Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.1 Nachhaltiges Unternehmensinteresse

Rz. 31 Der Wortlaut des § 76 AktG, wonach der Vorstand "unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten" hat, lässt unterschiedliche Sichtweisen zum sog. "Unternehmensinteresse" im Schrifttum auftreten. Der Shareholder-Value-Ansatz als erster Extrempunkt stellt auf eine Maximierung des Marktwerts des Eigenkapitals aus Sicht der Investoren (Shareholder Value) ab.[1] Da...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 1.1 Kapitalmarkt denkt bereits über das Thema Klima (Carbon) hinaus

Rz. 3 Die Natur ist nicht vom Menschen abhängig, zeitgleich entzieht die kontinuierliche Überschreitung der Belastungsgrenzen der Erde (planetare Grenzen) und die damit verbundene Gefährdung der Stabilität der Ökosysteme der Menschheit wie auch der Wirtschaft zunehmend die Lebens- bzw. Wirtschaftsgrundlage. Von der Pandemie kommend, über die durch den Ukraine-Krieg verstärkt...mehr

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§ 2 Zum Hintergrund des Nac... / 3 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 10 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann als Ergebnis eines umfassenden und sich regelmäßig wiederholenden Prozesses angesehen werden, der den Unternehmen die Möglichkeit bietet, Themen darzulegen, die über die Finanzberichterstattung hinausgehen, aber eng mit der Entwicklung des Unternehmens und seiner Zukunftsfähigkeit verbunden sind. Grundvoraussetzung bildet das ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.1 Hintergrund

Rz. 55 Die EU-Kommission kam im Zuge des sog. Fitness-Checks im Bereich der Unternehmensberichterstattung bereits im Jahr 2018 zu dem Ergebnis, dass die nichtfinanziellen Erklärungen oftmals nicht den Bedürfnissen der Adressaten, insbes. der Investoren, gerecht werden. Neben einer ungenügenden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informationen wird u. a. he...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 1 Einleitung

Rz. 1 Es ist wichtig, als Unternehmensleitung klar zu definieren, welchen Nutzen das Nachhaltigkeitsmanagement für das Unternehmen und sein Umfeld haben soll. Entsprechend sind Ressourcen für die Umsetzung bereitzustellen und Nachhaltigkeit als integrativer Teil der Unternehmensführung zu verstehen (Governance). Nachhaltigkeit im Unternehmen geschieht nicht einfach, sondern ...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / Zusammenfassung

Die Anforderungen der CSRD sind anspruchsvoll, die Datenerhebung ist aufwändig. Dennoch stehen wir nicht nur vor Herausforderungen, sondern sehen vielmehr die inhärenten Chancen. Das Thema Nachhaltigkeit ist bei der Bionorica SE in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt und die Ergebnisse unserer Wesentlichkeitsanalyse schaffen den Rahmen, uns neu auszurichten...mehr

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§ 2 Zum Hintergrund des Nac... / 2 Schnittmenge der Triple Bottom Line

Rz. 7 Unternehmen stehen in permanenten Wechselwirkungen mit ihrem Umfeld. Ökologische, ökonomische und soziale Aspekte haben unmittelbaren Einfluss auf finanzielle Größen wie Umsatz und Gewinn. Nur ein holistischer Ansatz der Unternehmensführung kann die "License to operate", die akzeptierte Daseinsberechtigung eines Unternehmens am Markt, sicherstellen. Die damit verbunden...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Rz. 6 Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] der EU ...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 7.4 Anforderungen an die Organisation

Rz. 24 Die dargestellten Beispiele der BASF zeigen, wie umfassend Nachhaltigkeit in der Berichterstattung und Geschäftssteuerung integriert werden muss, wenn es sich um Themen von großer Wesentlichkeit für einzelne Firmen handelt. Es wird deutlich, dass eine umfassende Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten immer eine cross-funktionale Aufgabe sein wird und des Zusammenspiels...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

3.5.1 Prüfungsausschuss Rz. 77 Nach der CSRD ist vorgesehen, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gleichwertig zur Prüfung der Finanzberichterstattung zu stellen. So soll die Überwachung sowohl des Finanzberichts als auch des Nachhaltigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss nachfolgende Aufgaben umfassen: Berichterstattung an den Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zum Prüf...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.4 Anwendung und Verbreitung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 177 Der Statusbericht der TCFD zeigt, dass in 2023 mehr als 4.850 Organisationen die TCFD-Empfehlungen offiziell unterstützten.[1] Rz. 178 Die Empfehlungen der TCFD waren freiwillig und in einigen Ländern bereits Teil einer verpflichtenden Berichterstattung, so z. B. im Vereinigten Königreich, in Neuseeland und der Schweiz.[2] Auch die Corporate Sustainability Reporting D...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.3 Befreiungsregelungen

Rz. 90 Berichtspflichtige Tochterunternehmen sind insbes. dann von der Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit, wenn sie in einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, dieser Bericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt und geprüft wird sowie bestimmte...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.4 Arbeiten der IFRS Foundation

Rz. 76 Ausweislich der CSRD soll die EU-Kommission bei der Annahme der delegierten Rechtsakte zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung u. a. die Arbeit globaler Initiativen einbeziehen.[1] Der Vorschlag der IFRS Foundation, ein neues International Sustainability Standards Board (ISSB; § 8 Rz 5 ff.) einzusetzen, ist in diesem Zusammenhang ebenso relevant wie die ...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 2.2 Rating-Agenturen

Rz. 11 ESG-Ratings und Credit-Ratings sind klar voneinander getrennt, wenngleich mittlerweile eigene Analysen zu den Nachhaltigkeitsrisiken eines Geschäftsmodells durchgeführt werden und in die Bonitätseinstufung von Credit-Ratings einfließen. Dies hatte sich bereits in den vergangenen Jahren durch den Einkauf von ESG Know-how bei Credit-Rating-Agenturen gezeigt (z. B.Vigeo ...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 5.2.2 Bewertung des operativen Nachhaltigkeitsmanagements

Rz. 49 Damit die gesetzten Zielsetzungen erreicht werden können, müssen Maßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit auf die Erfüllung der Zielsetzungen durch KPIs gemessen werden. Oftmals werden diese Verknüpfungen in einem übersichtlichen Corporate-Responsibility-Programm dargestellt. Ein positiver Indikator für das operative Nachhaltigkeitsmanagement ist die organisatorisch...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 1 ESG-Software im Überblick

Rz. 1 Auf Basis der Ausweitung der Reportingpflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen Unternehmen vor einer Herausforderung: große Datenmengen zu Nachhaltigkeitsthemen aus verschiedenen Datenquellen müssen konsolidiert, analysiert und zu Nachhaltigkeitsberichten verarbeitet werden. Diese Aufgabe läss...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 2.2 Spezifische Anforderungen an ESG-Software

Rz. 6 Im Zusammenhang mit unternehmerischem ESG-Management gibt es verschiedene Use Cases, die durch Software gestützt werden können. Dazu zählen u. a. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die KI-gestützte Analyse von Unternehmensdaten in Bezug auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Identifikation von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechend ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 1 Hintergrund und Entwicklung

Rz. 1 Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission den "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in welchem, neben weiteren Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft, das Ziel fixiert ist, "die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen"[1]. Um dies zu ermöglichen...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 4 Ausblick

Rz. 26 Im Anschluss an die Umsetzung der Regulatorik gem. CSRD wird ein Fokus darauf liegen, Themen der Nachhaltigkeit noch weitreichender im Unternehmen zu verankern. Schon heute ist Nachhaltigkeit einer der 8 Leitwerte der Bionorica. Anhand eines Reifegradmodells, welches die stufenweise Umsetzung der Nachhaltigkeitsvision von Bionorica beschreibt, wird dieser Leitwert wei...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / Literaturtipps

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / Zusammenfassung

Die regulatorischen Pflichten zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nehmen gegenwärtig insbes. in der EU im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stark zu. Die gesetzlich normierte oder auch freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung blickt jedoch auf eine umfangreichere Historie zurück: Bereits seit Jahrzehnten haben diverse Organisati...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.1 Anwenderkreis

Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehmen umfasst in Umsetzung der CSRD grds. folgende Unternehmen: kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB, große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB.[1] Kreditinsti...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.3 Enforcement und Prüfaufsicht

Rz. 85 Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1] Rz. 86 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale P...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.5 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte und Berichterstattung

Rz. 92 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Sowohl der Abschlussprüfer als auch ein anderer Wirtschaftsprüfer kann Nachhaltigkeitsprüfer sein.[1] Der Nachhaltigkeitsprüfer ist analog zum Abschlussprüfer gesondert durch die zuständigen Organe zu wählen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist eine Übergangsv...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6 Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD

Rz. 87 Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs betreffen den Anwenderkreis und die Regelung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte. 3.6.1 Anwenderkreis Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehme...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.2 Zeitliche Staffelung bei der Einführung der Berichtspflichten

Rz. 89 Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen – wie in der CSRD bereits vorgesehen – zeitlich gestaffelt:[1] (Mutter-)Gesellschaften, die bisher schon zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren – dies sind i. W. kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie Kredit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.3 Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 65 Nach der CSRD sind Tochterunternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit, sofern sie in einen Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden. Auch Tochterunternehmen eines im Drittland ansässigen Mutterunternehmens sind von der Pflicht zur Aufstellung befreit, sofern diese in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden und der Konzer...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.3 Arbeitsauftrag der EFRAG

Rz. 75 Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsanforderungen soll nach der CSRD in EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Die EU-Kommission erlässt diesbzgl. delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die Darstellung des am 31.7.2023 nach öffentlicher Konsultation verabschiedeten ...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG und Werdegang der ESRS im Überblick

Rz. 1 Bei der am 5.1.2024 EU-weit in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung der detaillierten Angabepflichten soll gem. CSRD über die ESRS erfolgen, die im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Der EFRAG wird da...mehr

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§ 10B Identifizierung und B... / 1 Stakeholder: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist einer der zentralen Bausteine der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bei einer fundierten Analyse wird nicht nur das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr eine wesentliche Vorarbeit für die Identifizierung von wesentlichen Theme...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2 Inhalt

Rz. 3 Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele (Rz 14 ff.) fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien (Rz 13) definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.1 Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 6 Um die Fülle der möglichen relevanten Themen im Vorfeld einzugrenzen, wurde im ersten Schritt eine Longlist erarbeitet. Hierzu wurden u. a. konkret die Anforderungen an die Berichterstattung der EFRAG (die ESRS enthalten 12 Berichtsstandards: 2 mit übergreifenden Anforderungen und 10 zu Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Environment = Umwelt, Social = Soziales sow...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 4 Orientierung bieten: Nachhaltigkeitsziele setzen

Rz. 12 Eine Grundlage für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements ist die Zieldefinition. Ziele legen die Richtung und das Ambitionslevel für die Unternehmensaktivitäten fest und ermöglichen die Überwachung und Steuerung. Sie machen das Nachhaltigkeitsmanagement verbindlich. Die Unternehmensleitung zeigt damit die strategische Ausrichtung und Messbarkeit spezifisc...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.1 Priorisierung der Leistungsinformationen

Rz. 3 Es stellt sich die Frage nach der Auswahl der für das Unternehmen "richtigen" qualitativen sowie quantitativen Leistungsinformationen. Bei der Auswahl der Zielsetzungen und Prioritäten ist die Durchführung einer sog. Materialitätsanalyse bzw. Wesentlichkeitsanalyse [1] essenzieller Startpunkt.[2] Es ist ratsam – und für Unternehmen, die unter die einschlägige Berichters...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1 CSRD: Wesentlichkeitsanalyse als Basis

Rz. 4 Die Wesentlichkeitsanalyse (auch Materialitätsanalyse) bildet die Basis für den Aufbau der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und ist Bestandteil der ESRS-Vorgaben.[1] Dabei handelt es sich um einen Prozess, bei dem die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und bewertet werden. Dies hilft, den Fokus auf die Bereiche zu legen, die den g...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 3 Ausblick

Rz. 14 Viele Herausforderungen und eine Vielzahl an Fragestellungen im Kontext der Bereitstellung von Leistungsinformationen werden noch mehr Unternehmen (verpflichtend) betreffen (§ 9 Rz 62) sowie an Komplexität gewinnen. Die Gesamtherausforderung, transparente und aussagekräftige Leistungsinformationen zu berichten, ist Gegenstand vieler regulatorischer (Weiter-)Entwicklun...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / Zusammenfassung

Die langfristige "license to operate" – die gesellschaftliche Akzeptanz des unternehmerischen Handelns – wird für Unternehmen immer wichtiger. Die hierfür gewünschten Informationen werden u. a. mit Hilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder kommuniziert. Das Praxis-Beispiel BASF zeigt, wie die integrierte Berichterstattung bereits seit 2007 wesentliche fina...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.4 Menschenrechts- und Schweregradanalyse

Rz. 12 13Jedes der hier aufgeführten Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann drastische negative Effekte implizieren. Um der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte Rechnung zu tragen, ist der Schweregrad des Effekts auf diese bedeutender als deren Wahrscheinlichkeit (ESRS 1.AR11).[1] Deshalb wurden die Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit), d...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.6 Analyse (Unter-)Unterthema

Rz. 15 Nachdem alle Nachhaltigkeitsaspekte final bewertet sowie die Schwellenwerte definiert wurden, konnten die Ergebnisse in der Wesentlichkeitsmatrix dargestellt werden. Um diese möglichst prägnant und übersichtlich darzustellen, erfolgte die Auswertung auf oberster Themenebene (also entsprechend der 10 themenbezogenen Standards). Diese Wahl der Darstellung ging allerding...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 1 Entwicklung der Berichterstattung am Beispiel der BASF

Rz. 1 Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen werden Unternehmen spätestens seit den 1970er Jahren nicht mehr allein nach ihrer wirtschaftlichen Leistung beurteilt. Aufgrund von Schadensereignissen mit enormen Auswirkungen in den 1970ern und 1980ern[1] war v. a. die Chemieindustrie im kritischen Fokus der Öffentlichkeit. Gesellschaftliches Vertra...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.3 Festlegung der Schwellenwerte für Materialitätsmatrix

Rz. 11 Nachdem die Projektteams das IRO-Assessment ihrerseits abgeschlossen hatten, wurde zusammen mit der Projektleitung der Schwellenwert für die aggregierte Auswirkung festgelegt, um die Ergebnisse in eine Wesentlichkeitsmatrix überführen zu können. Gem. der Regulatorik sind geeignete Schwellenwerte zu definieren, um notwendige Effekte, Gefährdungen und Möglichkeiten zu i...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 5 Prüfung der Informationen

Rz. 18 Ergänzend zur reasonable assurance für nachhaltigkeitsbezogene steuerungsrelevante Leistungsindikatoren lässt BASF sämtliche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen. Der Prüfprozess erstreckt sich auf einen ganzjährigen Austausch zwischen Prüfenden und Unternehmen, um neue Berichtsanforderungen...mehr