Fachbeiträge & Kommentare zu Nachtarbeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.1 Vorbemerkungen

Die Definitionen von Sonderformen der Arbeit entsprechen weitgehend denen im BAT/-O bzw. BMT-G/-O. Veränderungen gab es bei der Definition der Wechselschicht- und der Schichtarbeit, der Nachtarbeit und der Überstunden für Arbeiter sowie im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. In § 7 TVöD wurden die Regelungen des TV-V weitgehend (bis auf eine abweichende Definitio...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.2 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 1 und 2)

Wechselschichtarbeit ist nach der tarifvertraglichen Legaldefinition in Absatz 1 die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, i...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.3 Faktorisierung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Satz 4)

Nach Absatz 1 Satz 4 können nur die Zeitzuschläge, nicht aber das Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung nach Abs. 1 Satz 1 (100 v. H.), ausgenommen bei Überstunden (Abs. 1 Satz 5), in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Umrechnung erfolgt im Verhältnis 1:1. Dabei ist nicht ohne Weiteres z. B. der Zeitzuschlag für Überstunden (30 v. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / 2 Arbeitszeitregime

Schicht- und Nachtarbeit häufig verbunden mit Überstunden durch Fertigstellungstermine von Bauvorhaben, Zeit- und Termindruck durch häufig wechselnde Baustellen und Arbeitssituationen, Gruppenarbeit bzw. Gruppenakkord z. T. mit anderen Fachkräften insbesondere beim Einbau und Befestigen von Dämmstoffen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 7.1 Optimierung von Verhältnissen

Aufbauend auf Gefährdungsanalysen, oft in Form von Begehungen und Befragungen, geht es darum, das Arbeitsumfeld, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Maßnahmen setzen oft an der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsplatz an, wie: Aufwendungen für eine ergonomischere Einrichtung der Arbeitsplätze sowie hochwertige Arbeitsmittel, Verbesserungen am Raumklima (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.6 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)

§ 207 SGB IX gewährt dem schwerbehinderten Menschen einen Anspruch, die Leistung von Mehrarbeit zu verweigern und somit von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Die Norm enthält jedoch kein absolutes, an den Arbeitgeber gerichtetes Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne der Vorschrift ist das Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden nach dem Ar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.3 Direkte Zuordnung

Rz. 227 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden, sind vorab direkt zuzuordnen. Dies können z. B. Reisekosten, Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen (z. B. Lebenshaltungskostenausgleich – "Cost of living allowan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2 Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge)

2.1 Steuerbegünstigte Zuschläge Nach dem Einkommensteuergesetz sind nur Zuschläge begünstigt, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Steuerfrei sind deshalb nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Beitragsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit

1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch a...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.1 Steuerbegünstigte Zuschläge

Nach dem Einkommensteuergesetz sind nur Zuschläge begünstigt, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Steuerfrei sind deshalb nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Das bedeutet, dass aus dem arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.6 Aufteilung von Mischzuschlägen

Hat ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit und wird Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, bleibt in diesen Fällen von den gezahlten Zuschlägen der Betrag steuerfrei, der den arbeitsrechtlich jeweils in Betracht kommenden Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.5 Begünstigte Arbeitszeiten

Begünstigt ist nur die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat. Dazu gehört auch jede vom Arbeitgeber zu den begünstigten Zeiten verlangte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.5 Zusammentreffen verschiedener Zuschlagssätze

Häufig treffen mehrere begünstigte Zeiten zusammen, z. B. weil Sonntagsarbeit gleichzeitig Feiertags- oder Nachtarbeit ist. In diesen Fällen gilt Folgendes: Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nicht kumulativ anwendbar: Bei Zusammentreffen von Sonntags- und Feiertagsarbeit können Lohnzuschläge stets bis zum höheren Prozentsatz der in Betracht kommenden Feiertagsarbeit steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 3 Pauschale SFN-Zuschläge

Werden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als laufende Pauschale, z. B. Monatspauschale, gezahlt und wird eine Verrechnung mit den Zuschlägen, die für die einzeln nachgewiesenen Zeiten für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit aufgrund von Einzelabrechnungen zu zahlen wären, erst später vorgenommen, so kann die laufende Pauschale unter bestimmten Vorausset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7.1 Einzelnachweis der geleisteten Stunden

Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie eine Einzelabrechnung der gezahlten Zuschläge voraus. § 3b EStG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn bei einer einheitlichen Vergütung, die für den Grundlohn und die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird, die sonntags, feiertags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenbild d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.4 Steuerfreie Zuschlagssätze

Die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für alle arbeitsrechtlich möglichen Zuschläge ist einheitlich wie folgt begrenzt für Nachtarbeit auf 25 %, für Sonntagsarbeit auf 50 % – vorbehaltlich der Nrn. 3 und 4, für Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125 % – vorbehaltlich der Nr. 4, für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung

Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesammelt, die während der Arbeitsfreistellungszeit an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Lohnsteuer-Richtlinien legen hierzu für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge die Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2 Ermittlung der Beitragspflicht – steuerliche Anbindung

SFN-Zuschläge sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, wenn sie auf einen Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde berechnet werden. Durch diese Anbindung an das je Stunde erzielte Entgelt wird deutlich, dass für die beitragsrechtliche Beurteilung auf die steuerliche Bewertung abzustellen ist. Die gewährten SFN-Zuschläge müssen deshalb auch die Voraussetzung erfüllen, dass sie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.2 Zuschläge bei Nettolohnvereinbarung

Die Voraussetzung, dass der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn tatsächlich gezahlt werden muss, gilt auch im Falle einer Nettolohnvereinbarung. Bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Zuschlag nur steuerfrei, wenn er neben dem vereinbarten Nettolohn gezahlt wird.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7.2 Vereinfachte Aufzeichnungen in besonderen Fällen

Vereinfachte Aufzeichnungen sind nach Auffassung des BFH ausreichend, wenn die Nachtarbeit planbar während der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit anfällt, etwa im Bäckerhandwerk.[1] Entscheidend ist, dass die Arbeitsleistung fast ausschließlich während der Nachtzeit zu erbringen ist. Längere Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, können aber auch hier eine jahresbezogene "Spi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8 Steuerfreie Zuschläge bei Altersteilzeitmodellen

Im Zusammenhang mit Altersteilzeitbeschäftigungen sind für die Gewährung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Besonderheiten zu beachten. 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.7 Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

2.7.1 Einzelnachweis der geleisteten Stunden Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie eine Einzelabrechnung der gezahlten Zuschläge voraus. § 3b EStG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn bei einer einheitlichen Vergütung, die für den Grundlohn und die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nacht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Es ist nicht zulässig, einen du...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4 Berechnung der steuerfreien Zuschläge

2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 1.2 Gesetzliche Unfallversicherung/Seesozialversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung und in der Seefahrt gilt die Sonderbestimmung des § 1 Abs. 2 SvEV. Hiernach sind SFN-Zuschläge stets dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit in voller Höhe beitragspflichtig, selbst wenn sie lohnsteuerfrei sind. Der Grenzwert von 25 EUR spielt in der Unfallversicherung und in der Seefahrt bei der Beitragsfestsetzung somit keine Rolle. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Steuerpflichtige Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt sind ausschließlich die unten dargestellten Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.[1] Zulagen, deren Zahlungsgrund in der besonderen Erschwernis der Arbeit liegen, sind steuerpflichtige Einnahmen.[2] Beispiele hier...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.15 ESRS S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 129 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die eigene Belegschaft durch sein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt ist und wie viele Vorfälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todesfällen in seiner eigenen Bel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "eigene Belegsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.7 Arbeitslohngrenze

Während des Abrechnungszeitraums, z. B. Monat, ist lediglich ein durchschnittlicher Stundenlohn von höchstens 19 EUR zu beachten.[1] Für den Arbeitslohn im Beschäftigungs- bzw. Abrechnungszeitraum gilt kein Höchstbetrag. Im Übrigen sind die Steuerbefreiungsvorschriften, z. B. für Reisekosten und Zuschläge für Nachtarbeit, zu beachten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Leitsatz 1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 – VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883). 2. Nicht erforderlich i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Kooperation mit den Begutachtungsstellen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit,[1] Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Lkw, Bus und Taxi, Beratung der Kraftfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr