftigte (= geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB IV) beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Er hat diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginne...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Kommission hat nach dem Wortlaut der Vorschrift lediglich über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Für weitergehende Änderungen, beispielsweise Differenzierungen nach Branchen oder Tätigkeit, verfügt die Kommission nicht über die entsprechende Kompetenz.[1] Nicht zwingend ist es, dass die Kommission eine Erhöhung vornimmt. Neben der Möglichkeit...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Versicherung des Arbeitgebers

Rz. 25 Nach Abs. 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet zu versichern, dass er seinen in der Anmeldung genannten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird der Arbeitgeber an ...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 9 Tipps zur Vermeidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Arbeitsrechtlich zustehende Einmalzahlungen mit einplanen! Berechnungsbeispiel: Die jährliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 6.456 EUR (bis 31.12.2023: 6.240 EUR). Tariflich stehen jeweils 228 EUR Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Es verbleiben für den laufenden Lohn somit jährlich 6.000 EUR, monatlich also 500 EUR. Bei einem arbeitsrechtlich zustehenden Stundenlohn von 12,50 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Form der Arbeitszeitaufzeichnung

Rz. 38 Abs. 1 schreibt lediglich vor, welche Daten der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Daher sind Arbeitgeber und Entleiher frei, wie sie die Arbeitszeit aufzeichnen. Das Gesetz schreibt für Arbeitszeitaufzeichnungen keine Form vor. Daher kann die Aufzeichnung schriftlich auf Papier, mit Stempelkarten oder elektronisch durch Zeiterfassungssysteme erfolgen. Die Z...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Inhalt der Meldung

Rz. 33 § 16 Abs. 3 Satz 1 nennt die in der Meldung zu machenden wesentlichen Angaben: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der überlassenen Arbeitnehmer, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, den Vorname und die Anschrift in Deutschland eines Zustellungsb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Nach dem SchwarzArbG entsprechend anwendbare Vorschriften

Rz. 8 Nach Satz 1 sind die §§ 2- 6, 14, 15, 20, 22 und 23 SchwarzArbG, die die Befugnisse und Mitwirkungspflichten, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Datenschutz, das Verwaltungsverfahren und den Rechtsweg regeln, entsprechend anzuwenden. Rz. 9 Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung von § 6 Abs. 3 sowie 16- 19 SchwarzArbG, deren Anwendung sich bereits unmittelb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3

Rz. 65 § 17 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtungen des Arbeitgebers oder eines Entleihers hinsichtlich bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen einzuschränken oder zu erweitern. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS zweimal Gebrauch gemacht und die vorgenan...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Erweiterung des Einsichtsrechts

Rz. 6 Satz 1 Nr. 1 erweitert bei Prüfungen das Einsichtsrecht in bestimmte Unterlagen. Dies sind die Arbeitsverträge bzw. die Niederschriften nach § 2 NachwG, mit denen die wesentlichen Vertragsbedingungen über ein Arbeitsverhältnis bzw. ein Praktikumsverhältnis niedergelegt werden, sowie andere Geschäftsunterlagen. Welche Unterlagen dies sind, ist gesetzlich nicht definiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.6.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Ermittlung des Bemessungsentgelts. Dies ist das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs, mindestens jedoch an 150 Tagen in den letzten 2 Jahren (im sog. Bemessungszeitraum), erzielt hat. Dabei w...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / Zusammenfassung

Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, diese Verhaltenswei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Gesamtabwägung

Rz. 4 Diese erläuterten Gesichtspunkte sind von der Kommission in eine Gesamtabwägung einzustellen, um über die geeignete Höhe des Mindestlohns zu befinden und ggf. eine Anpassung zu beschließen. Dabei hat sie sich nach Abs. 2 Satz 2 an den Tarifentwicklungen zu orientieren. Dies soll "nachlaufend" geschehen, was bedeutet, dass die Kommission die 2 Jahre vor Beschlussfassung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.3 Einsichtsrecht

Rz. 111 Nach § 4 Abs. 1 SchwarzArbG darf der Zoll Einsicht in alle Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden, nehmen. Da der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ein sozialversicherungsrec...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft

Rz. 124 Nach § 5a SchwarzArbG ist es einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. Damit sollen bestimmte Formen des Anbietens von Dienst- oder Werkleistungen untersagt werden, um insbesondere sogenannte Tagelöhnerbörse...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.4 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 48 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiLoMeldV ist bei einer ausschließlich mobilen Tätigkeit anstelle einer Meldung nach Abs. 1 ebenfalls eine Einsatzplanung vorzulegen. Der Begriff der ausschließlich mobilen Tätigkeit ist in § 2 Abs. 4 MiLoMeldV definiert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Gemeint ist damit, dass kein stationäre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Vorübergehendes Aussetzen der Pflicht zur Anmeldung und Versicherung

Rz. 62 Die Anwendung des MiLoG auf ausländische Dienstleistungserbringer ist hinsichtlich kurzzeitiger Tätigkeiten im Inland, insbesondere bei der Beförderung von Gütern und Personen, umstritten.[1] Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das MiLoG, soweit der Verkehrssektor betroffen ist, mit EU-Recht im Einklang steht. Nachdem sie der BReg am 21.1.2015 im Rahmen eines sogenann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs. 1 EStG)

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist stets steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Der Pauschsteuersatz beträgt nach § 40a Abs. 1 EStG in diesen Fällen 25 %. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des Steuerrechts unterscheiden sich grundlegend von den sozialversicherungsrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Ausnahme: Verzicht durch gerichtlichen Vergleich

Rz. 5 Ein gerichtlicher Vergleich setzt einen Rechtsstreit zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. Insoweit wird regelmäßig der Arbeitnehmer auf die Zahlung des Mindestlohns klagen müssen. Vorstellbar wäre auch, dass der Arbeitnehmer auch wegen anderer in Streit stehender Ansprüche (z. B. Zeugnis, Abmahnung, Kündigung) Klage erhebt und im Rahmen dessen ein gerichtlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.9 § 21 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 22 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 8 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber und damit auch als Verleiher entgegen § 17 Abs. 2 MiLoG die für die Kontrolle der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält. § 17 Abs. 2 MiLoG benennt die Unterlagen nicht, die bereitzuhal...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 3 Keine Anrechnung auf den Mindestlohn

Trinkgelder können vom Arbeitgeber nicht auf den Mindestlohnanspruch nach § 1 MiLoG angerechnet werden.mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 1 Hintergründe zum Mindestlohn

Seit 2015 wird fast allen Arbeitnehmern in nahezu allen Branchen ein Mindestlohn gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen von der Mindestlohn-Pflicht: Bspw. muss er nicht an Jugendliche unter 18 Jahre oder an Praktikanten gezahlt werden, die Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika bis zu 3 Monaten während einer Ausbildung oder des Studiums absolvieren. Allerdings: Wer einen Studien...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2 Auswirkungen einer Mindestlohn-Erhöhung darstellen – mit Excel-Anwendung

Bei der Überprüfung, in welcher Höhe sich eine Mindestlohn-Erhöhung auf ein Unternehmen auswirkt, kann die zum Beitrag gehörende Excel-Arbeitshilfe "Mindestlohn-Erhöhung: Analyse von Auswirkungen auf Gewinn und Deckungsbeitrag" unterstützen. Sie bietet zum einen die Möglichkeit, darzustellen, wie sich das Betriebs- und Unternehmensergebnis durch die Mindestlohn-Erhöhung insg...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.1 Auswirkungen der Mindestlohn-Erhöhung auf Unternehmensebene

Zunächst sollte berechnet werden, wie sich der Mindestlohn auf Betriebs- und Unternehmensergebnis insgesamt auswirkt. Dabei kann das Arbeitsblatt "GuV" helfen (vgl. Abb. 1), das mit nur geringem zusätzlichen Aufwand ausgefüllt werden kann. Im Kern müssen lediglich die Daten aus der Unternehmensplanung für das entsprechende Geschäftsjahr in verdichteter Form in die Spalte "Zah...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.2 Auswirkungen des Mindestlohns auf Produktebene

Nicht nur die Kenntnis der voraussichtlichen Auswirkungen des Mindestlohns für den Betrieb insgesamt sind wichtig, sondern auch das Wissen um die Konsequenzen auf der Ebene der Produkte. Nur wenn bekannt ist, welche Artikel oder Leistungen in welchem Umfang vom Mindestlohn betroffen sind, lassen sich gezielt Maßnahmen umsetzen. 2.2.1 Teilkostenbetrachtung – Deckungsbeitragsre...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.2.1 Teilkostenbetrachtung – Deckungsbeitragsrechnung

Welche negativen finanziellen Konsequenzen der Mindestlohn auf den Deckungsbeitrag (DB) hat, lässt sich im Arbeitsblatt "Deckungsbeitragskalkulation" simulieren. Mit nur wenigen Eingaben ist es möglich, zu sehen, in welchem Umfang sich der Deckungsbeitrag eines Produktes oder einer Leistung reduziert. Neben dem Nettopreis, dem Materialeinsatz und ggf. anderen variablen Koste...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2015 gibt es in Deutschland einen nahezu flächendeckenden Mindestlohn, der ab 1.1.2024 12,41 EUR pro Stunde (bisher seit 1.10.2022: 12,00 EUR pro Stunde) beträgt. Was für viele Arbeitnehmer und den Staat vorteilhaft ist, hat für die betroffenen Betriebe auch Nachteile, etwa steigende Kosten und sinkende Gewinne – soweit man nicht aktiv wird. Die negativen Folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.2.2 Vollkostenbetrachtung – Zuschlagskalkulation

Zusätzlich oder ergänzend zur Deckungsbeitragsdarstellung, kann eine Veränderung der Margen durch eine Vollkostenkalkulation dargestellt werden. In der Arbeitshilfe findet sich dazu die Mappe "Zuschlagskalkulation". Analog zum bisherigen Vorgehen ist es möglich, mit nur wenigen Eingaben den Preis unter alten Bedingungen und die finanziellen Folgen des Mindestlohns darzustell...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis analysieren

Zusammenfassung Überblick Seit 2015 gibt es in Deutschland einen nahezu flächendeckenden Mindestlohn, der ab 1.1.2024 12,41 EUR pro Stunde (bisher seit 1.10.2022: 12,00 EUR pro Stunde) beträgt. Was für viele Arbeitnehmer und den Staat vorteilhaft ist, hat für die betroffenen Betriebe auch Nachteile, etwa steigende Kosten und sinkende Gewinne – soweit man nicht aktiv wird. Die...mehr

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 3 Hinweise zu grundsätzlich möglichen Verbesserungsmaßnahmen

Unternehmen, die von Kostenerhöhungen durch die Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind, müssen prüfen, welche Möglichkeiten sie haben, die Kostensteigerungen auszugleichen bzw. abzumildern. Grundsätzlich kommen folgende Maßnahmen in Betracht: Allgemeine Preiserhöhungen oder Preisanhebungen bei einzelnen Artikeln. Auslagerung von Arbeiten an Dritte zu günstigeren Konditionen....mehr

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Steuer Check-up 2024 / 5.4 Pauschalversteuerungsoption

Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohns erheben (Pauschalversteuerungsoption, § 40a Abs. 1 Satz 1 EStG). Hierzu darf u.a. eine Grenze des durchschnittlichen täglichen Arbeitslohns nicht überschritten werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S....mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.3 Mindestlohn

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, durch eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung bezi...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.1 Notwendige Definitionen

In der Arbeitswelt wird heute auf die begriffliche Trennung von Lohn und Gehalt verzichtet. Auch Entgelt und Vergütung werden oftmals synonym gebraucht. Begriffe wie „Lohnkosten“ oder „Gehaltsstruktur“ beziehen sich überwiegend auf beide Entgeltformen, meinen manchmal wie in Stundenlohn oder Monatsgehalt aber auch die jeweils klassische Begriffsbedeutung. In diesem Text wird...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft der Mindestlohn?

Zusammenfassung Überblick Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Au...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.2 Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche (also Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind) gelten nur dann als Arbeitnehmer i. S. d. MiLoG, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sind sie aber noch in der Berufsausbildung oder haben generell keine Berufsausbildung abgeschlossen, dann gilt das MiLoG für diese Gruppe nicht. Ziel des Gesetzgebers ist es zu vermeiden, dass der gesetzl...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3 Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn

Das Gesetz sieht im Geltungsbereich die folgenden Ausnahmeregelungen vor: 3.1 Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis un...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.3 Langzeitarbeitslose

Für Arbeitnehmer/innen, die unmittelbar vor der Beschäftigung 1 Jahr oder länger arbeitslos gemeldet waren ("Langzeitarbeitslose")[1], gilt der gesetzliche Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.4 Zeitungszusteller

Übergangsweise hat bis zum 31.12.2017 für Zeitungszusteller/innen ein geringerer Mindestlohn gegolten. Seit dem 1.1.2018 gibt es für diese Berufsgruppe aber keine Ausnahmeregelung mehr.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / Zusammenfassung

Überblick Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen zugelas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.5 Ehrenamtliche

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen, vgl. dazu auch § 611a BGB. Hierunter fallen grundsätzlich auch geringfügig Beschäftigte aber auch Praktikanten i. S. d. § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nicht hiervon erfasst sind Auszubildende. ...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen

Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsprechenden Sozialve...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch a...mehr